Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Ich hoffe, ich finde hier ein paar "alte Hasen", die mir weiterhelfen können.
Immer wieder lese ich, dass die Beihilfetarife seit 2000, bzw. 2001 nicht erhöht worden sind.
Meine erste Stelle habe ich 1992 angetreten und ich meine mich zu erinnern, dass damals der Beihilfe-Land-Satz für KG 38,00 DM betrug.
Leider habe ich vor Jahren die ganzen alten Broschüren vom ZVK zur Beihilfevergütung weggeschmissen (Schande über mich :frowning: ).
Ich kann mich nur an eine Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro zur Euroumstellung erinnern.
Wer weiß noch, wann wieviel erhöht wurde?
Vorab schon mal vielen Dank!
Monique
[bearbeitet am 04.01.14 21:03]
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M0nique schrieb:
Hallo und ein gutes neues Jahr!
Ich hoffe, ich finde hier ein paar "alte Hasen", die mir weiterhelfen können.
Immer wieder lese ich, dass die Beihilfetarife seit 2000, bzw. 2001 nicht erhöht worden sind.
Meine erste Stelle habe ich 1992 angetreten und ich meine mich zu erinnern, dass damals der Beihilfe-Land-Satz für KG 38,00 DM betrug.
Leider habe ich vor Jahren die ganzen alten Broschüren vom ZVK zur Beihilfevergütung weggeschmissen (Schande über mich :frowning: ).
Ich kann mich nur an eine Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro zur Euroumstellung erinnern.
Wer weiß noch, wann wieviel erhöht wurde?
Vorab schon mal vielen Dank!
Monique
[bearbeitet am 04.01.14 21:03]
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fuss schrieb:
Die meisten Beihilfesätze sind seit 1992 unverändert geblieben :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
öhem... wer will denn wissen, was die Beihilfe vergütet? Du wirst doch wohl nicht Deine Privatpatientenpreise daran orientieren wollen!?! :point_up:
Wo steht, dass wir Beihilfepreise nehmen müssen?
Gibt es da irgend einen Vertrag der von irgendjemand unterschrieben worden ist?
ricardo588
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Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil: Ich habe nicht gefragt, ob „wir Beihilfesätze nehmen müssen“!
Und ich sehe auch nichts Verkehrtes darin wissen zu wollen, wann die Beihilfe das letzte Mal Ihre Sätze erhöht hat.
Um das klarzustellen und damit sich keiner mehr umsonst aufregt: Meine Vergütungssätze orientieren sich NICHT an den Beihilfesätzen! Und ich habe zum 1. Januar (wie in den Vorjahren auch) meine Preise erhöht.
Ich bin im Gegensatz zu anderen PIs aber der Meinung, dass man den Privatpatienten durchaus erläutern darf, warum man sich bei seinen Vergütungssätzen nicht an die Beihilfesätze hält. Und dafür finde ich es nicht ganz uninteressant, wann die Beihilfe das letzte Mal ihre Vergütungssätze erhöht hat.
Nochmal die Bitte an die „alten Hasen“: Wer weiß, welche Beihilfesätze wie weit zu welchem Zeitpunkt erhöht wurden?
Herzlichen Dank im Voraus für inhaltlich weiterführende Antworten!
Monique
@ricardo588
Was hat mein Schimpfen auf die Verbände mit diesem Thema zu tun? Was sollte ich "dann wenigstens besser wissen"?
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M0nique schrieb:
Einige Forumsnutzer scheinen unter einer wirklich bösartigen Krankheit zu leiden: Anderen immer per se Dummheit unterstellen zu müssen. Eine weitere Krankheit ist es, die Beiträge nicht richtig zu lesen und dann „draufzuhauen“.
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil: Ich habe nicht gefragt, ob „wir Beihilfesätze nehmen müssen“!
Und ich sehe auch nichts Verkehrtes darin wissen zu wollen, wann die Beihilfe das letzte Mal Ihre Sätze erhöht hat.
Um das klarzustellen und damit sich keiner mehr umsonst aufregt: Meine Vergütungssätze orientieren sich NICHT an den Beihilfesätzen! Und ich habe zum 1. Januar (wie in den Vorjahren auch) meine Preise erhöht.
