Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Ich würde gerne wissen, wann ein beihilfeberichtigter Patient auch die Position Fahrkosten (30 Cent je Kilometer) von seiner Beihilfe zurückerstattet bekommt?
Stimmt es, dass die Position Hausbesuch (9,20 Euro) bereits Fahrkosten innerhalb von 10 Kilometer bereits einkalkuliert?
Ich würde mich freuen, wenn hier nicht über Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten usw. diskutiert wird.
LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:
Hallo. Ich habe hier das Forum schon mehrfach durchsucht und keine klare Antwort gefunden.
Ich würde gerne wissen, wann ein beihilfeberichtigter Patient auch die Position Fahrkosten (30 Cent je Kilometer) von seiner Beihilfe zurückerstattet bekommt?
Stimmt es, dass die Position Hausbesuch (9,20 Euro) bereits Fahrkosten innerhalb von 10 Kilometer bereits einkalkuliert?
Ich würde mich freuen, wenn hier nicht über Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten usw. diskutiert wird.
LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:
Ich habe keine Beihilfevorschrift. Könnte mir hier jemand bitte aushelfen und nachlesen, was in dieser Beihilfevorschrift zum Thema Fahrtkosten steht?
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canna41 schrieb:
Hallo. Einfach mit den Begriffen "Beihilfeliste" und "Physiohterapie" googlen und Du landest auf der Seite von den Beamten. Hier kannst Du alle Preise nachlesen und Sie Dir als PDF speichern.
Ist die Position "Ärztlich verordneter Hausbesuch" (9,20 Euro) inklusive oder exklusive Fahrtkosten zu verstehen?
Und falls "inklusive", ab welcher Kilomterzahl wird die Position "Fahrtkosten" (30 Cent / km) zurückerstattet?
LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:
Genau... die Preislisten habe ich gefunden und nun auch die Beihilfevorschriften. Dennoch konnte ich bisher keine exakte Antwort auf meine o.g. Frage finden.
Ist die Position "Ärztlich verordneter Hausbesuch" (9,20 Euro) inklusive oder exklusive Fahrtkosten zu verstehen?
Und falls "inklusive", ab welcher Kilomterzahl wird die Position "Fahrtkosten" (30 Cent / km) zurückerstattet?
LG Bernd
Was mir aber i.d.R. egal ist, da sie das mit der Beihilfe klären müssen.
[bearbeitet am 23.11.13 09:04]
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StefanP schrieb:
Die Beihilfe erstattet sie nicht - zumindest haben das Patienten berichtet.
Was mir aber i.d.R. egal ist, da sie das mit der Beihilfe klären müssen.
[bearbeitet am 23.11.13 09:04]
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Bernd Bittel schrieb:
Ah Danke StefanP. Warum gibt es dann diese Fahrtkosten Position in der Beihilfeliste?
Die können Dir aus erster Hand Antworten geben, die dann auch verlässlich sind. Antworten in einem Forum sind dies in der Regel nicht. :sunglasses:
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StefanP schrieb:
Warum stellst Du Deine Fragen nicht an die zuständigen Stellen?
Die können Dir aus erster Hand Antworten geben, die dann auch verlässlich sind. Antworten in einem Forum sind dies in der Regel nicht. :sunglasses:
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Bernd Bittel schrieb:
Ja das stimmt. Infos aus einem Forum sind nicht immer zuverlässig. Ich hatte gehofft, dass hier jemand sich bereits die Mühe gemacht hat und sein Wissen teilen möchte.
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StefanP schrieb:
Dann nimm dies doch zum Anlass und sei Du der Erste - und teile Dein neu errungenes Wissen mit uns. :clap:
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morpheus-06 schrieb:
das müsste doch der Versicherte oder du in den Beihilfevorschriften nachlesen können :unamused:
Warum interessiert dich das , dies ist sache des Patienten und nicht deine.
mfg
kuno
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Bernd Bittel schrieb:
Ich möchte mich einfach gut und ausreichend informieren. Wie sieht's nun aus, hat jemand für mich eine eindeutige Antwort?
ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, in Bayern ist das Ganze geregelt in den lfd. Nrn. 61, 62 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 der Bayer. Beihilfevorschriften (BBhV). Und Bayern orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes.
Siehe dazu und ziemlich in der Mitte des Textes: Beihilfefähige Aufwendungen
Seit 2001 gibt es 9,20 € für den Hausbesuch + eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf dem selben Weg sehen die Bayer. Richtlinien nur eine anteilmässige Erstattung sowohl des Hausbesuchssatzes wie auch der Kilometervergütung vor. Wie soll so etwas in der Praxis funktionieren???
Uns als PI kann das ja weitgehend egal sein.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Hallo Bernd,
ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, in Bayern ist das Ganze geregelt in den lfd. Nrn. 61, 62 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 der Bayer. Beihilfevorschriften (BBhV). Und Bayern orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes.
Siehe dazu und ziemlich in der Mitte des Textes: Beihilfefähige Aufwendungen
Seit 2001 gibt es 9,20 € für den Hausbesuch + eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf dem selben Weg sehen die Bayer. Richtlinien nur eine anteilmässige Erstattung sowohl des Hausbesuchssatzes wie auch der Kilometervergütung vor. Wie soll so etwas in der Praxis funktionieren???
