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Wetzlar - Mittelhessen

ID: 1500_000857
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
Lebensumfeld als Alternative zur
vollstationären Behandlung an.

Zur Verstärkung un...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fester Stundensatz unabhängig der Verordnung

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Neues Thema
Fester Stundensatz unabhängig der Verordnung
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Isegrim Baldur
12.08.2019 22:25
Hallo an alle,

ich konnte so einen Thread nicht finden. Daher mein Anliegen in einem neuen:

ich würde gerne meine Abrechnungen vereinfachen und frage mich ob das so geht: Situation:

Ich habe mit einem Privatpatienten vorab einen Stundensatz von z. B. 100,- € ausgemacht und er möchte auch eine Stunde lang behandelt werden. Jetzt sagen wir mal, er hätte nur ein Rezept von 10 x KG, 10 x MT (oder weniger) und möchte dafür auch 10 mal eine volle Zeitstunde in Anspruch nehmen.

Kann ich das dann genau so hinschreiben? sprich; dass die Behandlung, wie gewünscht, eine Stunde lang geht und dementsprechend die KG so "teuer" ist? oder müsste ich zwingend schreiben:

10 x KG á 50,- €
10 x MT á 50,- € usw

Seine Versicherung wird ihm da vermutlich den Beihilfesatz erstatten wollen und ihn den Rest tragen lassen.

Sympathischer wäre mir nämlich diese Version:

10 x 60 Minuten KG + MT á 100,- €.

Auch hier, vermute ich mal, wird ihm seine Versicherung den jeweiligen Beihilfesatz erstatten wollen.

Ich denke, das Prinzip ist zu erkennen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser Stundensatz-Abrechnung, unabhängig von der Verordnung?
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Hallo an alle, ich konnte so einen Thread nicht finden. Daher mein Anliegen in einem neuen: ich würde gerne meine Abrechnungen vereinfachen und frage mich ob das so geht: Situation: Ich habe mit einem Privatpatienten vorab einen Stundensatz von z. B. 100,- € ausgemacht und er möchte auch eine Stunde lang behandelt werden. Jetzt sagen wir mal, er hätte nur ein Rezept von 10 x KG, 10 x MT (oder weniger) und möchte dafür auch 10 mal eine volle Zeitstunde in Anspruch nehmen. Kann ich das dann genau so hinschreiben? sprich; dass die Behandlung, wie gewünscht, eine Stunde lang geht und dementsprechend die KG so "teuer" ist? oder müsste ich zwingend schreiben: 10 x KG á 50,- € 10 x MT á 50,- € usw Seine Versicherung wird ihm da vermutlich den Beihilfesatz erstatten wollen und ihn den Rest tragen lassen. Sympathischer wäre mir nämlich diese Version: 10 x 60 Minuten KG + MT á 100,- €. Auch hier, vermute ich mal, wird ihm seine Versicherung den jeweiligen Beihilfesatz erstatten wollen. Ich denke, das Prinzip ist zu erkennen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser Stundensatz-Abrechnung, unabhängig von der Verordnung?
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Isegrim Baldur schrieb:

Hallo an alle,

ich konnte so einen Thread nicht finden. Daher mein Anliegen in einem neuen:

ich würde gerne meine Abrechnungen vereinfachen und frage mich ob das so geht: Situation:

Ich habe mit einem Privatpatienten vorab einen Stundensatz von z. B. 100,- € ausgemacht und er möchte auch eine Stunde lang behandelt werden. Jetzt sagen wir mal, er hätte nur ein Rezept von 10 x KG, 10 x MT (oder weniger) und möchte dafür auch 10 mal eine volle Zeitstunde in Anspruch nehmen.

Kann ich das dann genau so hinschreiben? sprich; dass die Behandlung, wie gewünscht, eine Stunde lang geht und dementsprechend die KG so "teuer" ist? oder müsste ich zwingend schreiben:

10 x KG á 50,- €
10 x MT á 50,- € usw

Seine Versicherung wird ihm da vermutlich den Beihilfesatz erstatten wollen und ihn den Rest tragen lassen.

Sympathischer wäre mir nämlich diese Version:

10 x 60 Minuten KG + MT á 100,- €.

Auch hier, vermute ich mal, wird ihm seine Versicherung den jeweiligen Beihilfesatz erstatten wollen.

Ich denke, das Prinzip ist zu erkennen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser Stundensatz-Abrechnung, unabhängig von der Verordnung?

