physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Köln-Marienburg

Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Extrabudgetäre VO

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Extrabudgetäre VO
Es gibt 28 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
19.02.2019 18:43
Hallo,

ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls für z.B. 10 x Krankengymnastik mit ICD 10: R26.2 und Diagnose: Gehbeschwerden (Regelfall durchlaufen) wie in der Diagnoseliste für Besonderen Verordnungsbedarf für den Arzt extrabudgetär? Oder wird sein Budget mit der VO belastet?

Vielen Dank für eure Antworten.
1

Gefällt mir

Hallo, ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls für z.B. 10 x Krankengymnastik mit ICD 10: R26.2 und Diagnose: Gehbeschwerden (Regelfall durchlaufen) wie in der Diagnoseliste für Besonderen Verordnungsbedarf für den Arzt extrabudgetär? Oder wird sein Budget mit der VO belastet? Vielen Dank für eure Antworten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls für z.B. 10 x Krankengymnastik mit ICD 10: R26.2 und Diagnose: Gehbeschwerden (Regelfall durchlaufen) wie in der Diagnoseliste für Besonderen Verordnungsbedarf für den Arzt extrabudgetär? Oder wird sein Budget mit der VO belastet?

Vielen Dank für eure Antworten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
19.02.2019 19:14
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.

mfg hgb :wink:.
1

Gefällt mir

Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused: Die [b]G-Diagnosen[/b] wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz. mfg hgb :wink:.
Gefällt mir
Alle 14 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
19.02.2019 19:18
Ja, aber Gehbeschwerden mit ICD-10 R26. sind in BVB als Diagnose aufgelistet, mit Hinweis ab 70 Lebensjahr, daher meine Frage, ob es auch extrabudgetär ist?
1

Gefällt mir

Ja, aber Gehbeschwerden mit ICD-10 R26. sind in BVB als Diagnose aufgelistet, mit Hinweis ab 70 Lebensjahr, daher meine Frage, ob es auch extrabudgetär ist?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, aber Gehbeschwerden mit ICD-10 R26. sind in BVB als Diagnose aufgelistet, mit Hinweis ab 70 Lebensjahr, daher meine Frage, ob es auch extrabudgetär ist?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
19.02.2019 19:19
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:
1

Gefällt mir

.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht! mfg hgb :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
19.02.2019 20:44
hgb schrieb am 19.2.19 19:14:
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.

mfg hgb :wink:.


Nicht ganz richtig. R26 ist bei über 70 jährigen besonderer Verordnungsbedarf, wird wie alles beim BVB, im Prüfungsfall aus dem Budget entnommen. Übrigens Hemi G81 auch.
Nur der langfristige Heilmittelbedarf (hier auch zB G80 und 82) werden erst gar nicht ins Budget genommen.

Schau bitte im Netz und suche '' besonderer Verordnungsbedarf Heilmittel PDF'' und du wirst die sehr schöne Liste der KBV finden
1

Gefällt mir

• hgb
[zitat]hgb schrieb am 19.2.19 19:14: Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused: Die [b]G-Diagnosen[/b] wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz. mfg hgb :wink:. [/zitat] Nicht ganz richtig. R26 ist bei über 70 jährigen besonderer Verordnungsbedarf, wird wie alles beim BVB, im Prüfungsfall aus dem Budget entnommen. Übrigens Hemi G81 auch. Nur der langfristige Heilmittelbedarf (hier auch zB G80 und 82) werden erst gar nicht ins Budget genommen. Schau bitte im Netz und suche '' besonderer Verordnungsbedarf Heilmittel PDF'' und du wirst die sehr schöne Liste der KBV finden
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

hgb schrieb am 19.2.19 19:14:
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.

mfg hgb :wink:.


Nicht ganz richtig. R26 ist bei über 70 jährigen besonderer Verordnungsbedarf, wird wie alles beim BVB, im Prüfungsfall aus dem Budget entnommen. Übrigens Hemi G81 auch.
Nur der langfristige Heilmittelbedarf (hier auch zB G80 und 82) werden erst gar nicht ins Budget genommen.

