- 20-30 Stunden/Woche, an 3-5 Tagen
(verhandelbar!)
- Stundenlohn € 22-26 abhängig
von Qualifikation und
Berufserfahrung
- Jahresendprämie
- Mobilitätspauschale oder
Dienstfahrrad
- 6 Wochen Urlaub
- 1 Woche Fortbildung und
möglicher Fortbildungszuschuss
Unsere Praxis existiert seit über
35 Jahren im Herzen Berlins
zwischen Hauptbahnhof und U-Bhf.
Turmstraße.
Unser eingespieltes, sehr
qualifiziertes und harmonisches
Team betreut an unserem neuen
Standort in frisch sanierten...
(verhandelbar!)
- Stundenlohn € 22-26 abhängig
von Qualifikation und
Berufserfahrung
- Jahresendprämie
- Mobilitätspauschale oder
Dienstfahrrad
- 6 Wochen Urlaub
- 1 Woche Fortbildung und
möglicher Fortbildungszuschuss
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Kasse Aok BW
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bekam nach einer Erstverordnung mit Ex1a nun eine weitere VO auch als Erstverordnung mit Ex2a.
Kasse Aok BW
Bei neuer Diagnose->>neuer Regelfall und EX2a als EVO okay.
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Ist also auf alle Fälle eine Folgeverordnung.
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Seh ich auch so ! Ein Wechsel von Ex1 auf Ex2 oder von Ex2 auf Ex3 ist möglich, bei gleicher Diagnose werden aber alle Behandlungen auf die Gesamtverordnungsmenge angerechnet. Steht auch in den Heilmittelrichtlinien.
Ist also auf alle Fälle eine Folgeverordnung.
Liebe Grüße !
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AngelMFA schrieb:
Bei gleicher Diagnose ist EX2a eine FVO.
Bei neuer Diagnose->>neuer Regelfall und EX2a als EVO okay.
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