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physiotherapeutische Anamnesen
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Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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Wo ist der kotz Smylie!
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Andreas216 schrieb:
Da schickt man ne Langzeitpat. mit Rezept zurück zum Arzt, da 20 x Lymphe 1x in der Woche eben nicht HMK konform sind, und bekommt von der Patienten nen "netten" Gruß vom Arzt, dass man ja wohl keine Ahnung habe, wäre schließlich ausßerhalb des Regelfalles und so in Ordnung. Alle Erklärungsversuche gegenüber der Pat. endeten mit Pampigen Antworten, warum wir uns wohl aufspulen würden und es wäre schließlich nicht das Problem des pat.
Wo ist der kotz Smylie!
Und den Rest des Tages mit den netten Patienten verbringen.
Mfg Stefan
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Andreas216 schrieb:
recht hast Du....
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nafets schrieb:
12Stück machen abrechnen, oder den Patienten in die Wüste schicken
Und den Rest des Tages mit den netten Patienten verbringen.
Mfg Stefan
Andreas216 schrieb:
> Wo ist der kotz Smylie!
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[bearbeitet am 18.03.14 09:48]
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Andreas216 schrieb:
Da bist du falsch informiert: 20 x Lymphe und das einmal in der Woche ist eben nicht HMR konform! Beachte bitte die 12 Wochen Frist...
[bearbeitet am 18.03.14 09:48]
Ich frag den Patienten, ob in den 12 Wochen der Doc da war und weiter gehts. Da hat sich bei mir noch nie eine Kasse aufgeregt. Vermutlich hatte ich noch nie Ärger, weil der Passus im Gesetz schwachsinnig ist und richterlicher Prüfung nicht standhalten wird.
Formelle Inhalte einer ärztliche Verordnung können schwerlich grundsätzlich in einen Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht (Besuchsfrequenz) des Arztes für seinen Patienten gebracht werden. Vielmehr scheint ein Arzt die Pflicht zu haben, für den Zeitraum den er überblicken kann (z.B. 20 Wochen) eine Therapie zu verordnen, unabhängig davon, ob er - oder ein Vertreter 1 mal oder 100 mal zwischendurch nach dem Patienten "schauen".
Interessanter beim GBA, Merkblatt vom 22.12.2012: C Absatz 6
"Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
Da steht "können" und nicht MÜSSEN. Ein Arzt MUSS also keinesfalls 12 Wochen in diesem Fall beachten. Er KANN, wenn es das für richtig hält.
Das ist genau das, worauf sich Richter an Amtsgerichten freuen, wenn der GBA "Gesetze" macht.
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Xela schrieb:
Guter Einwand. Ich vermute, Sie zielen auf: §8 Abs. 1 Satz 4 HMR ab.
Ich frag den Patienten, ob in den 12 Wochen der Doc da war und weiter gehts. Da hat sich bei mir noch nie eine Kasse aufgeregt. Vermutlich hatte ich noch nie Ärger, weil der Passus im Gesetz schwachsinnig ist und richterlicher Prüfung nicht standhalten wird.
Formelle Inhalte einer ärztliche Verordnung können schwerlich grundsätzlich in einen Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht (Besuchsfrequenz) des Arztes für seinen Patienten gebracht werden. Vielmehr scheint ein Arzt die Pflicht zu haben, für den Zeitraum den er überblicken kann (z.B. 20 Wochen) eine Therapie zu verordnen, unabhängig davon, ob er - oder ein Vertreter 1 mal oder 100 mal zwischendurch nach dem Patienten "schauen".
Interessanter beim GBA, Merkblatt vom 22.12.2012: C Absatz 6
"Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von max. 12 Wochen verordnet werden."
Da steht "können" und nicht MÜSSEN. Ein Arzt MUSS also keinesfalls 12 Wochen in diesem Fall beachten. Er KANN, wenn es das für richtig hält.
Das ist genau das, worauf sich Richter an Amtsgerichten freuen, wenn der GBA "Gesetze" macht.
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morpheus-06 schrieb:
es gelten hier die HMR und da steht es mit den 12 Wochen drin. Die Kassen setzen zu recht ab da die Vo nicht korrekt ausgestellt ist.