Schau bitte im Netz und suche '' besonderer Verordnungsbedarf Heilmittel PDF'' und du wirst die sehr schöne Liste der KBV finden

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
19.02.2019 20:47
hgb schrieb am 19.2.19 19:19:
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:


Und sehr wohl als einzige Diagnose. Genau um den Wahnsinn der zu behandelnden Krankheiten zu entschärfen, wurden diese ICD mit Primäsymptomen bei >70 ja geschaffen. Siehe auch chron. Schmerz, Schwindel, Sturzgefahr.
Bitte lesen bevor Falschinformationen als Fakten verbreitet werden.
1

Gefällt mir

[zitat]hgb schrieb am 19.2.19 19:19: .. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht! mfg hgb :wink: [/zitat] Und sehr wohl als einzige Diagnose. Genau um den Wahnsinn der zu behandelnden Krankheiten zu entschärfen, wurden diese ICD mit Primäsymptomen bei >70 ja geschaffen. Siehe auch chron. Schmerz, Schwindel, Sturzgefahr. Bitte lesen bevor Falschinformationen als Fakten verbreitet werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

hgb schrieb am 19.2.19 19:19:
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:


Und sehr wohl als einzige Diagnose. Genau um den Wahnsinn der zu behandelnden Krankheiten zu entschärfen, wurden diese ICD mit Primäsymptomen bei >70 ja geschaffen. Siehe auch chron. Schmerz, Schwindel, Sturzgefahr.
Bitte lesen bevor Falschinformationen als Fakten verbreitet werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
19.02.2019 20:51
Zu unterscheiden sind die beiden Bezeichnungen "Langfristiger Heilmittelbedarf" und "Besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel": ein langfristiger Heilmittelbedarf ist (von vorneherein) extrabudgetär - werden also dem (sofern vorhandenen) Budget eines Arztes nicht hinzugerechnet. Die Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfs werden zunächst dem Heilmittelbudget des Arztes hinzugerechnet, im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus den Verordnungszahlen dann aber herausgerechnet.

Genaugenommen sind also beide Varianten für den verordnenden Arzt extrabudgetär - allerdings könnte mancher Arzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden wollen und deshalb den besonderen Verordnungsbedarf nicht in vollem Umfang nutzen.

Zum konkreten Fall: die Diagnoseliste zum Heilmittelbedarf definiert zum ICD-10 R26.2 "Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert" in der Physiotherapie für die Diagnoseschlüssel WS2, EX2 und SO3 für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr den besonderen Verordnungsbedarf - also die "nachträgliche Hinausrechnung" aus dem Budget.

Gruß
Nora
2

Gefällt mir

• ali
• hgb
Zu unterscheiden sind die beiden Bezeichnungen "[b]Langfristiger Heilmittelbedarf[/b]" und "[b]Besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel[/b]": ein langfristiger Heilmittelbedarf ist (von vorneherein) extrabudgetär - werden also dem (sofern vorhandenen) Budget eines Arztes nicht hinzugerechnet. Die Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfs werden zunächst dem Heilmittelbudget des Arztes hinzugerechnet, im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus den Verordnungszahlen dann aber herausgerechnet. Genaugenommen sind also beide Varianten für den verordnenden Arzt extrabudgetär - allerdings könnte mancher Arzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden wollen und deshalb den besonderen Verordnungsbedarf nicht in vollem Umfang nutzen. Zum konkreten Fall: die Diagnoseliste zum Heilmittelbedarf definiert zum ICD-10 R26.2 "Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert" in der Physiotherapie für die Diagnoseschlüssel WS2, EX2 und SO3 für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr den [u]besonderen Verordnungsbedarf[/u] - also die "nachträgliche Hinausrechnung" aus dem Budget. Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Zu unterscheiden sind die beiden Bezeichnungen "Langfristiger Heilmittelbedarf" und "Besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel": ein langfristiger Heilmittelbedarf ist (von vorneherein) extrabudgetär - werden also dem (sofern vorhandenen) Budget eines Arztes nicht hinzugerechnet. Die Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfs werden zunächst dem Heilmittelbudget des Arztes hinzugerechnet, im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus den Verordnungszahlen dann aber herausgerechnet.

