Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Ich habe ein Problem mit der Fahrkostenabrechnung meiner Chefin.
Unsere Hausbesuche sind so gelegt, das wir sie entweder vor Arbeitsbeginn in der Praxis oder danach machen. Meine Chefin ist der Meinung, das die Patienten (sind 2) ja auf dem Heimweg liegen und zahlt deshalb keine Fahrtkosten. Aber ich fahre ja trotzdem mit meinem eigenen PKW. Hat sie Recht? Sie bekommt ja trotzdem Geld von der Kasse.
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Anilu87 schrieb:
Hallo an alle Therapeuten und auch Praxisinhaber.
Ich habe ein Problem mit der Fahrkostenabrechnung meiner Chefin.
Unsere Hausbesuche sind so gelegt, das wir sie entweder vor Arbeitsbeginn in der Praxis oder danach machen. Meine Chefin ist der Meinung, das die Patienten (sind 2) ja auf dem Heimweg liegen und zahlt deshalb keine Fahrtkosten. Aber ich fahre ja trotzdem mit meinem eigenen PKW. Hat sie Recht? Sie bekommt ja trotzdem Geld von der Kasse.
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PTP schrieb:
Zumindest die "Umweg-KM" müsstest du bezahlt bekommen
Was steht in Deinem Vertrag darüber?
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aber nicht das sie innerorts nichts zahlt.
Eine Freundin meinte, das es wohl rechtens ist, weil es eben auf dem Weg liegt.
Aber fair finde ich es eben nicht, da meine Chefin 100% gewinn macht
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Anilu87 schrieb:
Das ich 30 cent pro Kilometer bekomme.
aber nicht das sie innerorts nichts zahlt.
Eine Freundin meinte, das es wohl rechtens ist, weil es eben auf dem Weg liegt.
Aber fair finde ich es eben nicht, da meine Chefin 100% gewinn macht
> Auf jeden Fall steht Dir das Geld zu, das sie von der Kasse
> bekommt.
Wie kommst du denn darauf?
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
StefanP schrieb:
> Auf jeden Fall steht Dir das Geld zu, das sie von der Kasse
> bekommt.
Wie kommst du denn darauf?
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StefanP schrieb:
Auf jeden Fall steht Dir das Geld zu, das sie von der Kasse bekommt.
Was steht in Deinem Vertrag darüber?
Die Klienten liegen mit Sicherheit nicht 100% auf deinem Arbeitsweg, deshalb muß jeder km Umweg davon erstattet werden.
Die Pauschale, die der AG von der Krankenkasse bekommt, muß er nicht "weitergeben", sondern die km-Erstattung für den AN wird vertraglich zwischen AN und AG ausgehandelt.
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chipchap schrieb:
Fahrtkosten sind obligatorisch zu zahlen vom AG, da es sich hier um Auslagenerstattung handelt. In der Regel sind 30 Cent pro km zu zahlen, wie auch vom Finanzamt anerkannt (also bis zu diesem Betrag steuerfrei).
Die Klienten liegen mit Sicherheit nicht 100% auf deinem Arbeitsweg, deshalb muß jeder km Umweg davon erstattet werden.
Die Pauschale, die der AG von der Krankenkasse bekommt, muß er nicht "weitergeben", sondern die km-Erstattung für den AN wird vertraglich zwischen AN und AG ausgehandelt.
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Göthner schrieb:
Also, was Dein Chef von der Kasse für Hausbesuche erhält ist für Dich uninteressant und geht Dich auch nichts an. Was Du für Geld für geleistete Hausbesuchsfahrten erhältst steht im Arbeitsvertrag oder ist in einer betrieblichen Festlegung enthalten, eventuell auch nur als betriebliche Praxis. Wenn Du also nichts bekommst, kannst Du alles beim Finanzamt absetzen, aber von zustehen kann keine Rede sein.
Nicht vergütungs- und erstattungspflichtig sind die Wegezeiten, also der normale Arbeitsweg des Patienten.
In der Praxis sieht es normalerweise so aus, dass die Fahrten zwischen Praxis und HB sowie zwischen den HB, vergütungs (als Arbeitszeit)- und entschädigungspflichtig (als Km-Geld) sind. Bei der Fahrt vom letzen HB nachhause bzw, von zuhause zum 1. HB, kann der AG die Kilometer und die Zeit abziehen, die der Arbeitnehmer normalerweise für seinen Arbeitsweg benötigt, so dass nur ein evtl. Mehraufwand zu bezahlen wäre.
Das sie die Regelung dahingehend interpretiert, von der Gesamttour die Kilometer des normalen Arbeitsweges abzuziehen, halte ich für juristisch und auch ethtisch äußerst zweifelhaft, auch wenn es theoretisch denkbar wäre dieses im Einklang mit den Gesetzen so zu handhaben.