Ich bin im Gegensatz zu anderen PIs aber der Meinung, dass man den Privatpatienten durchaus erläutern darf, warum man sich bei seinen Vergütungssätzen nicht an die Beihilfesätze hält. Und dafür finde ich es nicht ganz uninteressant, wann die Beihilfe das letzte Mal ihre Vergütungssätze erhöht hat.
Nochmal die Bitte an die „alten Hasen“: Wer weiß, welche Beihilfesätze wie weit zu welchem Zeitpunkt erhöht wurden?
Herzlichen Dank im Voraus für inhaltlich weiterführende Antworten!
Monique
@ricardo588
Was hat mein Schimpfen auf die Verbände mit diesem Thema zu tun? Was sollte ich "dann wenigstens besser wissen"?
treffend formuliert :clap: :clap: :clap:
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eMKa schrieb:
>>> Einige Forumsnutzer scheinen unter einer wirklich bösartigen Krankheit zu leiden: Anderen immer per se Dummheit unterstellen zu müssen. Eine weitere Krankheit ist es, die Beiträge nicht richtig zu lesen und dann „draufzuhauen“.
treffend formuliert :clap: :clap: :clap:
Ich bin der Meinung, dass ein selbständiger PI schon wissen sollte, was um ihn herum passiert.
Dazu gehören sämtliche Gebühren usw.
Und da nun mal sehr viele PI nach der Beihlifevorschrift vom Jahr 2000 abrechnen -auch wenn Lippenbekenntnisse anders lauten- dann ist es schon wichtig zu wissen, mit wieviel unsere Konkurrenz hier rangeht.
Das hat also mit dem, dass du nicht nach Beihilfe abrechnest nichts zu tun.
Und selbst wenn, wer sollte das dir denn verbieten, außer der gesunde Menschenverstand wie du abrechnest?
Ich selbst habe hier schon einmal offengelegt, wie ich meine Abrechnungen gestalte, von daher fühle ich mich da jetzt nicht angesprochen.
Also das mit dem "besser wissen" meinte ich jetzt als Metapher auf diejenigen, welche hier alles den Verbänden in die Schuhe schieben wollen, auch eben ihre Pflichten als Unternehmer.
Und nach den Preisen der Konkurrenz zu schauen wäre so eine Pflicht...
Also nichts für ungut...
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Vielleicht hast Du das etwas zu "scharf" aufgefasst.
Ich bin der Meinung, dass ein selbständiger PI schon wissen sollte, was um ihn herum passiert.
Dazu gehören sämtliche Gebühren usw.
Und da nun mal sehr viele PI nach der Beihlifevorschrift vom Jahr 2000 abrechnen -auch wenn Lippenbekenntnisse anders lauten- dann ist es schon wichtig zu wissen, mit wieviel unsere Konkurrenz hier rangeht.
Das hat also mit dem, dass du nicht nach Beihilfe abrechnest nichts zu tun.
Und selbst wenn, wer sollte das dir denn verbieten, außer der gesunde Menschenverstand wie du abrechnest?
Ich selbst habe hier schon einmal offengelegt, wie ich meine Abrechnungen gestalte, von daher fühle ich mich da jetzt nicht angesprochen.
Also das mit dem "besser wissen" meinte ich jetzt als Metapher auf diejenigen, welche hier alles den Verbänden in die Schuhe schieben wollen, auch eben ihre Pflichten als Unternehmer.
Und nach den Preisen der Konkurrenz zu schauen wäre so eine Pflicht...
Also nichts für ungut...
ricardo588
Deinen Beitrag kann jetzt überhaupt nicht nachvollziehen… Und verstehen tue ich ihn leider auch nicht.
„Und da nun mal sehr viele PI nach der Beihlifevorschrift vom Jahr 2000 abrechnen -auch wenn Lippenbekenntnisse anders lauten- dann ist es schon wichtig zu wissen, mit wieviel unsere Konkurrenz hier rangeht.“
Hää? Mit wie viel von was?
„Und selbst wenn, wer sollte das dir denn verbieten, außer der gesunde Menschenverstand wie du abrechnest?“
Vollkommen überflüssig dieser Satz und zudem schon wieder diese indirekte Unterstellung, ich würde doch nach Beihilfesätzen abrechnen.
