Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
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Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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1. Erstverordnung mit Indi WS2f 6xKMT , danach zweite Verordnung innnerhalb der 12 Wochen mit Indi WS2f , 6xKMT und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist das direkt so möglich oder sind nur 4 möglich als Folgeverordnung?
2. Entlassmanagement Verordnung 6xKG mit Arzt Nr. 44xxxx als EF.
Danach selbe Verordnung 6xKG vom selbigen Arzt (im KH auch in Ambulanz tätig) mit anderer Arzt Nr. 60xxxxxx
aber als FF . Wäre das dann eine EF, da Entlassmanagement nicht in den Regelfall fällt oder passt das so, da der selbige Arzt auch Entlassmanagement ausgestellt hat?
3. Verordnung vom SSA (Sozialamt) :
- sind die Patienten zuzahlungsbefreit? ja/nein?
- gibt es ein Problem, wenn Datum der Genehmigung nach den Behandlungsdaten liegt? Normalerweise muss man ja die Genehmigung vorab holen..
4. Zahnarzt Rezept mit Indi Cd2a 10xMT . Diagnose "FMD" . Wahrscheinlich Schreibfehler und müsste CMD sein oder gibt es "FMD" ? Kein ICD10 Code drauf.
Aus dem "F" ein "C" machen lassen mit Stempell + Unterschrift von Arzt oder kann ich das eigenständig abändern?
Kann ich es evtl. auch so belassen?
Danke für eure Antworten !
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Heuberger schrieb:
Habe paar Abrechnungsfragen an die Cracks :
1. Erstverordnung mit Indi WS2f 6xKMT , danach zweite Verordnung innnerhalb der 12 Wochen mit Indi WS2f , 6xKMT und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist das direkt so möglich oder sind nur 4 möglich als Folgeverordnung?
2. Entlassmanagement Verordnung 6xKG mit Arzt Nr. 44xxxx als EF.
Danach selbe Verordnung 6xKG vom selbigen Arzt (im KH auch in Ambulanz tätig) mit anderer Arzt Nr. 60xxxxxx
aber als FF . Wäre das dann eine EF, da Entlassmanagement nicht in den Regelfall fällt oder passt das so, da der selbige Arzt auch Entlassmanagement ausgestellt hat?
3. Verordnung vom SSA (Sozialamt) :
- sind die Patienten zuzahlungsbefreit? ja/nein?
- gibt es ein Problem, wenn Datum der Genehmigung nach den Behandlungsdaten liegt? Normalerweise muss man ja die Genehmigung vorab holen..
4. Zahnarzt Rezept mit Indi Cd2a 10xMT . Diagnose "FMD" . Wahrscheinlich Schreibfehler und müsste CMD sein oder gibt es "FMD" ? Kein ICD10 Code drauf.
Aus dem "F" ein "C" machen lassen mit Stempell + Unterschrift von Arzt oder kann ich das eigenständig abändern?
Kann ich es evtl. auch so belassen?
Danke für eure Antworten !
Zu 2. das Entlassmanagement berührt den Regelfall nicht. Der HA oder FA beginnt mit einer Erst.-Vo. Quelle HMR
Zu 3. ZuZa unterschiedlich je nach BL. Genehmigung immer erforderlich. Bei uns macht der Beginn vor der erteilten Genehmigung das RZ ungültig. Im Zweifel beim SA nachfragen.
Zu 4. ein ICD10 Code ist auf keinem RZ verbindlich vorgeschrieben. FMD kenne ich grad auch nicht. CMD wäre eher eine Dg. für CD1, also auch hier beim ZA nachfragen.
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Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse. Mit 6 + 4 im Regelfall bist du auf der sicheren Seite.
Zu 2. das Entlassmanagement berührt den Regelfall nicht. Der HA oder FA beginnt mit einer Erst.-Vo. Quelle HMR
Zu 3. ZuZa unterschiedlich je nach BL. Genehmigung immer erforderlich. Bei uns macht der Beginn vor der erteilten Genehmigung das RZ ungültig. Im Zweifel beim SA nachfragen.
Zu 4. ein ICD10 Code ist auf keinem RZ verbindlich vorgeschrieben. FMD kenne ich grad auch nicht. CMD wäre eher eine Dg. für CD1, also auch hier beim ZA nachfragen.
zu 3. Wenn Genehmigung erst 5 Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgte, muss ich dann den spätestens Behandlungsbeginn eintragen lassen oder kann ich dann auch 5 Wochen nach Rezeptdatum beginnen?
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Heuberger schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.1.20 12:49:
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse. Mit 6 + 4 im Regelfall bist du auf der sicheren Seite.
