Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich hab es letztens irgendwo gelesen finde es aber nicht mehr. Bin mir beim durchforsten des BRV auch nicht sicher. Wenn ich eine VO mit elektrotherapie oder US erhalte, das aber nicht anbiete/abrechnen kann. Kann ich trotzdem das Rezept annehmen und das einfach nur mit dem primären Heilmittel abrechnen?
und frage zwei: wie ist es mit HB? Wenn der Patient HB verordnet hat, aber keinen HB mehr nötig hat. Kann ich das einfach ohne HB abrechnen oder muss ich das ändern lassen?
vielen Dank im Voraus
Grüße
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HaJü schrieb:
Ich würde es mal so formulieren. Wenn Du ET bzw. den Hausbesuch durchführen würdes, es Dir aber auf der Rückseite nicht bestätigen lassen würdest, setzt dir die Kasse ET oder HB ab und freut sich. Also nicht so umständlich denken.
Hier wär es vielleicht sinnvoll mal mit dem verordnenden Arzt zu sprechen ...mal so: wenn Du keine "Elektro" hast egals welche dann kann das Rezept nicht angenommen werden bzw müste es vom Arzt abgeändert werden
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi Silvio,
Hier wär es vielleicht sinnvoll mal mit dem verordnenden Arzt zu sprechen ...mal so: wenn Du keine "Elektro" hast egals welche dann kann das Rezept nicht angenommen werden bzw müste es vom Arzt abgeändert werden
MfG
JürgenK ;)
1. Frage: wenn du etwas nicht anbieten kannst, darfst du die VO so nicht annehmen und musst den Patienten an Kollegen verweisen. Oder die VO muss geändert werden. Nur "nicht abrechnen" stellt hier einen Verstoß gegen deinem Sicherstellungsauftrag laut BRV da.
2. Frage: Siehe BRV. Nein, bei nicht durchgeführtem HB reicht es, es nicht abzurechnen. Die VO braucht nicht geändert zu werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Silvio Wachter
1. Frage: wenn du etwas nicht anbieten kannst, darfst du die VO so nicht annehmen und musst den Patienten an Kollegen verweisen. Oder die VO muss geändert werden. Nur "nicht abrechnen" stellt hier einen Verstoß gegen deinem Sicherstellungsauftrag laut BRV da.
2. Frage: Siehe BRV. Nein, bei nicht durchgeführtem HB reicht es, es nicht abzurechnen. Die VO braucht nicht geändert zu werden.
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Silvio Wachter schrieb:
Guten Morgen,
ich hab es letztens irgendwo gelesen finde es aber nicht mehr. Bin mir beim durchforsten des BRV auch nicht sicher. Wenn ich eine VO mit elektrotherapie oder US erhalte, das aber nicht anbiete/abrechnen kann. Kann ich trotzdem das Rezept annehmen und das einfach nur mit dem primären Heilmittel abrechnen?
und frage zwei: wie ist es mit HB? Wenn der Patient HB verordnet hat, aber keinen HB mehr nötig hat. Kann ich das einfach ohne HB abrechnen oder muss ich das ändern lassen?
vielen Dank im Voraus
Grüße
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