„Ich selbst habe hier schon einmal offengelegt, wie ich meine Abrechnungen gestalte, von daher fühle ich mich da jetzt nicht angesprochen.“
Von was fühlst Du Dich nicht angesprochen?
„Also das mit dem "besser wissen" meinte ich jetzt als Metapher auf diejenigen, welche hier alles den Verbänden in die Schuhe schieben wollen, auch eben ihre Pflichten als Unternehmer. Und nach den Preisen der Konkurrenz zu schauen wäre so eine Pflicht...“
Nach welchen Konkurrenzpreisen sollte ein PI Deines Erachtens schauen? Nach denen der Nachbarpraxen? Die Beihilfesätze wirst Du wohl kaum als "Preise der Konkurrenz" gemeint haben – oder doch? Um letztere ging es doch in diesem Thread – oder nicht?
„Ich bin der Meinung, dass ein selbständiger PI schon wissen sollte, was um ihn herum passiert. Dazu gehören sämtliche Gebühren usw.“
Du bist ein kluger Mensch, aber weißt Du als pflichtbewusster „selbstständiger PI“ (ein schöner Pleonasmus) z.B. noch die Beihilfesätze von 1980?
Und es gibt sie sogar, die PIs, die wissen, was um sie herum passiert: Seit Beginn meiner Tätigkeit als angestellte PT (1992) habe ich die Vergütungssätze fest im Blick. Meine Frage war, wenn ich es noch einmal in Erinnerung rufen darf: „Immer wieder lese ich, dass die Beihilfetarife seit 2000, bzw. 2001 nicht erhöht worden sind. Ich kann mich nur an eine Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro zur Euroumstellung erinnern. Wer weiß noch, wann wie viel erhöht wurde?“
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M0nique schrieb:
Nun denn ricardo,
Deinen Beitrag kann jetzt überhaupt nicht nachvollziehen… Und verstehen tue ich ihn leider auch nicht.
„Und da nun mal sehr viele PI nach der Beihlifevorschrift vom Jahr 2000 abrechnen -auch wenn Lippenbekenntnisse anders lauten- dann ist es schon wichtig zu wissen, mit wieviel unsere Konkurrenz hier rangeht.“
Hää? Mit wie viel von was?
„Und selbst wenn, wer sollte das dir denn verbieten, außer der gesunde Menschenverstand wie du abrechnest?“
Vollkommen überflüssig dieser Satz und zudem schon wieder diese indirekte Unterstellung, ich würde doch nach Beihilfesätzen abrechnen.
„Ich selbst habe hier schon einmal offengelegt, wie ich meine Abrechnungen gestalte, von daher fühle ich mich da jetzt nicht angesprochen.“
Von was fühlst Du Dich nicht angesprochen?
„Also das mit dem "besser wissen" meinte ich jetzt als Metapher auf diejenigen, welche hier alles den Verbänden in die Schuhe schieben wollen, auch eben ihre Pflichten als Unternehmer. Und nach den Preisen der Konkurrenz zu schauen wäre so eine Pflicht...“
Nach welchen Konkurrenzpreisen sollte ein PI Deines Erachtens schauen? Nach denen der Nachbarpraxen? Die Beihilfesätze wirst Du wohl kaum als "Preise der Konkurrenz" gemeint haben – oder doch? Um letztere ging es doch in diesem Thread – oder nicht?
„Ich bin der Meinung, dass ein selbständiger PI schon wissen sollte, was um ihn herum passiert. Dazu gehören sämtliche Gebühren usw.“
Du bist ein kluger Mensch, aber weißt Du als pflichtbewusster „selbstständiger PI“ (ein schöner Pleonasmus) z.B. noch die Beihilfesätze von 1980?
Und es gibt sie sogar, die PIs, die wissen, was um sie herum passiert: Seit Beginn meiner Tätigkeit als angestellte PT (1992) habe ich die Vergütungssätze fest im Blick. Meine Frage war, wenn ich es noch einmal in Erinnerung rufen darf: „Immer wieder lese ich, dass die Beihilfetarife seit 2000, bzw. 2001 nicht erhöht worden sind. Ich kann mich nur an eine Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro zur Euroumstellung erinnern. Wer weiß noch, wann wie viel erhöht wurde?“
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ricardo588 schrieb:
Wer auf die Verbände schimpft, sollte es dann wenigstens besser wissen.
