Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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- Rothenburgsort
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...
ich konnte so einen Thread nicht finden. Daher mein Anliegen in einem neuen:
ich würde gerne meine Abrechnungen vereinfachen und frage mich ob das so geht: Situation:
Ich habe mit einem Privatpatienten vorab einen Stundensatz von z. B. 100,- € ausgemacht und er möchte auch eine Stunde lang behandelt werden. Jetzt sagen wir mal, er hätte nur ein Rezept von 10 x KG, 10 x MT (oder weniger) und möchte dafür auch 10 mal eine volle Zeitstunde in Anspruch nehmen.
Kann ich das dann genau so hinschreiben? sprich; dass die Behandlung, wie gewünscht, eine Stunde lang geht und dementsprechend die KG so "teuer" ist? oder müsste ich zwingend schreiben:
10 x KG á 50,- €
10 x MT á 50,- € usw
Seine Versicherung wird ihm da vermutlich den Beihilfesatz erstatten wollen und ihn den Rest tragen lassen.
Sympathischer wäre mir nämlich diese Version:
10 x 60 Minuten KG + MT á 100,- €.
Auch hier, vermute ich mal, wird ihm seine Versicherung den jeweiligen Beihilfesatz erstatten wollen.
Ich denke, das Prinzip ist zu erkennen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser Stundensatz-Abrechnung, unabhängig von der Verordnung?
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Problem beschreiben
Isegrim Baldur schrieb:
Hallo an alle,
ich konnte so einen Thread nicht finden. Daher mein Anliegen in einem neuen:
ich würde gerne meine Abrechnungen vereinfachen und frage mich ob das so geht: Situation:
Ich habe mit einem Privatpatienten vorab einen Stundensatz von z. B. 100,- € ausgemacht und er möchte auch eine Stunde lang behandelt werden. Jetzt sagen wir mal, er hätte nur ein Rezept von 10 x KG, 10 x MT (oder weniger) und möchte dafür auch 10 mal eine volle Zeitstunde in Anspruch nehmen.
Kann ich das dann genau so hinschreiben? sprich; dass die Behandlung, wie gewünscht, eine Stunde lang geht und dementsprechend die KG so "teuer" ist? oder müsste ich zwingend schreiben:
10 x KG á 50,- €
10 x MT á 50,- € usw
Seine Versicherung wird ihm da vermutlich den Beihilfesatz erstatten wollen und ihn den Rest tragen lassen.
Sympathischer wäre mir nämlich diese Version:
10 x 60 Minuten KG + MT á 100,- €.
Auch hier, vermute ich mal, wird ihm seine Versicherung den jeweiligen Beihilfesatz erstatten wollen.
Ich denke, das Prinzip ist zu erkennen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser Stundensatz-Abrechnung, unabhängig von der Verordnung?
Ich würde also MT und KG gesondert berechnen.
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Bei der Dir sympathischeren Variante könnte es ja sein, dass Du für die KG 15 Euro ansetzt und für die MT 85 Euro.
Dann würde nach Beihilfesatz der PP nur ca. 45 Euro erstattet bekommen.
Also besser klar und deutlich für welche Maßnahme welcher Preis genommen wird.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Die PKV und die Beihilfe benötigen für die Berechnung der Erstattung die einzelnen Posten mit den dazugehörigen Preisen.
Bei der Dir sympathischeren Variante könnte es ja sein, dass Du für die KG 15 Euro ansetzt und für die MT 85 Euro.
Dann würde nach Beihilfesatz der PP nur ca. 45 Euro erstattet bekommen.
Also besser klar und deutlich für welche Maßnahme welcher Preis genommen wird.
Gruß von Monique
Ich werde dann die Einzelposten wie gewohnt aufführen und nicht nach Zeit abrechnen. Das mit der reinen Zeitabrechnung kann man dann ja bei einem reinen Selbstzahler mit Privatrezept machen, wenn es sich mal ergeben sollte (hatte ich erst ein).
