- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Erich schrieb:
Ist es möglich von Ex 2a nach 18 Einheiten direkt auf außerhalb des Regelfalles zu gehen, oder muss zuerst auf Ex 3a weiterverordnet werden 30 Einheiten möglich ?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Jup... wir haben mal Klage angedroht und dann ging das. Manchmal wollen die den Knüppel einfach sehen. :smile:
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silvia43 schrieb:
meine klage gegen die mit den 3 grünen Buchstaben ist wegen EX2a auf EX3a noch nicht ganz zu Ende! Mein Geld für die Beh. habe ich bekommen aber jetzt wollen sie die Kosten des Verfahrens auf mich abwälzen! Daru streite ich gerade wieder! Wird wohl auch noch etwas dauern,weil die Verwaltungen ja so lange dauert!
Bravo Silvia43... würde jeder, den die Kassen zu Unrecht beuteln, Klage vor dem Sozialgericht einreichen, würde das "Spiel" der Kassen nicht mehr aufgehen.
Ich hatte hierzu ja schon an anderer Stelle geschrieben... so funktioniert Spieltheorie.
Hat die Kasse Deine Forderung sofort nach Klageeinreichung anerkannt?
Wenn ja, dann habe ich mich entschlossen, diese Anerkennung zukünftig nicht mehr anzuerkennen (kannst Du dir ja aussuchen). Ich werde eine Urteil verlangen, um diese Methodik zu bekämpfen.
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Wonderwoman schrieb:
:clap: :clap: :clap:
Bravo Silvia43... würde jeder, den die Kassen zu Unrecht beuteln, Klage vor dem Sozialgericht einreichen, würde das "Spiel" der Kassen nicht mehr aufgehen.
Ich hatte hierzu ja schon an anderer Stelle geschrieben... so funktioniert Spieltheorie.
Hat die Kasse Deine Forderung sofort nach Klageeinreichung anerkannt?
Wenn ja, dann habe ich mich entschlossen, diese Anerkennung zukünftig nicht mehr anzuerkennen (kannst Du dir ja aussuchen). Ich werde eine Urteil verlangen, um diese Methodik zu bekämpfen.
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silvia43 schrieb:
Ja sie hats anerkannt, aber die Kosten des Verfahrens soll ich jetzt tragen! Lt auskunft anwalt ca 650 Euro , damit ich ja nicht mehr auf die Idee komme gegen die KK zu klagen! Nicht mit mir!
Nebenbei... vor dem Sozialgericht herrscht kein Anwaltszwang. Die Klageschrift kann man locker selbst schreiben. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
hahaha... was soll dafür die Begründung sein? Die Kasse hat die Klage mit ihrem Verhalten alleinig verursacht. Somit hat sie auch die Kosten zu tragen.
Nebenbei... vor dem Sozialgericht herrscht kein Anwaltszwang. Die Klageschrift kann man locker selbst schreiben. :wink:
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JürgenK schrieb:
Ja es ist möglich,....aber einige KK wollen das nicht sehen, da sie die HMR nicht kennen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
ich drücke Dir die Daumen, daß Du die Anwaltskosten auch noch auf die Krankenkasse abwälzen kannst. Ich finde es einfach "erdrückend", mit welchem Mist wir uns als Heilmittelerbringer rumschlagen müssen. Ich danke Dir als Kollege für Deinen Einsatz!
Mit Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo silvia43,
ich drücke Dir die Daumen, daß Du die Anwaltskosten auch noch auf die Krankenkasse abwälzen kannst. Ich finde es einfach "erdrückend", mit welchem Mist wir uns als Heilmittelerbringer rumschlagen müssen. Ich danke Dir als Kollege für Deinen Einsatz!
Mit Grüßen
Achilles 2
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