Genaugenommen sind also beide Varianten für den verordnenden Arzt extrabudgetär - allerdings könnte mancher Arzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden wollen und deshalb den besonderen Verordnungsbedarf nicht in vollem Umfang nutzen.

Zum konkreten Fall: die Diagnoseliste zum Heilmittelbedarf definiert zum ICD-10 R26.2 "Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert" in der Physiotherapie für die Diagnoseschlüssel WS2, EX2 und SO3 für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr den besonderen Verordnungsbedarf - also die "nachträgliche Hinausrechnung" aus dem Budget.

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
19.02.2019 21:02
Sag ich doch :kissing_closed_eyes:
Hast du nur etwas knackiger formuliert.

LG :wink:
1

Gefällt mir

Sag ich doch :kissing_closed_eyes: Hast du nur etwas knackiger formuliert. LG :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

Sag ich doch :kissing_closed_eyes:
Hast du nur etwas knackiger formuliert.

LG :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.02.2019 07:56
Also, wenn ich es richtig verstehe ist es doch extrabudgetär?

Herbert hat glaub ich eher was anderes gemeint!

Vielen Dank für Hilfe!
1

Gefällt mir

Also, wenn ich es richtig verstehe ist es doch extrabudgetär? Herbert hat glaub ich eher was anderes gemeint! Vielen Dank für Hilfe!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also, wenn ich es richtig verstehe ist es doch extrabudgetär?

Herbert hat glaub ich eher was anderes gemeint!

Vielen Dank für Hilfe!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
20.02.2019 10:45
So, @Herbert, nun habe ich nachgesehen, hier die Änderungen ab 2017 von der KBV-Seite:

"Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es seit Jahresbeginn einige Neuerungen. Sie betreffen den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Versorgungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten). Zudem wurde die Diagnoseliste erweitert, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet.

Das sind die Neuerungen in Kürze:

Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
Für die Beantragung und Genehmigung einer individuellen langfristigen Heilmittelversorgung bei nicht gelisteten Erkrankungen gibt es zukünftig klare Regeln.
Was bisher als „Praxisbesonderheit“ bezeichnet wurde, heißt jetzt „besonderer Verordnungsbedarf“.
Zur Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe gibt es auf den Verordnungsformularen 13, 14 und 18 ein zweites ICD-10-Feld.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und für den besonderen Verordnungsbedarf wurde um weitere Erkrankungen ergänzt.

Praxisinfo: Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf - Das ist neu ab 1. Januar 2017 (Stand: 14.12.2016, PDF, 177 KB) "
Der letzte Absatz ist auf der KBV-Seite als Link abrufbar. Dabei wird das zweite eigentlich obligatorische ICD10 Feld auf dem VO-Formularerläutert, um ein paar Zeilen später wieder zu heißen, daß der Arzt das erste nicht ausfüllen müsse.
Auf dieser Seite des gem. Bundesauss.: Link finde ich viel über den langfristigen VO-Bedarf, im Inhaltsverz. kommt der Begriff BVB bzw. ausgeschrieben nicht vor. Gültig ab 1.1.2018.
Gebe ich den besonderen VO-Bedarf abgekürzt oder ausgeschrieben bie der KBV ein, bekomme ich kein Ergebnis. und schon garkeine Symptomliste. Bei der optica werde ich wieder unter dem Stichwort auf die KBV-Seite geleitet und finde wieder nur die Verfahrenserläuterung.
Wiederkehrend ist die Info, daß BVB aus dem Budget heraus gerechnet wird und die Leistungen adR anfallen.

