Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
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u...
vom KK eine Erstverordnung im Entlassmanagement.
Geht das oder müsste VaR angekreuzt sein?
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Gandalf333 schrieb:
Eine Pat. die schon Verordnungen außerhalb des Regelfalls bekommen hat wurde operiert und bekam
vom KK eine Erstverordnung im Entlassmanagement.
Geht das oder müsste VaR angekreuzt sein?
Je nach Diagnose kann d denn ambulant adR oder als EV weitergehen.
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ali schrieb:
Das geht auf jeden Fall. Zählt auch gar nicht für den normalen Regelfall.
Je nach Diagnose kann d denn ambulant adR oder als EV weitergehen.
Eine Pat. die schon Verordnungen außerhalb des Regelfalls bekommen hat wurde operiert und bekam
vom KK eine Erstverordnung im Entlassmanagement.
Geht das oder müsste VaR angekreuzt sein?
Muss nicht siehe ali, achja in den HMR steht das auch. Schon mal nachgelesen?
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Gandalf333 schrieb:
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
KH ist ein anderer Arzt als der, der AdRegelf. ausgestellt hat.
Entlassmangement ist eine ganz gemeine Erfindung um uns Physios wieder abzuzocken, weil wir nicht alles kennen oder besser im laufenden Betrieb etwas übersehen.
Info:
Auf dem VO Blatt steht die rote Banderole Entlassmangement.
Dazu gehört zwingend : Status am Ende 04
Betriebsstättennummer 75 am Anfang
Arztnummer 4444444 (7xdie 4)
ErstVO (FolgeVOs gehen nicht, kommt zurück)
Auch ohne die rote Banderole wird geprüft, ob BetrStättenNr,ArztNr und wichtig: der Staus 04 drauf steht.
Wenn nicht, fliegen alle Behandlungen nach den 12 Tagen nach Ausstallungsdatum unbezahlt raus.
Und wenn die rote Banderole drauf ist und die anderen Angaben nicht, ist es eben kein Entlassmanagemen.
Habe da so meine Erfahrung mit einigen dieser .....Abrechnungskontrollfirmen
Ach ja, das Entlassdatum muss das Ausstallungsdatum der Vo sein.
Ab dann 7 Tage Zeit für den ersten Termin und alle Termine müssen innerhalb von 12 Tagen nach Ausstellungsdatum behandelt sein, sonst Kürzung..
Eine Falle deshalb, weil im normalen Praxisbetrieb diese Notwendigkeiten oder besser Vorgaben nicht imme rgesehen und damit übersehen werden, vor allem, wenn die Anmeldung Stress hat.
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Veronika schrieb:
Gandalf333 schrieb am 19.12.18 21:03:
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
KH ist ein anderer Arzt als der, der AdRegelf. ausgestellt hat.
Entlassmangement ist eine ganz gemeine Erfindung um uns Physios wieder abzuzocken, weil wir nicht alles kennen oder besser im laufenden Betrieb etwas übersehen.
Info:
Auf dem VO Blatt steht die rote Banderole Entlassmangement.
Dazu gehört zwingend : Status am Ende 04
Betriebsstättennummer 75 am Anfang
Arztnummer 4444444 (7xdie 4)
ErstVO (FolgeVOs gehen nicht, kommt zurück)
Auch ohne die rote Banderole wird geprüft, ob BetrStättenNr,ArztNr und wichtig: der Staus 04 drauf steht.
Wenn nicht, fliegen alle Behandlungen nach den 12 Tagen nach Ausstallungsdatum unbezahlt raus.
Und wenn die rote Banderole drauf ist und die anderen Angaben nicht, ist es eben kein Entlassmanagemen.
Habe da so meine Erfahrung mit einigen dieser .....Abrechnungskontrollfirmen
Ach ja, das Entlassdatum muss das Ausstallungsdatum der Vo sein.
Ab dann 7 Tage Zeit für den ersten Termin und alle Termine müssen innerhalb von 12 Tagen nach Ausstellungsdatum behandelt sein, sonst Kürzung..
Eine Falle deshalb, weil im normalen Praxisbetrieb diese Notwendigkeiten oder besser Vorgaben nicht imme rgesehen und damit übersehen werden, vor allem, wenn die Anmeldung Stress hat.
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MeFe89 schrieb:
Sonst Kürzung stimmt nicht! Es verfallen nach 12 Tagen die restlichen Behandlungen! Wer die weiter erbringt ist selbst schuld!
