Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
ich habe ein Rezept abgesetzt bekommen - leider habe ich übersehen dass es WS1a als Folgeverordnung war. Besteht die Möglichkeit den Schlüssel ändern zu lassen um das Rezept erneut los zu schicken?
Gruß, mister182
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mister182 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe ein Rezept abgesetzt bekommen - leider habe ich übersehen dass es WS1a als Folgeverordnung war. Besteht die Möglichkeit den Schlüssel ändern zu lassen um das Rezept erneut los zu schicken?
Gruß, mister182
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> Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass
> es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab
> 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung
> zurückgeschickt werden.
echt? :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
SGBV schrieb:
> Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass
> es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab
> 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung
> zurückgeschickt werden.
echt? :flushed:
Ergänzende Hinweise:
I. In den Fällen nach den Nummern 4,5,6 11 und 12 gilt Folgendes: Erfolgt die Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung vorläufig abgesetzt und die Verordnung/Image zur Ergänzung durch den verordnenden Arzt ((in den Fällen 4, 6 und 11) bzw. durch den Heilmittelerbringer (Fälle 5 und 12) zurückgesandt. Nach erfolgter Korrektur/Ergänzung kann die Verordnung abgerechnet werden.
[bearbeitet am 19.04.13 17:01]
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SGBV schrieb:
Hast Du mir etwas Falsches geschickt? In Anlage 5 steht:
Ergänzende Hinweise:
I. In den Fällen nach den Nummern 4,5,6 11 und 12 gilt Folgendes: Erfolgt die Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung vorläufig abgesetzt und die Verordnung/Image zur Ergänzung durch den verordnenden Arzt ((in den Fällen 4, 6 und 11) bzw. durch den Heilmittelerbringer (Fälle 5 und 12) zurückgesandt. Nach erfolgter Korrektur/Ergänzung kann die Verordnung abgerechnet werden.
[bearbeitet am 19.04.13 17:01]
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morpheus-06 schrieb:
hab´s noch nicht ganz gelesen :blush:
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SGBV schrieb:
Tja, die Sache mit dem Kleingedruckten.
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morpheus-06 schrieb:
ja, ja ohne Brille ist das so eine Sache :frowning:
mister182
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mister182 schrieb:
Stimmt, im VdeK-RV ist es beschrieben. Hab nur das Problem dass es sich um die nette Kasse mit den drei grünen Buchstaben handelt (Sachsen). Meint Ihr da hat man ebenfalls Chancen?
mister182
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SGBV schrieb:
Normalerweise behalten die die Vo ein, wenn sie keine Korrektur akzeptieren. Also probieren.
Schönes Wochenende zusammen...
Gruß, mister182
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mister182 schrieb:
Alles klar, ich danke Euch vielmals. Wieder was gelernt: NOCH genauer schauen!!!
Schönes Wochenende zusammen...
Gruß, mister182
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SGBV schrieb:
Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung zurückgeschickt werden.
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