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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erst die Barmenia, jetzt die Central

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Erst die Barmenia, jetzt die Central
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PhysioWeim
19.08.2013 21:29
Patient möchte wissen, wie wir weiter vorgehen, da Ihre Central nur €390 von der €600 Rechnung überwiesen hat. Central schreibt

"Hinweise:

01 Sie haben eine Rechnung über sogenannte Heilmittel eingereicht. Die Kosten für ärztliche Behand-

lungen sind in der "Gebührenordnung für Arzte” (GOÄ) geregelt. Diese ist die Grundlage für unsere
Erstattung auch wenn es um Heilmittel geht (Abschnitt E physikalisch medizinische Leistungen).
Wir Wissen, dass die Beträge in der GOÄ sehr niedrig angesetzt sind. Deshalb erstatten wir auch
Entgelte, die darüber liegen allerdings nicht in beliebiger Höhe. Sicher verstehen Sie, dass wir alle
Versicherten gleich behandeln. Daher orientieren wir uns bei der Erstattung an den höheren, bei-
hilfefähigen Höchstbeträgen."

Was soll das bitte? Ich hab doch nichts mit GOÄ zu tun? Ist das nur ein Versuch den Preis zu drücken oder? Ich hab auch wieder hier nach Beihilfesätzen abgerechnet.. Was will diese @!#$ing Central?! Ich bin selber vor 1 1/2 Jahren von der Central geflüchtet, weil sie so Probleme hatten.. Das ist jetzt eine Folge von ihren scheiß Problemen!

Ich werde der Patientin schreiben, dass das keinen Sinn ergibt, oder?



[bearbeitet am 19.08.13 21:30]



[bearbeitet am 19.08.13 21:31]
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Patient möchte wissen, wie wir weiter vorgehen, da Ihre Central nur €390 von der €600 Rechnung überwiesen hat. Central schreibt "Hinweise: 01 Sie haben eine Rechnung über sogenannte Heilmittel eingereicht. Die Kosten für ärztliche Behand- lungen sind in der "Gebührenordnung für Arzte” (GOÄ) geregelt. Diese ist die Grundlage für unsere Erstattung auch wenn es um Heilmittel geht (Abschnitt E physikalisch medizinische Leistungen). Wir Wissen, dass die Beträge in der GOÄ sehr niedrig angesetzt sind. Deshalb erstatten wir auch Entgelte, die darüber liegen allerdings nicht in beliebiger Höhe. Sicher verstehen Sie, dass wir alle Versicherten gleich behandeln. Daher orientieren wir uns bei der Erstattung an den höheren, bei- hilfefähigen Höchstbeträgen." Was soll das bitte? Ich hab doch nichts mit GOÄ zu tun? Ist das nur ein Versuch den Preis zu drücken oder? Ich hab auch wieder hier nach Beihilfesätzen abgerechnet.. Was will diese @!#$ing Central?! Ich bin selber vor 1 1/2 Jahren von der Central geflüchtet, weil sie so Probleme hatten.. Das ist jetzt eine Folge von ihren scheiß Problemen! Ich werde der Patientin schreiben, dass das keinen Sinn ergibt, oder? [bearbeitet am 19.08.13 21:30] [bearbeitet am 19.08.13 21:31]
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PhysioWeim schrieb:

Patient möchte wissen, wie wir weiter vorgehen, da Ihre Central nur €390 von der €600 Rechnung überwiesen hat. Central schreibt

"Hinweise:

01 Sie haben eine Rechnung über sogenannte Heilmittel eingereicht. Die Kosten für ärztliche Behand-

lungen sind in der "Gebührenordnung für Arzte” (GOÄ) geregelt. Diese ist die Grundlage für unsere
Erstattung auch wenn es um Heilmittel geht (Abschnitt E physikalisch medizinische Leistungen).
Wir Wissen, dass die Beträge in der GOÄ sehr niedrig angesetzt sind. Deshalb erstatten wir auch
Entgelte, die darüber liegen allerdings nicht in beliebiger Höhe. Sicher verstehen Sie, dass wir alle
Versicherten gleich behandeln. Daher orientieren wir uns bei der Erstattung an den höheren, bei-
hilfefähigen Höchstbeträgen."

