Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
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Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
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Herbert schrieb:
In der Theorie ja, denn explizit steht nirgendwo, dass das verboten ist.
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
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Holzwurm schrieb:
Ich würde den Patient fragen wie viele Verordnungen mit dieser Diagnose er in den letzten 12 Wochen bekommen hat und ob alle aus der selben Praxis waren. Dann kannst du selber mittels HMK prüfen, wie die aktuelle Verordnung ausgestellt sein muss. Wir nehmen grundsätzlich nur noch Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit einem Indikationsschluessel EX3a, b oder c an. Leider haben wir schon entsprechendes Lehrgeld bezahlt, weil die Auslegung der Kassen diesbezüglich ziemlich sinnfrei ist. Die meisten interpretieren doch so, dass bei kurz und mittelfristige Bedarf keine V, a. d. Regelfalles nötig ist.
LG
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Herbert schrieb:
Bei EX2 hatte ich deshalb noch nie Absetzungen, nur bei 1.
LG
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latinkabell1.0 schrieb:
Ich weiß halt nicht wie das Rezept in der Praxis vorher ausgestellt war...
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
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