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Andreas216 schrieb:
Irgend etwas in den HMR, welche für uns bindend sind, scheinen SIE nicht verstanden zu haben...WENN 20 x verordnet und Frequenz mit 1 x in der Woche angegeben ist, IST die Verordnung ungültig, da die HMR von vornherein nicht eingehalten werden KÖNNEN!!!! Egal, ob ich das Gesetz als Sinnvoll oder nicht betrachte...Und Punkt! Ich arbeite doch nicht Ehrenamtlich....
Deine juristischen Überlegungen und Auslegungen sind durchaus nachvollziehbar und evtl. sogar richtig. Es hilft aber nicht, sich darauf zu verlassen, denn die wenigsten sind bereit oder in der Lage (leider?) Zeit, Geld und Energie zu investieren, gegen die Kassenabsetzungen gerichtlich vorzugehen. Insbesondere vor dem Hintergrund manch absurder Urteile von Richtern (letztendlich auch Verwaltungsmenschen), die von der Realität offenkundig keine Ahnung haben, wie man allein an der "Überprüfungspflicht" incl. finanzieller Risikoabwälzung auf die Therapiepraxen, für ein Vertragswerk zwischen Ärzten und Kassen sehen kann. Absurdität in Reinkultur! Rein betriebswirtschaftlich lohnt sich also so ein Risiko und Aufwand für 30€ Stundenumsatz nicht. Es ist einfacher sich buchstabengetreu an den HMK zu halten (gem. morpheus, Andreas und daywalker) mit der Hoffnung, dass endlich einmal auch andere (Patienten, Ärzte, Kassen) erkennen, dass hier dringender Bedarf an Sinn, Logik und Vereinfachung besteht.
Der Weg hier über permanente Klagen die Kassen zu einem fairen Umgang zu bewegen, mag auch eine Option sein, wird aber üblicherweise von den Kassen torpediert in dem sie einlenken bevor es zu einer Gerichtsentscheidung kommt. LG S.
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Shakespeare schrieb:
Es ist die Frage ob man aufgrund positiver persönlicher Erfahrungen, allgemeine Aussagen bzw. Tipps geben sollte. Für manche Kassen läuft das unter Kulanz, für andere werden VO nur stichprobenmäßig überprüft, wieder andere überprüfen Monate oder Jahre später....
Deine juristischen Überlegungen und Auslegungen sind durchaus nachvollziehbar und evtl. sogar richtig. Es hilft aber nicht, sich darauf zu verlassen, denn die wenigsten sind bereit oder in der Lage (leider?) Zeit, Geld und Energie zu investieren, gegen die Kassenabsetzungen gerichtlich vorzugehen. Insbesondere vor dem Hintergrund manch absurder Urteile von Richtern (letztendlich auch Verwaltungsmenschen), die von der Realität offenkundig keine Ahnung haben, wie man allein an der "Überprüfungspflicht" incl. finanzieller Risikoabwälzung auf die Therapiepraxen, für ein Vertragswerk zwischen Ärzten und Kassen sehen kann. Absurdität in Reinkultur! Rein betriebswirtschaftlich lohnt sich also so ein Risiko und Aufwand für 30€ Stundenumsatz nicht. Es ist einfacher sich buchstabengetreu an den HMK zu halten (gem. morpheus, Andreas und daywalker) mit der Hoffnung, dass endlich einmal auch andere (Patienten, Ärzte, Kassen) erkennen, dass hier dringender Bedarf an Sinn, Logik und Vereinfachung besteht.
Der Weg hier über permanente Klagen die Kassen zu einem fairen Umgang zu bewegen, mag auch eine Option sein, wird aber üblicherweise von den Kassen torpediert in dem sie einlenken bevor es zu einer Gerichtsentscheidung kommt. LG S.