Wo steht, dass wir Beihilfepreise nehmen müssen?
Gibt es da irgend einen Vertrag der von irgendjemand unterschrieben worden ist?
ricardo588
Keine Bange, du hast nichts verpasst, die Beihilfetarife sind geblieben.
Wobei es dir aber klar sein müsste, dass sich in so kurzer Zeit ( seit 2001 ) nicht wesentlich etwas geändert haben kann.
Diese Tarife erhalten die berechtigten Versicherten als Zuschuss/ Beihilfe zu den Behandlungskosten, den Rest müssen/ müssten sie selber zahlen.
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erstmal danke für Eure Antwort.
Wisst Ihr zufällig genau, welche Preise bei der Beihilfe und wann sie das letzte Mal erhöht wurden?
Gruß
Monique
[bearbeitet am 05.01.14 09:43]
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M0nique schrieb:
Hallo webpt, hallo fuss
erstmal danke für Eure Antwort.
Wisst Ihr zufällig genau, welche Preise bei der Beihilfe und wann sie das letzte Mal erhöht wurden?
Gruß
Monique
[bearbeitet am 05.01.14 09:43]
Beihilfepreise gültig ab 1.1.1992: KG 35,00DM, Ma 25,00 DM.
Beihilfepreise gültig ab 1.1.2002: KG 19,50€, Ma 13,80€.
Das sind die beiden alten Listen, die ich noch gefunden habe.
Wenn du sie brauchst, meld dich.
Grüße
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redbi schrieb:
Hi MOnique,
Beihilfepreise gültig ab 1.1.1992: KG 35,00DM, Ma 25,00 DM.
Beihilfepreise gültig ab 1.1.2002: KG 19,50€, Ma 13,80€.
Das sind die beiden alten Listen, die ich noch gefunden habe.
Wenn du sie brauchst, meld dich.
Grüße
(Auszug)
Beihilfefähige Höchstsätze für Heilbehandlungen ab 01.01.2002
II. Krankengymnastik, Bewegungsübungen
4 Krankengymnastische Behandlung 2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
- einschließlich der erforderlichen Massage -
19,50
5 Krankengymnastische Behandlung 2)3) auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluß der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung,
Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten
23,10
6 Krankengymnastische Behandlung 2)5) auf neurophysiologischer Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,
Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten
34,30
7 Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Pers.) – auch orthopädisches Turnen -, je Teilnehmer
6,20
Beträge in EURO
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eMKa schrieb:
z.b.
(Auszug)
Beihilfefähige Höchstsätze für Heilbehandlungen ab 01.01.2002
II. Krankengymnastik, Bewegungsübungen
4 Krankengymnastische Behandlung 2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung
- einschließlich der erforderlichen Massage -
19,50
5 Krankengymnastische Behandlung 2)3) auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluß der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung,
Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten
23,10
6 Krankengymnastische Behandlung 2)5) auf neurophysiologischer Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,
Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten
34,30
7 Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Pers.) – auch orthopädisches Turnen -, je Teilnehmer
6,20
Beträge in EURO
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eMKa schrieb:
"sie haben post" :smile: :smile: :smile: :smile:
08.09.2012 BGBl. I S. 1935 ( Nr. 44 ); Geltung ab 20.09.2012
Die aktuellen " Tarife ":
Link
[bearbeitet am 05.01.14 13:23]
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webpt schrieb:
Soweit mir bekannt erfolgte die letzte Änderung der BBhV am 8.9.2012. Die Änderungen beziehen sich jedoch auf kleinere textliche Änderungen. An den Tarifen änderte sich wohl nichts.
08.09.2012 BGBl. I S. 1935 ( Nr. 44 ); Geltung ab 20.09.2012
Die aktuellen " Tarife ":
Link
[bearbeitet am 05.01.14 13:23]
danke für Eure Mühe und Eure Beiträge!
