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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Entlassmanagement und Corona

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Neues Thema
Entlassmanagement und Corona
Es gibt 5 Beiträge
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oliver252
12.05.2020 09:36
Hallo zusammen,
ich habe hier ein KH-Rezept(Arzt-Nr. 999999900) mit Ausstellungsdatum 30.03.20. Behandlungsbeginn ist spätestens 15.05.20 eingetragen. Kann ich das überhaupt annehmen? Eigentlich ja verfallen.
Hab leider noch nicht gefunden, ob es da eine andere Rechtsgrundlage in Coronazeiten gibt.

Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund

Oli
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Hallo zusammen, ich habe hier ein KH-Rezept(Arzt-Nr. 999999900) mit Ausstellungsdatum 30.03.20. Behandlungsbeginn ist spätestens 15.05.20 eingetragen. Kann ich das überhaupt annehmen? Eigentlich ja verfallen. Hab leider noch nicht gefunden, ob es da eine andere Rechtsgrundlage in Coronazeiten gibt. Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund Oli
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oliver252 schrieb:

Hallo zusammen,
ich habe hier ein KH-Rezept(Arzt-Nr. 999999900) mit Ausstellungsdatum 30.03.20. Behandlungsbeginn ist spätestens 15.05.20 eingetragen. Kann ich das überhaupt annehmen? Eigentlich ja verfallen.
Hab leider noch nicht gefunden, ob es da eine andere Rechtsgrundlage in Coronazeiten gibt.

Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund

Oli

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RoFo
12.05.2020 09:55
Ich würde das nicht annehmen.
Das beantwortet allerdings deine Frage nicht, weil ich es nicht weiß.
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Ich würde das nicht annehmen. Das beantwortet allerdings deine Frage nicht, weil ich es nicht weiß.
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Leni C.
12.05.2020 13:10
Soviel ich weiß sind auch die Fristen bei Entlassmanagement ausgesetzt . Wir haben im Heim eine Patientin , die am 30.04.20 KG und ML bei Entlassung aus dem KH mitbekommen hat . Das Heim steckt jeden , der aus dem KH kommt , vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne auf eine extra freigemachte Station . Diese betreten wir nicht , auch wenn die Patientin symptomfrei ist . Also können wir mit der Behandlung frühestens am 15.5.20 beginnen .
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Soviel ich weiß sind auch die Fristen bei Entlassmanagement ausgesetzt . Wir haben im Heim eine Patientin , die am 30.04.20 KG und ML bei Entlassung aus dem KH mitbekommen hat . Das Heim steckt jeden , der aus dem KH kommt , vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne auf eine extra freigemachte Station . Diese betreten wir nicht , auch wenn die Patientin symptomfrei ist . Also können wir mit der Behandlung frühestens am 15.5.20 beginnen .
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Leni C. schrieb:

Soviel ich weiß sind auch die Fristen bei Entlassmanagement ausgesetzt . Wir haben im Heim eine Patientin , die am 30.04.20 KG und ML bei Entlassung aus dem KH mitbekommen hat . Das Heim steckt jeden , der aus dem KH kommt , vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne auf eine extra freigemachte Station . Diese betreten wir nicht , auch wenn die Patientin symptomfrei ist . Also können wir mit der Behandlung frühestens am 15.5.20 beginnen .

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a schubart
13.05.2020 03:34
Ich würde das Rezept so nicht annehmen. Das ausstellungsdatum ist ja 1 1/2 Monate her . Das würde ich nicht riskieren es sei denn der Patient holt sich schriftlich was von der Krankenkasse das sie es übernehmen und bis wann sie es übernehmen. Hast sonst nur Theater damit und im Zweifel umsonst gearbeitet
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Ich würde das Rezept so nicht annehmen. Das ausstellungsdatum ist ja 1 1/2 Monate her . Das würde ich nicht riskieren es sei denn der Patient holt sich schriftlich was von der Krankenkasse das sie es übernehmen und bis wann sie es übernehmen. Hast sonst nur Theater damit und im Zweifel umsonst gearbeitet
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a schubart schrieb:

Ich würde das Rezept so nicht annehmen. Das ausstellungsdatum ist ja 1 1/2 Monate her . Das würde ich nicht riskieren es sei denn der Patient holt sich schriftlich was von der Krankenkasse das sie es übernehmen und bis wann sie es übernehmen. Hast sonst nur Theater damit und im Zweifel umsonst gearbeitet

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RoFo schrieb:

Ich würde das nicht annehmen.
Das beantwortet allerdings deine Frage nicht, weil ich es nicht weiß.

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Lars van Ravenzwaaij
13.05.2020 19:56
Die Verordnung ist auch mit den gelockerten Corona-Regeln nicht mehr gültig. Siehe:

Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
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Die Verordnung ist auch mit den gelockerten Corona-Regeln [b]nicht[/b] mehr gültig. Siehe: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Die Verordnung ist auch mit den gelockerten Corona-Regeln nicht mehr gültig. Siehe:

Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss



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