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Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
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Krankengymnastik für Kinder
spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Ich wende mich an dieses Forum, um zu versuchen, meiner Freundin zu helfen, die aufgrund von Problemen an ihrer Arbeitsstelle grad ziemlich durch den Wind ist. Vielleicht könnt ihr (erfahrene Praxisinhaber, Angestellte oder alle, die sich mit den rahmenvertraglichen Regelungen besser auskennen) mir bzw. uns ein wenig Rat geben zu folgendem Problem (ich versuch mich kurz und prägnant zu fassen, bin allerdings eher fachfremd):
Aufgrund von „Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung“ ist ihrem Chef (Physiotherapeut und Praxisinhaber seit vielen Jahren) seitens einer großen Krankenkassengruppe die Zulassung entzogen worden. Ab sofort könnte die Praxis nur noch Rezepte der anderen KK-Gruppe behandeln, somit würden ca. 30-40 % der Patienten wegfallen. Er möchte zwar Antrag auf Neuzulassung stellen, rechnet aber nicht mit Erfolg.
Jetzt hat er meine Freundin gefragt bzw. gebeten (28 Jahre, seit 4,5 Jahren dort Vollzeit angestellt, 40h/Woche, Fobis: MT- und MLD-Zertifikat und kleinere Sachen wie Fußreflex u.ä., insgesamt hat Praxis 5 Angestellte, hauptsächlich Halbtagskräfte), ob sie die fachliche Leitung übernehmen würde (es gab vorher wohl keine fachliche Leitung, bzw. es war der Chef selbst). Dann könne wohl die Praxis, wenn meine Freundin zusätzlich eine Erklärung unterschreibt, dass sie „für die allumfassende Einhaltung der rahmenvertraglichen Regelungen (Rahmenvertrag über die Durchführung (…) etc.), vor allem in Bezug auf die Abrechnung, alleine als fachlicher Leiter der Praixs haftet und die Verantwortung hierfür übernimmt“, über einen neuen Antrag auf Zulassung die oben erwähnte entzogene Zulassung wieder erteilt bekommen.
Der Chef würde weiterhin die Abrechnung machen, darum müsse sie sich nicht kümmern sie dürfe aber natürlich den vollen Einblick haben. Er könne ihr allerdings keine Gehaltserhöhung geben und sie solle sich möglichst schnell entscheiden.
Wonach klingt das für euch? Worauf bezieht sich die Haftung in der Klausel? Welche Konsequenzen drohen? Ich weiß echt nicht, was ich ihr raten soll! Ist das überhaubt ein faires „Angebot“? Sie riskiert ja, sollten wieder „Unregelmäßigkeiten“ auftreten, ja dann ihre Zulassung und sie kann vielleicht selbst nie eine Praxis aufmachen bzw. stellt sie evtl. kein AG mehr ein!? Für mich klingt das wie: „Leih mir deinen Kopf, denn meiner ist schon ab!“
Bitte sagt mir eure Meinung, damit wir mehr Klarheit bekommen!
Vielen Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Physiotherapeuten-Community!
Ich wende mich an dieses Forum, um zu versuchen, meiner Freundin zu helfen, die aufgrund von Problemen an ihrer Arbeitsstelle grad ziemlich durch den Wind ist. Vielleicht könnt ihr (erfahrene Praxisinhaber, Angestellte oder alle, die sich mit den rahmenvertraglichen Regelungen besser auskennen) mir bzw. uns ein wenig Rat geben zu folgendem Problem (ich versuch mich kurz und prägnant zu fassen, bin allerdings eher fachfremd):
Aufgrund von „Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung“ ist ihrem Chef (Physiotherapeut und Praxisinhaber seit vielen Jahren) seitens einer großen Krankenkassengruppe die Zulassung entzogen worden. Ab sofort könnte die Praxis nur noch Rezepte der anderen KK-Gruppe behandeln, somit würden ca. 30-40 % der Patienten wegfallen. Er möchte zwar Antrag auf Neuzulassung stellen, rechnet aber nicht mit Erfolg.
