Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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Gemeinsam bringen wir mehr als 20
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über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Pat. aufgefordert, das Rezept ergänzen zu lassen.
Rezeptdatum ist jetzt der 19.7.
Gültig oder nicht?
Muss Austellungsdatum= Rezeptdatum sein???
VG trini
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Problem beschreiben
trini schrieb:
Hallo, habe Patient mit Rezept EM. rezept wurde am Entlassungstag 17.7 mit gegeben, ohne Rezeptkopf-also ohne Rezeptdatum.
Pat. aufgefordert, das Rezept ergänzen zu lassen.
Rezeptdatum ist jetzt der 19.7.
Gültig oder nicht?
Muss Austellungsdatum= Rezeptdatum sein???
VG trini
Und an die Fristen denken ;)
Wurde die Patientin aufgeklärt über das EM-rezept? Wir haben momentan viele Anfragen mit EM und es gibt immer wieder Diskussionen wieso und weshalb das Rezept abgebrochen werden muss, oder ungültig ist weil 1. Termin zu spät, da keine Aufklärung im KH stattgefunden hat.
Lg Melanie
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Habe gestern nochmal recherchiert und habe das gefunden:
"Die HeilmittelRichtlinie des GBA regelt in § 16a die Versorgung mit Heilmitteln im Rahmen des
Entlassmanagements. Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:
›
Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt
Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen
nach der Entlassung verordnen"
Demnach wäre für mich dass Rezept korrekt :blush: :unamused:
Patient hat keinerlei Aufklärung erhalten, sonst wäre er sicher auch nicht mit dem halb ausgefüllten Rezept losmarschiert :wink:
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trini schrieb:
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Habe gestern nochmal recherchiert und habe das gefunden:
"Die HeilmittelRichtlinie des GBA regelt in § 16a die Versorgung mit Heilmitteln im Rahmen des
Entlassmanagements. Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:
›
Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt
Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen
nach der Entlassung verordnen"
Demnach wäre für mich dass Rezept korrekt :blush: :unamused:
Patient hat keinerlei Aufklärung erhalten, sonst wäre er sicher auch nicht mit dem halb ausgefüllten Rezept losmarschiert :wink:
Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt
Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen
nach der Entlassung verordnen"
:wink:
Ab Tag 8 ist das Rezept ungültig und muss abgebrochen werden.
Es dürfen nur soviel Behandlungen in der einen Woche getätigt werden, wie Frequenz angegeben, egal wieviel Behandlungen auf dem rezept stehen.
Diese Entlassmanagmentrezepte sind nur für die Gewährung der Therapie, direkt nach dem KH. Innerhalb einer Woche muss der Patient bei seinem niedergelassenen Arzt vorstellig geworden sein und muss sich weitere Therapie verschreiben lassen.
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denise2003 schrieb:
trini schrieb am 24.7.18 08:16:
Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt
Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen
nach der Entlassung verordnen"
:wink:
Ab Tag 8 ist das Rezept ungültig und muss abgebrochen werden.
Es dürfen nur soviel Behandlungen in der einen Woche getätigt werden, wie Frequenz angegeben, egal wieviel Behandlungen auf dem rezept stehen.
Diese Entlassmanagmentrezepte sind nur für die Gewährung der Therapie, direkt nach dem KH. Innerhalb einer Woche muss der Patient bei seinem niedergelassenen Arzt vorstellig geworden sein und muss sich weitere Therapie verschreiben lassen.
1. Ausstellungsdatum = Entlassdatum sowie Rezeptvordruck mit Wasserzeichen
2. Innerhalb des 7. Tages nach Entlassung muss das Rezept angefangen worden sein, sofern ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen und dieser früher als diese 7 Tage ist, ist sich nach diesem zu richten.
3. Nach dem 12. Tag nach Entlassung muss das Rezept abgebrochen werden
4. Arztnr. beachten 444444xx
5. Immer EVO sowie das erste Rezept vom normalen Arzt ebenfalls EVO ist.
6. Pat sind zuzahlungspflichtig
Quelle hab ich leider nur im Geschäft...
Lg Meli
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MeFe89 schrieb:
Sagt wer?
1. Ausstellungsdatum = Entlassdatum sowie Rezeptvordruck mit Wasserzeichen
2. Innerhalb des 7. Tages nach Entlassung muss das Rezept angefangen worden sein, sofern ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen und dieser früher als diese 7 Tage ist, ist sich nach diesem zu richten.
3. Nach dem 12. Tag nach Entlassung muss das Rezept abgebrochen werden
4. Arztnr. beachten 444444xx
5. Immer EVO sowie das erste Rezept vom normalen Arzt ebenfalls EVO ist.
6. Pat sind zuzahlungspflichtig
Quelle hab ich leider nur im Geschäft...
Lg Meli
Sagt wer?
Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
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denise2003 schrieb:
MeFe89 schrieb am 24.7.18 09:17:
Sagt wer?
Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
Sagt wer?
Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
Dann soll dein Verband mal die HMR lesen.
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Tempelritter schrieb:
denise2003 schrieb am 24.7.18 13:02:
MeFe89 schrieb am 24.7.18 09:17:
Sagt wer?
Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
Dann soll dein Verband mal die HMR lesen.
Rückfrage bei AOK:
Rezept ungültig! Entlassungstag MUSS Ausstellungstag sein!
Meiner Meinung nach liest sich das im o.g. Abschnitt für mich trotzdem nicht so :grin:
aber nun gut...
nur nochmal zur Info für alle
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trini schrieb:
Hallo zusammen,
Rückfrage bei AOK:
Rezept ungültig! Entlassungstag MUSS Ausstellungstag sein!
Meiner Meinung nach liest sich das im o.g. Abschnitt für mich trotzdem nicht so :grin:
aber nun gut...
nur nochmal zur Info für alle
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Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
Dann soll dein Verband mal die HMR lesen.
Das glaube ich mittlerweile auch. :sunglasses:
Vielen Dank für die Aufklärung
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.7.18 13:59:
denise2003 schrieb am 24.7.18 13:02:
MeFe89 schrieb am 24.7.18 09:17:
Sagt wer?
Lg Meli
Teilte der Verband mir Anfang des Jahres mit
Dann soll dein Verband mal die HMR lesen.
Das glaube ich mittlerweile auch. :sunglasses:
Vielen Dank für die Aufklärung
Meli
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MeFe89 schrieb:
Gerne, jeder lernt von jedem :)
Meli
Liebe Grüße Jenny
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Jenny Schütze schrieb:
Vielen Dank für die Info!! Hatte schon Absetzungen!
Liebe Grüße Jenny
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MeFe89 schrieb:
Es muss Ausstellungsdatum = Entlasstag sein. Ist somit ungültig!
Und an die Fristen denken ;)
Wurde die Patientin aufgeklärt über das EM-rezept? Wir haben momentan viele Anfragen mit EM und es gibt immer wieder Diskussionen wieso und weshalb das Rezept abgebrochen werden muss, oder ungültig ist weil 1. Termin zu spät, da keine Aufklärung im KH stattgefunden hat.
Lg Melanie
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Para schrieb:
leider sagen zu wenig Ärzte im Vorfeld, dass sich der Patient vorher schon um Termine kümmern soll.
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idefix- schrieb:
Mir einem Entlassmanagement Rezept soll der PAt ja gaaaanz schnell einen Termin bekommen, denn nach sieben Tagen ist es ungültig. Bei momentanen Wartezeiten von drei Wochen minimum ist es bei uns dann nicht möglich. Auch nicht bei den anderen 8 Praxen am Ort.
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