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Shakespeare
13.08.2019 10:10
Eine erstattungsfähige Rechnung für Privatversicherte sollte sich immer auf die verordnete Maßnahme, das Datum und den jeweils vereinbarten Preis beziehen. Der Faktor Zeit sollte hier nicht aufgeführt werden. So bekommt der Patient am sichersten, den Anteil erstattet, der ihm vertragsmäßig zusteht.
Ich würde also MT und KG gesondert berechnen.
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Eine erstattungsfähige Rechnung für Privatversicherte sollte sich immer auf die verordnete Maßnahme, das Datum und den jeweils vereinbarten Preis beziehen. Der Faktor Zeit sollte hier nicht aufgeführt werden. So bekommt der Patient am sichersten, den Anteil erstattet, der ihm vertragsmäßig zusteht. Ich würde also MT und KG gesondert berechnen.
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M0nique
13.08.2019 11:59
Die PKV und die Beihilfe benötigen für die Berechnung der Erstattung die einzelnen Posten mit den dazugehörigen Preisen.

Bei der Dir sympathischeren Variante könnte es ja sein, dass Du für die KG 15 Euro ansetzt und für die MT 85 Euro.
Dann würde nach Beihilfesatz der PP nur ca. 45 Euro erstattet bekommen.

Also besser klar und deutlich für welche Maßnahme welcher Preis genommen wird.
Gruß von Monique
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Die PKV und die Beihilfe benötigen für die Berechnung der Erstattung die einzelnen Posten mit den dazugehörigen Preisen. Bei der Dir sympathischeren Variante könnte es ja sein, dass Du für die KG 15 Euro ansetzt und für die MT 85 Euro. Dann würde nach Beihilfesatz der PP nur ca. 45 Euro erstattet bekommen. Also besser klar und deutlich für welche Maßnahme welcher Preis genommen wird. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Die PKV und die Beihilfe benötigen für die Berechnung der Erstattung die einzelnen Posten mit den dazugehörigen Preisen.

Bei der Dir sympathischeren Variante könnte es ja sein, dass Du für die KG 15 Euro ansetzt und für die MT 85 Euro.
Dann würde nach Beihilfesatz der PP nur ca. 45 Euro erstattet bekommen.

Also besser klar und deutlich für welche Maßnahme welcher Preis genommen wird.
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Isegrim Baldur
13.08.2019 15:28
Danke euch für den Input.

Ich werde dann die Einzelposten wie gewohnt aufführen und nicht nach Zeit abrechnen. Das mit der reinen Zeitabrechnung kann man dann ja bei einem reinen Selbstzahler mit Privatrezept machen, wenn es sich mal ergeben sollte (hatte ich erst ein).

Aber ich denke ich werde bei diesem neuen Patienten einen Behandlungsvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Stundenlohn X fix ist und sich dieser gleichmäßig auf die erbrachten Einzelleistungen (KG-Doppel, MT) verteilt.

Eine gute Woche noch!
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Danke euch für den Input. Ich werde dann die Einzelposten wie gewohnt aufführen und nicht nach Zeit abrechnen. Das mit der reinen Zeitabrechnung kann man dann ja bei einem reinen Selbstzahler mit Privatrezept machen, wenn es sich mal ergeben sollte (hatte ich erst ein). Aber ich denke ich werde bei diesem neuen Patienten einen Behandlungsvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Stundenlohn X fix ist und sich dieser gleichmäßig auf die erbrachten Einzelleistungen (KG-Doppel, MT) verteilt. Eine gute Woche noch!
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Isegrim Baldur schrieb:

Danke euch für den Input.

Ich werde dann die Einzelposten wie gewohnt aufführen und nicht nach Zeit abrechnen. Das mit der reinen Zeitabrechnung kann man dann ja bei einem reinen Selbstzahler mit Privatrezept machen, wenn es sich mal ergeben sollte (hatte ich erst ein).

Aber ich denke ich werde bei diesem neuen Patienten einen Behandlungsvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Stundenlohn X fix ist und sich dieser gleichmäßig auf die erbrachten Einzelleistungen (KG-Doppel, MT) verteilt.

Eine gute Woche noch!

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hgb
13.08.2019 15:46
.. das solltest Du genau nicht so machen. Entweder Positionen aus der Preisliste oder Stundensätze, die nicht von Vers. erstattet werden.

mfg hgb :sunglasses:
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.. das solltest Du genau [b]nicht[/b] so machen. [u]Entweder[/u] Positionen aus der Preisliste [u]oder[/u] Stundensätze, die nicht von Vers. erstattet werden. mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

.. das solltest Du genau nicht so machen. Entweder Positionen aus der Preisliste oder Stundensätze, die nicht von Vers. erstattet werden.

mfg hgb :sunglasses:

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M0nique
13.08.2019 18:18
@Isegrim,
hgb hat vollkommen recht: Tue das auf keinen Fall!
Im Behandlungsvertrag muss es genau so gelistet sein wie auf der Rechnung.