Bin leider immer noch nicht schlauer…
@eMKa
Die Vergütungsliste der Beihilfe vom 1.1.2002 liegt mir ebenfalls vor. Danke trotzdem fürs Zuschicken.
@webpt
Eine Änderung der Vergütungssätze fand 2012 definitiv nicht statt.
@redbi
Ich kann mich noch erinnern, dass irgendwann Mitte der 90er die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen (die ca. 8% höher lagen) angeglichen wurden: Von 35,00 DM auf 38,00 DM für KG.
Mal abgesehen von der Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro und von der Angleichung Bund an Land, kann sich irgendjemand noch daran erinnern, wann die Beihilfesätze angehoben wurden? Müsste vor 1992 gewesen sein…
Wahrscheinlich sind andere ältere PIs, die schon vor 1992 gearbeitet haben, ebenso vergesslich wie ich, und/oder sie haben, wie ich, die alten Listen längst entsorgt. Man braucht ja schließlich Platz im Regal für die Fachbücher und die Steuerordner :wink:
Vielleicht weiß Herr Appuhn ja mehr? Zutrauen würde ich es ihm!
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M0nique schrieb:
Hallo redbi, hallo eMKa, hallo webpt,
danke für Eure Mühe und Eure Beiträge!
Bin leider immer noch nicht schlauer…
@eMKa
Die Vergütungsliste der Beihilfe vom 1.1.2002 liegt mir ebenfalls vor. Danke trotzdem fürs Zuschicken.
@webpt
Eine Änderung der Vergütungssätze fand 2012 definitiv nicht statt.
@redbi
Ich kann mich noch erinnern, dass irgendwann Mitte der 90er die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen (die ca. 8% höher lagen) angeglichen wurden: Von 35,00 DM auf 38,00 DM für KG.
Mal abgesehen von der Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro und von der Angleichung Bund an Land, kann sich irgendjemand noch daran erinnern, wann die Beihilfesätze angehoben wurden? Müsste vor 1992 gewesen sein…
Wahrscheinlich sind andere ältere PIs, die schon vor 1992 gearbeitet haben, ebenso vergesslich wie ich, und/oder sie haben, wie ich, die alten Listen längst entsorgt. Man braucht ja schließlich Platz im Regal für die Fachbücher und die Steuerordner :wink:
Vielleicht weiß Herr Appuhn ja mehr? Zutrauen würde ich es ihm!
Einen Anspruch auf vollständige Kostendeckung gebe es nicht, sagt das Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in einem Urteil vom 20.3.2008.
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morpheus-06 schrieb:
die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel wurden 2001 angepasst, seither ist nichst mehr passiert.
Einen Anspruch auf vollständige Kostendeckung gebe es nicht, sagt das Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in einem Urteil vom 20.3.2008.
was genau verstehst Du unter angepasst? Meinst Du die Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro?
Die Beihilfesätze werden übrigens selbst vom BMI in einer Pressemitteilung vom Februar 2004 als nicht kostendeckend beurteilt: „Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt“.
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M0nique schrieb:
Hallo morpheus-06,
was genau verstehst Du unter angepasst? Meinst Du die Aufrundung auf die nächsten 0,05 Euro?
Die Beihilfesätze werden übrigens selbst vom BMI in einer Pressemitteilung vom Februar 2004 als nicht kostendeckend beurteilt: „Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt“.
Das BMI hat schon mehrfach, schriftlich, als nicht kostendeckend beurteilt. Ist wie gesagt nur eine Beihilfe :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Das kann ich dir leider nicht sagen, ich habe keine Listen mehr.
Das BMI hat schon mehrfach, schriftlich, als nicht kostendeckend beurteilt. Ist wie gesagt nur eine Beihilfe :smile:
Beide Listen müsste ich noch haben, aber nur in der Praxis.
Auf Wunsch kann ich sie dir schicken.
Deiner Meinung zu vielen Beiträgen / Kommentaren hier, schließe ich mich an.
Viele Grüße
Frank
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sfh schrieb:
Die Beihilfesätze wurden im Jahr vor der Euroeinführung angehoben, also 2001. Mit der neuen Euro Liste 2002 erfolgte dann nur noch eine Aufrundung der Centbeträge.
Beide Listen müsste ich noch haben, aber nur in der Praxis.