Jetzt hat er meine Freundin gefragt bzw. gebeten (28 Jahre, seit 4,5 Jahren dort Vollzeit angestellt, 40h/Woche, Fobis: MT- und MLD-Zertifikat und kleinere Sachen wie Fußreflex u.ä., insgesamt hat Praxis 5 Angestellte, hauptsächlich Halbtagskräfte), ob sie die fachliche Leitung übernehmen würde (es gab vorher wohl keine fachliche Leitung, bzw. es war der Chef selbst). Dann könne wohl die Praxis, wenn meine Freundin zusätzlich eine Erklärung unterschreibt, dass sie „für die allumfassende Einhaltung der rahmenvertraglichen Regelungen (Rahmenvertrag über die Durchführung (…) etc.), vor allem in Bezug auf die Abrechnung, alleine als fachlicher Leiter der Praixs haftet und die Verantwortung hierfür übernimmt“, über einen neuen Antrag auf Zulassung die oben erwähnte entzogene Zulassung wieder erteilt bekommen.
Der Chef würde weiterhin die Abrechnung machen, darum müsse sie sich nicht kümmern sie dürfe aber natürlich den vollen Einblick haben. Er könne ihr allerdings keine Gehaltserhöhung geben und sie solle sich möglichst schnell entscheiden.
Wonach klingt das für euch? Worauf bezieht sich die Haftung in der Klausel? Welche Konsequenzen drohen? Ich weiß echt nicht, was ich ihr raten soll! Ist das überhaubt ein faires „Angebot“? Sie riskiert ja, sollten wieder „Unregelmäßigkeiten“ auftreten, ja dann ihre Zulassung und sie kann vielleicht selbst nie eine Praxis aufmachen bzw. stellt sie evtl. kein AG mehr ein!? Für mich klingt das wie: „Leih mir deinen Kopf, denn meiner ist schon ab!“
Bitte sagt mir eure Meinung, damit wir mehr Klarheit bekommen!
Vielen Dank im Voraus!
Deine Freundin kann natürlich Fachliche Leitung werden. Das bedeutet aber auch, dass sie die Verantwortung hat... auch für die Abrechnung. Sie ist sozusagen der Chef der Praxis.
Aus meiner Sicht kann sie dann die Abrechnung nicht den Chef machen lassen, da sie in der Verantwortung steht und der Chef bereits geschludert hat.
Ich würde hier sehr genau prüfen, ob sie sich diesem Risiko aussetzen will...
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Wonderwoman schrieb:
Wenn die Zulassung entzogen wird, sind schon massive Unregelmäßigkeiten aufgetaucht bzw. es liegt massiver Abrechnungsbetrug vor.
Deine Freundin kann natürlich Fachliche Leitung werden. Das bedeutet aber auch, dass sie die Verantwortung hat... auch für die Abrechnung. Sie ist sozusagen der Chef der Praxis.
Aus meiner Sicht kann sie dann die Abrechnung nicht den Chef machen lassen, da sie in der Verantwortung steht und der Chef bereits geschludert hat.
Ich würde hier sehr genau prüfen, ob sie sich diesem Risiko aussetzen will...
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Ich würde dem Chef höchstens vorschlagen ihm die Praxis
> abzukaufen.
......................
aber dann nicht mit dem Chef weiterarbeiten, sondern der muß dann auch wirklich raus.
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die neue schrieb:
canna41 schrieb:
Ich würde dem Chef höchstens vorschlagen ihm die Praxis
> abzukaufen.
......................
aber dann nicht mit dem Chef weiterarbeiten, sondern der muß dann auch wirklich raus.
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canna41 schrieb:
Hallo MAB. An der Stelle Deiner Freundin würde ich von so einer Sache die Finger lassen. Ein Entzug einer Kassenzulassung setzt voraus dass ein Praxisinhaber mehrfach gegen die Vorgaben verstossen hat. Dies kann unter Umständen sein, dass er mehrfach "vergessen" hat einen Therapeutenwechsel mit entsprechenden Zertifikaten und somit zusätzlichen Einnahmequellen den entsprechenden Krankenkassen zu melden. Er hat also Rezepte entgegenommen, die er nicht hätte abrechnen können. Passiert soetwas einmalig muss er den zuviele erhaltenen Betrag zurückerstatten und wird abgemahnt. Die meisten Praxisinhaber gehören einen Berufsverband mit interegriertem Rechtsanwalt an. Wenn der RA des Berufsverbandes schon nichts gegen den teilweisen Entzug der Kassenzulassung ausrichten kann müssen die Verstöße des jetzigen Praxisinhabers vermehrt aufgetreten sein und schon immense Ausmaße angenommen haben. Ich würde dem Chef höchstens vorschlagen ihm die Praxis abzukaufen. Sollte Deine Freundin dies nicht wollen wird Sie mit ihren Fortbildungen zudem schnell wieder eine Anstellung finden.
wenn dann hat er massiv betrogen und die anderen Kassen werden die Zulassungen wohl auch kündigen.
