In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Bzw darf die fehlende Seite durch den Leistungserbringer (also PT) ergänzt werden oder kann das nur der Arzt machen?
Ich habe dazu leider nichts in den neuen HMR gelesen, obwohl das ein häufiger Fehler der Ärzte ist..
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Sabine Rabbel schrieb:
Die Seitenangabe ist nur dann wichtig, wenn es parallel zwei VOen (z.B. für linkes Knie und rechtes Knie) gibt, weil sich dann aus der Seitenangabe ergeben muß, daß es zwei verschiedene Diagnosen sind und deshalb beide VOen parallel oder auch zeitgleich genutzt werden können. Wenn's eh nur eine VO gibt: drauf gepfiffen.
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trini schrieb:
Ist eine VO mit fehlender Seitenangabe (bei EX) abrechenbar?
Bzw darf die fehlende Seite durch den Leistungserbringer (also PT) ergänzt werden oder kann das nur der Arzt machen?
Ich habe dazu leider nichts in den neuen HMR gelesen, obwohl das ein häufiger Fehler der Ärzte ist..
wie dann allerdings eine maximale VO-Menge definiert werden kann, ist mir rätselhaft
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trini schrieb:
Danke- ja , so habe ich es auch gelesen..
wie dann allerdings eine maximale VO-Menge definiert werden kann, ist mir rätselhaft
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