Wir suchen eine/n
Physiotherapeuti/in für ca. 8 bis
12 Stunden pro Woche in einer
gehobenen Münchener
Seniorenresidenz für langfristige
Zusammenarbeit.
Was erwartet Dich?
- Arbeiten in einem sehr
schönen Ambiente und
ruhigen Umfeld mitten im
Glockenbachviertel
https://www.tertianum-muenchen.de
- Ein kleines Team mit enger
Vernetzung zu Ärzten und Pflegern.
- Flexible Arbeitszeiten
(vormittags oder nachmittags).
- Keine Bürotätigkeiten
...
Physiotherapeuti/in für ca. 8 bis
12 Stunden pro Woche in einer
gehobenen Münchener
Seniorenresidenz für langfristige
Zusammenarbeit.
Was erwartet Dich?
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schönen Ambiente und
ruhigen Umfeld mitten im
Glockenbachviertel
https://www.tertianum-muenchen.de
- Ein kleines Team mit enger
Vernetzung zu Ärzten und Pflegern.
- Flexible Arbeitszeiten
(vormittags oder nachmittags).
- Keine Bürotätigkeiten
...
Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.
Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.
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hella132 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
... je Verordnung ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hella132 Steht doch im Zitat?
... je Verordnung ...
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hella132 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Problem beschreiben
hella132 schrieb:
Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.
Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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