So einfach ist es also nicht, bisher habe ich die Liste also nicht gefunden. Was ich aber weiß, daß R-Ziffern eine Symptomliste ist und keine regelrechte Diagnose einer Erkrankung.

mfg hgb :hushed:
1

Gefällt mir

So, @Herbert, nun habe ich nachgesehen, hier die Änderungen ab 2017 von der KBV-Seite: "Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es seit Jahresbeginn einige Neuerungen. Sie betreffen den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Versorgungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten). Zudem wurde die Diagnoseliste erweitert, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet. Das sind die Neuerungen in Kürze: Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht. Für die Beantragung und Genehmigung einer individuellen langfristigen Heilmittelversorgung bei nicht gelisteten Erkrankungen gibt es zukünftig klare Regeln. Was bisher als „Praxisbesonderheit“ bezeichnet wurde, heißt jetzt „besonderer Verordnungsbedarf“. Zur Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe gibt es auf den Verordnungsformularen 13, 14 und 18 [b]ein zweites ICD-10-Feld[/b]. Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und für den besonderen Verordnungsbedarf wurde um weitere Erkrankungen ergänzt. Praxisinfo: Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf - Das ist neu ab 1. Januar 2017 (Stand: 14.12.2016, PDF, 177 KB) " Der letzte Absatz ist auf der KBV-Seite als Link abrufbar. Dabei wird das [b]zweite[/b] eigentlich obligatorische ICD10 Feld auf dem VO-Formularerläutert, um ein paar Zeilen später wieder zu heißen, daß der Arzt das erste nicht ausfüllen müsse. Auf dieser Seite des gem. Bundesauss.: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1484/HeilM-RL_2017-09-21_iK-2018-01-01.pdf finde ich viel über den langfristigen VO-Bedarf, im Inhaltsverz. kommt der Begriff [b]BVB[/b] bzw. ausgeschrieben [b]nicht[/b] vor. Gültig ab 1.1.2018. Gebe ich den besonderen VO-Bedarf abgekürzt oder ausgeschrieben bie der KBV ein, bekomme ich kein Ergebnis. und schon garkeine Symptomliste. Bei der optica werde ich wieder unter dem Stichwort auf die KBV-Seite geleitet und finde wieder nur die Verfahrenserläuterung. Wiederkehrend ist die Info, daß BVB aus dem Budget heraus gerechnet wird und die Leistungen adR anfallen. So einfach ist es also nicht, bisher habe [b]ich[/b] die Liste also nicht gefunden. Was ich aber weiß, daß R-Ziffern eine Symptomliste ist und keine regelrechte Diagnose einer Erkrankung. mfg hgb :hushed:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

So, @Herbert, nun habe ich nachgesehen, hier die Änderungen ab 2017 von der KBV-Seite:

"Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es seit Jahresbeginn einige Neuerungen. Sie betreffen den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Versorgungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten). Zudem wurde die Diagnoseliste erweitert, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet.

Das sind die Neuerungen in Kürze:

Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
Für die Beantragung und Genehmigung einer individuellen langfristigen Heilmittelversorgung bei nicht gelisteten Erkrankungen gibt es zukünftig klare Regeln.
Was bisher als „Praxisbesonderheit“ bezeichnet wurde, heißt jetzt „besonderer Verordnungsbedarf“.
Zur Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe gibt es auf den Verordnungsformularen 13, 14 und 18 ein zweites ICD-10-Feld.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und für den besonderen Verordnungsbedarf wurde um weitere Erkrankungen ergänzt.

Praxisinfo: Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf - Das ist neu ab 1. Januar 2017 (Stand: 14.12.2016, PDF, 177 KB) "
Der letzte Absatz ist auf der KBV-Seite als Link abrufbar. Dabei wird das zweite eigentlich obligatorische ICD10 Feld auf dem VO-Formularerläutert, um ein paar Zeilen später wieder zu heißen, daß der Arzt das erste nicht ausfüllen müsse.
Auf dieser Seite des gem. Bundesauss.: Link finde ich viel über den langfristigen VO-Bedarf, im Inhaltsverz. kommt der Begriff BVB bzw. ausgeschrieben nicht vor. Gültig ab 1.1.2018.
Gebe ich den besonderen VO-Bedarf abgekürzt oder ausgeschrieben bie der KBV ein, bekomme ich kein Ergebnis. und schon garkeine Symptomliste. Bei der optica werde ich wieder unter dem Stichwort auf die KBV-Seite geleitet und finde wieder nur die Verfahrenserläuterung.
Wiederkehrend ist die Info, daß BVB aus dem Budget heraus gerechnet wird und die Leistungen adR anfallen.