Was soll das bitte? Ich hab doch nichts mit GOÄ zu tun? Ist das nur ein Versuch den Preis zu drücken oder? Ich hab auch wieder hier nach Beihilfesätzen abgerechnet.. Was will diese @!#$ing Central?! Ich bin selber vor 1 1/2 Jahren von der Central geflüchtet, weil sie so Probleme hatten.. Das ist jetzt eine Folge von ihren scheiß Problemen!

Ich werde der Patientin schreiben, dass das keinen Sinn ergibt, oder?



[bearbeitet am 19.08.13 21:30]



[bearbeitet am 19.08.13 21:31]

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PhysioWeim
19.08.2013 21:37
Jetzt hab ich meinen Fehler erkannt, sie hatte nur Lymphdrainage 1h auf ihrem Rezept stehen, das sind €39 bei Beihilfe.. Das ist lächerlich! Wer kämpft nochmal für unsere Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die machen einen Scheißdreck für uns!
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• Jens Knüppel
Jetzt hab ich meinen Fehler erkannt, sie hatte nur Lymphdrainage 1h auf ihrem Rezept stehen, das sind €39 bei Beihilfe.. Das ist lächerlich! Wer kämpft nochmal für unsere Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die machen einen Scheißdreck für uns!
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Quinto
20.08.2013 08:05
PhysioWeim schrieb:


> Wer kämpft nochmal für unsere
> Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die
> machen einen Scheißdreck für uns!

Ich sehe die Aktivitäten der Verbände auch sehr kritisch.

Aber……

Was hat jetzt ein Verband mit DEINEN PRIVATPREISEN zu tun?

Ich sag es Dir gerne: Nichts aber auch rein Garnichts.

Wenn Du nicht selbstbewusst genug bist, um Deine Preise gegenüber Deinen Patienten zu vertreten, such die Schuld nicht bei einer Versicherung oder beim Verband sondern geh als FM arbeiten.
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• Kuno Weil
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PhysioWeim schrieb: > Wer kämpft nochmal für unsere > Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die > machen einen Scheißdreck für uns! Ich sehe die Aktivitäten der Verbände auch sehr kritisch. Aber…… Was hat jetzt ein Verband mit DEINEN PRIVATPREISEN zu tun? Ich sag es Dir gerne: Nichts aber auch rein Garnichts. Wenn Du nicht selbstbewusst genug bist, um Deine Preise gegenüber Deinen Patienten zu vertreten, such die Schuld nicht bei einer Versicherung oder beim Verband sondern geh als FM arbeiten.
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Quinto schrieb:

PhysioWeim schrieb:


> Wer kämpft nochmal für unsere
> Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die
> machen einen Scheißdreck für uns!

Ich sehe die Aktivitäten der Verbände auch sehr kritisch.

Aber……

Was hat jetzt ein Verband mit DEINEN PRIVATPREISEN zu tun?

Ich sag es Dir gerne: Nichts aber auch rein Garnichts.

Wenn Du nicht selbstbewusst genug bist, um Deine Preise gegenüber Deinen Patienten zu vertreten, such die Schuld nicht bei einer Versicherung oder beim Verband sondern geh als FM arbeiten.

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StefanP
20.08.2013 14:54
Sorry, aber für Deine Privatsätze bist alleine Du verantwortlich.
Wenn Du dann aber auch noch die Beihilfe-Sätze verwendest - dafür kann auch der ZVK nichts.

Hast Du eine Honorarvereinbarung mit der Patientin?
Wenn ja: steht dort drin, dass die Kasse evtl. nicht die vollen Kosten übernimmt?
Wenn ja: hat sie die unterschrieben?
Wenn ja: das Problem liegt bei der Patientin.

Vielleicht hat sie ja auch einen entsprechenden Tarif gewählt, der nur bestimmte Sätze bezahlt. Und somit zahlt sie auch monatlich weniger Beitrag.

Wenn ich im Fast-Food-Restaurant bestelle und deren Preise bezahlt, bekomme ich auch kein 5-Sterne-Menu serviert.
Aber das weiss ich vorher. Auch als Privatpatient sollte man sich Gedanken darüber machen, was ich kaufe (sprich: welchen Tarif ich abschliesse).

