Physiotherapeutin / Physiotherapeut
(w|m|d)
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist ab dem 01.01.2026
unbefristet zu besetzen.
Standort: München Klinik
Neuperlach, Zentrum für
Akutgeriatrie und
Frührehabilitation
Das Zentrum für Akutgeriatrie und
Frührehabilitation ist aktuell die
größte Einrichtung dieser Art in
der Region. Wir
bieten Ihnen die Möglichkeit, in
einem engagierten und
interdisziplinären Team zu
arbeiten, in dem
Eigenvera...
(w|m|d)
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist ab dem 01.01.2026
unbefristet zu besetzen.
Standort: München Klinik
Neuperlach, Zentrum für
Akutgeriatrie und
Frührehabilitation
Das Zentrum für Akutgeriatrie und
Frührehabilitation ist aktuell die
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wir haben mehrere Patienten mit Fango im Hausbesuch, welche die AOK jetzt absetzt.
Ich habe keinen eindeutigen Text in den HMR und hier im Forum dazu gefunden.
Vielleicht habt ihr einen Hinweis ? (es geht dabei nicht um den Sinn oder Unsinn dieser Anwendung)
Krankengymnastik und Übungsbehandlung sind nicht gleichzeitig möglich, oder?
Vielen Dank
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katharina44 schrieb:
Fango im Hausbesuch gibt es nicht mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Wo steht das?
Ich gebe dir recht, dass diese Auffassung der AOK sich weder in der HMR noch in unser Vertrag nebst Anlagen zurück findet.
Das gesagt, ich empfinde es persönlich als nicht wirklich umsetzbar und habe es deshalb auch noch nie abgerechnet (auch wenn es Verordner war).
KG und ÜB sind beides vorrangige Heilmittel. Können somit nicht gleichzeitig abgegeben werden. Bei eine VO wie 6 x KG + 6 x ÜB ist die Durchführung wie folgt: 3 x KG und 3 x ÜB an 6 unterschiedliche Termine. Die Gesamtmenge ist nämlich aufzuteilen. Sind es 2 verschiedene VOn, kann nur eine VO durchgeführt werden. Die 2. VO kann ggf. nach Beendigung der 1. VO durchgeführt werden. Aber nur wenn es mit dem 28-Tagefrist noch passt.
Das gesagt, eine ÜB macht weder finanziell noch therapeutisch wirklich Sinn. Ausnahme möglicherweise: In Kombination mit LD bei Mamma-CA.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@docemmaxima
Ich gebe dir recht, dass diese Auffassung der AOK sich weder in der HMR noch in unser Vertrag nebst Anlagen zurück findet.
Das gesagt, ich empfinde es persönlich als nicht wirklich umsetzbar und habe es deshalb auch noch nie abgerechnet (auch wenn es Verordner war).
KG und ÜB sind beides vorrangige Heilmittel. Können somit nicht gleichzeitig abgegeben werden. Bei eine VO wie 6 x KG + 6 x ÜB ist die Durchführung wie folgt: 3 x KG und 3 x ÜB an 6 unterschiedliche Termine. Die Gesamtmenge ist nämlich aufzuteilen. Sind es 2 verschiedene VOn, kann nur eine VO durchgeführt werden. Die 2. VO kann ggf. nach Beendigung der 1. VO durchgeführt werden. Aber nur wenn es mit dem 28-Tagefrist noch passt.
Das gesagt, eine ÜB macht weder finanziell noch therapeutisch wirklich Sinn. Ausnahme möglicherweise: In Kombination mit LD bei Mamma-CA.
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katharina44 schrieb:
Wurde vom Verband vor einiger Zeit mitgeteilt. Als Randnotiz.
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Schippi schrieb:
@katharina44 von welchem Verband??
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katharina44 schrieb:
@Schippi physio-deutschland.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Wenn Randnotizen nicht im Vertrag oder Anlage(n) schriftlich fixiert sind, sind sie rechtlich ohne Bedeutung.
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katharina44 schrieb:
fehler
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katharina44 schrieb:
Bitte meine letzte Antwort löschen! Ich kann es irgendwie nicht...wollte aus dem Verband wegen Fango im Hausbesuch etwas kopieren....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Es interessiert aber nicht was der Verband behauptet. Ohne Aufnahme im Vertrag ist es einfach nicht rechtsverbindlich.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns informiert, dass sie die betreffenden Maßnahmen im Hausbesuch im neuen Jahr nicht mehr vergüten bzw. entsprechende Abrechnungen um diese Positionen kürzen wird. Dies betrifft konkret die folgenden Therapiemaßnahmen:
X1501: Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
X1532: Vollbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
X1533: Teilbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
Diese drei Maßnahmen werden von der AOK Rheinland/Hamburg ab dem 01.01.2025 nicht mehr im Hausbesuch vergütet oder bei Bedarf einer sozialmedizinischen Prüfung unterzogen.
