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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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Patient kam mit 3x KG als EV vom HNO. IKS SO3, Diagnose und LS: Lagerungsschwindel, HWS BS Schaden bekannt.
Der HNO wollte keine FV ausstellen und nun kam der Patient mit einer EV von seinem Hausarzt: IKS WS1a, Diagnose und LS: Lagerungsschwindel, HWS und BWS-Syndrom. Spezifizierung Therapieziel: Entspannung der Nacken- und Schultermuskulatur
Die HNO Verordnung ist korrekt ausgefüllt, nur, wie sieht es beim Hausarzt aus?Lagerungsschwindel und Ws1 gehen nicht, dafür aber das HWS und BWS Syndrom. Jetzt die spannende Frage: Vom Hausarzt Lagerungsschwindel streichen lassen und als WS1 laufen lassen (Hauptproblem ist HWS und BWS)? Schwindel hat sich schon gebessert und der Patient macht auch fleißig sein Übungsprogramm zu Hause. Oder den Lagerungsschwindel auf der Verordnung ignorieren und hoffen, dass es durchgeht? Ansonsten Änderung zur FV, IKS in SO3? Wobei HWS und BWS Syndrom nicht sonderlich passen. Achso, der ICD interessiert uns ja noch nicht, aber bei SO3 ist er H81 9G, bei WS1 ist er H81.1G.
Freu mich über hilfreiche Antworten!
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SiegesgöttinXX schrieb:
Hallo in die Runde,
Patient kam mit 3x KG als EV vom HNO. IKS SO3, Diagnose und LS: Lagerungsschwindel, HWS BS Schaden bekannt.
Der HNO wollte keine FV ausstellen und nun kam der Patient mit einer EV von seinem Hausarzt: IKS WS1a, Diagnose und LS: Lagerungsschwindel, HWS und BWS-Syndrom. Spezifizierung Therapieziel: Entspannung der Nacken- und Schultermuskulatur
Die HNO Verordnung ist korrekt ausgefüllt, nur, wie sieht es beim Hausarzt aus?Lagerungsschwindel und Ws1 gehen nicht, dafür aber das HWS und BWS Syndrom. Jetzt die spannende Frage: Vom Hausarzt Lagerungsschwindel streichen lassen und als WS1 laufen lassen (Hauptproblem ist HWS und BWS)? Schwindel hat sich schon gebessert und der Patient macht auch fleißig sein Übungsprogramm zu Hause. Oder den Lagerungsschwindel auf der Verordnung ignorieren und hoffen, dass es durchgeht? Ansonsten Änderung zur FV, IKS in SO3? Wobei HWS und BWS Syndrom nicht sonderlich passen. Achso, der ICD interessiert uns ja noch nicht, aber bei SO3 ist er H81 9G, bei WS1 ist er H81.1G.
Freu mich über hilfreiche Antworten!
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Also dann auch SO3.... und was ist mit HWS/BWS Syndrom, kann das stehen bleiben?
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SiegesgöttinXX schrieb:
Danke Dir!
Also dann auch SO3.... und was ist mit HWS/BWS Syndrom, kann das stehen bleiben?
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rudibam schrieb:
Da es die gleiche Diagnose ist, beim Hausarzt Folgeverordnung!
Was meist hilft, dass die Kasse gar nicht erst auf dumme Ideen kommt, wäre ggf. die Hauptdiagnose auf der VO gelb zu markieren oder auf der Rückseite zu vermerken "neue Hauptdiagnose= neuer Regelfall.
In ähnlichen Fällen ging das bislang immer durch! Eine Kürzung wäre hier auch aufgrund der klaren, nachvollziehbaren Begründung rechtswidrig.
Den Hausarzt hier (unabhängig auch von datenschutzrechtlichen Fragen) zu nötigen faktisch eine Verordnung mit einer anderen Hauptdiagnose zu stellen, stellt seine ärztliche Kompetenz in Frage. Manche Ärzte reagieren da zu recht etwas ungehalten... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Aus meiner Sicht handelt es sich um eine andere Diagnose. IKS, WS1a ist dann passend zum HWS/BWS- Syndrom als den Regelfall begründende Hauptdiagnose. In der ersten VO ist aufgrund des IKS SO3 eindeutig nicht die WS Problematik, sondern der Lagerungsschwindel die für den Regelfall entscheidende Hauptdiagnose.
Was meist hilft, dass die Kasse gar nicht erst auf dumme Ideen kommt, wäre ggf. die Hauptdiagnose auf der VO gelb zu markieren oder auf der Rückseite zu vermerken "neue Hauptdiagnose= neuer Regelfall.
In ähnlichen Fällen ging das bislang immer durch! Eine Kürzung wäre hier auch aufgrund der klaren, nachvollziehbaren Begründung rechtswidrig.
Den Hausarzt hier (unabhängig auch von datenschutzrechtlichen Fragen) zu nötigen faktisch eine Verordnung mit einer anderen Hauptdiagnose zu stellen, stellt seine ärztliche Kompetenz in Frage. Manche Ärzte reagieren da zu recht etwas ungehalten... Gruß S.
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