Edit
und zugelassen bleibt der PI, nicht der fachliche Leiter. Daher werden die Kassen keine neue Zulassung aussprechen, bis nicht alles geklärt bzw. zurück bezahlt ist. So bleibt nur noch der Praxisverkauf.
[bearbeitet am 19.12.13 07:41]
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morpheus-06 schrieb:
kurz und knapp - Finger Weg
wenn dann hat er massiv betrogen und die anderen Kassen werden die Zulassungen wohl auch kündigen.
Edit
und zugelassen bleibt der PI, nicht der fachliche Leiter. Daher werden die Kassen keine neue Zulassung aussprechen, bis nicht alles geklärt bzw. zurück bezahlt ist. So bleibt nur noch der Praxisverkauf.
[bearbeitet am 19.12.13 07:41]
alles andere wurde schon geschrieben :)
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Papa Alpaka schrieb:
Finger weg (Punkt).
alles andere wurde schon geschrieben :)
das wichtigste für die Zusammenarbeit fehlen - Vertrauen!
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HM-Erbringer schrieb:
Warum nicht eine eigene Praxis aufmachen und die scheidenden Kunden mitnehmen - Abrechnungsunregelmäßigkeiten passieren nicht zufällig, mir würde
das wichtigste für die Zusammenarbeit fehlen - Vertrauen!
Ich stimme meinen Kollegen zu, dass es eher Sinn macht, sich nach einem neuen Job umzusehen.
Gruß S.
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Der Chef muss ganz aus dem Betrieb raus mit seinem schlechten Ruf bei den Kassen. Den Betrieb dann weiterzuführen - nach Kauf -, ist bei dem Vorlauf schon belastet genug.
Der für Deine freundin bessere Weg ist saMT ANDREN MA SICH SCHLELLSTENS VON SO EINEM CHEF ZU TRENNEN !!
Ist wenigstens die Abrechnung incl. Soz.Vers. korrekt??
MfG hgb :hushed:
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hgb schrieb:
Eine Abrechnung, für die man haften soll, aber nur einblicken darf ist doch ein Selbstmordkommando bei diesem Vorlauf!!
Der Chef muss ganz aus dem Betrieb raus mit seinem schlechten Ruf bei den Kassen. Den Betrieb dann weiterzuführen - nach Kauf -, ist bei dem Vorlauf schon belastet genug.
Der für Deine freundin bessere Weg ist saMT ANDREN MA SICH SCHLELLSTENS VON SO EINEM CHEF ZU TRENNEN !!
Ist wenigstens die Abrechnung incl. Soz.Vers. korrekt??
MfG hgb :hushed:
Sorry, steh`grad auf der Leitung! Meinst Du, ob ihr Chef ihr selbst den Lohn korrekt bezahlt hat bzw. die Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt hat!?
Ich denke ja.... aber wie könnte sie das nachprüfen? Bin selbst schon total kirre jetzt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
" Ist wenigstens die Abrechnung incl. Soz.Vers. korrekt??"
Sorry, steh`grad auf der Leitung! Meinst Du, ob ihr Chef ihr selbst den Lohn korrekt bezahlt hat bzw. die Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt hat!?
Ich denke ja.... aber wie könnte sie das nachprüfen? Bin selbst schon total kirre jetzt...
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Wonderwoman schrieb:
Bei mir bekommt jeder AN einmal im Jahr die Jahresmeldung mit Beträgen an die Sozialversicherung.
Auf den Jahresauszug der Zahlungen zur Soz.Vers. hat Wonderwoman hingewiesen.
Rückfrage bei der eigenen Kasse und der DR klären, ob es dort Unregelmäßigkeiten gab. Dann wäre noch zu prüfen, ob die Beträge der Gehaltshöhe entsprechen. Wenn ein PI das selber macht, kann er schummeln.
So ist das, wenn das Mißtrauen erst einmal da ist, deswegen wie fast alle:
Mindestens Finger weg, besser ganz weg da!!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. genau das meine ich.
Auf den Jahresauszug der Zahlungen zur Soz.Vers. hat Wonderwoman hingewiesen.
Rückfrage bei der eigenen Kasse und der DR klären, ob es dort Unregelmäßigkeiten gab. Dann wäre noch zu prüfen, ob die Beträge der Gehaltshöhe entsprechen. Wenn ein PI das selber macht, kann er schummeln.
