Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
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Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
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Bei uns geht es nicht nur um einen
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Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ganz klare Antwort: Nein. Die VOn müssen, bei dieser Konstellation, nacheinander abgearbeitet werden (es sei denn, es handelt jeweils um links und rechts).
Quelle: Bundesrahmenvertrages § 3 Abs. 9 und FAK Frage 5
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Ich weiß dass es das System mit Folgeverordnung 1 und 2 usw. nicht mehr gibt und jede Verordnung für sich separat steht.
Trotzdem stellt sich mir jetzt eine ungewöhnliche Frage: Ist es zulässig bei einem Patienten der bei gleicher Diagnose (und gleichem Arzt) ein weiteres Rezept verordnet bekam mit der 1.Behandlung von Rezept 2 zu beginnen (um die 28Tage Frist für Behandlungsbeginn einzuhalten) und dann erst die noch offenen Behandlungen von Rezept 1 durchzuführen?!
Danke für eure Antworten.
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Physio.RLP.2114 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort👍🏻
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