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Königsborn - Nordrhein-Westfalen

Die Lebensarche Königsborn ist
eine vollstationäre
Wohneinrichtung der
Eingliederungshilfe für 60
schwerst mehrfachbehinderte Kinder,
Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 0 bis
25 Jahren mit neurologischen
Krankheitsbildern
und den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen. Die jungen
Menschen werden
interdisziplinär von Pädagogen,
Pflegenden, Therapeuten und Ärzten
betreut.
Physiotherapeut (m/w/d)
Herz und Verstand | Ihre Aufgaben
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fango-Rechnung bei Privat-Pat

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Neues Thema
Fango-Rechnung bei Privat-Pat
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Anonymer Teilnehmer
07.03.2015 07:03
Ich habe eine Frage: Ich benutze in meiner Praxis für Fango-Patienten Naturmoor-Packungen auf Wärmeträgern. Die Packungen werden nach einer Anwendung entsorgt. Daher habe ich bei Privat-Rechnungen 20,50€ in Rechnung gestellt "Warmpackung bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide".
Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)

Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???

Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
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Ich habe eine Frage: Ich benutze in meiner Praxis für Fango-Patienten Naturmoor-Packungen auf Wärmeträgern. Die Packungen werden nach einer Anwendung entsorgt. Daher habe ich bei Privat-Rechnungen 20,50€ in Rechnung gestellt "Warmpackung bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide". Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face: Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor) Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss??? Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe eine Frage: Ich benutze in meiner Praxis für Fango-Patienten Naturmoor-Packungen auf Wärmeträgern. Die Packungen werden nach einer Anwendung entsorgt. Daher habe ich bei Privat-Rechnungen 20,50€ in Rechnung gestellt "Warmpackung bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide".
Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)

Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???

Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:

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Inche
07.03.2015 08:08
Das ist Dir überlassen ich rechne einfach Fango ab ,ich habe aber das zum gießen und nehme Privat 15€ Beihilfe Patienten müssen die Differenz selbst zahlen diese Preise findest du hier in den Preislisten
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Das ist Dir überlassen ich rechne einfach Fango ab ,ich habe aber das zum gießen und nehme Privat 15€ Beihilfe Patienten müssen die Differenz selbst zahlen diese Preise findest du hier in den Preislisten
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Inche schrieb:

Das ist Dir überlassen ich rechne einfach Fango ab ,ich habe aber das zum gießen und nehme Privat 15€ Beihilfe Patienten müssen die Differenz selbst zahlen diese Preise findest du hier in den Preislisten

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Arminia
07.03.2015 09:01
Ja, aber das Flies ist doch auf der zur Bank gerichteten Seite...
Die "Moor-Seite" hat doch direkten Hautkontakt...
Als gar kein Problem mit Natur-Moor abzurechen...
Gruß,
Arminia
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Ja, aber das Flies ist doch auf der zur Bank gerichteten Seite... Die "Moor-Seite" hat doch direkten Hautkontakt... Als gar kein Problem mit Natur-Moor abzurechen... Gruß, Arminia
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stefan 302
07.03.2015 10:25
Leider falsch.
Die meissten (eigentlich alle die ich kenne) Moor-Flies-Packungen haben das Flies auf der Moorseite, dann im direkten Kontakt zur Haut. Der Kunststoff liegt bankseitig.

"Normalerweise" kann man so dann nicht abrechnen (laut Beihilfepackzettel), jedoch denke ich, hast du mit der "Beihilfe" keinen Vertrag geschlossen, sondern mit deinem Patienten. Und dort steht (normalerweise) nichts über das Flies hoffentlich drin...

stefan 302
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• Tempelritter
Leider falsch. Die meissten (eigentlich alle die ich kenne) Moor-Flies-Packungen haben das Flies auf der Moorseite, dann im direkten Kontakt zur Haut. Der Kunststoff liegt bankseitig. "Normalerweise" kann man so dann nicht abrechnen (laut Beihilfepackzettel), jedoch denke ich, hast du mit der "Beihilfe" keinen Vertrag geschlossen, sondern mit deinem Patienten. Und dort steht (normalerweise) nichts über das Flies hoffentlich drin... stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Leider falsch.
Die meissten (eigentlich alle die ich kenne) Moor-Flies-Packungen haben das Flies auf der Moorseite, dann im direkten Kontakt zur Haut. Der Kunststoff liegt bankseitig.