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Wonderwoman schrieb:
Stimmt... die Kassen lenken bei Klagen meist sofort ein. Aber hier geht es Erstens um die Menge (also bitte alle klagen) und Zweitens kann man das auch ausschlagen und ein Urteil verlangen. :sunglasses:
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Andreas216 schrieb:
das klingt alles super...aber welcher therapeut kann es sich leisten 100e oder 1000e Euro abgesetzt zu bekommen, um dann Monate auf ein Urteil zu warten? Die HMR sind für mich in dem Fall eindeutig
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morpheus-06 schrieb:
dazu gibt es auch ein Urteil, wo die zuviel geleisteten Behandlungen abgesetzt wurde. AZ keine Ahnung, ist schon etwas her. Ich meine es war das SG Stuttgart.
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Andreas216 schrieb:
Ja..ich glaube mich auch daran zu erinnern....Danke erst mal..
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Wonderwoman schrieb:
Darüber sind wir uns einig... aber wir sollten alle Klagen, wenn es zu unberechtigten Absetzungen kommt.
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Andreas216 schrieb:
Da hast Du Recht....aber wenn dies im HMR eindeutig geregelt ist, dann muss man abwägen, wieviel Erfolg die Klage bringen würde...Sinn und Unsinn der Bestimmungen mal dahin gestellt....
immer öfter muss ich als patient unterschreiben, dass ich die kosten der behandlung übernehmen werde, sollte die kasse sich weigern.
schickt doch die patienten mit dem rezept nicht zum arzt - das gibt doch nur ärger -sondern zu ihrer krankenkasse. dort soll auf dem rezept oder separatem schreiben vermerkt werden, dass die behandlungskosten trotz überschreiten der fristen bzw. HMK übernommen werden. unterschrift und datum.
in den geschäftsstellen der kassen ist man zwar nicht "amused" darüber; doch solange sie dies abzeichen, genehmigen udgl. kann euch doch nichts passieren.
was glaubt ihr, was geschehen wird, wenn jede/r versicherte
so handelt.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
warum spannt ihr eigentlich nicht die patienten ein? patienten sind davon betroffen, es liegt in derem interesse, dass die behandlung ohne ärger, aufregung und zügig verläuft.
immer öfter muss ich als patient unterschreiben, dass ich die kosten der behandlung übernehmen werde, sollte die kasse sich weigern.
schickt doch die patienten mit dem rezept nicht zum arzt - das gibt doch nur ärger -sondern zu ihrer krankenkasse. dort soll auf dem rezept oder separatem schreiben vermerkt werden, dass die behandlungskosten trotz überschreiten der fristen bzw. HMK übernommen werden. unterschrift und datum.
in den geschäftsstellen der kassen ist man zwar nicht "amused" darüber; doch solange sie dies abzeichen, genehmigen udgl. kann euch doch nichts passieren.
was glaubt ihr, was geschehen wird, wenn jede/r versicherte
so handelt.
gruss
uli
> immer öfter muss ich als patient unterschreiben, dass ich die
> kosten der behandlung übernehmen werde, sollte die kasse sich
> weigern.
-- Das ist m.W. rechtlich nicht durchsetzbar Patienten da in Regress zu nehmen.> schickt doch die patienten mit dem rezept nicht zum arzt - das
> gibt doch nur ärger -sondern zu ihrer krankenkasse. dort soll
> auf dem rezept oder separatem schreiben vermerkt werden, dass
> die behandlungskosten trotz überschreiten der fristen bzw. HMK
> übernommen werden. unterschrift und datum.
> in den geschäftsstellen der kassen ist man zwar nicht
> \"amused\" darüber; doch solange sie dies abzeichen, genehmigen
> udgl. kann euch doch nichts passieren.
-- KK schließen immer mehr lokale Büros, so dass v.a. für Pat. (manche sind alt gebrechlich, voller Schmerz) ein gigantischer Aufwand entstünde insbesondere wenn sie voll berufstätig sind. Sie würden sich weigern und ggf. zu den Mitbewerbern ziehen.
> was glaubt ihr, was geschehen wird, wenn jede/r versicherte
> so handelt.
Im Prinzip eine Super-Idee, wenn die Patienten da mitziehen würden!
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
rheuma schrieb:
> immer öfter muss ich als patient unterschreiben, dass ich die
> kosten der behandlung übernehmen werde, sollte die kasse sich
> weigern.