Das hat NICHTS mit einem Verband zu tun, egal wie dieser heissen mag.
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Sorry, aber für Deine Privatsätze bist alleine Du verantwortlich. Wenn Du dann aber auch noch die Beihilfe-Sätze verwendest - dafür kann auch der ZVK nichts. Hast Du eine Honorarvereinbarung mit der Patientin? Wenn ja: steht dort drin, dass die Kasse evtl. nicht die vollen Kosten übernimmt? Wenn ja: hat sie die unterschrieben? Wenn ja: das Problem liegt bei der Patientin. Vielleicht hat sie ja auch einen entsprechenden Tarif gewählt, der nur bestimmte Sätze bezahlt. Und somit zahlt sie auch monatlich weniger Beitrag. Wenn ich im Fast-Food-Restaurant bestelle und deren Preise bezahlt, bekomme ich auch kein 5-Sterne-Menu serviert. Aber das weiss ich vorher. Auch als Privatpatient sollte man sich Gedanken darüber machen, was ich kaufe (sprich: welchen Tarif ich abschliesse). Das hat NICHTS mit einem Verband zu tun, egal wie dieser heissen mag.
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StefanP schrieb:

Sorry, aber für Deine Privatsätze bist alleine Du verantwortlich.
Wenn Du dann aber auch noch die Beihilfe-Sätze verwendest - dafür kann auch der ZVK nichts.

Hast Du eine Honorarvereinbarung mit der Patientin?
Wenn ja: steht dort drin, dass die Kasse evtl. nicht die vollen Kosten übernimmt?
Wenn ja: hat sie die unterschrieben?
Wenn ja: das Problem liegt bei der Patientin.

Vielleicht hat sie ja auch einen entsprechenden Tarif gewählt, der nur bestimmte Sätze bezahlt. Und somit zahlt sie auch monatlich weniger Beitrag.

Wenn ich im Fast-Food-Restaurant bestelle und deren Preise bezahlt, bekomme ich auch kein 5-Sterne-Menu serviert.
Aber das weiss ich vorher. Auch als Privatpatient sollte man sich Gedanken darüber machen, was ich kaufe (sprich: welchen Tarif ich abschliesse).

Das hat NICHTS mit einem Verband zu tun, egal wie dieser heissen mag.

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Lima
20.08.2013 23:08
Ich orientiere mich nach dem Best Med4 von der DKV
24.-€ KG bzw 27€ MT was aber auch nicht bindent ist...
wir haben vollen Ermessensspielraum :smile:

Lima
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Ich orientiere mich nach dem Best Med4 von der DKV 24.-€ KG bzw 27€ MT was aber auch nicht bindent ist... wir haben vollen Ermessensspielraum :smile: Lima
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Lima schrieb:

Ich orientiere mich nach dem Best Med4 von der DKV
24.-€ KG bzw 27€ MT was aber auch nicht bindent ist...
wir haben vollen Ermessensspielraum :smile:

Lima

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PhysioWeim schrieb:

Jetzt hab ich meinen Fehler erkannt, sie hatte nur Lymphdrainage 1h auf ihrem Rezept stehen, das sind €39 bei Beihilfe.. Das ist lächerlich! Wer kämpft nochmal für unsere Sätze.. Diese ZVK? Gut, dass ich die nie unterstützt habe, die machen einen Scheißdreck für uns!

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morpheus-06
20.08.2013 07:36
das ist ein Billig-Tarif der Central, dieser erstattet auf GOÄ Niveau.
Das hat mit dir als Physio nichts zu tun, der Versicherte muss den Rest selbst tragen. Die Versicherten sollten das Kleingedruckte sehr genau durchlesen.
In deinem Fall wurden die "beihilfefähigen Höchstbeträgen" erstattet, wo ist das Problem?

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das ist ein Billig-Tarif der Central, dieser erstattet auf GOÄ Niveau. Das hat mit dir als Physio nichts zu tun, der Versicherte muss den Rest selbst tragen. Die Versicherten sollten das Kleingedruckte sehr genau durchlesen. In deinem Fall wurden die "beihilfefähigen Höchstbeträgen" erstattet, wo ist das Problem?
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TheStonie
20.08.2013 09:02
Immer den Patienten auf der Honorarvereinbarung daruf hinweisen, dass seine Kasse evtl. nicht alles übernimmt....
einige Tarife haben das im Kleingedruckten mit der Beihilfe...einige Kassen versuchen ohne, dass es im Vertrag steht, die Erstattung auf Beihilfe zu senken....

