Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Clearer schrieb:
Fehlt die Kennzeichnung aufgrund des fehlenden Querbalkens, greifen die Vorgaben für "normale" Rezepte.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergo19 schrieb:
Wie sieht die aktuelle Kennzeichnung für Entlassmanagement aus? Ich habe eine Verordnung die vom Rechenzentrum zurückkam, weil es zu Absetzungen kommen wird. Weder Querbalken, kein Status mit 4, keine Arztnummer mit "444444" , sondern 999999900 (Uni), Betriebstättennr. beginnt mit 754.... Wer weiß mehr???
Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
Quelle: Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Für uns zählt nur der rote Querbalken.
Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
Quelle: Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergo19 schrieb:
Danke smiley
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergo19 schrieb:
Hab ne normale Verordnung Muster 13.
Mein Profilbild bearbeiten