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Bei uns findest du mehr als nur
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Patient sagte er müsse schnell weg weil er dringenden Anruf bekam. Er holt das Fango nach..und weg war er.
Darf ich rein rechtlich ihm das Fango gut schreiben?
Er hat ja schon unterschrieben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einmal Fango streichen und entsprechend abrechnen, da nicht abgegeben. Pat hat EA für 1x Fango als Guthaben und ist ihm zu erstatten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry was ist EAhugging_face
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ich darf es zu einem anderen Zeitpunkt nicht nachholen lassen
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Sarah x schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eigenanteil
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
innocentaachso
Nicht erbringen und folglich nicht abrechnen kannst du selbstverständlich; dadurch sinken bei annähernd gleichem Behandlungsergebnis die Kosten.
Zeitlich separat erbringen ... ist nicht ausgeschlossen; es kann z.B. "Fango einzeln" war wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig um zu prüfen ob die in der KG erarbeiteten Eigenübungen nach Anwendung einer Warmpackung besser ausgeführt werden können.
Was du nicht tun darfst: Fango am 31.02.2024 quittieren lassen und als Gutschrift drei Jahre in der Akte versammeln lassen bevor du die €15,30 aus den Rücklagen in dein Privatvermögen überträgst - kann kein gültiger Termin zur Leistung gefunden werden (28-Tage-Frist beachten!) ist die Leistung als nicht erbracht zu behandeln.
Rein formal ist "quittiert am 31.02.2024, erbracht am 03.03.2024" ohne entsprechende Dokumentation auf Blatt 2 der Verordnung ein Fehler, da die Leistung aber ansonsten vertragsgemäß erbracht wurde ist der Betrug, das vorsätzliche Herbeiführen eines Vermögensschadens durch bekannt falsche Angaben, nicht trivial zu formulieren - die Kosten bleiben identisch, egal ob 31.2. oder 3.3..
Ob ich da eine Ausfallgebühr für den 31.2. berechnen würde? Eher nicht, die Fangozeit ist leicht mit anderen spontanen Aufgaben zu füllen.
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Papa Alpaka schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich kann spontan keine Passage des Bundesrahmenvertrages oder dessen Anlagen benennen, in der ein zeitlicher Zusammenhang der Abgabe von primären und sekundären Heilmitteln gefordert wird; die Passagen an die ich denke fordern einen sinnvollen Zusammenhang (Fango alleinstehend ist z.B. nicht wirklich sinnvoll und deshalb nicht allein zu verordnen).
Nicht erbringen und folglich nicht abrechnen kannst du selbstverständlich; dadurch sinken bei annähernd gleichem Behandlungsergebnis die Kosten.
Zeitlich separat erbringen ... ist nicht ausgeschlossen; es kann z.B. "Fango einzeln" war wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig um zu prüfen ob die in der KG erarbeiteten Eigenübungen nach Anwendung einer Warmpackung besser ausgeführt werden können.
Was du nicht tun darfst: Fango am 31.02.2024 quittieren lassen und als Gutschrift drei Jahre in der Akte versammeln lassen bevor du die €15,30 aus den Rücklagen in dein Privatvermögen überträgst - kann kein gültiger Termin zur Leistung gefunden werden (28-Tage-Frist beachten!) ist die Leistung als nicht erbracht zu behandeln.
Rein formal ist "quittiert am 31.02.2024, erbracht am 03.03.2024" ohne entsprechende Dokumentation auf Blatt 2 der Verordnung ein Fehler, da die Leistung aber ansonsten vertragsgemäß erbracht wurde ist der Betrug, das vorsätzliche Herbeiführen eines Vermögensschadens durch bekannt falsche Angaben, nicht trivial zu formulieren - die Kosten bleiben identisch, egal ob 31.2. oder 3.3..
Ob ich da eine Ausfallgebühr für den 31.2. berechnen würde? Eher nicht, die Fangozeit ist leicht mit anderen spontanen Aufgaben zu füllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka joy
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Patient hat von 6 kg m 6 fango nur 5 Fango und 6 kg erhalten, aber 6 x fango unterschrieben..
Patient sagte er müsse schnell weg weil er dringenden Anruf bekam. Er holt das Fango nach..und weg war er.
Darf ich rein rechtlich ihm das Fango gut schreiben?
Er hat ja schon unterschrieben?