Auf Wunsch kann ich sie dir schicken.
Deiner Meinung zu vielen Beiträgen / Kommentaren hier, schließe ich mich an.
Viele Grüße
Frank
das wäre suuuuuuper!!!!
Dank schon mal im Voraus
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M0nique schrieb:
Hallo Frank,
das wäre suuuuuuper!!!!
Dank schon mal im Voraus
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webpt schrieb:
...Immer wieder lese ich, dass die Beihilfetarife seit 2000, bzw. 2001 nicht erhöht worden sind. ...
Keine Bange, du hast nichts verpasst, die Beihilfetarife sind geblieben.
Wobei es dir aber klar sein müsste, dass sich in so kurzer Zeit ( seit 2001 ) nicht wesentlich etwas geändert haben kann.
Diese Tarife erhalten die berechtigten Versicherten als Zuschuss/ Beihilfe zu den Behandlungskosten, den Rest müssen/ müssten sie selber zahlen.
ich habe vor einiger Zeit hier im Forum gelesen von folgenden Anpassungen:
01.01.85, dann 01.01.92 (KG 35,-- DM, MT 40,--DM), dann 01.03.01 (KG 38,--DM, MT 45,--DM) und dann 01.01.02 lediglich Europreisumrechnung. Das Verhältnis zu den VdAK Tarifen wurde in den sechziger Jahren auf den Faktor 1,6 festgeschrieben.
Ich finde es persönlich auch wichtig, diese Historie zu kennen, auch wenn man nicht nach den Beihilfevorschriften abrechnet. Durch diese Kenntnisse hat man eine gute Argumentationshilfe wenn es wieder Privatpatienten gibt, die einem diesen Beihilfesatz, der jetzt also 13 Jahren unverändert dasteht, als Basis für seine Abrechnung aufdrängen möchten.
Eigentlich müßte es "dem letzten Deppen" (=bayrisch herb ausgedrückt) klar sein, daß keine Praxis mit Sätzen abrechnen kann, die vor 13 Jahren ohne jeglichen betriebswirtschaftlichen Ansatz von irgendwelchen Beamten so festgelegt wurden.
Umgerechnet erfolgte also im Verlauf von fast 22 Jahren bei KG eine Änderung um ca. 10 % und bei Manuelle Therapie um ca. 11 %.
Hat jemand von Euch Vergleichzahlen für Änderungen in anderen Bereichen innerhalb der letzten 22 Jahre??? Zum Beispiel für Strom, Heizung, Wasser, Kfz-Kosten usw.??? Ich glaube vielen Posten, die uns Therapeuten betreffen sind inzwischen um ca. 100 % und mehr gestiegen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
[bearbeitet am 05.01.14 19:24]
[bearbeitet am 05.01.14 19:31]
[bearbeitet am 05.01.14 19:32]
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toll!!! :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: Genau eine solche Antwort hatte ich mir erhofft :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: Freu!!! :blush: :blush: :blush: Danke!!!
Nun empfinde ich persönlich aber die Aufrundung bei der Euroumstellung mitnichten als Erhöhung, da sie im Promillebereich liegt. Und – soweit ich mich erinnere – sind 2001 nur die Beihilfetarife Bund an die Beihilfetarife Land angepasst worden (Erhöhung Bund Durchschnitt um 10%). An den Beihilfe-Land-Vergütungen hat sich 2001 nichts geändert. Von daher darf man getrost sagen, dass die Beihilfevergütungen Land seit 24 Jahren nicht gestiegen sind.
Beachtet man die 1992 noch üblichen 30 Minuten Behandlungszeit und die jetzt gängigen 20 Minuten für KG, bedeutet dass eine faktische Erhöhung um 50% der Beihilfe-Land-Vergütung. Bei den unverändert in den Beihilfevergütungen aufgelisteten 30 Minuten für MT, bedeutet das ein Minus entsprechend der Inflationsrate 1992 bis 2013 von 41,5%.
Habe mal eben recherchiert, leider habe ich über Wasser und Gas nichts gefunden, aber immerhin über die Strompreise – weit über der Inflationsrate:
Strompreis 1992 = 0,29 DM - Strompreis 2012 = 0,26 Euro (95,58% Erhöhung)
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Achilles2,
toll!!! :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: :clap: :sunglasses: Genau eine solche Antwort hatte ich mir erhofft :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: Freu!!! :blush: :blush: :blush: Danke!!!