Sonst Kürzung stimmt nicht! Es verfallen nach 12 Tagen die restlichen Behandlungen! Wer die weiter erbringt ist selbst schuld!
Kommt ja auf s gleiche raus...Stimme Veronika zu, die Regelung schreit nach Absetzungsmöglichkeiten....
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ali schrieb:
MeFe89 schrieb am 4.1.19 09:48:
Sonst Kürzung stimmt nicht! Es verfallen nach 12 Tagen die restlichen Behandlungen! Wer die weiter erbringt ist selbst schuld!
Kommt ja auf s gleiche raus...Stimme Veronika zu, die Regelung schreit nach Absetzungsmöglichkeiten....
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Leni C. schrieb:
Noch ein großes Problem beim Entlassmamagement ist , daß die Patienten über das Procedere vom KH nicht aufgeklärt werden . Ich hatte seit Mittwoch drei Anfragen von Patienten , allesamt am Wochenende vor Weihnachten entlassen . Sie waren stinksauer ob der überschrittenen 7 Tage und damit dem Verfall des Rezeptes . Allerdings eher auf mich als auf das KH oder überhaupt diese Regelung . Obwohl einer nach der ersten Aufregung ganz richtig feststellte , daß , wenn er den Ablauf vorher gewußt hätte , er sich ja schon vor seiner Entlassung um Termine bemüht hätte . Beliebt auch die Vorgehensweise eines KH bei uns , das die Frequenz immer auf 1-2 x / Woche setzt und auch dann die Patienten sauer sind wenn sie nicht alle Therapieeinheiten bekommen . Und dann natürlich auch wieder auf uns ( kleinlich ) und nicht auf die Ärzte .
Und? Vergebt ihr im Vorfeld Termine, ohne, dass eine gültige Verordnung vorliegt? Ich nicht!
Denn niemand weis was nach einer OP therapeutisch notwendig ist und dann stehst du da mit deinen falsch
vergebenen Terminen.
Hier wird es allerdings leider bei manchen niedergelassenen Ärzten Trend den Patienten erst eine
Verordnung auszustellen wenn sie Behandlungstermine haben...wegen Fristen, Wartezeit oder anderen Ausreden.
Wenn wir Therapeuten diesen Blödsinn mit machen und es immer allen anderen recht machen erweisen wir uns
selbst einen Bärendienst!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...daß, wenn er den Ablauf vorher gewußt hätte , er sich ja schon vor seiner Entlassung um Termine bemüht hätte...
Und? Vergebt ihr im Vorfeld Termine, ohne, dass eine gültige Verordnung vorliegt? Ich nicht!
Denn niemand weis was nach einer OP therapeutisch notwendig ist und dann stehst du da mit deinen falsch
vergebenen Terminen.
Hier wird es allerdings leider bei manchen niedergelassenen Ärzten Trend den Patienten erst eine
Verordnung auszustellen wenn sie Behandlungstermine haben...wegen Fristen, Wartezeit oder anderen Ausreden.
Wenn wir Therapeuten diesen Blödsinn mit machen und es immer allen anderen recht machen erweisen wir uns
selbst einen Bärendienst!
Grüße...Gerry
Sonst Kürzung stimmt nicht! Es verfallen nach 12 Tagen die restlichen Behandlungen! Wer die weiter erbringt ist selbst schuld!
Kommt ja auf s gleiche raus...Stimme Veronika zu, die Regelung schreit nach Absetzungsmöglichkeiten....
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 4.1.19 14:23:
MeFe89 schrieb am 4.1.19 09:48:
Sonst Kürzung stimmt nicht! Es verfallen nach 12 Tagen die restlichen Behandlungen! Wer die weiter erbringt ist selbst schuld!
Kommt ja auf s gleiche raus...Stimme Veronika zu, die Regelung schreit nach Absetzungsmöglichkeiten....
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 10:01:
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 5.1.19 11:09:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 10:01:
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
Soo einfach ist es eben genau nicht im Praxisalltag!!!
Wir sind, nach wie vor Therapeuten und keine Bürokaufleute.
Die Überprüfung einer VO Entlassungsmanagement dauert ein Vielfaches länger als normale VO.
Und der bittere Beigeschmack, "habe ich auch wirklich an alles gedacht", bleibt bestehen.
