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Entlassmanagement Formular
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docemmaxima
Vor 2 Monaten
Guten Morgen, eine Verordnung ohne den Aufdruck "Entlassmanagement" wurde als solche von uns nicht erkannt und als normales Rezept behandelt, abgerechnet und abgesetzt. Lediglich aus dem Status (000004) was es erkennbar.
Ist die Absetzung rechtens, auch wenn sie nur über den Status deklariert und nicht auf einem Entlassmanagement-Formular aufgedruckt ist?
Vielen Dank
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Guten Morgen, eine Verordnung ohne den Aufdruck "Entlassmanagement" wurde als solche von uns nicht erkannt und als normales Rezept behandelt, abgerechnet und abgesetzt. Lediglich aus dem Status (000004) was es erkennbar. Ist die Absetzung rechtens, auch wenn sie nur über den Status deklariert und nicht auf einem Entlassmanagement-Formular aufgedruckt ist? Vielen Dank
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@docemmaxima Der Status allein hat überhaupt keine Bedeutung für uns. Das Formular mit Aufdruck "Entlassmanagement" ist laut Vertrag gem. § 39 Abs. 1a SGB V entscheidend. Das findet man auch eindeutig zurück in der Anlage 3a Ziffer 2 Link unseres Rahmenvertrages. Ergo ist die Absetzung unzurecht; Widerspruch und die 40,- Euro sowie Verzugszinsen nicht vergessen!

Der Rahmenvertrag Entlassmanagement findest du hier: Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband Die entscheidende Regelung ist in § 6 enthalten. In der Anlage 2 Link zu diesem Vertrag findest du unter Ziffer 2 der Plicht zur Verwendung des Vordrucks mit Kennzeichnung.

Diese Regelung ist dazu da, dass man auf dem ersten Blick eine Entlassmanagement-VO zweifelsfrei erkennen kann, nicht erst auf dem zweiten Blick.😬

Im Übrigen muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Entlassmanagement-VO mehrere Merkmale gleichzeitig (!) aufweisen; siehe beispielhaft Link Das gilt auch für unsere VOn.

Aber entscheidend ist und bleibt der Balken "Entlassmanagement".
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• JürgenK
• docemmaxima
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• hella132
[mention]docemmaxima[/mention] Der Status allein hat überhaupt keine Bedeutung für uns. Das Formular mit Aufdruck "Entlassmanagement" ist laut Vertrag gem. § 39 Abs. 1a SGB V entscheidend. Das findet man auch eindeutig zurück in der Anlage 3a Ziffer 2 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20241202_Lesefassung_Anlage_3a_gueltig_ab_01.12.2024_Physiotherapie.pdf unseres Rahmenvertrages. Ergo ist die Absetzung unzurecht; Widerspruch und die 40,- Euro sowie Verzugszinsen nicht vergessen! Der Rahmenvertrag Entlassmanagement findest du hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/entlassmanagement/entlassmanagement.jsp Die entscheidende Regelung ist in § 6 enthalten. In der Anlage 2 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/amb_stat_vers/entlassmanagement/KH_Rahmenvertrag_Entlassmanagement_2016_Anlage_2.pdf zu diesem Vertrag findest du unter Ziffer 2 der Plicht zur Verwendung des Vordrucks mit Kennzeichnung. Diese Regelung ist dazu da, dass man auf dem ersten Blick eine Entlassmanagement-VO zweifelsfrei erkennen kann, nicht erst auf dem zweiten Blick.😬 Im Übrigen muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Entlassmanagement-VO mehrere Merkmale gleichzeitig (!) aufweisen; siehe beispielhaft https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_faq_folder_entlassrezept.pdf Das gilt auch für unsere VOn. Aber entscheidend ist und bleibt der Balken "Entlassmanagement".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@docemmaxima Der Status allein hat überhaupt keine Bedeutung für uns. Das Formular mit Aufdruck "Entlassmanagement" ist laut Vertrag gem. § 39 Abs. 1a SGB V entscheidend. Das findet man auch eindeutig zurück in der Anlage 3a Ziffer 2 Link unseres Rahmenvertrages. Ergo ist die Absetzung unzurecht; Widerspruch und die 40,- Euro sowie Verzugszinsen nicht vergessen!

Der Rahmenvertrag Entlassmanagement findest du hier: Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband Die entscheidende Regelung ist in § 6 enthalten. In der Anlage 2 Link zu diesem Vertrag findest du unter Ziffer 2 der Plicht zur Verwendung des Vordrucks mit Kennzeichnung.

Diese Regelung ist dazu da, dass man auf dem ersten Blick eine Entlassmanagement-VO zweifelsfrei erkennen kann, nicht erst auf dem zweiten Blick.😬

Im Übrigen muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Entlassmanagement-VO mehrere Merkmale gleichzeitig (!) aufweisen; siehe beispielhaft Link Das gilt auch für unsere VOn.

Aber entscheidend ist und bleibt der Balken "Entlassmanagement".

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docemmaxima schrieb:

Guten Morgen, eine Verordnung ohne den Aufdruck "Entlassmanagement" wurde als solche von uns nicht erkannt und als normales Rezept behandelt, abgerechnet und abgesetzt. Lediglich aus dem Status (000004) was es erkennbar.
Ist die Absetzung rechtens, auch wenn sie nur über den Status deklariert und nicht auf einem Entlassmanagement-Formular aufgedruckt ist?
Vielen Dank

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docemmaxima
Vor 2 Monaten
Super, ich danke dir thumbsup.
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docemmaxima schrieb:

Super, ich danke dir thumbsup.



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