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Des Weiteren habe ich bei einem anderen Patienten ein ähnliches Problem:
EV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a Trimalleolarfraktur re
FV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a "
FV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a "
nun EV 6xMLD(30) mit ICD 10 S82.82 und LY1a "
wäre die Lymphdrainage Erstverordnung somit eine VaDR, da selber Regelfall (es ist nichts angegeben außer Trimalleolarfraktur re.) oder ist es dennoch eine EV, da die erste Lymphdrainage Verordnung?
Danke für Eure HILFE !
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Heuberger schrieb:
bin etwas verwirrt. Habe zwei Verordnungen erhalten : 6xMT EV ICD 10 M34.1 C(R)EST Syndrom und 6xMLD(45) EV ICD 10 M34.1 C(R)EST Syndrom.Beide Verordnungen haben das selbe Ausstellungsdatum und sind jeweils als Erstverordnung ausgestellt. Ist das so in Ordnung oder müsste ich eines der beiden auf FV abändern lassen, da es der exakt selbe ICD 10 Code ist und somit der selbe Regelfall ?
Des Weiteren habe ich bei einem anderen Patienten ein ähnliches Problem:
EV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a Trimalleolarfraktur re
FV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a "
FV mit ICD 10 S82.82 6xKG Ex2a "
nun EV 6xMLD(30) mit ICD 10 S82.82 und LY1a "
wäre die Lymphdrainage Erstverordnung somit eine VaDR, da selber Regelfall (es ist nichts angegeben außer Trimalleolarfraktur re.) oder ist es dennoch eine EV, da die erste Lymphdrainage Verordnung?
Danke für Eure HILFE !
KG und MLD sind 2 verschiedene Schuhe. Es gibt hier also je Verordnungsart EV, FVO und VadR (auch bei gleicher Diagnose)
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo Heuberger,
KG und MLD sind 2 verschiedene Schuhe. Es gibt hier also je Verordnungsart EV, FVO und VadR (auch bei gleicher Diagnose)
MfG
JürgenK
KG und MT sind ja auch verschiedene Schuhe, aber wenn EV 6x KG mit selben ICD 10 und danach 6x MT mit selben ICD 10 dann ist es ja eine FV und nicht auch eine EV.
Bist du dir daher sicher?
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bei KG und MT sieht es anders aus, aber bei KG oder MT mit Lymphd. ist es so wie oben geschrieben.
MfG und ein ruhiges WE.
JürgenK
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JürgenK schrieb:
hi,
bei KG und MT sieht es anders aus, aber bei KG oder MT mit Lymphd. ist es so wie oben geschrieben.
MfG und ein ruhiges WE.
JürgenK
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Heuberger schrieb:
ok, danke Jürgen.
KG und MT sind ja auch verschiedene Schuhe, aber wenn EV 6x KG mit selben ICD 10 und danach 6x MT mit selben ICD 10 dann ist es ja eine FV und nicht auch eine EV.
Bist du dir daher sicher?
"KG und MLD sind 2 verschiedene Schuhe" ??
Es gibt hier also je Verordnungsart EV, FVO und VadR (auch bei gleicher Diagnose)" ??
Wo steht das denn schriftlich ?
Die Regeln sind ganz klar definiert:
Pro Regelfall (=Diagnose bzw. ICD-10-Code) ist nur ein vorrangiges Heilmittel möglich !
Hat es sich immer noch nicht herum gesprochen, dass es Kassen gibt, die so was absetzen ?
Liebe Grüße
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mogli123 schrieb:
Hallo JürgenK,
"KG und MLD sind 2 verschiedene Schuhe" ??
Es gibt hier also je Verordnungsart EV, FVO und VadR (auch bei gleicher Diagnose)" ??
Wo steht das denn schriftlich ?
Die Regeln sind ganz klar definiert:
Pro Regelfall (=Diagnose bzw. ICD-10-Code) ist nur ein vorrangiges Heilmittel möglich !
Hat es sich immer noch nicht herum gesprochen, dass es Kassen gibt, die so was absetzen ?
Liebe Grüße
also muss ich o.g. Verordnungen doch abändern lassen ?
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Heuberger schrieb:
@mogli
also muss ich o.g. Verordnungen doch abändern lassen ?
jetzt hast du zwei unterschiedliche Meinungen von zwei unterschiedlichen Therapeuten.
Ich persönlich gebe KEINER Krankenkasse mehr die Möglichkeit für irgendwelche Absetzungen !
Wenn ein Patient mit zwei Rezepten (wie oben geschildert) kommt erhält er von mir ein Formular das den Sachverhalt erklärt und dann hat er drei Möglichkeiten:
1. Das Rezept beim Arzt korrigieren lassen.
2. Beide Rezepte durch seine Kasse bestätigen lassen, dass sie bezahlt werden.
3. Zu einer anderen Praxis gehen.
JürgenK sieht das eben anders. Vielleicht hat er seine Praxis auch nicht in BW. Dort hat die IKK Classic 2019 Tausende Rezepte der vergangenen vier (!!) Jahre rückwirkend für ungültig erklärt. Darüber wurde schon genügend berichtet ...
