Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Vielen Dank und Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Hallo;Wie sehen die Fristen zu Coronazeiten aus. Ich weiß, normal, innerhalb von 7 Tagen anfangen, spätestensnach 12 Tagen aufhören.Meinte aber, zum Lockdown, wären die Fristen anders.
Vielen Dank und Grüße Kaba
ich hoffe, der link funktioniert
LG
Winnie
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Ah, jetzt weiß ich wo ich es gelesen habe. Vielen Dank.
Mein Hirn lässt nach (Post-Covid oder doch nur das Alter?)
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo Winnie;
Ah, jetzt weiß ich wo ich es gelesen habe. Vielen Dank.
Mein Hirn lässt nach (Post-Covid oder doch nur das Alter?)
Grüße KaBa
Hallo Winnie;
Ah, jetzt weiß ich wo ich es gelesen habe. Vielen Dank.
Mein Hirn lässt nach (Post-Covid oder doch nur das Alter?)
Grüße KaBa
Immer gerne.
Und Du wirst nicht die Einzige sein, welche derartige "Ausfallerscheinungen" hat ;---)
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WinnieE schrieb:
KaBa schrieb am 03.02.2021 13:16:
Hallo Winnie;
Ah, jetzt weiß ich wo ich es gelesen habe. Vielen Dank.
Mein Hirn lässt nach (Post-Covid oder doch nur das Alter?)
Grüße KaBa
Immer gerne.
Und Du wirst nicht die Einzige sein, welche derartige "Ausfallerscheinungen" hat ;---)
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WinnieE schrieb:
https://www.physio.de/community/news/schon-wieder-neue-sonderregelungen/99/10351/1
ich hoffe, der link funktioniert
LG
Winnie
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https://www.physio.de/community/news/schon-wieder-neue-sonderregelungen/99/10351/1
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kroetzi schrieb:
Hier im Link findest du hoffentlich wonach du suchst
https://www.physio.de/community/news/schon-wieder-neue-sonderregelungen/99/10351/1
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ronjane schrieb:
Leider beantwortet mir der link nicht die Frage. Bei ZVK steht was vin behandlungszeit 14 tage innerhalb der mlglichen 21 tage . In dem link eben nicht. Da könnte man es so verstehen, wenn ich an tag 1 beginbe,habe ich 21 tage Zeit um die Einheiten abzuarbeiten
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ronjane schrieb:
Bei der ausgangsfrage von mir habe ich versehentlich 31 Tage geschrieben
Hier wird noch eine Behandlungszeit von 14 Tagen angesprochen.
Im o.g. link steht ja nur man hat 14 Tage zu beginnen, muß aber nach 21 Tagen fertig sein. Theoretisch kann man dies doch anders auslegen...
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ronjane schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Hier wird noch eine Behandlungszeit von 14 Tagen angesprochen.
Im o.g. link steht ja nur man hat 14 Tage zu beginnen, muß aber nach 21 Tagen fertig sein. Theoretisch kann man dies doch anders auslegen...
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ronjane schrieb:
Zu dieser Sonderregelung hätte ich eine Frage. Warum auch immer ging ich davon aus.egal,wann man anfängt,hat man nur 7 tage zeit zur Behandlung. Bei ZVK habe ich jetzt gelesen 14 Tage. Heisst doch,wenn ich an Tag 7 beginne kann ich bis Tag 21 die 6 verordneten Einheiten abarbeiten. Beim o.g. link steht nichts von Behandlungsdauer. Ist es dann aber nicht so,dass man theoretisch am 1. Tag mit der Behandlung starten könnte und die letzte Behandlung am 31 Tag machen könnte? Wie handhabt ihr das?
Also zur Originalfassung.
Dort steht Beginnfrist von 7 auf 14 Tage und Verordnung muß statt 12 nun 21 Tage nach der ENTLASSUNG abgeschlossen sein.
Also alles was bis 21 Tage nach Entlassung gemacht wurde bekommst du bezahlt.
Tage= Kalendertage
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hab jetzt vorhin , aber diesbezüglich die ZVK nochmal angeschrieben, da ich finde die Niederschrift bei ZVK ist mehr als verwirrend.
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ronjane schrieb:
okay, super. bin noch nicht solange dabei und bin mir einfach noch nicht ganz sicher, wer den entgültig Recht hat :wink:
hab jetzt vorhin , aber diesbezüglich die ZVK nochmal angeschrieben, da ich finde die Niederschrift bei ZVK ist mehr als verwirrend.
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kroetzi schrieb:
Rojane im Beitrag des ZVK ist ein Link eingefügt der direkt zu den geltenden Ausnahmebestimmungen der KK führt
Also zur Originalfassung.
Dort steht Beginnfrist von 7 auf 14 Tage und Verordnung muß statt 12 nun 21 Tage nach der ENTLASSUNG abgeschlossen sein.
Also alles was bis 21 Tage nach Entlassung gemacht wurde bekommst du bezahlt.
Tage= Kalendertage
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