So einfach ist es also nicht, bisher habe ich die Liste also nicht gefunden. Was ich aber weiß, daß R-Ziffern eine Symptomliste ist und keine regelrechte Diagnose einer Erkrankung.

mfg hgb :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
20.02.2019 14:02
2. ICD bei bestimmten langfristiger Bedarfen notwendig, ist dann explizit auf der Diagnoseliste angegeben.
Solange kein Problem, die ICD auch mit Symptom ist gelistet und ausreichend. Die PDF ist bei den von mir angegebenen Sucheingaben der erste Treffer.
1

Gefällt mir

2. ICD bei bestimmten langfristiger Bedarfen notwendig, ist dann explizit auf der Diagnoseliste angegeben. Solange kein Problem, die ICD auch mit Symptom ist gelistet und ausreichend. Die PDF ist bei den von mir angegebenen Sucheingaben der erste Treffer.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

2. ICD bei bestimmten langfristiger Bedarfen notwendig, ist dann explizit auf der Diagnoseliste angegeben.
Solange kein Problem, die ICD auch mit Symptom ist gelistet und ausreichend. Die PDF ist bei den von mir angegebenen Sucheingaben der erste Treffer.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
20.02.2019 14:05
kbv.de diagnoseliste heilmittelbedarf
1

Gefällt mir

kbv.de diagnoseliste heilmittelbedarf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

kbv.de diagnoseliste heilmittelbedarf

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
20.02.2019 14:47
Hallo @Herbert,

vielen Dank! Link
da finde ich R Diagnosen als 1. ICD bei geriatrischen Syndromen. Hier widerspricht sich also die Regelung. Das g. Syndrom muss nicht verschlüsselt oder angegeben werden, es reicht das Alter!
Wer da noch von Vereinfachung spricht, zumal die Liste nicht über das Schfenster direkt aufzurufen ist, der lebt auf einem anderen Stern. Die zwei wenig unterschiedlichen Graustufen machen es auch nicht leichter.

mfg hgb :unamused:
1

Gefällt mir

Hallo @Herbert, vielen Dank! https://www.kbv.de/media/sp/Diagnoseliste_Heilmittelbedarf_2019.pdf da finde ich R Diagnosen als 1. ICD bei geriatrischen Syndromen. Hier widerspricht sich also die Regelung. Das g. Syndrom muss nicht verschlüsselt oder angegeben werden, es reicht das Alter! Wer da noch von Vereinfachung spricht, zumal die Liste nicht über das Schfenster direkt aufzurufen ist, der lebt auf einem anderen Stern. Die zwei wenig unterschiedlichen Graustufen machen es auch nicht leichter. mfg hgb :unamused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

Hallo @Herbert,

vielen Dank! Link
da finde ich R Diagnosen als 1. ICD bei geriatrischen Syndromen. Hier widerspricht sich also die Regelung. Das g. Syndrom muss nicht verschlüsselt oder angegeben werden, es reicht das Alter!
Wer da noch von Vereinfachung spricht, zumal die Liste nicht über das Schfenster direkt aufzurufen ist, der lebt auf einem anderen Stern. Die zwei wenig unterschiedlichen Graustufen machen es auch nicht leichter.

mfg hgb :unamused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
20.02.2019 20:36
2 Farben finde ich gut, dunkel wird alles nicht genehmigt, weil langfristiger HM-Bedarf, hell ist BVB mit Genehmigungspflicht, falls Kasse das will.

Dunkel gar nicht im Budget, hell kann im Falle der Prüfung komplett entnommen werden.

