für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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willkommen.
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Ein fröhliches T...
ich habe grade einen kleinen Meinungsaustausch mit dem Hersteller unserer Praxissoftware bezüglich einer Fehlermeldung Erst-VO / Folge-VO.
Uns wurde in div. Fortbildungen zum Thema HLMR immer gesagt, die 84 Kalendertage zwischen den Erst-VO´s und Folge-VO´s beziehen sich auf Datum der letzten Behandlung und Ausstellungsdatum der neuen VO. Sind das weniger als 84 Tage, ist es eine Folge-VO (oder VO a.d.R).
In der HMRL steht aber "Behandlungsfreies Intervall" und das bezieht sich ja dann auf das Datum der letzten Behandlung und das Datum der ersten, neuen Behandlung, oder?
Das würde allerdings dann auch nicht ganz stimmig sein, denn wenn der Arzt eine Folge-VO ausstellt, da weniger als 84 Tage zwischen den Austtellungsdaten, aber der erste Termin zur Behandlung dann NACH den 84 Kalendertagen stattfinden würde, wäre es ja dann eine Erst-VO.
Der Arzt kennt ja i.d.R. den letzten Behandlungstermin auch nicht und die stellen auch gerne VO´s dann aus, wenn der Patient grade bei denen in der Praxis ist ("Ich hab schonmal ein Folgerezept mitgenommen, war sowieso grad beim Arzt....")
Ich steh grade etwas auf dem Schlauch, da manche KKassen das als Absetzungsgrund gerne hernehmen.Dieses problem tritt ja auch nur dann auf, wenn der Patient ganz knapp um diese Fristtage herum zum Arzt geht.
Steht Irgendwo explizit "Zeitraum zwischen letzter Behandlung und Ausstellungsdatum neuer VO"? In den RV habe ich nix gefunden und die HMRL bezieht sich ja gerne auf das behandlungsfreie Intervall....
Danke schonmal für die Antworten....
ps.: Gottseidank ab Oktober keine Erst/Folge/VOadR mehr.....
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KGSchuller schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe grade einen kleinen Meinungsaustausch mit dem Hersteller unserer Praxissoftware bezüglich einer Fehlermeldung Erst-VO / Folge-VO.
Uns wurde in div. Fortbildungen zum Thema HLMR immer gesagt, die 84 Kalendertage zwischen den Erst-VO´s und Folge-VO´s beziehen sich auf Datum der letzten Behandlung und Ausstellungsdatum der neuen VO. Sind das weniger als 84 Tage, ist es eine Folge-VO (oder VO a.d.R).
In der HMRL steht aber "Behandlungsfreies Intervall" und das bezieht sich ja dann auf das Datum der letzten Behandlung und das Datum der ersten, neuen Behandlung, oder?
Das würde allerdings dann auch nicht ganz stimmig sein, denn wenn der Arzt eine Folge-VO ausstellt, da weniger als 84 Tage zwischen den Austtellungsdaten, aber der erste Termin zur Behandlung dann NACH den 84 Kalendertagen stattfinden würde, wäre es ja dann eine Erst-VO.
Der Arzt kennt ja i.d.R. den letzten Behandlungstermin auch nicht und die stellen auch gerne VO´s dann aus, wenn der Patient grade bei denen in der Praxis ist ("Ich hab schonmal ein Folgerezept mitgenommen, war sowieso grad beim Arzt....")
Ich steh grade etwas auf dem Schlauch, da manche KKassen das als Absetzungsgrund gerne hernehmen.Dieses problem tritt ja auch nur dann auf, wenn der Patient ganz knapp um diese Fristtage herum zum Arzt geht.
Steht Irgendwo explizit "Zeitraum zwischen letzter Behandlung und Ausstellungsdatum neuer VO"? In den RV habe ich nix gefunden und die HMRL bezieht sich ja gerne auf das behandlungsfreie Intervall....
Danke schonmal für die Antworten....
ps.: Gottseidank ab Oktober keine Erst/Folge/VOadR mehr.....
Der Termin für das Inkrafttreten der neuen HMR scheint sich dem Vernehmen nach auf 1.1.2021 zu verschieben.
Die Software von vielen der über 70 Anbietern sei noch viel zu soft.
Doch auch die aktuelle HMR ist mit "behandlungsfreies Intervall" recht deutlich. Weshalb ich auf der VO einen erneuten Erstbefund nach Ablauf der 12-Wochen-Frist machen und berechnen würde.
Dies geht auch als Mitteilung an die/den verordnende/n Ärztin/Arzt mit der Bitte um Änderung in EV.
Geschieht dies nicht, schreibe ich das entsprechend auf die VO-Rückseite unter Beilegung des Schriftverkehres mit der/m Aussteller/in.
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LogoMijo schrieb:
Oha.
Der Termin für das Inkrafttreten der neuen HMR scheint sich dem Vernehmen nach auf 1.1.2021 zu verschieben.
Die Software von vielen der über 70 Anbietern sei noch viel zu soft.
Doch auch die aktuelle HMR ist mit "behandlungsfreies Intervall" recht deutlich. Weshalb ich auf der VO einen erneuten Erstbefund nach Ablauf der 12-Wochen-Frist machen und berechnen würde.
Dies geht auch als Mitteilung an die/den verordnende/n Ärztin/Arzt mit der Bitte um Änderung in EV.
Geschieht dies nicht, schreibe ich das entsprechend auf die VO-Rückseite unter Beilegung des Schriftverkehres mit der/m Aussteller/in.
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