-- Das ist m.W. rechtlich nicht durchsetzbar Patienten da in Regress zu nehmen.> schickt doch die patienten mit dem rezept nicht zum arzt - das
> gibt doch nur ärger -sondern zu ihrer krankenkasse. dort soll
> auf dem rezept oder separatem schreiben vermerkt werden, dass
> die behandlungskosten trotz überschreiten der fristen bzw. HMK
> übernommen werden. unterschrift und datum.
> in den geschäftsstellen der kassen ist man zwar nicht
> \"amused\" darüber; doch solange sie dies abzeichen, genehmigen
> udgl. kann euch doch nichts passieren.
-- KK schließen immer mehr lokale Büros, so dass v.a. für Pat. (manche sind alt gebrechlich, voller Schmerz) ein gigantischer Aufwand entstünde insbesondere wenn sie voll berufstätig sind. Sie würden sich weigern und ggf. zu den Mitbewerbern ziehen.
> was glaubt ihr, was geschehen wird, wenn jede/r versicherte
> so handelt.
Im Prinzip eine Super-Idee, wenn die Patienten da mitziehen würden!
Gruß S.
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dicke schrieb:
Im Prinzip eine gute Idee, aber hier auf dem Land nicht praktikabel, die Kassen sitzen i.d.R in der nächsten Stadt, 15km weg...
Da nicht jeder PI das richtig rüberbringt und die Außenstelle der Kassen davon wenig oder keine Ahnung haben, da die HMV`en oft zentral geprüft und bezahlt werden.
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morpheus-06 schrieb:
dies ist ja schon mehrfach gescheitert und hat zu neuen Konflikten mit den Patienten geführt.
Da nicht jeder PI das richtig rüberbringt und die Außenstelle der Kassen davon wenig oder keine Ahnung haben, da die HMV`en oft zentral geprüft und bezahlt werden.
Sowas halte ich persönlich für nicht wirksam...
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Wonderwoman schrieb:
Wo muss der Patient denn unterschreiben, dass er die Rechnung übernimmt, wenn die Kassen nicht zahlen?
Sowas halte ich persönlich für nicht wirksam...
dann muss die aussenstelle die kopie eben weiterleiten an die zuständige stelle und dort um sofortentscheid bitten. das geht schon.
wenn die mitarbeiter der kasse das oft genug gemacht haben, ändert sich schon was.
es soll sogar patienten geben, die nicht auf den mund gefallen sind!!!!!!
gruss
uli
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rheuma schrieb:
das problem kenne ich bestens.
dann muss die aussenstelle die kopie eben weiterleiten an die zuständige stelle und dort um sofortentscheid bitten. das geht schon.
wenn die mitarbeiter der kasse das oft genug gemacht haben, ändert sich schon was.
es soll sogar patienten geben, die nicht auf den mund gefallen sind!!!!!!
gruss
uli
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Andreas216 schrieb:
Ja die Patienten sind nicht auf den Mund gefallen..Vor allem nicht gegenüber den bösen Therapeuten, welche sich die Schikanen ausdenken...
Ich bin nur der Überbringer der schlechten Nachrichten. Wie shake... zutreffend bemerkt, ziehen die Kassen den Schwanz ein, wenn man Klage ankündigt. Warum wohl?
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Xela schrieb:
Warum so bissig? Bis 2009 war die Prüfpflicht Unsinn, obwohl in den HMR "ganz klar" stand, was auf der VO "insbesondere" drauf zu stehen hat. Erst 2010 gab es "Rechtssicherheit" in der Frage. Und nun stellen Sie sich hin, als ob das mit der 12 Wochen Geschichte und der Frequenz eine ganz klare Sache ist. Ist es nicht. So einfach. Wenn der GBA HMR erläßt und diese durch ein Merkblatt für den Gebrauch der Gleichen kontakariert werden, darf man das doch wohl höflich anmerken.
Ich bin nur der Überbringer der schlechten Nachrichten. Wie shake... zutreffend bemerkt, ziehen die Kassen den Schwanz ein, wenn man Klage ankündigt. Warum wohl?