Zu 2. das Entlassmanagement berührt den Regelfall nicht. Der HA oder FA beginnt mit einer Erst.-Vo. Quelle HMR
Zu 3. ZuZa unterschiedlich je nach BL. Genehmigung immer erforderlich. Bei uns macht der Beginn vor der erteilten Genehmigung das RZ ungültig. Im Zweifel beim SA nachfragen.
Zu 4. ein ICD10 Code ist auf keinem RZ verbindlich vorgeschrieben. FMD kenne ich grad auch nicht. CMD wäre eher eine Dg. für CD1, also auch hier beim ZA nachfragen.
zu 3. Wenn Genehmigung erst 5 Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgte, muss ich dann den spätestens Behandlungsbeginn eintragen lassen oder kann ich dann auch 5 Wochen nach Rezeptdatum beginnen?
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Tempelritter schrieb:
Nee, das Sozialamt ist keine GKV, also keine HMR und kein RV.
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Heuberger schrieb:
Also Beginn auch 5 Wochen danach noch möglich ohne Änderung ?!
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.1.20 12:49:
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
Ja klar hab ich da eine Quelle.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 19.1.20 16:11:
Tempelritter schrieb am 19.1.20 12:49:
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
Ja klar hab ich da eine Quelle.
Also Beginn auch 5 Wochen danach noch möglich ohne Änderung ?!
Ja
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 19.1.20 15:47:
Also Beginn auch 5 Wochen danach noch möglich ohne Änderung ?!
Ja
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
Ja klar hab ich da eine Quelle.
Können Sie mir sagen, wie spät es ist ?
Ja....Und wie spät ist es :hushed:
Danke schon mal für die Uhrzeit....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 20.1.20 10:47:
ali schrieb am 19.1.20 16:11:
Tempelritter schrieb am 19.1.20 12:49:
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse.
Huups, mir entgangen...hast Du ne Quelle ?
Ja klar hab ich da eine Quelle.
Können Sie mir sagen, wie spät es ist ?
Ja....Und wie spät ist es :hushed:
Danke schon mal für die Uhrzeit....
wie ist es mit der Zuzahlung beim Sozialamt in BaWü?
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Heuberger schrieb:
@Tempelritter
wie ist es mit der Zuzahlung beim Sozialamt in BaWü?
@Tempelritter
wie ist es mit der Zuzahlung beim Sozialamt in BaWü?
Keine ZuZa.
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 21.1.20 20:50:
@Tempelritter
wie ist es mit der Zuzahlung beim Sozialamt in BaWü?
Keine ZuZa.
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Heuberger schrieb:
ok super , DANKE
Auf Verordnung steht "Entlassmanagement" aber Arzt Nr. ist NICHT 4444xxxx
sondern die normale. Ist die VO dann ungültig oder geht sie dann als "normale VO" durch?
Muss ich die Arzt Nr. korrigieren lassen?
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Heuberger schrieb:
Folgendes :
Auf Verordnung steht "Entlassmanagement" aber Arzt Nr. ist NICHT 4444xxxx
sondern die normale. Ist die VO dann ungültig oder geht sie dann als "normale VO" durch?
Muss ich die Arzt Nr. korrigieren lassen?
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Tempelritter schrieb:
Zu 1. nach HMR 10x KMT im Regelfall + 10x adR. Das das BMG ist Begrenzung der KMT bemängelt und ausgesetzt hat, interessiert kaum eine Kasse. Mit 6 + 4 im Regelfall bist du auf der sicheren Seite.
Zu 2. das Entlassmanagement berührt den Regelfall nicht. Der HA oder FA beginnt mit einer Erst.-Vo. Quelle HMR
Zu 3. ZuZa unterschiedlich je nach BL. Genehmigung immer erforderlich. Bei uns macht der Beginn vor der erteilten Genehmigung das RZ ungültig. Im Zweifel beim SA nachfragen.
Zu 4. ein ICD10 Code ist auf keinem RZ verbindlich vorgeschrieben. FMD kenne ich grad auch nicht. CMD wäre eher eine Dg. für CD1, also auch hier beim ZA nachfragen.
mir fiel gerade das Wort Entlassmanagement ins Auge. Hier gibt es strenge Fristen:
Siehe:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
".. So muss die Behandlung innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung begonnen werden und bis zum 12. Tag nach der Entlassung abgeschlossen sein."
VG
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Greta11 schrieb:
Hallo,
mir fiel gerade das Wort Entlassmanagement ins Auge. Hier gibt es strenge Fristen:
Siehe:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
".. So muss die Behandlung innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung begonnen werden und bis zum 12. Tag nach der Entlassung abgeschlossen sein."
VG
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