Du musst selbst entscheiden was du machst :confused:
Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen. (kommt auch auf die Kasse an)
Liebe Grüße und alles Gute
PS an JürgenK:
Ich habe Kassen schon aufgefordert, mir schriftlich zu bestätigen, dass solche Rezepte 100%ig bezahlt werden. Rate mal ob ich eine solche schriftliche Bestätigung erhalten habe !?
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mogli123 schrieb:
Hallo Heuberger,
jetzt hast du zwei unterschiedliche Meinungen von zwei unterschiedlichen Therapeuten.
Ich persönlich gebe KEINER Krankenkasse mehr die Möglichkeit für irgendwelche Absetzungen !
Wenn ein Patient mit zwei Rezepten (wie oben geschildert) kommt erhält er von mir ein Formular das den Sachverhalt erklärt und dann hat er drei Möglichkeiten:
1. Das Rezept beim Arzt korrigieren lassen.
2. Beide Rezepte durch seine Kasse bestätigen lassen, dass sie bezahlt werden.
3. Zu einer anderen Praxis gehen.
JürgenK sieht das eben anders. Vielleicht hat er seine Praxis auch nicht in BW. Dort hat die IKK Classic 2019 Tausende Rezepte der vergangenen vier (!!) Jahre rückwirkend für ungültig erklärt. Darüber wurde schon genügend berichtet ...
Du musst selbst entscheiden was du machst :confused:
Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen. (kommt auch auf die Kasse an)
Liebe Grüße und alles Gute
PS an JürgenK:
Ich habe Kassen schon aufgefordert, mir schriftlich zu bestätigen, dass solche Rezepte 100%ig bezahlt werden. Rate mal ob ich eine solche schriftliche Bestätigung erhalten habe !?
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Heuberger schrieb:
danke für eure Antworten. Was meinen die Anderen?
ich lasse per FAX zusätzlich einen zweiten ICD10-Code auf die LY-VO´s eintragen.
Lymphdrainage kann z.B. auch bei Post-OP zusammen mit KG bei gleicher Indikation und Diagnose verordnet werden.
z.B: Z96.60 i.v.m. Z98.8 KG und Lymph.
Bei Lymphdrainage ist die Indikation grundsätzlich eine eigenständige und andere als bei WS, EX oder Cs.
Daher sind m.E. Lymph-VO´s grundsätzlich als eigenständiges, vorrangiges HM anzusehen.
HMR § 3, Abs. 5 ist da ziemlich genau:
Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich nicht aus der Diagnose allein, sondern nur dann,
wenn unter Gesamtbetrachtung der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigung der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt eine
Heilmittelanwendung notwendig ist.
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
ich lasse per FAX zusätzlich einen zweiten ICD10-Code auf die LY-VO´s eintragen.
Lymphdrainage kann z.B. auch bei Post-OP zusammen mit KG bei gleicher Indikation und Diagnose verordnet werden.
z.B: Z96.60 i.v.m. Z98.8 KG und Lymph.
Bei Lymphdrainage ist die Indikation grundsätzlich eine eigenständige und andere als bei WS, EX oder Cs.
Daher sind m.E. Lymph-VO´s grundsätzlich als eigenständiges, vorrangiges HM anzusehen.
HMR § 3, Abs. 5 ist da ziemlich genau:
Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich nicht aus der Diagnose allein, sondern nur dann,
wenn unter Gesamtbetrachtung der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigung der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt eine
Heilmittelanwendung notwendig ist.
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bei exakt gleicher Diagnose: KG / MT und MLD ja, KG UND MT nein.
Bei exakt gleicher Diagnose sollte bei dem Lymphrezept zumindest im Klartext die Diagnose für die Lymphbehandlung draufstehen.
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
bei exakt gleicher Diagnose: KG / MT und MLD ja, KG UND MT nein.
Bei exakt gleicher Diagnose sollte bei dem Lymphrezept zumindest im Klartext die Diagnose für die Lymphbehandlung draufstehen.
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Heuberger schrieb:
kann man grundsätzlich zwei Verordnungen parallel behandeln, also am gleichen Tag. Z.B. KG und MT oder MT und MLD, wenn exakt die gleiche Diagnose drauf steht bzw der gleiche ICD 10 Code?
d.h. ein MT und KG kann ich nicht am gleichen Tag behandeln wenn exakt der gleiche ICD 10 drauf steht?
Was ist wenn ein zusätzlicher ICD 10 Code drauf ist? Geht das dennoch nicht?
Darf der eine ICD 10 Code nicht auf beiden stehen?
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Heuberger schrieb:
Danke.
d.h. ein MT und KG kann ich nicht am gleichen Tag behandeln wenn exakt der gleiche ICD 10 drauf steht?
Was ist wenn ein zusätzlicher ICD 10 Code drauf ist? Geht das dennoch nicht?
Darf der eine ICD 10 Code nicht auf beiden stehen?
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