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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erstbefund Postb. A

Neues Thema
Erstbefund Postb. A
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hella132
Vor 6 Monaten
Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.

Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€. Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.

Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.
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• JürgenK
• hella132
[mention]hella132[/mention] yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund. [zitat]Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.

Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.

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hella132
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
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hella132 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@hella132 Steht doch im Zitat?

... je Verordnung ...
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• JürgenK
• hella132
[mention]hella132[/mention] Steht doch im Zitat? [i]... je Verordnung ...[/i]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hella132 Steht doch im Zitat?

... je Verordnung ...

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hella132
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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hella132 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil

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hella132 schrieb:

Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.

Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?



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