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
Wieso soll das nicht HMK - konform sein? Ich würd nur k...en, wenn es eine AOK Pat. wäre, weil man da aus Kostengründen eigentlich keinen PT ranlassen darf. Aber ansonsten ist es doch vollkommen i.O..
Andreas216 schrieb:
> Wo ist der kotz Smylie!
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Ich biete 27km zur nächsten DAK- bzw. AOK-Geschäftsstelle, 26km zur KKH und ansonsten war's das für die nächsten paar Kilometer... ;)
Würde es wohl funktionieren wenn ich Antwort-Briefumschläge der größeren Kassen besorge und den Patienten einen Genehmigungsantragsvordruck zum selberunterschreiben samt Kopie der VO mitgebe?
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ich bin alt, rentner, gebrechlich und voller schmerzen; immer wieder kommt etwas neues hinzu, ausgelöst durch diese schon lange andauernde grunderkrankung. - heute mit den neuen medikamenten gibt es diese spätschäden nicht mehr so ausgeprägt. sprich, jüngere therapeuten können sich überhaupt nicht vorstellen, dass die schäden allein vom rheuma kommen können. manchmal richtig lustig, ihre überlegungen/meinung zuhören.
ich habe zeit; ich bin bemüht, die hilfsmittel und die helfenden personen optimal für mich einzusetzen. ein therapeut soll mich bei der bewältigung meiner gelenkschäden unterstützen und sich nicht wg meiner person mit bürokram rumärgern müssen. der durch mich verursachte verwaltungsaufwand schmälert nur die zeit und energie, die er ansonsten für meine belange einsetzen könnte. folglich übernehme ich das und kläre das (informiert bin ich hinreichend über physio). es geht, es ist machbar. es gibt telefon, fax, es gibt mails; auch gibt es briefumschläge.
ich kenne genügend patienten, die sich durchsetzen, wenn sie was erreichen wollen. ihnen ist dann auch zuzumuten, sich für die eigenen belange bezügl physiotherapie einzubringen.
ich kann nur den kopf über therapeuten schütteln, die wg. änderungen der rezepte beim arzt vorstellig werden. sie haben kaum zeit, sind bewaffnet mit etl. rezepten von verschiedenen patienten, wollen trotz voll besetzem wartezimmer sofort die gewünschte änderung erreichen, blockieren die rezeption im empfang, müssen dann warten bis der arzt aus dem sprechzimmer kommt und erwarten dann vom arzt sofort vollzug der änderung. da ist doch ärger vorprogrammiert. ich würde das meinen pts nie zumuten.
es gibt genügend info material zu medikamenten, aus denen sich evt. ansprüche von patienten ergeben. das muss der patient heutzutage schon kennen, um sich gegenüber den ärzten (und ggfs auch der apotheke) darauf berufen zu können.
warum nicht auch info material zu den heilmitteln?
ich habe schon mehrfach vorgeschlagen, den patienten entspr. muster in die hand zu drücken. dann können sie vergleichen, ob die rezepte "richtig" ausgestellt sind.
patienten sind nicht dumm; patienten, die an ihrem wohlergehen interessiert sind, können sich durchaus auch für ihre ureigensten belange einsetzen.
sobald die kassen schriftl. erklärt und abgestempelt haben, dass die verordnungen übernommen werden, solltet ihr euch drauf verlassen können.
es gibt auch ärzte, denen der ganze verwaltungskram zuviel ist, sie bemühen sich in best. situationen um eine langzeitverordnung, die auch im vorfeld genehmigt wurde. dann bitte nicht als therapeut beim arzt antanzen und um änderung , nämlich stückelung auf mehrere rezepte bitten. das habe ich auch schon erlebt.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
nett, dass ich nicht sofort was auf die mütze bekommen habe.
ich bin alt, rentner, gebrechlich und voller schmerzen; immer wieder kommt etwas neues hinzu, ausgelöst durch diese schon lange andauernde grunderkrankung. - heute mit den neuen medikamenten gibt es diese spätschäden nicht mehr so ausgeprägt. sprich, jüngere therapeuten können sich überhaupt nicht vorstellen, dass die schäden allein vom rheuma kommen können. manchmal richtig lustig, ihre überlegungen/meinung zuhören.