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RoFo schrieb:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 12:43:
ali schrieb am 5.1.19 11:09:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 10:01:
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
Soo einfach ist es eben genau nicht im Praxisalltag!!!
Wir sind, nach wie vor Therapeuten und keine Bürokaufleute.
Die Überprüfung einer VO Entlassungsmanagement dauert ein Vielfaches länger als normale VO.
Und der bittere Beigeschmack, "habe ich auch wirklich an alles gedacht", bleibt bestehen.
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
Soo einfach ist es eben genau nicht im Praxisalltag!!!
Wir sind, nach wie vor Therapeuten und keine Bürokaufleute.
Die Überprüfung einer VO Entlassungsmanagement dauert ein Vielfaches länger als normale VO.
Und der bittere Beigeschmack, "habe ich auch wirklich an alles gedacht", bleibt bestehen.
Das sehe ich anders, die Überprfung ist gleich, nur sollte man die speziellen Fristen kennen, auch als Therapeut.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 5.1.19 14:14:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 12:43:
ali schrieb am 5.1.19 11:09:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 10:01:
Nö, wenn man die HMR beachtet und diese sind eindeutig, dann gibt es keine Absetzung.
Die meisten scheinen aber weder die HMR mit dem HMK noch die RV zu kennen.
Einspruch Euer Ehren. Sie haben natürlich völlig recht, wer diese “lustigen“ Regelungen beachtet, braucht nix befürchteten. In der Praxis ist das enge Zeitfenster höchst unpraktisch und nicht immer dringt die Info „Entlassungsmamagement“ schon bei der Terminvereinbarung durch...und irgendein Therapeut steht immer auf dem Schlauch, analog zu “ein Arzt spinnt immer“...
Schönes WE
Wenn es passt OK, passt es nicht Vo abweisen, ist doch ganz einfach.
Soo einfach ist es eben genau nicht im Praxisalltag!!!
Wir sind, nach wie vor Therapeuten und keine Bürokaufleute.
Die Überprüfung einer VO Entlassungsmanagement dauert ein Vielfaches länger als normale VO.
Und der bittere Beigeschmack, "habe ich auch wirklich an alles gedacht", bleibt bestehen.
Das sehe ich anders, die Überprfung ist gleich, nur sollte man die speziellen Fristen kennen, auch als Therapeut.
das sehe ich anders, die Überprfung ist gleich, nur sollte man die speziellen Fristen kennen, auch als Therapeut.
"Sollte": Für einige hier ist´s doch schon zu schwer, die maximalen Unterbrechungsfristen der Kassen(gruppen) auseinanderzuhalten....Und ist es wirklich so einfach festzustellen, ob das Rezeptdatum wirklich das Entlassungsdatum ist..... :smile:
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 5.1.19 15:57:
das sehe ich anders, die Überprfung ist gleich, nur sollte man die speziellen Fristen kennen, auch als Therapeut.
"Sollte": Für einige hier ist´s doch schon zu schwer, die maximalen Unterbrechungsfristen der Kassen(gruppen) auseinanderzuhalten....Und ist es wirklich so einfach festzustellen, ob das Rezeptdatum wirklich das Entlassungsdatum ist..... :smile:
Und was ich dazu sagen möchte, entlassmanagementpatienten sind in der Regel Patienten mit meist chirurg. Problematiken, welche von passiv bewegen bis zum Krafttraining das gesamte Physioarbeitsfeld abdecken und damit der Praxis und dem Therapeuten länger erhalten bleiben.
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MeFe89 schrieb:
Entlassbericht zeigen lassen??? Und falls es nicht passen sollte, wir haben gute Erfahrungen gemacht mit dem regionalen kkh wenn es um die Änderung der Rezepte geht...
Und was ich dazu sagen möchte, entlassmanagementpatienten sind in der Regel Patienten mit meist chirurg. Problematiken, welche von passiv bewegen bis zum Krafttraining das gesamte Physioarbeitsfeld abdecken und damit der Praxis und dem Therapeuten länger erhalten bleiben.
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morpheus-06 schrieb:
Gandalf333 schrieb am 19.12.18 19:26:
Eine Pat. die schon Verordnungen außerhalb des Regelfalls bekommen hat wurde operiert und bekam
vom KK eine Erstverordnung im Entlassmanagement.
Geht das oder müsste VaR angekreuzt sein?
Muss nicht siehe ali, achja in den HMR steht das auch. Schon mal nachgelesen?
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