für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
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Manuelle Lymphdrainage und
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wären wünschenswert, für 20 –
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bei uns hat sich ein Fachpraktiker für Wellness, Massage & Prävention - Ausbildung über 24 Monate - beworben. Ich bin der Meinung, dass mit dieser Ausbildung keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen KK besteht und die Ausbildung nicht mit der Ausbildung eines medizinischen Masseurs gleichzusetzen ist, was der Bewerber aber bestreitet. Einfach nur Interesse halber, was ist richtigthinking_face.
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Papa Alpaka schrieb:
Gegenfrage: kann er die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung Medizinischer Masseur&Bademeister bzw. eine Anerkennung der Gleichwertigkeit vorweisen?
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m.86 schrieb:
Hallo,
bei uns hat sich ein Fachpraktiker für Wellness, Massage & Prävention - Ausbildung über 24 Monate - beworben. Ich bin der Meinung, dass mit dieser Ausbildung keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen KK besteht und die Ausbildung nicht mit der Ausbildung eines medizinischen Masseurs gleichzusetzen ist, was der Bewerber aber bestreitet. Einfach nur Interesse halber, was ist richtigthinking_face.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hatten wir auch schon. Ist kein deutscher Abschluss, oder? Wenn der Bewerber kein deutsche Anerkennung vorlegen kann, kann er tatsächlich nicht zu Lasten der GKV tätig sein.
Die "Ausbildung" ging über gut ein Jahr, war nicht Vollzeit, die Kurse liefen Sa und So je einen halben Tag. Und das auch nur 2-3 x im Monat.
So weit ich mich erinnere hat er gut 3.000 € dafür bezahlt. Abzocke!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
EIn entferner Bekannter von mir hat vor Jahren hier in NRW diese "Ausbildung" gemacht und durfte sich dann "Fachpraktiker für Wellness und Massage" nennen. Es wurde ihm als gleichwertig für die Berufsbezeichnung "Masseur und med. Bademeister" verkauft. Dass das Betrug war, hat er erst bei bei seinen Bewerbungen gemerkt.
Die "Ausbildung" ging über gut ein Jahr, war nicht Vollzeit, die Kurse liefen Sa und So je einen halben Tag. Und das auch nur 2-3 x im Monat.
So weit ich mich erinnere hat er gut 3.000 € dafür bezahlt. Abzocke!
Gruß von Monique
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
IHK nutzt nichts. Er braucht ein Anerkennung vom Gesundheitsamt (wie wir allen).
jajn, hatte ein paar bewerber gehabt aus fernen afrikanischen ländern. allesamt wurden von der ihk angewiesen, das wissen auszuarbeiten und den deutschen standards anzugleichen.
ich denke in der geschichte kommt erst ihk und erst zum schluss die absegnung vom gesundheitsamt
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
jajn, hatte ein paar bewerber gehabt aus fernen afrikanischen ländern. allesamt wurden von der ihk angewiesen, das wissen auszuarbeiten und den deutschen standards anzugleichen.
ich denke in der geschichte kommt erst ihk und erst zum schluss die absegnung vom gesundheitsamt
Wir reden hier nicht von Wellness, sondern von der Abrechnung medizinischer Dienstleistungen zur Lasten der GKV. Und für die Anerkennung von, mit dem MPhG gleichwertige Abschlüsse sind in Deutschland immer noch die Gesundheitsbehörden zuständig (in NRW z.B. ist das, das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf bzw. stellvertretend das lokal zuständige Gesundheitsamt).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Seit wann hat der IHK etwas mit den Ausbildung zum Therapeuten (im Sinne z.B. des MPhG) zu tun? Das wäre eine gesetzliche Regelungen der mir völlig neu ist.
Wir reden hier nicht von Wellness, sondern von der Abrechnung medizinischer Dienstleistungen zur Lasten der GKV. Und für die Anerkennung von, mit dem MPhG gleichwertige Abschlüsse sind in Deutschland immer noch die Gesundheitsbehörden zuständig (in NRW z.B. ist das, das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf bzw. stellvertretend das lokal zuständige Gesundheitsamt).
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Alex Moro schrieb:
am sichersten fährst du, wenn du eine bestätigung/gleichwertsetzung von der ihk vorliegen hast. sonst wäre es wirklich nur wellness
Es gibt keine Berufsbezeichnung Medizinischer Masseur&Bademeister bzw. eine Anerkennung der Gleichwertigkeit. Ich denke, dass der Beitrag von MOnique die Realität trifft.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Das hat also so gar nichts mit der Fach-Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister zu tun. Eine Gleichwertigkeit wird auf der Website auch gar nicht erst beworben. Ist eine rein auf Wellness ausgerichtete Ausbildung.
M.a.W. ein Zulassung kann auch die ARGE gar nicht erteilen, da ja keine Anerkennung durch das Gesundheitsamts vorliegt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich habe gerade mal die Website angeschaut:
Die Ausbildung kann in einem 14-monatigen Fernlehrgang abgeschlossen werden. Der Fernkurs wird durch zwei praktische Seminare (1. Online +, 2. Präsenz in Berlin) ergänzt. Hier vertiefen Sie die Inhalte der Lerninhalte mit erfahrenen Dozenten und absolvieren anschließend Ihre Zertifikatsprüfung.
Das hat also so gar nichts mit der Fach-Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister zu tun. Eine Gleichwertigkeit wird auf der Website auch gar nicht erst beworben. Ist eine rein auf Wellness ausgerichtete Ausbildung.
M.a.W. ein Zulassung kann auch die ARGE gar nicht erteilen, da ja keine Anerkennung durch das Gesundheitsamts vorliegt.
Denke ein findiger Anwalt könnte da schon was daraus basteln, warum das erlaubt ist, und die 14-24 monatige Ausbildung nicht....
Also weder Gesundheitsamt noch Abschluss sind erforderlich um KG oder KMT zu Lasten der GKV zu erbringen.
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Supermann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij könnte trotzdem knifflig sein. Der neue Rahmenvertrag sieht ja auch vor, das Therapeuten ohne fertigen Abschluss (von mir bereits mehrfach hier schon kritisiert) bereits ab Tag 1, bzw. Beginn der Ausbildung zu Lasten der GKV tätig werden können.
Denke ein findiger Anwalt könnte da schon was daraus basteln, warum das erlaubt ist, und die 14-24 monatige Ausbildung nicht....
Also weder Gesundheitsamt noch Abschluss sind erforderlich um KG oder KMT zu Lasten der GKV zu erbringen.
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m.86 schrieb:
Der Bewerber hat einen deutschen Abschluss - von der Deutschen Akademie für Massagepraktiken eine Marke der WellnessInPerfektion GmbH. Anruf bei der ARGE Heilmittelzulassung - sie brauchen die Unterlagen zum prüfen, können es so auch nicht sagen.... thinking_face
Es gibt keine Berufsbezeichnung Medizinischer Masseur&Bademeister bzw. eine Anerkennung der Gleichwertigkeit. Ich denke, dass der Beitrag von MOnique die Realität trifft.
Vielen Dank für eure Antworten.
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