Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
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- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
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I...
bei uns kommen plötzlich mehrere HMV mit dem ICD Z98.8 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen - und zwar nur mit diesem ICD. Normalerweise muß doch ein zweiter ICD Schlüssel (die eigentliche Diagnose) angegeben werden, der angibt was oder weswegen der chirurgische Eingriff statt fand.
Ist die HMV nur mit ICD Z98.8 so überhaupt gültig?
Es ist wirklich zum Haare raufen, wir bekommen jetzt von Arztpraxen die Jahre lang fehlerfreie Verordnungen ausgestellt haben, Verordnungen wo zum Teil nichts mehr zusammen passt.Frage mich was da für Software unterwegs ist. Dachte eigentlich mit der zertifizierten Software können HMV nur noch Richtlinien konform ausgestellt werden.
Momentan bin ich von den "Erleichterungen" der neuen Heilmittelrichtlinien und deren Umsetzung ziemlich genervt.
Herzliche Grüße
vorallem an alle im Moment ebenso Genervten,
mit der Hoffnung auf Besserung
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JBB schrieb:
Hallo zusammen,
bei uns kommen plötzlich mehrere HMV mit dem ICD Z98.8 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen - und zwar nur mit diesem ICD. Normalerweise muß doch ein zweiter ICD Schlüssel (die eigentliche Diagnose) angegeben werden, der angibt was oder weswegen der chirurgische Eingriff statt fand.
Ist die HMV nur mit ICD Z98.8 so überhaupt gültig?
Es ist wirklich zum Haare raufen, wir bekommen jetzt von Arztpraxen die Jahre lang fehlerfreie Verordnungen ausgestellt haben, Verordnungen wo zum Teil nichts mehr zusammen passt.Frage mich was da für Software unterwegs ist. Dachte eigentlich mit der zertifizierten Software können HMV nur noch Richtlinien konform ausgestellt werden.
Momentan bin ich von den "Erleichterungen" der neuen Heilmittelrichtlinien und deren Umsetzung ziemlich genervt.
Herzliche Grüße
vorallem an alle im Moment ebenso Genervten,
mit der Hoffnung auf Besserung
Von links und rechts wegen kann der Arzt auch innerhalb seines Budgets und auch ausserhalb, wenn er "anständig" ist, verschreiben, was er will. Die Diagnose hat er geliefert. Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht.
Viele Grüße
Monika
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"Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht."
Das ist gerade der Knackpunkt. Laut HMK muß ein zweiter ICD angegeben werden.
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JBB schrieb:
Danke!
"Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht."
Das ist gerade der Knackpunkt. Laut HMK muß ein zweiter ICD angegeben werden.
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kroetzi schrieb:
Wo steht das?
Ich habe mich nur auf die Diagnosenliste LHB/BVB konzentriert und dort müßte der chirurgische Eingriff, zur Budgetfreiheit näher bezeichnet werden. Hat oben Monika ja schon geschrieben.
Dort steht der ICD Z98.8 immer in Verbindung mit einem anderen ICD.
Das wird aber ja für mich erst relevant wenn die Höchstverordnungsmenge ausgeschöpft ist.
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JBB schrieb:
Stand eben auf dem Schlauch.
Ich habe mich nur auf die Diagnosenliste LHB/BVB konzentriert und dort müßte der chirurgische Eingriff, zur Budgetfreiheit näher bezeichnet werden. Hat oben Monika ja schon geschrieben.
Dort steht der ICD Z98.8 immer in Verbindung mit einem anderen ICD.
Das wird aber ja für mich erst relevant wenn die Höchstverordnungsmenge ausgeschöpft ist.
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mosaik schrieb:
Es müßte der chirurgische Eingriff näher bezeichnet werden, damit die Budgetfreiheit für 6 Monate gesichert ist.Die Kombinationen findest Du hier:
Link
Von links und rechts wegen kann der Arzt auch innerhalb seines Budgets und auch ausserhalb, wenn er "anständig" ist, verschreiben, was er will. Die Diagnose hat er geliefert. Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht.
Viele Grüße
Monika
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