Nun empfinde ich persönlich aber die Aufrundung bei der Euroumstellung mitnichten als Erhöhung, da sie im Promillebereich liegt. Und – soweit ich mich erinnere – sind 2001 nur die Beihilfetarife Bund an die Beihilfetarife Land angepasst worden (Erhöhung Bund Durchschnitt um 10%). An den Beihilfe-Land-Vergütungen hat sich 2001 nichts geändert. Von daher darf man getrost sagen, dass die Beihilfevergütungen Land seit 24 Jahren nicht gestiegen sind.
Beachtet man die 1992 noch üblichen 30 Minuten Behandlungszeit und die jetzt gängigen 20 Minuten für KG, bedeutet dass eine faktische Erhöhung um 50% der Beihilfe-Land-Vergütung. Bei den unverändert in den Beihilfevergütungen aufgelisteten 30 Minuten für MT, bedeutet das ein Minus entsprechend der Inflationsrate 1992 bis 2013 von 41,5%.
Habe mal eben recherchiert, leider habe ich über Wasser und Gas nichts gefunden, aber immerhin über die Strompreise – weit über der Inflationsrate:
Strompreis 1992 = 0,29 DM - Strompreis 2012 = 0,26 Euro (95,58% Erhöhung)
Gruß von Monique
eigentlich sind beihilfefähigen Höchstsätze eine willkürliche, auf keinen Fall sachbezogene, Betragsfestlegung auf rein ausgabenpolitischer Grundlage.
Ob der Staat seine Diener durch Anpassungsverzichte über den Tisch zieht und diese das mit sich machen lassen (müssen), ist allein deren interne Angelegenheit.
Daß sich aber die Kostenentwicklung (z. B. die Beiträge für private Krankenversicherungen oder Dienstleistungen im Gesundheitswesen) nicht an diese Philosophie hält, dürfte auch den Dienstherren der Beamten nicht gänzlich verborgen bleiben.
Mir fehlen nun die genauen Kenntnisse, ob diese Problematik nicht durch entsprechend angepasste Erhöhungen von Gehältern und Pensionen abgepuffert wird.
Beamte haben mit Sicherheit, in den letzten 10 Jahren, keine 2-stelligen Reallohnverluste, wie z. B. die Physiotherapeuten, erdulden müssen.
Welche Aktivitäten entwickeln eigentlich die Staatsdiener um an der, angeblich, belastenden Situation etwas zu ändern?
Wird eventuell ihr "Stand" ähnlich effektiv und tagträumerisch vertreten wie der der Physios?
Vielleicht sind die Beamten aber auch ganz zufrieden mit der aktuellen Situation. Setzen sie anscheinend doch großteils ihre Bedingungen, bei den Vereinbarungen mit den Heilhilfsberuflern, durch. Somit profitieren sie weiter von den Billigtarifen ihrer privaten "Restversicherungen".
Dass diese Versicherer darin dann einen "ortsüblichen Preis" zu sehen glauben, der über Jahrzehnte nahezu konstant bleibt, ist doch schon dreist.
Erhöhen sie doch ihre Beiträge regelmäßig.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.01.14 11:50]
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mocca schrieb:
hallo,
eigentlich sind beihilfefähigen Höchstsätze eine willkürliche, auf keinen Fall sachbezogene, Betragsfestlegung auf rein ausgabenpolitischer Grundlage.
Ob der Staat seine Diener durch Anpassungsverzichte über den Tisch zieht und diese das mit sich machen lassen (müssen), ist allein deren interne Angelegenheit.
Daß sich aber die Kostenentwicklung (z. B. die Beiträge für private Krankenversicherungen oder Dienstleistungen im Gesundheitswesen) nicht an diese Philosophie hält, dürfte auch den Dienstherren der Beamten nicht gänzlich verborgen bleiben.
Mir fehlen nun die genauen Kenntnisse, ob diese Problematik nicht durch entsprechend angepasste Erhöhungen von Gehältern und Pensionen abgepuffert wird.