"Normalerweise" kann man so dann nicht abrechnen (laut Beihilfepackzettel), jedoch denke ich, hast du mit der "Beihilfe" keinen Vertrag geschlossen, sondern mit deinem Patienten. Und dort steht (normalerweise) nichts über das Flies hoffentlich drin...

stefan 302

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Arminia schrieb:

Ja, aber das Flies ist doch auf der zur Bank gerichteten Seite...
Die "Moor-Seite" hat doch direkten Hautkontakt...
Als gar kein Problem mit Natur-Moor abzurechen...
Gruß,
Arminia

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ali
07.03.2015 10:34
des probieren einzelne Beihilfe Sachbearbeiter gern mal...die Paties hatten dann beim Einspruch aber nie Probleme.

Wir entfernen natürlich das Flies, das ist ja auch mehr für den adäquaten Transport/Lagerung....
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des probieren einzelne Beihilfe Sachbearbeiter gern mal...die Paties hatten dann beim Einspruch aber nie Probleme. Wir entfernen natürlich das Flies, das ist ja auch mehr für den adäquaten Transport/Lagerung....
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ali schrieb:

des probieren einzelne Beihilfe Sachbearbeiter gern mal...die Paties hatten dann beim Einspruch aber nie Probleme.

Wir entfernen natürlich das Flies, das ist ja auch mehr für den adäquaten Transport/Lagerung....

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idefix-
07.03.2015 14:32
wenn du Naturmoorpackungen verbreichst und keine Peloidfangopackungen in deiner Praxis anbietest, dann rechne das ab was du verwendest, Honorarvereinbarung unterschreiben, Patienten drauf aufmerksam machen , das du Naturmoor verwendest und fertig. Was muss da immer rumdiskutiert werden, was man in Rechnung stellen darf. Wir verlangen grundsätzlich den 2,5 fachen Satz der VDAK Kassen, was die Patienten ersetzt bekommen ist nicht meine Angelegenheit, das unterschreibt er vorher.
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wenn du Naturmoorpackungen verbreichst und keine Peloidfangopackungen in deiner Praxis anbietest, dann rechne das ab was du verwendest, Honorarvereinbarung unterschreiben, Patienten drauf aufmerksam machen , das du Naturmoor verwendest und fertig. Was muss da immer rumdiskutiert werden, was man in Rechnung stellen darf. Wir verlangen grundsätzlich den 2,5 fachen Satz der VDAK Kassen, was die Patienten ersetzt bekommen ist nicht meine Angelegenheit, das unterschreibt er vorher.
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idefix- schrieb:

wenn du Naturmoorpackungen verbreichst und keine Peloidfangopackungen in deiner Praxis anbietest, dann rechne das ab was du verwendest, Honorarvereinbarung unterschreiben, Patienten drauf aufmerksam machen , das du Naturmoor verwendest und fertig. Was muss da immer rumdiskutiert werden, was man in Rechnung stellen darf. Wir verlangen grundsätzlich den 2,5 fachen Satz der VDAK Kassen, was die Patienten ersetzt bekommen ist nicht meine Angelegenheit, das unterschreibt er vorher.

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Achilles2
08.03.2015 09:58
Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??

Gruß
Achilles2
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Hallo idefix, 2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive?? Gruß Achilles2
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morpheus-06
08.03.2015 19:42
Achilles2 schrieb am 8.3.15 09:58:
Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??

Gruß
Achilles2


ist doch egal, er kann verlangen was er vereinbart hat.
Das mit dem 1,8 oder 2,3- fachen VdEK Satzt kommt in ein oder zwei sehr alten Urteilen vor und?
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[zitat]Achilles2 schrieb am 8.3.15 09:58: Hallo idefix, 2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive?? Gruß Achilles2[/zitat] ist doch egal, er kann verlangen was er vereinbart hat. Das mit dem 1,8 oder 2,3- fachen VdEK Satzt kommt in ein oder zwei sehr alten Urteilen vor und?
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morpheus-06 schrieb:

Achilles2 schrieb am 8.3.15 09:58:
Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??

Gruß
Achilles2


ist doch egal, er kann verlangen was er vereinbart hat.
Das mit dem 1,8 oder 2,3- fachen VdEK Satzt kommt in ein oder zwei sehr alten Urteilen vor und?

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Achilles2 schrieb:

Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??

Gruß
Achilles2



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