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Neues Thema
Erstverordnung als ADR geht das?
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lexa schumanski
08.11.2013 07:32
Erstverordnung als ADR geht das? Habe Rezept bekommen als Erstverordnung und Kreuz Ausserhalb des Regelfalles geht das oder ändern lassen? Diag. Unterleib CA. Sonnst ist alles richtig.
Danke für die Hilfe
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Erstverordnung als ADR geht das? Habe Rezept bekommen als Erstverordnung und Kreuz Ausserhalb des Regelfalles geht das oder ändern lassen? Diag. Unterleib CA. Sonnst ist alles richtig. Danke für die Hilfe
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lexa schumanski schrieb:

Erstverordnung als ADR geht das? Habe Rezept bekommen als Erstverordnung und Kreuz Ausserhalb des Regelfalles geht das oder ändern lassen? Diag. Unterleib CA. Sonnst ist alles richtig.
Danke für die Hilfe

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morpheus-06
08.11.2013 07:42
wenn es eine Diagnose der Anlage 2, langfristiger Heilmittelbedarf, ist geht das.
Ist beides angekreuzt wird die Vo. als Vo. adR gewertet.

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wenn es eine Diagnose der Anlage 2, langfristiger Heilmittelbedarf, ist geht das. Ist beides angekreuzt wird die Vo. als Vo. adR gewertet.
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lexa schumanski
08.11.2013 08:03
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lexa schumanski schrieb:

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Xela
09.11.2013 10:42
Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von Merkblatt GBA 22.11.2012?

Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun gar nichts mehr ankreuzt.

Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch.

"HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls

(1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen)."

Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine" Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs" vorrausgegangen sein muss.

Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R. gehen?

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Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von Merkblatt GBA 22.11.2012? Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun gar nichts mehr ankreuzt. Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch. "HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls (1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen)." Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine" Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs" vorrausgegangen sein muss. Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R. gehen?
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Xela schrieb:

Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von Merkblatt GBA 22.11.2012?

Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun gar nichts mehr ankreuzt.

Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch.

"HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls

(1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen)."

Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine" Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs" vorrausgegangen sein muss.

Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R. gehen?

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hgb
09.11.2013 12:35
Bei den ganzen G - Diagnosen - Spastik, Folgen des Schlaganfalls u. a. neurol. Defekte -, die nicht mehr im Budget sind, kommt das adR sofort in Betracht, habe ich jahrelang so gehalten, ohne Probleme in S.- H., alles andere ist auch grober Unfug.
Im Vorwort zur HMV sthet, dass es der Vereinfachung dienen sollte, daran sollte man die Autoren und Anwender / Prüfer immer wieder erinnern!

mfg hgb :blush:

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Bei den ganzen G - Diagnosen - Spastik, Folgen des Schlaganfalls u. a. neurol. Defekte -, die nicht mehr im Budget sind, kommt das adR sofort in Betracht, habe ich jahrelang so gehalten, ohne Probleme in S.- H., alles andere ist auch grober Unfug. Im Vorwort zur HMV sthet, dass es der Vereinfachung dienen sollte, daran sollte man die Autoren und Anwender / Prüfer immer wieder erinnern! mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:

Bei den ganzen G - Diagnosen - Spastik, Folgen des Schlaganfalls u. a. neurol. Defekte -, die nicht mehr im Budget sind, kommt das adR sofort in Betracht, habe ich jahrelang so gehalten, ohne Probleme in S.- H., alles andere ist auch grober Unfug.
Im Vorwort zur HMV sthet, dass es der Vereinfachung dienen sollte, daran sollte man die Autoren und Anwender / Prüfer immer wieder erinnern!

mfg hgb :blush:

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Xela
09.11.2013 14:31
Wenn es um Vereinfachung ginge, müßte das Ärztemonopol als erstes unters Fallbeil. Erst durch dieses schwachsinnige Alles-meins-ich-bin-der-Boss-und-die-anderen-nur-Hilfsheinis; haben wir den ganzen Salat. Allein dafür, dass ich mich mit dem ganzen Verwaltungsmist und dann bis ins Detail beschäftige, gehören schon einige der verantwortungslosen Parlamentswanzen zusammen mit dem Ärztelobbyismus hinter Schloss und Riegel.

Wahrscheinlich ist es am Ende erst wieder ein EU-Beschluss, der dem Ganzen Schwachsinn eine Ende macht.

Nachsatz: Ärztemonopol ist falsch, es ist ein KV-Monopol.

Aber das war nicht das Thema der obigen Frage.