Der Patient bemerkt leider erst später, dass er einen schlechten Tarif hat!
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• Achilles2
Immer den Patienten auf der Honorarvereinbarung daruf hinweisen, dass seine Kasse evtl. nicht alles übernimmt.... einige Tarife haben das im Kleingedruckten mit der Beihilfe...einige Kassen versuchen ohne, dass es im Vertrag steht, die Erstattung auf Beihilfe zu senken.... Der Patient bemerkt leider erst später, dass er einen schlechten Tarif hat!
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TheStonie schrieb:

Immer den Patienten auf der Honorarvereinbarung daruf hinweisen, dass seine Kasse evtl. nicht alles übernimmt....
einige Tarife haben das im Kleingedruckten mit der Beihilfe...einige Kassen versuchen ohne, dass es im Vertrag steht, die Erstattung auf Beihilfe zu senken....

Der Patient bemerkt leider erst später, dass er einen schlechten Tarif hat!

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eim
20.08.2013 09:16
Und wenn der Patient einen älteren Vertrag hat dann muß er sich selber wehren.Die meisten Physios nehmen eh nur den 1,8 fachen Satz und nicht wie erlaubt den 2,3 fachen Satz.Außerdem haben wir in unsere Praxis inzwischen Kopien von verschiedenen Gerichtsurteilen und geben dass unseren Patienten wenn nötig.
Ist aber unsererseits nur eine nette Serviceleistung ansonsten gilt auch bei uns:
Wir haben Vertrag mit Patient unabhängig von seiner Privatkasse + Beihilfe und er ist somit unser Ansprechpartner :blush:)
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Und wenn der Patient einen älteren Vertrag hat dann muß er sich selber wehren.Die meisten Physios nehmen eh nur den 1,8 fachen Satz und nicht wie erlaubt den 2,3 fachen Satz.Außerdem haben wir in unsere Praxis inzwischen Kopien von verschiedenen Gerichtsurteilen und geben dass unseren Patienten wenn nötig. Ist aber unsererseits nur eine nette Serviceleistung ansonsten gilt auch bei uns: Wir haben Vertrag mit Patient unabhängig von seiner Privatkasse + Beihilfe und er ist somit unser Ansprechpartner :blush:)
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eim schrieb:

Und wenn der Patient einen älteren Vertrag hat dann muß er sich selber wehren.Die meisten Physios nehmen eh nur den 1,8 fachen Satz und nicht wie erlaubt den 2,3 fachen Satz.Außerdem haben wir in unsere Praxis inzwischen Kopien von verschiedenen Gerichtsurteilen und geben dass unseren Patienten wenn nötig.
Ist aber unsererseits nur eine nette Serviceleistung ansonsten gilt auch bei uns:
Wir haben Vertrag mit Patient unabhängig von seiner Privatkasse + Beihilfe und er ist somit unser Ansprechpartner :blush:)

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Udo Eickenberg
20.08.2013 11:43
Hi,

zwar ist der Hinweis der Central auf die GOÄ falsch, weil nur für Ärzte und nicht für uns maßgebend aber dennoch ändert das nichts daran, dass sie ihre Versicherten im Regen stehen lassen:

§ 1, Abs. 1 GOÄ: "Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist."

Mit kollegialen Grüßen

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Hi, zwar ist der Hinweis der Central auf die GOÄ falsch, weil nur für Ärzte und nicht für uns maßgebend aber dennoch ändert das nichts daran, dass sie ihre Versicherten im Regen stehen lassen: § 1, Abs. 1 GOÄ: "Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist." Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:

Hi,

zwar ist der Hinweis der Central auf die GOÄ falsch, weil nur für Ärzte und nicht für uns maßgebend aber dennoch ändert das nichts daran, dass sie ihre Versicherten im Regen stehen lassen:

§ 1, Abs. 1 GOÄ: "Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist."