Aber ich denke ich werde bei diesem neuen Patienten einen Behandlungsvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Stundenlohn X fix ist und sich dieser gleichmäßig auf die erbrachten Einzelleistungen (KG-Doppel, MT) verteilt.
Eine gute Woche noch!
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Isegrim Baldur schrieb:
Danke euch für den Input.
Ich werde dann die Einzelposten wie gewohnt aufführen und nicht nach Zeit abrechnen. Das mit der reinen Zeitabrechnung kann man dann ja bei einem reinen Selbstzahler mit Privatrezept machen, wenn es sich mal ergeben sollte (hatte ich erst ein).
Aber ich denke ich werde bei diesem neuen Patienten einen Behandlungsvertrag aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Stundenlohn X fix ist und sich dieser gleichmäßig auf die erbrachten Einzelleistungen (KG-Doppel, MT) verteilt.
Eine gute Woche noch!
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. das solltest Du genau nicht so machen. Entweder Positionen aus der Preisliste oder Stundensätze, die nicht von Vers. erstattet werden.
mfg hgb :sunglasses:
hgb hat vollkommen recht: Tue das auf keinen Fall!
Im Behandlungsvertrag muss es genau so gelistet sein wie auf der Rechnung.
Warum tust Du Dich so schwer mit den Einzelpositionen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Isegrim,
hgb hat vollkommen recht: Tue das auf keinen Fall!
Im Behandlungsvertrag muss es genau so gelistet sein wie auf der Rechnung.
Warum tust Du Dich so schwer mit den Einzelpositionen?
Gruß von Monique
Ich habe allerdings mal eine Behandlungsvereinbarung von Bunz runtergeladen und da stand drin, dass eine 60 Minuten-Einheit eben Betrag X kostet und auch, dass einzelne Posten dann in der Rechnung aufgeführt werden.
Preise | Bunz mobile Physiotherapie Deutschland
ich tu mich so ungern mit den Einzelposten, weil ich mit dem Patienten eben einen Stundensatz vorab vereinbart habe und den gerne reingeschrieben hätte. Wäre einfach eleganter =/
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Isegrim Baldur schrieb:
ok, dann gehe ich auf Nummer sicher und schreibe keinen Stundensatz in den Vertrag sondern Einzelposten-Preise.
Ich habe allerdings mal eine Behandlungsvereinbarung von Bunz runtergeladen und da stand drin, dass eine 60 Minuten-Einheit eben Betrag X kostet und auch, dass einzelne Posten dann in der Rechnung aufgeführt werden.
Preise | Bunz mobile Physiotherapie Deutschland
ich tu mich so ungern mit den Einzelposten, weil ich mit dem Patienten eben einen Stundensatz vorab vereinbart habe und den gerne reingeschrieben hätte. Wäre einfach eleganter =/
Leistungen in Zeit ohne VO wären nur präventiv oder als HP / sekt. HP möglich, aber da gibt es auch wieder eine Gebührenordnung.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. auf der Website ist notiert: Auf der Rechnung stehen nicht die geleisteten Positionen, sondern die Positionen, die lt. Rezept verordnet wurden. Das ist häufig real auch ein Unterschied. Bunz nennt einen Stundenpreis als Privatpraxis und alles andere ich ihnen egal. So würde ich das mit Verordnungen niemals machen.
Leistungen in Zeit ohne VO wären nur präventiv oder als HP / sekt. HP möglich, aber da gibt es auch wieder eine Gebührenordnung.
mfg hgb :wink:
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Eine erstattungsfähige Rechnung für Privatversicherte sollte sich immer auf die verordnete Maßnahme, das Datum und den jeweils vereinbarten Preis beziehen. Der Faktor Zeit sollte hier nicht aufgeführt werden. So bekommt der Patient am sichersten, den Anteil erstattet, der ihm vertragsmäßig zusteht.
Ich würde also MT und KG gesondert berechnen.
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Problem beschreiben
UW schrieb:
Einfach den VdAK Satz x 2,3 und dann hackt es sich
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