ich habe zeit; ich bin bemüht, die hilfsmittel und die helfenden personen optimal für mich einzusetzen. ein therapeut soll mich bei der bewältigung meiner gelenkschäden unterstützen und sich nicht wg meiner person mit bürokram rumärgern müssen. der durch mich verursachte verwaltungsaufwand schmälert nur die zeit und energie, die er ansonsten für meine belange einsetzen könnte. folglich übernehme ich das und kläre das (informiert bin ich hinreichend über physio). es geht, es ist machbar. es gibt telefon, fax, es gibt mails; auch gibt es briefumschläge.
ich kenne genügend patienten, die sich durchsetzen, wenn sie was erreichen wollen. ihnen ist dann auch zuzumuten, sich für die eigenen belange bezügl physiotherapie einzubringen.
ich kann nur den kopf über therapeuten schütteln, die wg. änderungen der rezepte beim arzt vorstellig werden. sie haben kaum zeit, sind bewaffnet mit etl. rezepten von verschiedenen patienten, wollen trotz voll besetzem wartezimmer sofort die gewünschte änderung erreichen, blockieren die rezeption im empfang, müssen dann warten bis der arzt aus dem sprechzimmer kommt und erwarten dann vom arzt sofort vollzug der änderung. da ist doch ärger vorprogrammiert. ich würde das meinen pts nie zumuten.
es gibt genügend info material zu medikamenten, aus denen sich evt. ansprüche von patienten ergeben. das muss der patient heutzutage schon kennen, um sich gegenüber den ärzten (und ggfs auch der apotheke) darauf berufen zu können.
warum nicht auch info material zu den heilmitteln?
ich habe schon mehrfach vorgeschlagen, den patienten entspr. muster in die hand zu drücken. dann können sie vergleichen, ob die rezepte "richtig" ausgestellt sind.
patienten sind nicht dumm; patienten, die an ihrem wohlergehen interessiert sind, können sich durchaus auch für ihre ureigensten belange einsetzen.
sobald die kassen schriftl. erklärt und abgestempelt haben, dass die verordnungen übernommen werden, solltet ihr euch drauf verlassen können.
es gibt auch ärzte, denen der ganze verwaltungskram zuviel ist, sie bemühen sich in best. situationen um eine langzeitverordnung, die auch im vorfeld genehmigt wurde. dann bitte nicht als therapeut beim arzt antanzen und um änderung , nämlich stückelung auf mehrere rezepte bitten. das habe ich auch schon erlebt.
gruss
uli
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Andreas216 schrieb:
das ist alles richtig, was du schreibst...aber in meinem Ausgangspost hatte ich geschrieben, dass ich GENAU das getan habe...Pat. zum Arzt geschickt, Pat. gebeten, sich bei der kasse zu beschweren...Antwort: Ist NICHT meine Baustelle.....Und dann die dollen Grüße des Arztes....
Soll er sehn wo er seine ML-Behandlung bekommt.
Für rührige Patienten wie sich rheuma beschreibt haben sicher immer gern einen Termin, nicht aber für Patienten die der Beschreibung von Andreas216 entsprechen.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Ja Andreas manchmal ist es besser zu Verzichten v. a. auf diesen Patienten.
Soll er sehn wo er seine ML-Behandlung bekommt.
Für rührige Patienten wie sich rheuma beschreibt haben sicher immer gern einen Termin, nicht aber für Patienten die der Beschreibung von Andreas216 entsprechen.