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Schippi schrieb:
Ist EA eine offizielle Abkürzung für Eigenanteil 😂😂😂
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Liebe Kollegin Kitane, wenn ich es jetzt nicht erklärt gesehen hätte, hätte ich dieses Kürzel EA auch nicht gekannt oder jemals in meinem Berufleben gelesen oder gehört... nicht jedes selbstgezüchtete Kürzel muss man kennen ...meine Frau, die noch in einer Praxis arbeitet , wuste es auch nicht... nurmal so
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
in der Medizin für
- Enteropathische Arthritis
- Erythrozytenantikörper
- Enteroanastomose
in der Justiz für
- einstweilige Anordnung
im Beamtenrecht für
- Eingangsamt
... aber in unsere Praxis gaaaaanz "offiziell" für
- EigenAnteil joyjoyjoy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi EA steht u. A. ...
in der Medizin für
- Enteropathische Arthritis
- Erythrozytenantikörper
- Enteroanastomose
in der Justiz für
- einstweilige Anordnung
im Beamtenrecht für
- Eingangsamt
... aber in unsere Praxis gaaaaanz "offiziell" für
- EigenAnteil joyjoyjoy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Bei euch dann wahrscheinlich RG. nerd_face
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nö...Eigenanteilsunglasses
Ich hätte ihm die Fango an einem anderen Tag gegeben. Und dann das Rezept abgerechnet. Wusste nicht dass das schon Betrug ist…
… Dank Physio.de lerne ich immer wieder was Neues 🤔😊
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei uns Rez.Geb. 😂😂 Bei EA habe ich auch nachdenken müssen…. Und es hat nichts gebracht - ich kam nicht auf Eigenanteil😂😂
Ich hätte ihm die Fango an einem anderen Tag gegeben. Und dann das Rezept abgerechnet. Wusste nicht dass das schon Betrug ist…
… Dank Physio.de lerne ich immer wieder was Neues 🤔😊
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bei der Bundeswehr für Eigenmächtig Abwesend😂😂
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei uns war es die Zz
Ich hätte ihm die Fango an einem anderen Tag gegeben. Und dann das Rezept abgerechnet. Wusste nicht dass das schon Betrug ist…
… Dank Physio.de lerne ich immer wieder was Neues 🤔😊
Faustregel: Betrug ist die Bewirkung eines Vermögensschadens durch vorsätzlich falsche Angaben.
Rein formal ist das durch Quittieren am falschen Tag und Leistung an einem anderen bereits gegeben; eine Steilvorlage für die nächste Absetzung und komische Ideen, wie man dir einen Honorarverzicht als freiwillige privatrechtliche Entschädigung für den Verzicht auf eine Meldung an die Staatsanwaltschaft schmackhaft macht. Durch die gewerbliche Ausführung besteht eine besondere Schwere der Tat. Aber! es geht um €15,21 welche durch eine falsche Quittung als Vermögensschaden angegeben werden, nicht durch Nichtleistung. Die Chancen stehen also gut, dass durch eine entsprechende "kommt nicht wieder vor und ist auch vorher nie geschehen"-Erklärung das Verfahren eingestellt wird - mangels öffentlichen Interesses.
AOK-seitig ist das ggf. Anlass, genauer hinzuschauen...
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Papa Alpaka schrieb:
massu schrieb am 26.04.2024 15:23 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Ich hätte ihm die Fango an einem anderen Tag gegeben. Und dann das Rezept abgerechnet. Wusste nicht dass das schon Betrug ist…
… Dank Physio.de lerne ich immer wieder was Neues 🤔😊
Faustregel: Betrug ist die Bewirkung eines Vermögensschadens durch vorsätzlich falsche Angaben.
Rein formal ist das durch Quittieren am falschen Tag und Leistung an einem anderen bereits gegeben; eine Steilvorlage für die nächste Absetzung und komische Ideen, wie man dir einen Honorarverzicht als freiwillige privatrechtliche Entschädigung für den Verzicht auf eine Meldung an die Staatsanwaltschaft schmackhaft macht. Durch die gewerbliche Ausführung besteht eine besondere Schwere der Tat. Aber! es geht um €15,21 welche durch eine falsche Quittung als Vermögensschaden angegeben werden, nicht durch Nichtleistung. Die Chancen stehen also gut, dass durch eine entsprechende "kommt nicht wieder vor und ist auch vorher nie geschehen"-Erklärung das Verfahren eingestellt wird - mangels öffentlichen Interesses.
AOK-seitig ist das ggf. Anlass, genauer hinzuschauen...
EA = EigenAnteil
RG = RezeptGebühr (veraltet), auch wohl als "Rez.Geb." abgekürzt
ZZ = ZuZahlung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Dan machen wir mal wieder eine Abkürzungsliste. Scheint ja hier wohl öfter vorzukommen. joy
EA = EigenAnteil
RG = RezeptGebühr (veraltet), auch wohl als "Rez.Geb." abgekürzt
ZZ = ZuZahlung
Also ich konnte mit EA, RG und ZZ nichts anfangen und ich bin seit 2007 selbständig und PI.....
Nicht jeder Seitenhieb ist angebracht....
