Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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• ausführliche Einarbeitung
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• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
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ralf277 schrieb:
Hallo,
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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Papa Alpaka schrieb:
Vergiss die eine offene Unterschrift, das sind €20 die du telefonisch mit der GKV abklären kannst, je nach Kulanz kommst du vielleicht damit durch.
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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