MfG
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Andreas216 schrieb:
Ja wir diskutieren gerade im team darüber....
seit wann setzt sich ein patient mit dem therapeuten, mit dem er zufrieden ist, weil dieser ihm hilft, auseinander?
die wiedergabe von dusseligen sprüchen von anderen personen an den pt ist das eine,
doch das andere sollte der patient dann auch können, gegenüber der kasse genau das wiederholen, was der pt ihm aufgetragen hat: bei 1 x frequenz in der woche ist nach HMK nach 12 wochen schluss mit behandlungen, es sei denn es wird schriftl. genehmigt von der kasse, dass 20 vom arzt verordnete einheiten in 20 wochen bezahlt werden.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
sorry,
seit wann setzt sich ein patient mit dem therapeuten, mit dem er zufrieden ist, weil dieser ihm hilft, auseinander?
die wiedergabe von dusseligen sprüchen von anderen personen an den pt ist das eine,
doch das andere sollte der patient dann auch können, gegenüber der kasse genau das wiederholen, was der pt ihm aufgetragen hat: bei 1 x frequenz in der woche ist nach HMK nach 12 wochen schluss mit behandlungen, es sei denn es wird schriftl. genehmigt von der kasse, dass 20 vom arzt verordnete einheiten in 20 wochen bezahlt werden.
gruss
uli
Und dann gibt es die garstigen, dämlichen...
Vor diesem Beruf war mein Menschenbild viel positiver.
Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Deine Posts gehen immer von normal mitdenkenden, netten Menschen aus. Das ist auch der Großteil meiner Patienten. Es wird schon etwas anderes, wenn Pat. am Rande der körperlichen, sozialen und/oder psychischen Kräfte leben und sich gleichzeitig noch um andere kümmern müssen.
Und dann gibt es die garstigen, dämlichen...
Vor diesem Beruf war mein Menschenbild viel positiver.
Gruß, A.
Letztens hatte ich mal hier eine frühere Arbeitgeberin zitiert, die sagte:"der gewöhnliche Patient ist böse und dumm." Dafür wurde ich von manchen fast mit der Zaunlatte erschlagen... :kissing_closed_eyes: Aber so ein kleines Körnchen Wahrheit ist wohl doch dabei...
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SuFi schrieb:
Ist schon seltsam... :unamused:
Letztens hatte ich mal hier eine frühere Arbeitgeberin zitiert, die sagte:"der gewöhnliche Patient ist böse und dumm." Dafür wurde ich von manchen fast mit der Zaunlatte erschlagen... :kissing_closed_eyes: Aber so ein kleines Körnchen Wahrheit ist wohl doch dabei...
ihr wisst doch alle, dass das jetzige gesundheitssystem den mündigen patienten voraussetzt, einen patienten, der mitdenkt und das ihm häufig mitgegebene merk/infoblatt kapiert und umsetzt!.
langzeitpatienten sind schon daran gewöhnt, dass sie aufpassen müssen, wenn sie eine ärztl. verordnung erhalten. lest mal in den einschlägigen foren der chroniker. immer wieder gibt es änderungen bei der verschreibung von medikamenten. diese spürt man - sollte man/frau nicht aufgepasst haben - in der apotheke, wenn der apotheker plötzlich einen batzen geld nicht nur erwartet sondern sofortzahlung verlangt.
wieder mal war ein kreuz an der falschen stelle, ein haken vergessen, eine begründung fehlte. und dann? patient muss in die praxis zurück, ändern oder neuausstellen lassen. beim nächsten mal sieht er sich das rezept schon bei der aushändigung an und kontrolliert.
ich habe noch nie einen apotheker erlebt, der ein rezept von einem teuren medikament annimmt, das nicht ordnungsgemäss ausgestellt ist, die teure ware aushändigt und dem patienten sagt, das fehlende wird von seiten der apotheke erledigt. allenfalls ruft er beim arzt an und legt sofort auf, sollte er in der warteschleife von arzt oder klinik landen. benörigt der patient das medikament baldigst, ist er gezwungen zum aussteller zurückzufahren .....
es gibt dauernd änderungen bei den zuzahlungen, befreiungen, anteiligen zahlungen. das kann kein arzt überblicken. die software der apotheke gibt darüber auskunft.
verschreibt ein arzt ein besonderes medikament, glaubt der apotheker, dass die gkv es nicht übernimmt, bittet er den patienten, die kostenübernahmeerklärung der kasse einzuholen und vorzulegen. dann muss der patient zur kasse gehen.
die sachbearbeiter reichen es an die zuständigen abteilungen und der patient darf warten und, und.....