Uns als PI kann das ja weitgehend egal sein.
Walli :hushed:
Jetzt kommt aber die Frage der Fragen. Warum (siehe obige Antwort von StefanP) wird die Position mit den "Fahrtkosten" nicht von der Beihilfe Rückerstattet, obwohl diese ganz klar in der Beihilfevorschrift erwähnt wird.
Meine persönliche Vermutung war bisher, dass bereits in 9,20 Euro Hausbesuch eine pauschale 10 Kilometer Berechnung enthalten ist. Aber laut Beihilfevorschrift lesen sich die beiden erwähnten Positionen eher als aufeinander aufbauend, so dass Hausbesuch keine Fahrtkosten enthält.
Eine eindeutige Antwort konnte man mir bisher nicht geben.
LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:
Danke Walli für deine Info. Soweit ich nun mich erkundigt habe, ist es in fast allen Bundesländern gleich geregelt. Es gibt eine Position für den "Ärztlich verordneten Hausbesuch" (9,20 Euro) und eine Position für die "Fahrtkosten" (30 Cent je Kilometer). So auch bei uns in Rheinland-Pfalz.
Jetzt kommt aber die Frage der Fragen. Warum (siehe obige Antwort von StefanP) wird die Position mit den "Fahrtkosten" nicht von der Beihilfe Rückerstattet, obwohl diese ganz klar in der Beihilfevorschrift erwähnt wird.
Meine persönliche Vermutung war bisher, dass bereits in 9,20 Euro Hausbesuch eine pauschale 10 Kilometer Berechnung enthalten ist. Aber laut Beihilfevorschrift lesen sich die beiden erwähnten Positionen eher als aufeinander aufbauend, so dass Hausbesuch keine Fahrtkosten enthält.
Eine eindeutige Antwort konnte man mir bisher nicht geben.
LG Bernd
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Kuno Weil schrieb:
Hallo B.B.
Warum interessiert dich das , dies ist sache des Patienten und nicht deine.
mfg
kuno
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Bei uns sind schon 15 € nicht durchsetzbar zumindest bei Beihilfe.
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physiobogen schrieb:
woww, also 20 € für Hausgesuch ist bis jetzt der Höchste Preis den ich mitbekomme. In welcher Gegend bezahlen Patienten das ???
Bei uns sind schon 15 € nicht durchsetzbar zumindest bei Beihilfe.
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therapeutin schrieb:
hb kostet bei mir 20€+ je km 0,50€ :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Beihilfe berechtigte Klienten haben seit 2001 bundesweit keine Änderung in den Erstattungen erfahren;
Klartext: Hausbesuch + Kilometergeld abrechnen
Ich frage mich allerdings wirklich weshalb für dich die Beihilfevorschriften interessant sind, denn im Schreiben aus 2001 schrieb schon das Bundesinnenministerium an seine "Bediensteten" dass die Kostenerstattung nicht länger kostendeckend sei............................
Für mich bleibt PKV eben PKV, egal ob Beihilfe, Debeka oder sonst irgend etwas - ich nehme meine eigenen Sätze!
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Nr. 63 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20
Nr. 64 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselbenWeg sind die Nummern 59* und 60* nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.
Nirgendwo steht was von 10KM.
HB 9,20 zzgl. 0,30Cent pro KM bekommt ein Versicherter von der Beihilfe erstattet.
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morpheus-06 schrieb:
Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern
Nr. 63 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20
Nr. 64 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselbenWeg sind die Nummern 59* und 60* nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.
Nirgendwo steht was von 10KM.
HB 9,20 zzgl. 0,30Cent pro KM bekommt ein Versicherter von der Beihilfe erstattet.
Nur hin und wieder höre ich von Kollegen und auch von Patienten, dass die Fahrtkosten von der Beihilfe nicht zurückerstattet wurden. Leider immer ohne Begründung.
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Bernd Bittel schrieb:
So sehe ich das auch!!!
Nur hin und wieder höre ich von Kollegen und auch von Patienten, dass die Fahrtkosten von der Beihilfe nicht zurückerstattet wurden. Leider immer ohne Begründung.
[bearbeitet am 24.11.13 15:53]
[bearbeitet am 24.11.13 16:10]
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Bernd Bittel schrieb:
Für mich sind die Beihilfevorschriften soweit interessant, dass ich die Zusammenhänge verstehen lerne.
[bearbeitet am 24.11.13 15:53]
[bearbeitet am 24.11.13 16:10]
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Andrea Bartels schrieb:
Also:
Beihilfe berechtigte Klienten haben seit 2001 bundesweit keine Änderung in den Erstattungen erfahren;
Klartext: Hausbesuch + Kilometergeld abrechnen
Ich frage mich allerdings wirklich weshalb für dich die Beihilfevorschriften interessant sind, denn im Schreiben aus 2001 schrieb schon das Bundesinnenministerium an seine "Bediensteten" dass die Kostenerstattung nicht länger kostendeckend sei............................
Für mich bleibt PKV eben PKV, egal ob Beihilfe, Debeka oder sonst irgend etwas - ich nehme meine eigenen Sätze!
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