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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Frage zum ICD Z98.8

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Neues Thema
Frage zum ICD Z98.8
Es gibt 5 Beiträge
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JBB
11.02.2021 19:11
Hallo zusammen,
bei uns kommen plötzlich mehrere HMV mit dem ICD Z98.8 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen - und zwar nur mit diesem ICD. Normalerweise muß doch ein zweiter ICD Schlüssel (die eigentliche Diagnose) angegeben werden, der angibt was oder weswegen der chirurgische Eingriff statt fand.
Ist die HMV nur mit ICD Z98.8 so überhaupt gültig?

Es ist wirklich zum Haare raufen, wir bekommen jetzt von Arztpraxen die Jahre lang fehlerfreie Verordnungen ausgestellt haben, Verordnungen wo zum Teil nichts mehr zusammen passt.Frage mich was da für Software unterwegs ist. Dachte eigentlich mit der zertifizierten Software können HMV nur noch Richtlinien konform ausgestellt werden.
Momentan bin ich von den "Erleichterungen" der neuen Heilmittelrichtlinien und deren Umsetzung ziemlich genervt.

Herzliche Grüße
vorallem an alle im Moment ebenso Genervten,

mit der Hoffnung auf Besserung
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Hallo zusammen, bei uns kommen plötzlich mehrere HMV mit dem ICD Z98.8 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen - und zwar nur mit diesem ICD. Normalerweise muß doch ein zweiter ICD Schlüssel (die eigentliche Diagnose) angegeben werden, der angibt was oder weswegen der chirurgische Eingriff statt fand. Ist die HMV nur mit ICD Z98.8 so überhaupt gültig? Es ist wirklich zum Haare raufen, wir bekommen jetzt von Arztpraxen die Jahre lang fehlerfreie Verordnungen ausgestellt haben, Verordnungen wo zum Teil nichts mehr zusammen passt.Frage mich was da für Software unterwegs ist. Dachte eigentlich mit der zertifizierten Software können HMV nur noch Richtlinien konform ausgestellt werden. Momentan bin ich von den "Erleichterungen" der neuen Heilmittelrichtlinien und deren Umsetzung ziemlich genervt. Herzliche Grüße vorallem an alle im Moment ebenso Genervten, mit der Hoffnung auf Besserung
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JBB schrieb:

Hallo zusammen,
bei uns kommen plötzlich mehrere HMV mit dem ICD Z98.8 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen - und zwar nur mit diesem ICD. Normalerweise muß doch ein zweiter ICD Schlüssel (die eigentliche Diagnose) angegeben werden, der angibt was oder weswegen der chirurgische Eingriff statt fand.
Ist die HMV nur mit ICD Z98.8 so überhaupt gültig?

Es ist wirklich zum Haare raufen, wir bekommen jetzt von Arztpraxen die Jahre lang fehlerfreie Verordnungen ausgestellt haben, Verordnungen wo zum Teil nichts mehr zusammen passt.Frage mich was da für Software unterwegs ist. Dachte eigentlich mit der zertifizierten Software können HMV nur noch Richtlinien konform ausgestellt werden.
Momentan bin ich von den "Erleichterungen" der neuen Heilmittelrichtlinien und deren Umsetzung ziemlich genervt.

Herzliche Grüße
vorallem an alle im Moment ebenso Genervten,

mit der Hoffnung auf Besserung

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mosaik
11.02.2021 19:37
Es müßte der chirurgische Eingriff näher bezeichnet werden, damit die Budgetfreiheit für 6 Monate gesichert ist.Die Kombinationen findest Du hier:

Link

Von links und rechts wegen kann der Arzt auch innerhalb seines Budgets und auch ausserhalb, wenn er "anständig" ist, verschreiben, was er will. Die Diagnose hat er geliefert. Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht.


Viele Grüße
Monika

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Es müßte der chirurgische Eingriff näher bezeichnet werden, damit die Budgetfreiheit für 6 Monate gesichert ist.Die Kombinationen findest Du hier: https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf Von links und rechts wegen kann der Arzt auch innerhalb seines Budgets und auch ausserhalb, wenn er "anständig" ist, verschreiben, was er will. Die Diagnose hat er geliefert. Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht. Viele Grüße Monika
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JBB
12.02.2021 19:55
Danke!

"Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht."

Das ist gerade der Knackpunkt. Laut HMK muß ein zweiter ICD angegeben werden.
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Danke! "Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht." Das ist gerade der Knackpunkt. Laut HMK muß ein zweiter ICD angegeben werden.
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JBB schrieb:

Danke!

"Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht."

Das ist gerade der Knackpunkt. Laut HMK muß ein zweiter ICD angegeben werden.

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kroetzi
12.02.2021 20:25
Wo steht das?
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kroetzi schrieb:

Wo steht das?

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JBB
13.02.2021 04:47
Stand eben auf dem Schlauch.
Ich habe mich nur auf die Diagnosenliste LHB/BVB konzentriert und dort müßte der chirurgische Eingriff, zur Budgetfreiheit näher bezeichnet werden. Hat oben Monika ja schon geschrieben.

Dort steht der ICD Z98.8 immer in Verbindung mit einem anderen ICD.
Das wird aber ja für mich erst relevant wenn die Höchstverordnungsmenge ausgeschöpft ist.







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Stand eben auf dem Schlauch. Ich habe mich nur auf die[b] [/b]Diagnosenliste LHB/BVB konzentriert und dort müßte der chirurgische Eingriff, zur Budgetfreiheit näher bezeichnet werden. Hat oben Monika ja schon geschrieben. Dort steht der ICD Z98.8 immer in Verbindung mit einem anderen ICD. Das wird aber ja für mich erst relevant wenn die Höchstverordnungsmenge ausgeschöpft ist.
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JBB schrieb:

Stand eben auf dem Schlauch.
Ich habe mich nur auf die Diagnosenliste LHB/BVB konzentriert und dort müßte der chirurgische Eingriff, zur Budgetfreiheit näher bezeichnet werden. Hat oben Monika ja schon geschrieben.

Dort steht der ICD Z98.8 immer in Verbindung mit einem anderen ICD.
Das wird aber ja für mich erst relevant wenn die Höchstverordnungsmenge ausgeschöpft ist.







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mosaik schrieb:

Es müßte der chirurgische Eingriff näher bezeichnet werden, damit die Budgetfreiheit für 6 Monate gesichert ist.Die Kombinationen findest Du hier:

Link

Von links und rechts wegen kann der Arzt auch innerhalb seines Budgets und auch ausserhalb, wenn er "anständig" ist, verschreiben, was er will. Die Diagnose hat er geliefert. Ob eine KK jedoch auf die nähere Bezeichnung besteht, weiss ich nicht.


Viele Grüße
Monika



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