Die AOK weist zur Klarstellung darauf hin, dass es hierbei nur um die oben genannten drei Positionen geht, die sie aus technischen Gründen nicht im Hausbesuch als anwendbar sieht. Alle anderen thermotherapeutischen Maßnahmen wie z. B. Heiße Rolle (X1530) oder Ultraschall-Wärmetherapie (X1531) können auch weiterhin im Hausbesuch abgegeben und abgerechnet werden.
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katharina44 schrieb:
Die AOK Rheinland/Hamburg hat sich mit der Abgabe von Thermotherapie im Rahmen von Hausbesuchen beschäftigt und als Ergebnis einer sozialmedizinischen Überprüfung festgestellt, dass bestimmte Wärmeanwendungen aus ihrer Sicht nicht „hausbesuchs-geeignet“ sind. Dies bezieht sich insbesondere auf die Abgabe von Warmpackungen, da diese nach Aussage der AOK eine technische Aufbereitung (z. B. im Wärmeschrank) erfordern, die bei einem Hausbesuch nicht möglich ist.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns informiert, dass sie die betreffenden Maßnahmen im Hausbesuch im neuen Jahr nicht mehr vergüten bzw. entsprechende Abrechnungen um diese Positionen kürzen wird. Dies betrifft konkret die folgenden Therapiemaßnahmen:
X1501: Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
X1532: Vollbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
X1533: Teilbad mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor
Diese drei Maßnahmen werden von der AOK Rheinland/Hamburg ab dem 01.01.2025 nicht mehr im Hausbesuch vergütet oder bei Bedarf einer sozialmedizinischen Prüfung unterzogen.
Die AOK weist zur Klarstellung darauf hin, dass es hierbei nur um die oben genannten drei Positionen geht, die sie aus technischen Gründen nicht im Hausbesuch als anwendbar sieht. Alle anderen thermotherapeutischen Maßnahmen wie z. B. Heiße Rolle (X1530) oder Ultraschall-Wärmetherapie (X1531) können auch weiterhin im Hausbesuch abgegeben und abgerechnet werden.
Abgesehen davon sehe ich es aber fachlich eigentlich ähnlich. Ich habe in 40 Jahre Wärme oder Kälte beim HB noch nie abgeben/abgerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Dann wird man das vor Gericht klären müssen, da es sich (mal wieder) um eine eigene Interpretation und einseitige Änderung des Vertrages sowie HMR handelt. 😇
Abgesehen davon sehe ich es aber fachlich eigentlich ähnlich. Ich habe in 40 Jahre Wärme oder Kälte beim HB noch nie abgeben/abgerechnet.
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Sarah Gerbert schrieb:
@katharina44 Unverschämtheit! Was mach ich denn jetzt mit meinem mobilen Peloidvollbad?
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docemmaxima schrieb:
Guten Morgen,
wir haben mehrere Patienten mit Fango im Hausbesuch, welche die AOK jetzt absetzt.
Ich habe keinen eindeutigen Text in den HMR und hier im Forum dazu gefunden.
Vielleicht habt ihr einen Hinweis ? (es geht dabei nicht um den Sinn oder Unsinn dieser Anwendung)
Krankengymnastik und Übungsbehandlung sind nicht gleichzeitig möglich, oder?
Vielen Dank
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Inche schrieb:
Üb nehme ich nicht an und Wärme wäre max HR im Hb incl anleitung von Angehörigen sinnig.Da 90% meiner Hb Fußläufig gemacht werden ist da für Fango u Co einfach keine Transport Option u bei dem anderen Hb wärs kontraindiziert.
Mit entsprechenden Transportboxen und zeitlicher Planung hält man auch sehr leicht die vorgeschriebene Temperatur, also technisch absolut möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@docemmaxima Dann wirst du entweder klein beigeben müssen oder alternativ das Prozessrisiko vor dem Sozialgericht akzeptieren.
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Schippi schrieb:
Was machst du denn beim HB während der Patient in der Fango liegt???Däumchen drehen??Im Pflegeheim vielleicht noch möglich
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docemmaxima schrieb:
Vielen Dank, wir haben sehr viele Hausbesuche und einige davon mit Warmpackungen.
Mit entsprechenden Transportboxen und zeitlicher Planung hält man auch sehr leicht die vorgeschriebene Temperatur, also technisch absolut möglich.
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