Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
wolf-oliver58 schrieb:
Hallo zusammen,ist es richtig, daß wir wenn bei ergänzendes Heilmittel Wärmetherapie steht, wir das selber ändern dürfen mit telefonischer Absprache mit dem Arzt, ohne eine zusätzliche Arztunterschrift?Auf der Rückseite vermerkt man nur die Spezifizierung und das Datum der Änderung?
Für mich ist diese Regelung nicht ganz klar: welche Angabe stellt lediglich eine ergänzende Angabe dar, was ist dagegen ein anderes Heilmittel - also keine Ergänzung zu "dem" vorgesehenen Heilmittel. Beispiel: MLD ohne Zeitangabe sehe ich als ergänzungswürdig an, aber ist MLD30 schon ein anderes Heilmittel als MLD45? Eine Warmpackung gegenüber Heißluft ist für mich eher ein anderes Heilmittel statt einer Ergänzung - beides läuft aber im Heilmittelkatalog unter der Auswahl der Heilmittel als Wärmetherapie. Dies würde also die Änderung ohne Arztunterschrift nahelegen.
Gute Frage - möglicherweise notfalls streitwürdig zu klären, wenn die Kassen sich nicht freuen, dass alle Wärmeverordnungen - selbstverständlich in Absprache mit dem Arzt - zur Warmpackung wurden...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Du beziehst dich mit der Annahme vermutlich auf die Anlage 3 der Heilmittel-Richtlinie, wo dieses Vorgehen ("Änderung nur im Einvernehmen mit Arzt ohne erneute Arztunterschrift") für den Punkt h) genannt wird: "gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel".
Für mich ist diese Regelung nicht ganz klar: welche Angabe stellt lediglich eine ergänzende Angabe dar, was ist dagegen ein anderes Heilmittel - also keine Ergänzung zu "dem" vorgesehenen Heilmittel. Beispiel: MLD ohne Zeitangabe sehe ich als ergänzungswürdig an, aber ist MLD30 schon ein anderes Heilmittel als MLD45? Eine Warmpackung gegenüber Heißluft ist für mich eher ein anderes Heilmittel statt einer Ergänzung - beides läuft aber im Heilmittelkatalog unter der Auswahl der Heilmittel als Wärmetherapie. Dies würde also die Änderung ohne Arztunterschrift nahelegen.
Gute Frage - möglicherweise notfalls streitwürdig zu klären, wenn die Kassen sich nicht freuen, dass alle Wärmeverordnungen - selbstverständlich in Absprache mit dem Arzt - zur Warmpackung wurden...
Gruß
Nora
Anderes Heilmittel wäre z.B. Kältetherapie oder Elektrotherapie.
Aber ja man ist schon ganz wuschig mit dem ganzen was wäre wenn....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Ich würde in dem Fall sagen, dass Wärmetherapie an sich ja kein Heilmittel ist. Hier fehlt die Spezifizierung. Also wäre es meiner Meinung nach schon eher eine Ergänzung.
Anderes Heilmittel wäre z.B. Kältetherapie oder Elektrotherapie.
Aber ja man ist schon ganz wuschig mit dem ganzen was wäre wenn....
Mein Profilbild bearbeiten