Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
1. EV: 6 X KG
1. FV: 6X KG jedoch wegen Rheha nur 1 Behandlung erhalten
2. FV: 6X KG und alle erhalten
Neues Rezept als FV über 5 x KG oder Rezept a.d. Regelfalles?
Die Frage ist also ob zunächst 18 Behandlungen unter WS2a genommen werden müssen oder die Anzahl der Rezepte hier ausschlaggebend ist?
Habe eigentlich immer gedacht es geht um die Anzahl der Anwendungen bin mir gerade aber etwas unsicher. Wer kann mir helfen? :tired_face:
Ach übrigens wurde keine 12 wöchige Behandlungspause bei mir eingehalten. Besten Dank für Eure qualifizierten Antworten.
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canna41 schrieb:
Hallo Zusammen. Patient hat mehrere Rezepte erhalten und jetzt steht das nächste an aber ich weiss nicht wie es richtig ist bei Indikationsschlüssel WS2a.
1. EV: 6 X KG
1. FV: 6X KG jedoch wegen Rheha nur 1 Behandlung erhalten
2. FV: 6X KG und alle erhalten
Neues Rezept als FV über 5 x KG oder Rezept a.d. Regelfalles?
Die Frage ist also ob zunächst 18 Behandlungen unter WS2a genommen werden müssen oder die Anzahl der Rezepte hier ausschlaggebend ist?
Habe eigentlich immer gedacht es geht um die Anzahl der Anwendungen bin mir gerade aber etwas unsicher. Wer kann mir helfen? :tired_face:
Ach übrigens wurde keine 12 wöchige Behandlungspause bei mir eingehalten. Besten Dank für Eure qualifizierten Antworten.
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Shakespeare schrieb:
Bei der Erstverordnung gilt die Höchstverordnungsmenge 6 mal (kann also auch weniger sein). Bei den Folgeverordnungen ist die Anzahl der Verordnungen nicht definiert, sondern nur die Höchstmenge, 6mal (also auch weniger möglich) und dass die Gesamtmenge nicht 18 überschreiten darf. Aus meiner Sicht kann der Arzt also durchaus mehr als 2 Folgeverordnungen ausstellen, wenn die 18 als Obergrenze nicht überschritten wird. Ich hoffe, dass die Kasse das auch so sieht... LG S.
Sprich: das nächste Rezept muss eine VadR sein.
Anders läge der Fall, wenn das zweite Rezept als "1xKG" ausgestellt gewesen wäre. Dann wären noch 5 Behandlungen im Regelfall möglich und der Arzt könnte noch ein Rezept im Regelfall ausstellen.
Du hast Recht: es geht um die Anzahl der Anwendungen. Aber hierbei um die rezeptierten und nicht um die tatsächlich erhaltenen.
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StefanP schrieb:
Meines Wissens nach interessiert es die Kasse nicht, ob vom zweiten Rezept alle 6 Behandlungen geleistet wurden oder nur 1.
Sprich: das nächste Rezept muss eine VadR sein.
Anders läge der Fall, wenn das zweite Rezept als "1xKG" ausgestellt gewesen wäre. Dann wären noch 5 Behandlungen im Regelfall möglich und der Arzt könnte noch ein Rezept im Regelfall ausstellen.
Du hast Recht: es geht um die Anzahl der Anwendungen. Aber hierbei um die rezeptierten und nicht um die tatsächlich erhaltenen.
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