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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fehlerhafte Abrechnung der AOK

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Neues Thema
Fehlerhafte Abrechnung der AOK
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steupel
15.01.2016 13:48
Hallo,

AOK Hessen hat ein KG Rezept fehlerhaft abgerechnet und diesen Fehler telefonisch auch eingeräumt.
Wie beantrage ich die "Strafgebühr", glaube es sind 40 Euro für Fehler seitens der Abrechnungsstelle )

LG steupel
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Hallo, AOK Hessen hat ein KG Rezept fehlerhaft abgerechnet und diesen Fehler telefonisch auch eingeräumt. Wie beantrage ich die "Strafgebühr", glaube es sind 40 Euro für Fehler seitens der Abrechnungsstelle ) LG steupel
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steupel schrieb:

Hallo,

AOK Hessen hat ein KG Rezept fehlerhaft abgerechnet und diesen Fehler telefonisch auch eingeräumt.
Wie beantrage ich die "Strafgebühr", glaube es sind 40 Euro für Fehler seitens der Abrechnungsstelle )

LG steupel

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morpheus-06
15.01.2016 14:29
Per Rechnung den Betrag nachfordern + die 40€ und Verzugszinsen.
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Per Rechnung den Betrag nachfordern + die 40€ und Verzugszinsen.
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steupel
15.01.2016 14:37
Hallo,

Verzugszinsen in welcher Höhe ?

LG steupel
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Hallo, Verzugszinsen in welcher Höhe ? LG steupel
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steupel schrieb:

Hallo,

Verzugszinsen in welcher Höhe ?

LG steupel

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morpheus-06
15.01.2016 14:45
-0,83% Basiszinssatz plus 8,17% BGB 288 (2)
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-0,83% Basiszinssatz plus 8,17% BGB 288 (2)
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morpheus-06 schrieb:

-0,83% Basiszinssatz plus 8,17% BGB 288 (2)

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morpheus-06 schrieb:

Per Rechnung den Betrag nachfordern + die 40€ und Verzugszinsen.

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steupel
15.01.2016 18:50
Danke !

wo steht denn das mit dem Schadensersatz und den 40 € geschrieben ?

VG
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Danke ! wo steht denn das mit dem Schadensersatz und den 40 € geschrieben ? VG
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Evemarie Kaiser
17.01.2016 17:04
§288 BGB

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.



Gruß Evi
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• JürgenK
• morpheus-06
§288 BGB Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:

§288 BGB

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.



Gruß Evi

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steupel schrieb:

Danke !

wo steht denn das mit dem Schadensersatz und den 40 € geschrieben ?

VG



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