Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Mir wurde mehrfach gesagt, dass der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend ist.
Wer weiß bescheid?
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Annette Bauer schrieb:
welches Datum wird zur 12 wöchigen Wartezeit herangezogen? Das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes oder der letzte Behandlungstermin.
Mir wurde mehrfach gesagt, dass der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend ist.
Wer weiß bescheid?
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
12 Wochen Therapie-Pause ab letztem Behandlungsdatum -> Erstverordnung
Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Folgeverordnung.
[bearbeitet am 28.09.13 18:55]
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> Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Erstverordnung.
Du meinst Folgeverordnung, oder? :unamused:
Der entscheidende Passus ist "ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen".
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StefanP schrieb:
SGBV schrieb:
> Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Erstverordnung.
Du meinst Folgeverordnung, oder? :unamused:
Der entscheidende Passus ist "ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen".
[bearbeitet am 28.09.13 18:38]
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SGBV schrieb:
Ja klar, danke für's Mitdenken! Ich ändere es gleich entsprechend.
[bearbeitet am 28.09.13 18:38]
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SGBV schrieb:
§ 7 Abs. 5 Heilmittelrichtlinie:
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
12 Wochen Therapie-Pause ab letztem Behandlungsdatum -> Erstverordnung
Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Folgeverordnung.
[bearbeitet am 28.09.13 18:55]
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