So ist das, wenn das Mißtrauen erst einmal da ist, deswegen wie fast alle:
Mindestens Finger weg, besser ganz weg da!!
mfg hgb :wink:
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eMKa schrieb:
dr prüft i.d.r. alle vier jahre -
Ich weiß von einer Praxis (ist schon einige Jahre her), wo der PI für mindestens die Hälfte seiner AN nicht oder nur teilweise die Sozialabgaben abgeführt hat und dies erst bei der Insolvenz aufgeflogen ist.
Deshalb würde ich hgbs Hinweis, dies bei der KK und der DRV zu überprüfen, ob alles in der korrekten Höhe gezahlt wurde, sehr ernst nehmen.
Wenn du Kassenzulassung entzogen wird, dann ist richtig Betrug im Spiel und ganz sicher werden die anderen KK folgen.
Deshalb ist es für deine Freundin gar nicht möglich dort als FL zu arbeiten, denn das geht nur in einer Praxis mit Kassenzulassung.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das will nichts besagen. Er kann z. B. einen AN gar nicht dort gemeldet haben. Wenn er es nicht über einen Stb. regelt, kann er durchaus schummeln.
Ich weiß von einer Praxis (ist schon einige Jahre her), wo der PI für mindestens die Hälfte seiner AN nicht oder nur teilweise die Sozialabgaben abgeführt hat und dies erst bei der Insolvenz aufgeflogen ist.
Deshalb würde ich hgbs Hinweis, dies bei der KK und der DRV zu überprüfen, ob alles in der korrekten Höhe gezahlt wurde, sehr ernst nehmen.
Wenn du Kassenzulassung entzogen wird, dann ist richtig Betrug im Spiel und ganz sicher werden die anderen KK folgen.
Deshalb ist es für deine Freundin gar nicht möglich dort als FL zu arbeiten, denn das geht nur in einer Praxis mit Kassenzulassung.
Gruß Britt
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
.. ich danke für die Untertsützung, manche AN sind in diesen Dingen zu vertrauensseelig. :frowning: - duselig sagt man bei uns im Norden.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
ich bin seit über 30 j. ag - aber diese tricks sind mir neu -
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eMKa schrieb:
> manche AN sind in diesen Dingen zu vertrauensseelig. - duselig sagt man . . .
ich bin seit über 30 j. ag - aber diese tricks sind mir neu -
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Wonderwoman schrieb:
Dann hast Du ja was dazugelernt... :smile: :smile: :smile: :wink:
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silvia43 schrieb:
puuhh,ich würde als fachlicher Leiter die Finger davon lassen! Deine Freundin soll die Praxis übernehmen, Neuzulassung beantragen und den "alten PI" rauskicken, der macht nichts gutes - sehr mit Vorsicht zu geniessen. Wenn er dies so nicht möchte, such dir ne neue Praxis aber nicht mit dem jetzigen Chef
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eMKa schrieb:
auf meine alten tage lohnt sich das nicht mehr :smile: :smile:
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Shakespeare schrieb:
Der fachliche Leiter ist, wie der Begriff schon aussagt, ausschließlich zuständig für die fachlichen also nicht die abrechnungstechnischen Dinge einer Praxis. Hier bleibt der zugelassene Praxisinhaber gegenüber den Kostenträgern in der Verantwortung. Auch ein Vertrag zwischen Inhaber und FL ändert das nicht. Hier können zwar organisatorische Dinge auf den Mitarbeiter übertragen werden, jedoch ist der Mitarbeiter lediglich dem Chef gegenüber verantwortlich zu machen, d.h. es drohen ihm bei Fehlleistungen ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen. Mit der Zulassung und ihren Pflichten gegenüber den Krankenkassen hat das nichts zu tun (siehe auch @ Morpheus-06). Die Verfehlungen des Chef wurden bereits angemessen beurteilt. Diese nebst Konsequenzen und sein Vorschlag mit dem FL so weiterwursteln zu wollen, deuten darauf hin, dass er über keine Peilung verfügt.
Ich stimme meinen Kollegen zu, dass es eher Sinn macht, sich nach einem neuen Job umzusehen.
Gruß S.
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Katja Dietz schrieb:
"Leih mir deinen Kopf, denn meiner ist schon ab." - Spitze! Es ist alles gesagt. Finger weg!!!!
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