In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Eine neue Patientin hat sich bei mir angemeldet, legte mir ihre Verordnung vor (GKV), eine Langfrist-VO über 10x, zusammen mit ihrem Genehmigungsschreiben. Nur leider ist die VO vom 30.08., zur Terminvereinbarung war sie bei mir am 02.10. :anguished: Kann ich das VO-Datum vom verschreibenden Arzt aktualisieren lassen oder gefährde ich damit die Genehmigung?
(Rein logisch gedacht eigentlich ok, da die Genehmigung ja laut Schrieb für 1 jahr gilt)
Was sagt ihr? Und muss ich dann eine Kopie oder das Original bie der Abrechnung mit einreichen?
Danke im Vorraus für Infos jeder Art, sorry für den langen Text :yum:
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kata2511 schrieb:
Sorry dass schon wieder ne Frage zu diesem Thema kommt, aber ich konnte bei meinen Recherchen noch keine Antwort finden:
Eine neue Patientin hat sich bei mir angemeldet, legte mir ihre Verordnung vor (GKV), eine Langfrist-VO über 10x, zusammen mit ihrem Genehmigungsschreiben. Nur leider ist die VO vom 30.08., zur Terminvereinbarung war sie bei mir am 02.10. :anguished: Kann ich das VO-Datum vom verschreibenden Arzt aktualisieren lassen oder gefährde ich damit die Genehmigung?
(Rein logisch gedacht eigentlich ok, da die Genehmigung ja laut Schrieb für 1 jahr gilt)
Was sagt ihr? Und muss ich dann eine Kopie oder das Original bie der Abrechnung mit einreichen?
Danke im Vorraus für Infos jeder Art, sorry für den langen Text :yum:
Genehmigung ist gut, aber das Rezept muss der HMR entsprechen und danach musst du 14 Tage nach Ausstellung beginnen.
Also entweder neues Rezept oder der Arzt soll spätesten Behandlungsbeginn so draufschreiben, dass es passt
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TheStonie schrieb:
muss der Arzt neu ausstellen.
Genehmigung ist gut, aber das Rezept muss der HMR entsprechen und danach musst du 14 Tage nach Ausstellung beginnen.
Also entweder neues Rezept oder der Arzt soll spätesten Behandlungsbeginn so draufschreiben, dass es passt
Es gibt keine Langfrsti VO!!! Es handelt es immer um eine Langefristgenehmigung, diese gilt für 1 Jahr. Die HMR müssen wie sonst auch eingehalten werden.
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kata2511 schrieb:
Die zuständige KK mailte mir zurück, dass die Änderung des Datums auf dem Verordnungsblatt zu begründen ist. Wo genau darf ich das denn hinschreiben?
doppelt :(
[bearbeitet am 07.10.13 18:33]
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morpheus-06 schrieb:
Edit
doppelt :(
[bearbeitet am 07.10.13 18:33]
Wenn schon begründen dann der Arzt und nicht der Therapeut.
Warum hat der Arzt nicht einfach eine neue Vo. ausgestellt?
Warum wurde die Kasse angeschrieben und damit die Schweigepflicht verletzt?
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morpheus-06 schrieb:
Warum ist eine durch den Arzt erbrachte Änderung zu begründen?
Wenn schon begründen dann der Arzt und nicht der Therapeut.
Warum hat der Arzt nicht einfach eine neue Vo. ausgestellt?
Warum wurde die Kasse angeschrieben und damit die Schweigepflicht verletzt?
Ich bin zwar Deiner Meinung aber wirklich festgelegt ist der Ausdruck nirgends, oder?!?
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Stephen Ziegler schrieb:
Wo steht den die Festlegung diese terminus?
Ich bin zwar Deiner Meinung aber wirklich festgelegt ist der Ausdruck nirgends, oder?!?
Es gibt nur eine Erst-Vo., Folge-Vo. und Vo. adR. Die max. Dauer von 12 Wochen einer Vo. ist auch nicht neu, die gibt es seit 2004.
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morpheus-06 schrieb:
der Begriff Langfrist-Vo. taucht weder in den HMR, HMK noch in den RV auf.
Es gibt nur eine Erst-Vo., Folge-Vo. und Vo. adR. Die max. Dauer von 12 Wochen einer Vo. ist auch nicht neu, die gibt es seit 2004.
Noch ne Frage: Wenn ein PAtient innerhalb dieser 12 Monate mehrfach die KG-Praxis wechselt, muss er dann jedes Mal sein Genehmigungsschreiben wieder vorlegen? Auf diesem Schreiben steht nämlich: bitte legen Sie dieses Schreiben ihrem Therapeuten VOR Beginn der Behandlung vor.
Für Info wär ich sehr dankbar!
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kata2511 schrieb:
Leut, jetz kommt mal nicht vom Thema ab. OK, es heißt Verordnung mit längerfristiger Genehmigung, in meinem Fall über 12 Monate.
Noch ne Frage: Wenn ein PAtient innerhalb dieser 12 Monate mehrfach die KG-Praxis wechselt, muss er dann jedes Mal sein Genehmigungsschreiben wieder vorlegen? Auf diesem Schreiben steht nämlich: bitte legen Sie dieses Schreiben ihrem Therapeuten VOR Beginn der Behandlung vor.
Für Info wär ich sehr dankbar!
Ausnahme: ICD -Code / IKS ist auf der Analge 2 drauf, dann muss man nur den ICD - COde bei der Abrechnung mit angeben.
Also wenn ICD Code nicht auf Liste und Genehmigung dabei, dann muss die jeder Praxis vorgelegt werden, wo die Therapie durchgeführt wird.
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TheStonie schrieb:
Die Genehmigung ist nur wichtig 1.) für den Arzt, aber wir müssen es bei der Abrechnung in Kopie mit einreichen.
Ausnahme: ICD -Code / IKS ist auf der Analge 2 drauf, dann muss man nur den ICD - COde bei der Abrechnung mit angeben.
Also wenn ICD Code nicht auf Liste und Genehmigung dabei, dann muss die jeder Praxis vorgelegt werden, wo die Therapie durchgeführt wird.
Oder ergibt der sich für euch (wie für mich auch) nur aus der Logik, weil es das nun mal treffend beschreibt?
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Stephen Ziegler schrieb:
Ja schon klar. Aber wo taucht den der Begriff Langzeitgenehmigung auf?
Oder ergibt der sich für euch (wie für mich auch) nur aus der Logik, weil es das nun mal treffend beschreibt?
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don schrieb:
Zur Info:
Es gibt keine Langfrsti VO!!! Es handelt es immer um eine Langefristgenehmigung, diese gilt für 1 Jahr. Die HMR müssen wie sonst auch eingehalten werden.
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