WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten.
Ich mache mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung,
wobei nur wenn sie zum ersten Mal kommen.
Eine Patientin hat sich nun beschwert,
dass die Rechnung höher ausgefallen ist,
da sie zwischenzeitlich länger nicht bei mir war.
Habe bislang meine Erhöhungen mit einem Aushang in der Praxis
über eine gewisse Zeit gekennzeichnet.
Ist das rechtens oder muss ich bei jeder Erhöhung meiner Preise
mit den Privatpatienten eine neue Honorarvereinbarung ausfüllen?
Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe.
Viele Grüße Annika
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annika491 schrieb:
Liebe Kollegen,
ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten.
Ich mache mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung,
wobei nur wenn sie zum ersten Mal kommen.
Eine Patientin hat sich nun beschwert,
dass die Rechnung höher ausgefallen ist,
da sie zwischenzeitlich länger nicht bei mir war.
Habe bislang meine Erhöhungen mit einem Aushang in der Praxis
über eine gewisse Zeit gekennzeichnet.
Ist das rechtens oder muss ich bei jeder Erhöhung meiner Preise
mit den Privatpatienten eine neue Honorarvereinbarung ausfüllen?
Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe.
Viele Grüße Annika
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Über die entstehenden Kosten musst du in Textform aufklären. Ein Aushang würde genügen, allerdings hast du nur durch eine Honorarvereinbarung etwas in der Hand.
MfG :)
Da würde ich auch nicht einfach mehr bezahlen.
Selbstverständlich wird bei jeder Änderung eine aktuelle Vereinbarung getroffen. Alles andere ist unprofessionell.
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therapeutin schrieb:
bei jeder Änderung deiner Preise brauchst du eine neue Vereinbarung :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
Die Patientin hat ja eine Vereinbarung in der Hand.
Da würde ich auch nicht einfach mehr bezahlen.
Selbstverständlich wird bei jeder Änderung eine aktuelle Vereinbarung getroffen. Alles andere ist unprofessionell.
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vielen Dank für eure Hilfe
und die vielen Antworten.
Ich hab daraus gelernt
und werde jetzt anders reagieren.
Einen schönen Wochenausklang wünscht
Annika
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annika491 schrieb:
Liebe Kollegen,
vielen Dank für eure Hilfe
und die vielen Antworten.
Ich hab daraus gelernt
und werde jetzt anders reagieren.
Einen schönen Wochenausklang wünscht
Annika
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]
...und ausserdem hat eine ausführliche Aufklärung über die Gründe der Preisanpassung, am besten mit betriebswirtschflicher Berechnung, zu erfolgen. :wink:
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JBB schrieb:
MikeL schrieb am 15.8.19 12:02:
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]
...und ausserdem hat eine ausführliche Aufklärung über die Gründe der Preisanpassung, am besten mit betriebswirtschflicher Berechnung, zu erfolgen. :wink:
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MikeL schrieb:
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]
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