austausch von blöden sprüchen? habe ich noch nie erlebt.
manchmal war mal ein arzt sauer, dass seine mediz. entscheidung von der kasse angezweifelt wurde.
doch der patient musste sich mit der kasse auseinandersetzen.
dabei war/ist er völlig auf sich gestellt.
nur mal so als hinweis....
gruss
uli
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rheuma schrieb:
"ist nicht meine baustelle" - diesen tipp sollte ich meinem apotheker weitergeben.
ihr wisst doch alle, dass das jetzige gesundheitssystem den mündigen patienten voraussetzt, einen patienten, der mitdenkt und das ihm häufig mitgegebene merk/infoblatt kapiert und umsetzt!.
langzeitpatienten sind schon daran gewöhnt, dass sie aufpassen müssen, wenn sie eine ärztl. verordnung erhalten. lest mal in den einschlägigen foren der chroniker. immer wieder gibt es änderungen bei der verschreibung von medikamenten. diese spürt man - sollte man/frau nicht aufgepasst haben - in der apotheke, wenn der apotheker plötzlich einen batzen geld nicht nur erwartet sondern sofortzahlung verlangt.
wieder mal war ein kreuz an der falschen stelle, ein haken vergessen, eine begründung fehlte. und dann? patient muss in die praxis zurück, ändern oder neuausstellen lassen. beim nächsten mal sieht er sich das rezept schon bei der aushändigung an und kontrolliert.
ich habe noch nie einen apotheker erlebt, der ein rezept von einem teuren medikament annimmt, das nicht ordnungsgemäss ausgestellt ist, die teure ware aushändigt und dem patienten sagt, das fehlende wird von seiten der apotheke erledigt. allenfalls ruft er beim arzt an und legt sofort auf, sollte er in der warteschleife von arzt oder klinik landen. benörigt der patient das medikament baldigst, ist er gezwungen zum aussteller zurückzufahren .....
es gibt dauernd änderungen bei den zuzahlungen, befreiungen, anteiligen zahlungen. das kann kein arzt überblicken. die software der apotheke gibt darüber auskunft.
verschreibt ein arzt ein besonderes medikament, glaubt der apotheker, dass die gkv es nicht übernimmt, bittet er den patienten, die kostenübernahmeerklärung der kasse einzuholen und vorzulegen. dann muss der patient zur kasse gehen.
die sachbearbeiter reichen es an die zuständigen abteilungen und der patient darf warten und, und.....
austausch von blöden sprüchen? habe ich noch nie erlebt.
manchmal war mal ein arzt sauer, dass seine mediz. entscheidung von der kasse angezweifelt wurde.
doch der patient musste sich mit der kasse auseinandersetzen.
dabei war/ist er völlig auf sich gestellt.
nur mal so als hinweis....
gruss
uli
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Papa Alpaka schrieb:
15km, schön wär's:
Ich biete 27km zur nächsten DAK- bzw. AOK-Geschäftsstelle, 26km zur KKH und ansonsten war's das für die nächsten paar Kilometer... ;)
Würde es wohl funktionieren wenn ich Antwort-Briefumschläge der größeren Kassen besorge und den Patienten einen Genehmigungsantragsvordruck zum selberunterschreiben samt Kopie der VO mitgebe?
Überziehungszinsatz von 14% +..........
Max 10 Behandlungen/ pro Rezept ist schon verlustreich genug.
Wir beenden u.a. aus o.g. Grund nach Max 10-12 Wochen solch MammutVo. Für Fortsetzung der Therapie ist neue Vo erforderlich.
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PhysioDino schrieb:
Habt ihr mal den Wert einer Behandlung (in €) ausgerechnet wenn nach 20 Wochen frühestens, eher noch nach ca 23-25 Wochen der Kostenträger bezahlt?
Überziehungszinsatz von 14% +..........
Max 10 Behandlungen/ pro Rezept ist schon verlustreich genug.
Wir beenden u.a. aus o.g. Grund nach Max 10-12 Wochen solch MammutVo. Für Fortsetzung der Therapie ist neue Vo erforderlich.
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