Aber alles de facto für den Doc sorgenfrei. Ich finde grade die Ausnahmen über 70 werden der Geri gerecht. Oder fandest du es toll, den Hemi-Patienten, der super läuft, weiter zu betreuen, während die Doppel-TEP mit Osteoporose, drei Wirbelfrakturen und dauerhaften Schmerzen dem Doc keinen Anlass für KG gab :confused:
1

Gefällt mir

2 Farben finde ich gut, dunkel wird alles nicht genehmigt, weil langfristiger HM-Bedarf, hell ist BVB mit Genehmigungspflicht, falls Kasse das will. Dunkel gar nicht im Budget, hell kann im Falle der Prüfung komplett entnommen werden. Aber alles de facto für den Doc sorgenfrei. Ich finde grade die Ausnahmen über 70 werden der Geri gerecht. Oder fandest du es toll, den Hemi-Patienten, der super läuft, weiter zu betreuen, während die Doppel-TEP mit Osteoporose, drei Wirbelfrakturen und dauerhaften Schmerzen dem Doc keinen Anlass für KG gab :confused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

2 Farben finde ich gut, dunkel wird alles nicht genehmigt, weil langfristiger HM-Bedarf, hell ist BVB mit Genehmigungspflicht, falls Kasse das will.

Dunkel gar nicht im Budget, hell kann im Falle der Prüfung komplett entnommen werden.

Aber alles de facto für den Doc sorgenfrei. Ich finde grade die Ausnahmen über 70 werden der Geri gerecht. Oder fandest du es toll, den Hemi-Patienten, der super läuft, weiter zu betreuen, während die Doppel-TEP mit Osteoporose, drei Wirbelfrakturen und dauerhaften Schmerzen dem Doc keinen Anlass für KG gab :confused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
20.02.2019 20:39
@hgb

sorry, du meinst farblich nicht genug abgesetzt, jetzt habe ich es verstanden. :grin:
1

Gefällt mir

@hgb sorry, du meinst farblich nicht genug abgesetzt, jetzt habe ich es verstanden. :grin:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Herbert schrieb:

@hgb

sorry, du meinst farblich nicht genug abgesetzt, jetzt habe ich es verstanden. :grin:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
20.02.2019 22:07
.. auf dem Schirm sind mir die Farben zu ähnlich und bei den R Symptomen fehlen mir die eigentlichen Diagnosen. Coxarthrose bds. + Osteoporose führen doch erst zur Gangstörung. (In der Klinik war ich DRG-Beaauftragter und für die Codierung von Diagnosen + Prozeduren verantwortlich.)
Eine Gangstörung hat man auch nach AS-Ruptur ohne OP, ab 70 wäre das dann ein Grund für KG?

mfg hgb :confused:
1

Gefällt mir

.. auf dem Schirm sind mir die Farben zu ähnlich und bei den R Symptomen fehlen mir die eigentlichen Diagnosen. Coxarthrose bds. + Osteoporose führen doch erst zur Gangstörung. (In der Klinik war ich DRG-Beaauftragter und für die Codierung von Diagnosen + Prozeduren verantwortlich.) Eine Gangstörung hat man auch nach AS-Ruptur ohne OP, ab 70 wäre das dann ein Grund für KG? mfg hgb :confused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

.. auf dem Schirm sind mir die Farben zu ähnlich und bei den R Symptomen fehlen mir die eigentlichen Diagnosen. Coxarthrose bds. + Osteoporose führen doch erst zur Gangstörung. (In der Klinik war ich DRG-Beaauftragter und für die Codierung von Diagnosen + Prozeduren verantwortlich.)
Eine Gangstörung hat man auch nach AS-Ruptur ohne OP, ab 70 wäre das dann ein Grund für KG?

mfg hgb :confused:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

hgb schrieb:

Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.

mfg hgb :wink:.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
20.02.2019 09:18
BVB Dg. Liste fällt erstmal ins Budget und wird erst bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.

LMHB Dg. gem. Liste in den HMR belasten das Budget nicht, diese werden sofort abgezogen.

Quellen die jeweiligen Vereinbarungen zu BVB und LHMB
1

Gefällt mir

BVB Dg. Liste fällt erstmal ins Budget und wird erst bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen. LMHB Dg. gem. Liste in den HMR belasten das Budget nicht, diese werden sofort abgezogen. Quellen die jeweiligen Vereinbarungen zu BVB und LHMB
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
20.02.2019 09:40
Also muss der Arzt kein Bedenken haben, dass im Falle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ihm die BVB Verorodnungen, selbst beim außerhalb des Regelfalls angerechnet werden?
Also sind diese dann auch extrabudgetär?