Und AT erkennt ja, das es ein Fehler sein könnte die Fango abzurechnen ohne die Leistung abgegeben zu haben. Das macht einen guten PI aus.....
Ich hatte letztens ein Vorstellungsgespräch mit einer potentiellen Mitarbeiterin.
Eine der ersten Fragen von ihr war, ob sie auch MT-Rezepte behandeln müsste, obwohl sie kein MT hat.
Auf meine verwunderte Nachfrage, wie sie darauf käme das sie MT "Behandlungen" machen müsste, obwohl sie kein MT-Zertifikat hat, sagte sie mir das alle Praxen in denen sie sich vorgestellt hat genau das vorausgesetzt haben....
Also, ein guter Physio muss nicht die Abkürzungen kennen, aber sehr wohl was wirklich Abrechnungsbetrug ist.
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Break schrieb:
@Kitane
Also ich konnte mit EA, RG und ZZ nichts anfangen und ich bin seit 2007 selbständig und PI.....
Nicht jeder Seitenhieb ist angebracht....
Und AT erkennt ja, das es ein Fehler sein könnte die Fango abzurechnen ohne die Leistung abgegeben zu haben. Das macht einen guten PI aus.....
Ich hatte letztens ein Vorstellungsgespräch mit einer potentiellen Mitarbeiterin.
Eine der ersten Fragen von ihr war, ob sie auch MT-Rezepte behandeln müsste, obwohl sie kein MT hat.
Auf meine verwunderte Nachfrage, wie sie darauf käme das sie MT "Behandlungen" machen müsste, obwohl sie kein MT-Zertifikat hat, sagte sie mir das alle Praxen in denen sie sich vorgestellt hat genau das vorausgesetzt haben....
Also, ein guter Physio muss nicht die Abkürzungen kennen, aber sehr wohl was wirklich Abrechnungsbetrug ist.
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Papa Alpaka schrieb:
@Break ...und an der Stelle ist es angebracht zu fragen: "musst du nicht, aber möchtest du das MT-Zertifikat erwerben? Oder siehst du dich therapeutisch ganz woanders? Ich sehe es gerne, wenn du Fortbildungen besuchst und unterstütze dich dabei."
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Ahn schrieb:
@JürgenK also wir verwenden dieses Kürzel auch 😄
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Kitane schrieb:
Nein,das ist Betrug ! Der Patient hat unterschrieben für eine Leisung,die ernicht bekommen hat.EA ist Eigenanteil,müsste man eigentlich wissen als PI =Praxisinhaber.
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Du erbringst deine Leistungen als Sachleistungen am Patienten. Der Patient hat die Leistung hier nicht erhalten und somit darfst du es auch nicht mit der GKV abrechenen. Dein Gedankenspiel ist daher leider vertragswidrig und widerspricht die Rechtsgrundsätze des SGB V.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Uuups, böses Faul. neutral_face
... oder halt EA zurück. So ist es korrekt.
Du erbringst deine Leistungen als Sachleistungen am Patienten. Der Patient hat die Leistung hier nicht erhalten und somit darfst du es auch nicht mit der GKV abrechenen. Dein Gedankenspiel ist daher leider vertragswidrig und widerspricht die Rechtsgrundsätze des SGB V.
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Schippi schrieb:
Die Leistung Fango ist aber ein Heilmittel für den Patienten und dann auch nur anrechenbar wenn der Patient diese Leistung erhalten hat!Das zum Prinzip!
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Papa Alpaka schrieb:
@Schippi richtig - das gleiche Spiel wie nicht rechtzeitig abgesagte Krankengymnastik: die bei Nichterbringung entstehenden Kosten trägt derjenige Versicherte welcher es versäumt hat die bestellte Leistung abzubestellen und nicht die Gemeinschaft der Versicherten...
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, ich verstehe das ja auch wie das gemeint ist, nur von meinem Verständniss her sehe ich das anders. Die Fango hol ich ja vorher schon raus und ist damit weg (ich habe die einmal Packungen) die kann ich quasi wegwerfen. und zusätzlich ist der Raum noch länger geblockt. Ich habe die Leistung damit abgegeben , ob der Patient sie dann annimmt ist ja seine Sache in dem Fall. Aber wie schon gesagt, das ist ja nur ein kleines Gedankenspiel. Ich sehe viele Sachen anders, mache sie dann aber natürlich Regelkonform, auch wenn es manchmal der letzte Unsinn ist (damit kommen wir mit nem Schlenker wieder auf einige BG Vorgaben ) ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Tja, das nennt sich "Unternehmerrisiko". Im Übrigen hat das BSG vor einige Jahre in einem Urteil bezüglich ärztliche Leistungen festgehalten, dass im Sozialrecht nicht alle Leistungen kostendeckend oder mit Gewinn abzugeben sind. face_with_rolling_eyes
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi er würde das Fango bekommen. Nur nicht am gleichen Tag
Manchmal geht's eben nicht anders und da wir als Berufsgruppe genügend Probleme haben, müssen wir nicht auch noch welche erfinden.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber man muss das auch nicht komplizierter machen als es ist. Lege ich einen Patienten in die Fango oder unters Rotlicht und der Patient steht kurz darauf auf und geht, mache ich da nicht lange rum. Auch wenn ein Patient regelmäßig 10 Minuten zu spät kommt weil "1000 Ausreden für zu doof zum Pünktlichsein", verabschiede ich mich auch gerne nach 10 Minuten Behandlung.
Manchmal geht's eben nicht anders und da wir als Berufsgruppe genügend Probleme haben, müssen wir nicht auch noch welche erfinden.
MfG :)
Hier geht es jedoch darum, dass eine Leistung erst gar nicht abgegeben worden ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Das ist aber jetzt einen Unterschied ob eine Leistung angefanen wurde oder vorzeititg beendet wurde. Das sind 2 paar Schuhe. Beim vorzeitigen Beenden bin ich völlig d'accord (Regelbehandlungszeit darf ggf. unterschritten werden).
Hier geht es jedoch darum, dass eine Leistung erst gar nicht abgegeben worden ist.
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Leni C. schrieb:
Ich würde so einen Quatsch gar nicht machen . 5 x Fango abrechnen , die zuviel geleistete Zuzahlung kann der Patient sich abholen , ist eine " Holschuld " . Wenn er das nach einiger Zeit nicht gemacht hat kommt das Geld in die Kaffeekasse .
In unserem Falle aktuell handelt es sich um ein AT Rezept mit KG und KMT, die ja zusammen hintereinander am gleichen Tag abgegeben werden können. Aber müssen sie auch? Ist natürlich schwer das unterzubekommen.
Wie seht ihr das?
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MeFe89 schrieb:
Passend dazu. Ich habe wie @Papa Alpaka keine Richtlinien im hmr wie auch in den rahmenvereinbraungen usw. gefunden, ob ergänzende HM an die primären geknüpft sein müssen.
In unserem Falle aktuell handelt es sich um ein AT Rezept mit KG und KMT, die ja zusammen hintereinander am gleichen Tag abgegeben werden können. Aber müssen sie auch? Ist natürlich schwer das unterzubekommen.
Wie seht ihr das?
Therapeutisch dient die KMT dazu die Muskulatur zu entspannen um somit in Anschluss eine effektivere Atemtherapie durchführen zu können. So habe ich es zumindest vor über 40 Jahren mal gelernt. Eine Aufspaltung würde demnach therapeutisch dann keinen Sinn machen.
Oder anders gedacht, die KMT beinhaltet auch die "Klopfmassagetechniken" (Tapotement) um der Mukustransport und das Abhusten zu verbessern. Auch dann macht der zeitlichen Zusammenhang wiederum Sinn.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Die Logik des Begriffs "ergänzendes HM" folgend sind diese tatsächlich zeitlich zusammenhängend mit dem vorrangigen HM abzugeben, m.a.W. in eine Sitzung.
Therapeutisch dient die KMT dazu die Muskulatur zu entspannen um somit in Anschluss eine effektivere Atemtherapie durchführen zu können. So habe ich es zumindest vor über 40 Jahren mal gelernt. Eine Aufspaltung würde demnach therapeutisch dann keinen Sinn machen.
Oder anders gedacht, die KMT beinhaltet auch die "Klopfmassagetechniken" (Tapotement) um der Mukustransport und das Abhusten zu verbessern. Auch dann macht der zeitlichen Zusammenhang wiederum Sinn.
so ist es gedacht ...
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
so ist es gedacht ...
JürgenK ;)
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars. Ich geb es so weiter.
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Horatio72 schrieb:
Also auch wenn ich mich da jetzt etwas in die Nesseln setze, ich sehe das irgendwie anders. Fango ist eine Leistung die ich zur Verfügung stelle (Strom für Kocher, meist wird schon vorbereitet mit Decke etc, dazu geblockte Zeit.) Wenn der Pat. das nicht wahrnimmt hat er einfach Pech gehabt und ich würde es abrechnen. Ich habe ja im Gegensatz zu einer ausgefallenen KG die Leistung quasi erbracht. Ob er sich da nun reinlegt oder nicht macht ja primär keinen Unterschied) Im blödesten Fall wird ne Ausfallrechnung für die Fango geschrieben (wobei ich tatsächlich nicht wüsste wieviel das wäre ;) ) Aber bevor jetzt hier Diskussionen aufkommen, ich würde ihn der einfachheit halber auch einfach nochmal reinlegen oder halt EA zurück. Ging nur ums Prinzip..
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