Der AN leistet die Fahrten innerhalb seiner Arbeitszeit, im Interesse und auf Anweisung des Arbeitgeber ab und fährt nicht im eigenen Interesse herum. Damit hat der AG auch zu bezahlen. Würdest du Feierabend haben, kannst du entscheiden, was du machen willst, du müßtest nicht nachhause fahren, könntest Einkaufen fahren oder Freunde besuchen, die ganz woanders wohnen. Sie darf nicht von dir verlangen, dass du immer eine bestimmte Strecke fährst die z.B. den Wohnorten der HB -und ggf. im Normalfall auch deinem Arbeitsweg entspricht, wenn sie dafür dann nicht, die dir entstehenden Kosten bezahlen will. Sowas ist unglaublich geizig und wenig schlau. Wenn sie die paar "Kröten" nicht übrig hat, sollte sie ihren Laden zumachen.
Vielleicht suchen sich ihre Mitarbeiter ja schon mal einen Arbeitgeber, der es würdigt, dass seine Mitarbeiter ihr eigenes KFZ für dienstliche Belange zur Verfügung stellen und auch bereit ist, die paar Cent pro Kilometer zu entschädigen oder man fährt in Zukunft nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das BGB legt fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kosten zu erstatten hat, die diesem bei der Ausübung seiner Arbeitspflichten entstehen. Dazu zählen auch Benzin und andere Kosten, bei Hausbesuchsfahrten die der Arbeitgeber anordnet.
Nicht vergütungs- und erstattungspflichtig sind die Wegezeiten, also der normale Arbeitsweg des Patienten.
In der Praxis sieht es normalerweise so aus, dass die Fahrten zwischen Praxis und HB sowie zwischen den HB, vergütungs (als Arbeitszeit)- und entschädigungspflichtig (als Km-Geld) sind. Bei der Fahrt vom letzen HB nachhause bzw, von zuhause zum 1. HB, kann der AG die Kilometer und die Zeit abziehen, die der Arbeitnehmer normalerweise für seinen Arbeitsweg benötigt, so dass nur ein evtl. Mehraufwand zu bezahlen wäre.
Das sie die Regelung dahingehend interpretiert, von der Gesamttour die Kilometer des normalen Arbeitsweges abzuziehen, halte ich für juristisch und auch ethtisch äußerst zweifelhaft, auch wenn es theoretisch denkbar wäre dieses im Einklang mit den Gesetzen so zu handhaben.
Der AN leistet die Fahrten innerhalb seiner Arbeitszeit, im Interesse und auf Anweisung des Arbeitgeber ab und fährt nicht im eigenen Interesse herum. Damit hat der AG auch zu bezahlen. Würdest du Feierabend haben, kannst du entscheiden, was du machen willst, du müßtest nicht nachhause fahren, könntest Einkaufen fahren oder Freunde besuchen, die ganz woanders wohnen. Sie darf nicht von dir verlangen, dass du immer eine bestimmte Strecke fährst die z.B. den Wohnorten der HB -und ggf. im Normalfall auch deinem Arbeitsweg entspricht, wenn sie dafür dann nicht, die dir entstehenden Kosten bezahlen will. Sowas ist unglaublich geizig und wenig schlau. Wenn sie die paar "Kröten" nicht übrig hat, sollte sie ihren Laden zumachen.
Vielleicht suchen sich ihre Mitarbeiter ja schon mal einen Arbeitgeber, der es würdigt, dass seine Mitarbeiter ihr eigenes KFZ für dienstliche Belange zur Verfügung stellen und auch bereit ist, die paar Cent pro Kilometer zu entschädigen oder man fährt in Zukunft nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit... Gruß S.
..du hast zudem erhöhten verschleiss deines pkws....bremsen,reifen...einfach alles....usw..
...frechheit..30cent nicht zahlen zu wollen !!!
....deine chefin soll sich ein beriebs-pkw zulegen..dann weiss sie was sie an kosten hat.
..rechtlich gesehen.muss sie für die hausbesuche ein betriebs pkw zur verfügung stellen.
(betriebsmittel)
[bearbeitet am 18.03.13 10:16]
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klaus Eberle schrieb:
....das problem sind ja nicht die bezinkosten sondern die allgemeinen betriebs und abnuzungskosten deines pkws...rechne dir mal aus,was über die jahre gefahrene kilometer für hausbesuche zb an werteverfall deines pkws anliegt....30cent pro kilometer sind da ein witz!!!
..du hast zudem erhöhten verschleiss deines pkws....bremsen,reifen...einfach alles....usw..
...frechheit..30cent nicht zahlen zu wollen !!!
....deine chefin soll sich ein beriebs-pkw zulegen..dann weiss sie was sie an kosten hat.
..rechtlich gesehen.muss sie für die hausbesuche ein betriebs pkw zur verfügung stellen.
(betriebsmittel)
[bearbeitet am 18.03.13 10:16]
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