Mit kollegialen Grüßen

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Frank Sommer
20.08.2013 11:49
Dieser Hinweis ist nicht falsch, sondern ist die Grundlage einer Erstattung je nach gewähltem Tarif.
Dies betrifft jedoch den Leistungserbringer nicht, hier zählt der Vertrag mit dem Patient, wie schon mehrfach geschrieben wurde.

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• morpheus-06
Dieser Hinweis ist nicht falsch, sondern ist die Grundlage einer Erstattung je nach gewähltem Tarif. Dies betrifft jedoch den Leistungserbringer nicht, hier zählt der Vertrag mit dem Patient, wie schon mehrfach geschrieben wurde.
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Frank Sommer schrieb:

Dieser Hinweis ist nicht falsch, sondern ist die Grundlage einer Erstattung je nach gewähltem Tarif.
Dies betrifft jedoch den Leistungserbringer nicht, hier zählt der Vertrag mit dem Patient, wie schon mehrfach geschrieben wurde.

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morpheus-06
20.08.2013 12:38
in Versicherungsverträgen findet man viel was als Erstattungsgrundlage herhalten muss, das geht von nix, über Primärkassensatz und GOÄ zu den beihilfefähigen Höchstsätzen etc. etc. ...
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in Versicherungsverträgen findet man viel was als Erstattungsgrundlage herhalten muss, das geht von nix, über Primärkassensatz und GOÄ zu den beihilfefähigen Höchstsätzen etc. etc. ...
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morpheus-06 schrieb:

in Versicherungsverträgen findet man viel was als Erstattungsgrundlage herhalten muss, das geht von nix, über Primärkassensatz und GOÄ zu den beihilfefähigen Höchstsätzen etc. etc. ...

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morpheus-06 schrieb:

das ist ein Billig-Tarif der Central, dieser erstattet auf GOÄ Niveau.
Das hat mit dir als Physio nichts zu tun, der Versicherte muss den Rest selbst tragen. Die Versicherten sollten das Kleingedruckte sehr genau durchlesen.
In deinem Fall wurden die "beihilfefähigen Höchstbeträgen" erstattet, wo ist das Problem?

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Körnchen
21.08.2013 12:41
Du solltest wissen, dass die Central massive wirtschaftliche Probleme hat und vielleicht auch deshalb versucht wird, die Erstattung zu drücken. Ich würde deinem Patienten raten, noch einmal seinen Versicherungsvertrag anzusehen und wenn möglich, gegen die Erstattungspraxis vorzugehen! Die Praxis der PKV, nur den beihilfesatz zu erstatten ist häufig nicht rechtens!

Bei meinem Behandlungspreis würde ich bleiben!

LG Andreas
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Du solltest wissen, dass die Central massive wirtschaftliche Probleme hat und vielleicht auch deshalb versucht wird, die Erstattung zu drücken. Ich würde deinem Patienten raten, noch einmal seinen Versicherungsvertrag anzusehen und wenn möglich, gegen die Erstattungspraxis vorzugehen! Die Praxis der PKV, nur den beihilfesatz zu erstatten ist häufig nicht rechtens! Bei meinem Behandlungspreis würde ich bleiben! LG Andreas
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Körnchen schrieb:

Du solltest wissen, dass die Central massive wirtschaftliche Probleme hat und vielleicht auch deshalb versucht wird, die Erstattung zu drücken. Ich würde deinem Patienten raten, noch einmal seinen Versicherungsvertrag anzusehen und wenn möglich, gegen die Erstattungspraxis vorzugehen! Die Praxis der PKV, nur den beihilfesatz zu erstatten ist häufig nicht rechtens!

Bei meinem Behandlungspreis würde ich bleiben!

LG Andreas

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Freistein
21.08.2013 14:45
Die Signal Iduna erstettet einer Pat. auch nur Berihilfesatz und beruft sich hier auf "ortsübliche Vergütung". Auf Einspruch der Pat. dass es keinen ortübliche Vergütung gibt, rief eine Sachbearbeiterin Praxen an und erfragte die Preise für MLD 60 und 2 BA. 14 Tage später erhielt die Pat. eine Liste in der 5 Praxen aufgelistet waren die zum Beihilfesatz abrechnen. Wir haben telefonisch in den Praxen nachgefragt. Es gab sogar die Aussage einer Praxis:
Ich weiß nicht was wir für Bandagen berechnen, aber wir klären dieses mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie keinesfalls zuzahlen müssen.