[bearbeitet am 09.11.13 14:44]
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Wenn es um Vereinfachung ginge, müßte das Ärztemonopol als erstes unters Fallbeil. Erst durch dieses schwachsinnige Alles-meins-ich-bin-der-Boss-und-die-anderen-nur-Hilfsheinis; haben wir den ganzen Salat. Allein dafür, dass ich mich mit dem ganzen Verwaltungsmist und dann bis ins Detail beschäftige, gehören schon einige der verantwortungslosen Parlamentswanzen zusammen mit dem Ärztelobbyismus hinter Schloss und Riegel. Wahrscheinlich ist es am Ende erst wieder ein EU-Beschluss, der dem Ganzen Schwachsinn eine Ende macht. Nachsatz: Ärztemonopol ist falsch, es ist ein KV-Monopol. Aber das war nicht das Thema der obigen Frage. [bearbeitet am 09.11.13 14:44]
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Xela schrieb:

Wenn es um Vereinfachung ginge, müßte das Ärztemonopol als erstes unters Fallbeil. Erst durch dieses schwachsinnige Alles-meins-ich-bin-der-Boss-und-die-anderen-nur-Hilfsheinis; haben wir den ganzen Salat. Allein dafür, dass ich mich mit dem ganzen Verwaltungsmist und dann bis ins Detail beschäftige, gehören schon einige der verantwortungslosen Parlamentswanzen zusammen mit dem Ärztelobbyismus hinter Schloss und Riegel.

Wahrscheinlich ist es am Ende erst wieder ein EU-Beschluss, der dem Ganzen Schwachsinn eine Ende macht.

Nachsatz: Ärztemonopol ist falsch, es ist ein KV-Monopol.

Aber das war nicht das Thema der obigen Frage.



[bearbeitet am 09.11.13 14:44]

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morpheus-06
09.11.2013 17:34
Xela schrieb:
> Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von
> Merkblatt GBA 22.11.2012?
>
> Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun
> gar nichts mehr ankreuzt.
>
> Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich
> mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch.
>
> \"HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls
>
> (1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des
> Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht
> abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen
> außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige
> Verordnungen).\"
>
> Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine\"
> Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs\"
> vorrausgegangen sein muss.
>
> Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann
> man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R.
> gehen?
>

Ja, Anlage 2 Merkblatt des G-BA mit Diagnosen über langfristigen Heilmittelbedarf
"Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R." hat der G-BA schriftlich bestätigt
Der Beschluss des G-BA ist "Bundesrecht" Der G-BA beschließt und das hat Gültigkeit

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Xela schrieb: > Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von > Merkblatt GBA 22.11.2012? > > Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun > gar nichts mehr ankreuzt. > > Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich > mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch. > > \"HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls > > (1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des > Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht > abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen > außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige > Verordnungen).\" > > Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine\" > Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs\" > vorrausgegangen sein muss. > > Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann > man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R. > gehen? > Ja, Anlage 2 Merkblatt des G-BA mit Diagnosen über langfristigen Heilmittelbedarf "Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R." hat der G-BA schriftlich bestätigt Der Beschluss des G-BA ist "Bundesrecht" Der G-BA beschließt und das hat Gültigkeit
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morpheus-06 schrieb:

Xela schrieb:
> Hallo Morpheus-06, was ist mit Anlage 2 gemeint? Reden wir von
> Merkblatt GBA 22.11.2012?
>
> Ich hab gerade ein ähnliches Problem mit einem Arzt, der nun
> gar nichts mehr ankreuzt.
>
> Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R. - so wie sie sich
> mancher aus der Anlage 2 liest, scheint m.M. nach falsch.
>
> \"HMR, § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls
>
> (1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des
> Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht
> abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen
> außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige
> Verordnungen).\"
>
> Daraus lese ich, das grundsätzlich einer V.a.d.R. eine\"
> Behandlung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs\"
> vorrausgegangen sein muss.
>
> Eine Beschluss des GBA bricht nicht Bundesrecht. Wie also kann
> man ohne Durchlauf des Regelfalls sofort auf eine V.a.d.R.
> gehen?
>

Ja, Anlage 2 Merkblatt des G-BA mit Diagnosen über langfristigen Heilmittelbedarf
"Die sofortige Möglichkeit der V.a.d.R." hat der G-BA schriftlich bestätigt
Der Beschluss des G-BA ist "Bundesrecht" Der G-BA beschließt und das hat Gültigkeit

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SGBV
09.11.2013 18:01
Na ja, ein Beschluss ist es nicht wirklich, lediglich ein Schreiben als Auslegungshilfe (der G-BA nennt es "klarstellenden Hinweis zur Auslegung des § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richttinie") :
Link (Falls der Link nicht funktioniert, G-BA Schreiben vom 04.04.2013 Verfahren bei Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs nach § 8 ... googeln.)
Rein formal ist die Argumentation von Xela schon stimmig. In anderen Fällen kann es auch schon Krankenhausaufenthalte gegeben haben und die dort gelaufene Therapie wird trotzdem nicht auf den Regelfall angerechnet. Der G-BA biegt sich hier etwas zurecht, statt die Heilmittel-Richtlinie noch einmal entsprechend zu ändern, was rechtlich die saubere Lösung gewesen wäre.
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Na ja, ein Beschluss ist es nicht wirklich, lediglich ein Schreiben als Auslegungshilfe (der G-BA nennt es "klarstellenden Hinweis zur Auslegung des § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richttinie") : http://www.dbl-ev.de/fileadmin/Inhalte/Bilder/Service/Meldungen/2013/04152013_G_BA_Brief_vom_4042013.pdf (Falls der Link nicht funktioniert, G-BA Schreiben vom 04.04.2013 Verfahren bei Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs nach § 8 ... googeln.) Rein formal ist die Argumentation von Xela schon stimmig. In anderen Fällen kann es auch schon Krankenhausaufenthalte gegeben haben und die dort gelaufene Therapie wird trotzdem nicht auf den Regelfall angerechnet. Der G-BA biegt sich hier etwas zurecht, statt die Heilmittel-Richtlinie noch einmal entsprechend zu ändern, was rechtlich die saubere Lösung gewesen wäre.
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SGBV schrieb:

