Ab Januar (oder auch etwas später)
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum.
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit orthopädischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse gibt es auch die
Möglichkeit ein oder zwei Tage in
einer nah gelegnen Insti...
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum.
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit orthopädischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse gibt es auch die
Möglichkeit ein oder zwei Tage in
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ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
Viele Grüße und danke für eure Antworten
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Evemarie Kaiser schrieb:
Diese Frage kann dir nur deine Versicherung beantworten.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Community,
ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
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