Unsere Pat. war übrigens mit dieser Aussage bei einem Ombutsmann der PKV. Und was meint ihr, der hat die Preiserstattung der Signal Iduna sogar noch Recht gegeben.

Und wenn Praxen so PKV-Preise abrechnen, muß man sich echt nicht wundern dass nur noch Beihilfesätze bezahlt werden, oder???

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Die Signal Iduna erstettet einer Pat. auch nur Berihilfesatz und beruft sich hier auf "ortsübliche Vergütung". Auf Einspruch der Pat. dass es keinen ortübliche Vergütung gibt, rief eine Sachbearbeiterin Praxen an und erfragte die Preise für MLD 60 und 2 BA. 14 Tage später erhielt die Pat. eine Liste in der 5 Praxen aufgelistet waren die zum Beihilfesatz abrechnen. Wir haben telefonisch in den Praxen nachgefragt. Es gab sogar die Aussage einer Praxis: Ich weiß nicht was wir für Bandagen berechnen, aber wir klären dieses mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie keinesfalls zuzahlen müssen. Unsere Pat. war übrigens mit dieser Aussage bei einem Ombutsmann der PKV. Und was meint ihr, der hat die Preiserstattung der Signal Iduna sogar noch Recht gegeben. Und wenn Praxen so PKV-Preise abrechnen, muß man sich echt nicht wundern dass nur noch Beihilfesätze bezahlt werden, oder???
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morpheus-06
21.08.2013 17:44
wo ist das Problem?
Wenn eine PKV im Vertrag eine Erstattung nach XYZ vereinbart, ist das ihr gutes Recht.
Dann muss ein Versicherter eben was auf bezahlen und gut ist. Ich frage mich warum manche Versicherte und Kollegen so einen Affentanz machen. Würden alle z.B. den 2,3-fachen VdEK Satz nehmen wäre dies ortsüblich und es gibt nichts zu meckern.
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wo ist das Problem? Wenn eine PKV im Vertrag eine Erstattung nach XYZ vereinbart, ist das ihr gutes Recht. Dann muss ein Versicherter eben was auf bezahlen und gut ist. Ich frage mich warum manche Versicherte und Kollegen so einen Affentanz machen. Würden alle z.B. den 2,3-fachen VdEK Satz nehmen wäre dies ortsüblich und es gibt nichts zu meckern.
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morpheus-06 schrieb:

wo ist das Problem?
Wenn eine PKV im Vertrag eine Erstattung nach XYZ vereinbart, ist das ihr gutes Recht.
Dann muss ein Versicherter eben was auf bezahlen und gut ist. Ich frage mich warum manche Versicherte und Kollegen so einen Affentanz machen. Würden alle z.B. den 2,3-fachen VdEK Satz nehmen wäre dies ortsüblich und es gibt nichts zu meckern.

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Freistein schrieb:

Die Signal Iduna erstettet einer Pat. auch nur Berihilfesatz und beruft sich hier auf "ortsübliche Vergütung". Auf Einspruch der Pat. dass es keinen ortübliche Vergütung gibt, rief eine Sachbearbeiterin Praxen an und erfragte die Preise für MLD 60 und 2 BA. 14 Tage später erhielt die Pat. eine Liste in der 5 Praxen aufgelistet waren die zum Beihilfesatz abrechnen. Wir haben telefonisch in den Praxen nachgefragt. Es gab sogar die Aussage einer Praxis:
Ich weiß nicht was wir für Bandagen berechnen, aber wir klären dieses mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie keinesfalls zuzahlen müssen.

Unsere Pat. war übrigens mit dieser Aussage bei einem Ombutsmann der PKV. Und was meint ihr, der hat die Preiserstattung der Signal Iduna sogar noch Recht gegeben.

Und wenn Praxen so PKV-Preise abrechnen, muß man sich echt nicht wundern dass nur noch Beihilfesätze bezahlt werden, oder???



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