Warum tust Du Dich so schwer mit den Einzelpositionen?
Gruß von Monique
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@Isegrim, hgb hat vollkommen recht: Tue das auf keinen Fall! Im Behandlungsvertrag muss es [b]genau so[/b] gelistet sein wie auf der Rechnung. Warum tust Du Dich so schwer mit den Einzelpositionen? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Isegrim,
hgb hat vollkommen recht: Tue das auf keinen Fall!
Im Behandlungsvertrag muss es genau so gelistet sein wie auf der Rechnung.

Warum tust Du Dich so schwer mit den Einzelpositionen?
Gruß von Monique

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Isegrim Baldur
14.08.2019 20:24
ok, dann gehe ich auf Nummer sicher und schreibe keinen Stundensatz in den Vertrag sondern Einzelposten-Preise.

Ich habe allerdings mal eine Behandlungsvereinbarung von Bunz runtergeladen und da stand drin, dass eine 60 Minuten-Einheit eben Betrag X kostet und auch, dass einzelne Posten dann in der Rechnung aufgeführt werden.

Preise | Bunz mobile Physiotherapie Deutschland

ich tu mich so ungern mit den Einzelposten, weil ich mit dem Patienten eben einen Stundensatz vorab vereinbart habe und den gerne reingeschrieben hätte. Wäre einfach eleganter =/
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ok, dann gehe ich auf Nummer sicher und schreibe keinen Stundensatz in den Vertrag sondern Einzelposten-Preise. Ich habe allerdings mal eine Behandlungsvereinbarung von Bunz runtergeladen und da stand drin, dass eine 60 Minuten-Einheit eben Betrag X kostet und auch, dass einzelne Posten dann in der Rechnung aufgeführt werden. https://www.bunz-mobilephysio.de/preise/ ich tu mich so ungern mit den Einzelposten, weil ich mit dem Patienten eben einen Stundensatz vorab vereinbart habe und den gerne reingeschrieben hätte. Wäre einfach eleganter =/
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Isegrim Baldur schrieb:

ok, dann gehe ich auf Nummer sicher und schreibe keinen Stundensatz in den Vertrag sondern Einzelposten-Preise.

Ich habe allerdings mal eine Behandlungsvereinbarung von Bunz runtergeladen und da stand drin, dass eine 60 Minuten-Einheit eben Betrag X kostet und auch, dass einzelne Posten dann in der Rechnung aufgeführt werden.

Preise | Bunz mobile Physiotherapie Deutschland

ich tu mich so ungern mit den Einzelposten, weil ich mit dem Patienten eben einen Stundensatz vorab vereinbart habe und den gerne reingeschrieben hätte. Wäre einfach eleganter =/

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hgb
14.08.2019 21:35
.. auf der Website ist notiert: Auf der Rechnung stehen nicht die geleisteten Positionen, sondern die Positionen, die lt. Rezept verordnet wurden. Das ist häufig real auch ein Unterschied. Bunz nennt einen Stundenpreis als Privatpraxis und alles andere ich ihnen egal. So würde ich das mit Verordnungen niemals machen.
Leistungen in Zeit ohne VO wären nur präventiv oder als HP / sekt. HP möglich, aber da gibt es auch wieder eine Gebührenordnung.
mfg hgb :wink:
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.. auf der Website ist notiert: Auf der Rechnung stehen nicht die geleisteten Positionen, sondern die Positionen, die lt. Rezept verordnet wurden. Das ist häufig real auch ein Unterschied. Bunz nennt einen Stundenpreis als Privatpraxis und alles andere ich ihnen egal. So würde ich das mit Verordnungen niemals machen. Leistungen in Zeit ohne VO wären nur präventiv oder als HP / sekt. HP möglich, aber da gibt es auch wieder eine Gebührenordnung. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

.. auf der Website ist notiert: Auf der Rechnung stehen nicht die geleisteten Positionen, sondern die Positionen, die lt. Rezept verordnet wurden. Das ist häufig real auch ein Unterschied. Bunz nennt einen Stundenpreis als Privatpraxis und alles andere ich ihnen egal. So würde ich das mit Verordnungen niemals machen.
Leistungen in Zeit ohne VO wären nur präventiv oder als HP / sekt. HP möglich, aber da gibt es auch wieder eine Gebührenordnung.
mfg hgb :wink:

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Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Eine erstattungsfähige Rechnung für Privatversicherte sollte sich immer auf die verordnete Maßnahme, das Datum und den jeweils vereinbarten Preis beziehen. Der Faktor Zeit sollte hier nicht aufgeführt werden. So bekommt der Patient am sichersten, den Anteil erstattet, der ihm vertragsmäßig zusteht.
Ich würde also MT und KG gesondert berechnen.

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UW
19.08.2019 08:44
Einfach den VdAK Satz x 2,3 und dann hackt es sich
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Einfach den VdAK Satz x 2,3 und dann hackt es sich
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UW schrieb:

Einfach den VdAK Satz x 2,3 und dann hackt es sich



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