Na ja, ein Beschluss ist es nicht wirklich, lediglich ein Schreiben als Auslegungshilfe (der G-BA nennt es "klarstellenden Hinweis zur Auslegung des § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richttinie") :
Link (Falls der Link nicht funktioniert, G-BA Schreiben vom 04.04.2013 Verfahren bei Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs nach § 8 ... googeln.)
Rein formal ist die Argumentation von Xela schon stimmig. In anderen Fällen kann es auch schon Krankenhausaufenthalte gegeben haben und die dort gelaufene Therapie wird trotzdem nicht auf den Regelfall angerechnet. Der G-BA biegt sich hier etwas zurecht, statt die Heilmittel-Richtlinie noch einmal entsprechend zu ändern, was rechtlich die saubere Lösung gewesen wäre.

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morpheus-06
09.11.2013 18:17
du hast es wieder treffend formuliert. Im Falle des langfristigen Heilmittelbedarf der Anlage 2 ist es zumindest geklärt, dass sofort mit einer Vo. adR begonnen werden kann. Bei allem anderen muss erst der Regelfall durchlaufen werden.
Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:)

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du hast es wieder treffend formuliert. Im Falle des langfristigen Heilmittelbedarf der Anlage 2 ist es zumindest geklärt, dass sofort mit einer Vo. adR begonnen werden kann. Bei allem anderen muss erst der Regelfall durchlaufen werden. Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:)
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morpheus-06 schrieb:

du hast es wieder treffend formuliert. Im Falle des langfristigen Heilmittelbedarf der Anlage 2 ist es zumindest geklärt, dass sofort mit einer Vo. adR begonnen werden kann. Bei allem anderen muss erst der Regelfall durchlaufen werden.
Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:)

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Xela
09.11.2013 20:55
morpheus-06 schrieb:

> Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:)

aber nur mit Drogentest vorher, ich glaub die arbeiten grundsätzlich völlig zugedröhnt ........

andere können auch nicht anders arbeiten Verdacht auf Kokain: "Im Bundestag würden Drogenhunde anschlagen" - SPIEGEL ONLINE

aber das nur nebenbei.

Schlimmer ist, dass es keine Linie gibt und jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf gejagt wird. Und weil ich zu 100% hafte, werde ich den Regelfall doch erst durchlaufen lassen, bevor ich einen Patienten akzeptiere, der direkt auf LOS marschiert und mir das Risiko des Streits mit einer Krankenkasse überlassen will.

Und nun sag noch einer, dass die HMR eine feine Sache waren, wenn seit Anfang immer und immer wieder dran rumgedoktert (sic) wird. Wech den Mist............

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• morpheus-06
morpheus-06 schrieb: > Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:) aber nur mit Drogentest vorher, ich glaub die arbeiten grundsätzlich völlig zugedröhnt ........ andere können auch nicht anders arbeiten http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verdacht-auf-kokain-im-bundestag-wuerden-drogenhunde-anschlagen-a-100890.html aber das nur nebenbei. Schlimmer ist, dass es keine Linie gibt und jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf gejagt wird. Und weil ich zu 100% hafte, werde ich den Regelfall doch erst durchlaufen lassen, bevor ich einen Patienten akzeptiere, der direkt auf LOS marschiert und mir das Risiko des Streits mit einer Krankenkasse überlassen will. Und nun sag noch einer, dass die HMR eine feine Sache waren, wenn seit Anfang immer und immer wieder dran rumgedoktert (sic) wird. Wech den Mist............
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Xela schrieb:

morpheus-06 schrieb:

> Wir sollten mal ein Date mit dem G-BA vereinbaren :blush:)

aber nur mit Drogentest vorher, ich glaub die arbeiten grundsätzlich völlig zugedröhnt ........

andere können auch nicht anders arbeiten Verdacht auf Kokain: "Im Bundestag würden Drogenhunde anschlagen" - SPIEGEL ONLINE

aber das nur nebenbei.

Schlimmer ist, dass es keine Linie gibt und jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf gejagt wird. Und weil ich zu 100% hafte, werde ich den Regelfall doch erst durchlaufen lassen, bevor ich einen Patienten akzeptiere, der direkt auf LOS marschiert und mir das Risiko des Streits mit einer Krankenkasse überlassen will.

Und nun sag noch einer, dass die HMR eine feine Sache waren, wenn seit Anfang immer und immer wieder dran rumgedoktert (sic) wird. Wech den Mist............

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morpheus-06 schrieb:

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