Beamte haben mit Sicherheit, in den letzten 10 Jahren, keine 2-stelligen Reallohnverluste, wie z. B. die Physiotherapeuten, erdulden müssen.
Welche Aktivitäten entwickeln eigentlich die Staatsdiener um an der, angeblich, belastenden Situation etwas zu ändern?
Wird eventuell ihr "Stand" ähnlich effektiv und tagträumerisch vertreten wie der der Physios?
Vielleicht sind die Beamten aber auch ganz zufrieden mit der aktuellen Situation. Setzen sie anscheinend doch großteils ihre Bedingungen, bei den Vereinbarungen mit den Heilhilfsberuflern, durch. Somit profitieren sie weiter von den Billigtarifen ihrer privaten "Restversicherungen".
Dass diese Versicherer darin dann einen "ortsüblichen Preis" zu sehen glauben, der über Jahrzehnte nahezu konstant bleibt, ist doch schon dreist.
Erhöhen sie doch ihre Beiträge regelmäßig.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.01.14 11:50]
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5152
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=6631 :smile:
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Raiko S schrieb:
an der Gesamtsituation hat sich seit 10 Jahren nichts geändert:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5152
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=6631 :smile:
>> Beachtet man die 1992 noch üblichen 30 Minuten Behandlungszeit und die jetzt gängigen 20 Minuten für KG,...<<
worauf beziehst Du das???
Ich habe noch nie seit 1971 für z.B. KG 30 Min behandelt, es war ja auch keine Pflicht bei der GKV...und was in den Beihilfesätzen von Zeiten geschrieben wurde, hatte mich noch nie interressiert, da ich keine Verträge mit der selben hatte bzw habe.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.01.14 12:20]
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JürgenK schrieb:
Hallo M0nique,
>> Beachtet man die 1992 noch üblichen 30 Minuten Behandlungszeit und die jetzt gängigen 20 Minuten für KG,...<<
worauf beziehst Du das???
Ich habe noch nie seit 1971 für z.B. KG 30 Min behandelt, es war ja auch keine Pflicht bei der GKV...und was in den Beihilfesätzen von Zeiten geschrieben wurde, hatte mich noch nie interressiert, da ich keine Verträge mit der selben hatte bzw habe.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.01.14 12:20]
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Achilles2 schrieb:
Hallo MOnique,
ich habe vor einiger Zeit hier im Forum gelesen von folgenden Anpassungen:
01.01.85, dann 01.01.92 (KG 35,-- DM, MT 40,--DM), dann 01.03.01 (KG 38,--DM, MT 45,--DM) und dann 01.01.02 lediglich Europreisumrechnung. Das Verhältnis zu den VdAK Tarifen wurde in den sechziger Jahren auf den Faktor 1,6 festgeschrieben.
Ich finde es persönlich auch wichtig, diese Historie zu kennen, auch wenn man nicht nach den Beihilfevorschriften abrechnet. Durch diese Kenntnisse hat man eine gute Argumentationshilfe wenn es wieder Privatpatienten gibt, die einem diesen Beihilfesatz, der jetzt also 13 Jahren unverändert dasteht, als Basis für seine Abrechnung aufdrängen möchten.
Eigentlich müßte es "dem letzten Deppen" (=bayrisch herb ausgedrückt) klar sein, daß keine Praxis mit Sätzen abrechnen kann, die vor 13 Jahren ohne jeglichen betriebswirtschaftlichen Ansatz von irgendwelchen Beamten so festgelegt wurden.
Umgerechnet erfolgte also im Verlauf von fast 22 Jahren bei KG eine Änderung um ca. 10 % und bei Manuelle Therapie um ca. 11 %.
Hat jemand von Euch Vergleichzahlen für Änderungen in anderen Bereichen innerhalb der letzten 22 Jahre??? Zum Beispiel für Strom, Heizung, Wasser, Kfz-Kosten usw.??? Ich glaube vielen Posten, die uns Therapeuten betreffen sind inzwischen um ca. 100 % und mehr gestiegen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
[bearbeitet am 05.01.14 19:24]
[bearbeitet am 05.01.14 19:31]
[bearbeitet am 05.01.14 19:32]
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