Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
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neben der Abrechnung von Rezepten
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe ich das Entlassmangment so richtig verstanden? Ab Juli 2020 muss innerhalb von 14 Tagen begonnen und am 21. Tag beendet werden. Fange ich die Behandlung nun z.B. am 7. Tag (einschließlich des Entlassungstages) an und mache dann die letzte Behandlung am 14. Tag (einschließlich Wochenende etc.)? Eine kurze Info wäre sehr hilfreich. Danke.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Rahmenbedingungen für Verordnungen aus dem Entlassmanagement
Für die Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten besondere Fristen. So muss die Behandlung innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung begonnen werden und bis zum 12. Tag nach der Entlassung abgeschlossen sein. Die Verordnungsmenge ist dabei abhängig von der Behandlungsfrequenz vom Krankenhausarzt so zu bemessen, dass der 7-Tages-Zeitraum nicht überschritten wird Die Krankenkassen vergüten Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements nur innerhalb der genannten Zeiträume.
Bitte beachten Sie: Eine Verordnung nach einem Krankenhausaufenthalt, die von dem weiterbehandelnden (niedergelassenen) Arzt ausgestellt wird, gilt als Erstverordnung. Damit beginnt ein neuer Regelfall – unabhängig davon, ob eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wurde oder nicht.
Optica:
Entlassmanagement: Antworten auf Ihre Fragen
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Behandlungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Entlass-/Rezeptdatum begonnen werden
Die Behandlungen müssen innerhalb von 12 Kalendertagen ab Entlass-/Rezeptdatum abgeschlossen sein
Die Behandlungsdauer (Zeitraum von der ersten bis zur letzten Behandlung) darf maximal 7 Kalendertage betragen. Diese Vorgabe wird in der Praxis von den Kostenträgern jedoch unterschiedlich ausgelegt.
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Hands22 schrieb:
Physio Deutschland:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Rahmenbedingungen für Verordnungen aus dem Entlassmanagement
Für die Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten besondere Fristen. So muss die Behandlung innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung begonnen werden und bis zum 12. Tag nach der Entlassung abgeschlossen sein. Die Verordnungsmenge ist dabei abhängig von der Behandlungsfrequenz vom Krankenhausarzt so zu bemessen, dass der 7-Tages-Zeitraum nicht überschritten wird Die Krankenkassen vergüten Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements nur innerhalb der genannten Zeiträume.
Bitte beachten Sie: Eine Verordnung nach einem Krankenhausaufenthalt, die von dem weiterbehandelnden (niedergelassenen) Arzt ausgestellt wird, gilt als Erstverordnung. Damit beginnt ein neuer Regelfall – unabhängig davon, ob eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wurde oder nicht.
Optica:
Entlassmanagement: Antworten auf Ihre Fragen
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Behandlungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Entlass-/Rezeptdatum begonnen werden
Die Behandlungen müssen innerhalb von 12 Kalendertagen ab Entlass-/Rezeptdatum abgeschlossen sein
Die Behandlungsdauer (Zeitraum von der ersten bis zur letzten Behandlung) darf maximal 7 Kalendertage betragen. Diese Vorgabe wird in der Praxis von den Kostenträgern jedoch unterschiedlich ausgelegt.
auch bei Optica gefunden:
Für das Entlassmanagement gelten die Ausnahmeregelungen solange der Deutsche Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Bedeutung“ feststellt. Im Detail bedeutet das für alle Verordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab 09.03.2020:
Verlängerung der Beginnfrist von 7 auf 14 Tage
Verlängerung des Behandlungsabschlusses von 12 auf 21 Tage
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Physio2015 schrieb:
Hallo,
auch bei Optica gefunden:
Für das Entlassmanagement gelten die Ausnahmeregelungen solange der Deutsche Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Bedeutung“ feststellt. Im Detail bedeutet das für alle Verordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab 09.03.2020:
Verlängerung der Beginnfrist von 7 auf 14 Tage
Verlängerung des Behandlungsabschlusses von 12 auf 21 Tage
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canna41 schrieb:
Hallo. Leider habe ich das von meinem Berufsverband anders gehört. Dort hieß es, man müsste bei meinem Beispiel dann die Behandlung am 14. Tag abbrechen. Bin deshalb verunsichert, da dann notfalls nur 2-3 Behandlungen bei 2x wöchentlich gemacht werden dürften, damit die Frist von 7 Tagen zwischen Behandlungsbeginn und letzter Behandlung nicht überschritten würde. Was stimmt denn nun?
Link
Ich hoffe du kannst den Link so öffnen.
LG
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Physio2015 schrieb:
Hallo canna41,
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Ich hoffe du kannst den Link so öffnen.
LG
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