Mfg
1

Gefällt mir

Also muss der Arzt kein Bedenken haben, dass im Falle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ihm die BVB Verorodnungen, selbst beim außerhalb des Regelfalls angerechnet werden? Also sind diese dann auch extrabudgetär? Mfg
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also muss der Arzt kein Bedenken haben, dass im Falle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ihm die BVB Verorodnungen, selbst beim außerhalb des Regelfalls angerechnet werden?
Also sind diese dann auch extrabudgetär?

Mfg

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.02.2019 07:34
Ja, aber das hat nichts mit adR zu tun. Auch im Regelfall belastet das das Budget nicht.
1

Gefällt mir

Ja, aber das hat nichts mit adR zu tun. Auch im Regelfall belastet das das Budget nicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Ja, aber das hat nichts mit adR zu tun. Auch im Regelfall belastet das das Budget nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
21.02.2019 07:57
Aber VO adR ist ja auch extrabudgetär?
1

Gefällt mir

Aber VO adR ist ja auch extrabudgetär?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Aber VO adR ist ja auch extrabudgetär?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.02.2019 08:25
Ja, es ist immer von der Diagnose abhängig, nicht von der Art der Vo.
1

Gefällt mir

Ja, es ist immer von der Diagnose abhängig, nicht von der Art der Vo.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Ja, es ist immer von der Diagnose abhängig, nicht von der Art der Vo.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

BVB Dg. Liste fällt erstmal ins Budget und wird erst bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.

LMHB Dg. gem. Liste in den HMR belasten das Budget nicht, diese werden sofort abgezogen.

Quellen die jeweiligen Vereinbarungen zu BVB und LHMB

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
21.02.2019 08:53
Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?
1

Gefällt mir

Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.) ICD-10: R26.2 Also BVB, extrabudgetär?
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.02.2019 12:30
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.2.19 08:53:
Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?


Ja, genau so steht es in Dg. List zum BVB.
1

Gefällt mir

[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.2.19 08:53: Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.) ICD-10: R26.2 Also BVB, extrabudgetär? [/zitat] Ja, genau so steht es in Dg. List zum BVB.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.2.19 08:53:
Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?


Ja, genau so steht es in Dg. List zum BVB.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
21.02.2019 13:31
allo mab,

hier der Wortlaut im gestern 14:47 mitgeteilten Link. Zur Anwendung siehe Beitrag Nora Weber:

Zum 1. Januar2019 wurden in Folge der jährlichen Revision der ICD-10-GM die ICD-10-Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) aus dem bestehenden ICD-10-Code „M89.0 Neurodystrophie [Algodystro-phie]“ herausgelöst. Die neuen Kodes (G90.5-, G90.6- und G90.7-) wurden gesondert als besondere Verordnungsbedarfe aufgenommen.Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart. Darüber hinaus wird für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diag-nosegruppe EN4 aufgenommen.Alle Änderungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig

Also mußt Du noch EX3 prüfen.
mfg hgb :wink:
1

Gefällt mir

allo mab, hier der Wortlaut im gestern 14:47 mitgeteilten Link. Zur Anwendung siehe Beitrag Nora Weber: Zum 1. Januar2019 wurden in Folge der jährlichen Revision der ICD-10-GM die ICD-10-Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) aus dem bestehenden ICD-10-Code „M89.0 Neurodystrophie [Algodystro-phie]“ herausgelöst. Die neuen Kodes (G90.5-, G90.6- und G90.7-) wurden gesondert als besondere Verordnungsbedarfe aufgenommen.[b]Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.[/b] Darüber hinaus wird für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diag-nosegruppe EN4 aufgenommen.Alle Änderungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig Also mußt Du noch EX3 prüfen. mfg hgb :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

allo mab,

hier der Wortlaut im gestern 14:47 mitgeteilten Link. Zur Anwendung siehe Beitrag Nora Weber:

Zum 1. Januar2019 wurden in Folge der jährlichen Revision der ICD-10-GM die ICD-10-Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) aus dem bestehenden ICD-10-Code „M89.0 Neurodystrophie [Algodystro-phie]“ herausgelöst. Die neuen Kodes (G90.5-, G90.6- und G90.7-) wurden gesondert als besondere Verordnungsbedarfe aufgenommen.Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart. Darüber hinaus wird für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diag-nosegruppe EN4 aufgenommen.Alle Änderungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig

Also mußt Du noch EX3 prüfen.
mfg hgb :wink:

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
21.02.2019 14:01
Wir müssen gar nichts prüfen. Zudem sieht die KBV Vereinbarung bei R26.2 auch WS2/EX2/SO3 vor.
1

Gefällt mir

Wir müssen gar nichts prüfen. Zudem sieht die KBV Vereinbarung bei R26.2 auch WS2/EX2/SO3 vor.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Wir müssen gar nichts prüfen. Zudem sieht die KBV Vereinbarung bei R26.2 auch WS2/EX2/SO3 vor.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dúnhan
21.02.2019 14:48
hgb schrieb am 21.2.19 13:31:
Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.


Ärzte hatten in Vergangenheit, um eine VO entsprechend BVB "außerbudgetär" zu kennzeichnen, einfach die VO.a.d.R. in der EX2 ausgestellt. Das ist soweit korrekt und möglich. Wären Ärzte, wie laut Meinung vieler Kassen ein MUSS, auf die EX3 gewechselt, so wäre die VO nicht mehr außerbugetär. Um den praktischen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat man deswegen jetzt einfach die EX3 aufgenommen. Geprüft werden muss da nichts.

Gruß Dún
1

Gefällt mir

[zitat]hgb schrieb am 21.2.19 13:31: Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.[/zitat] Ärzte hatten in Vergangenheit, um eine VO entsprechend BVB "außerbudgetär" zu kennzeichnen, einfach die VO.a.d.R. in der EX2 ausgestellt. Das ist soweit korrekt und möglich. Wären Ärzte, wie laut Meinung vieler Kassen ein MUSS, auf die EX3 gewechselt, so wäre die VO nicht mehr außerbugetär. Um den praktischen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat man deswegen jetzt einfach die EX3 aufgenommen. Geprüft werden muss da nichts. Gruß Dún
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Dúnhan schrieb:

hgb schrieb am 21.2.19 13:31:
Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.


Ärzte hatten in Vergangenheit, um eine VO entsprechend BVB "außerbudgetär" zu kennzeichnen, einfach die VO.a.d.R. in der EX2 ausgestellt. Das ist soweit korrekt und möglich. Wären Ärzte, wie laut Meinung vieler Kassen ein MUSS, auf die EX3 gewechselt, so wäre die VO nicht mehr außerbugetär. Um den praktischen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat man deswegen jetzt einfach die EX3 aufgenommen. Geprüft werden muss da nichts.

Gruß Dún

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
21.02.2019 14:52
das Zitat stammt nicht von mir :point_up:, sondern aus der Seite der KBV und der Veröffentlichung dieser Liste.

mfg hgb :wink:
1

Gefällt mir

das Zitat stammt nicht von mir :point_up:, sondern aus der Seite der KBV und der Veröffentlichung dieser Liste. mfg hgb :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

das Zitat stammt nicht von mir :point_up:, sondern aus der Seite der KBV und der Veröffentlichung dieser Liste.

mfg hgb :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dúnhan
21.02.2019 14:58
Ich habe dich zitiert und du die KBV. Deswegen ist es aber nicht falsch.
Ich habe nur eine Erklärung dazu abgegeben, warum es zusätzlich aufgenommen wurde.

Gruß Dún
1

Gefällt mir

Ich habe dich zitiert und du die KBV. Deswegen ist es aber nicht falsch. Ich habe nur eine Erklärung dazu abgegeben, warum es zusätzlich aufgenommen wurde. Gruß Dún
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Dúnhan schrieb:

Ich habe dich zitiert und du die KBV. Deswegen ist es aber nicht falsch.
Ich habe nur eine Erklärung dazu abgegeben, warum es zusätzlich aufgenommen wurde.

Gruß Dún

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Extrabudgetäre VO

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns