Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
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Hamburg-Neugraben
eine freie Mitarbeiterin zieht innerhalb von Hessen 40km weit weg und möchte dort dann über die Ärzte Hausbesuche akquirieren und über meine Praxis abrechnen. Telefonische Auskunft der AOK lautet, kein Problem. Darauf möchte ich mich jetzt nicht einfach verlassen. Weiß jemand von Euch, ob es eine maximale Distanz gibt?
Danke für Antworten,
Birgit
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BirgitM schrieb:
Liebe HMK-ExpertInnen,
eine freie Mitarbeiterin zieht innerhalb von Hessen 40km weit weg und möchte dort dann über die Ärzte Hausbesuche akquirieren und über meine Praxis abrechnen. Telefonische Auskunft der AOK lautet, kein Problem. Darauf möchte ich mich jetzt nicht einfach verlassen. Weiß jemand von Euch, ob es eine maximale Distanz gibt?
Danke für Antworten,
Birgit
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Inche schrieb:
Wer macht die Hb wenn sie mal nicht kann ? Wenn Sie FM ist soll sie sich vor Ort eine weitere Praxis suchen braucht sie ja eh
Liebe HMK-ExpertInnen,
eine freie Mitarbeiterin zieht innerhalb von Hessen 40km weit weg und möchte dort dann über die Ärzte Hausbesuche akquirieren und über meine Praxis abrechnen. Telefonische Auskunft der AOK lautet, kein Problem. Darauf möchte ich mich jetzt nicht einfach verlassen. Weiß jemand von Euch, ob es eine maximale Distanz gibt?
Danke für Antworten,
Birgit
Wieso sollte es ein Problem sein?? Deswegen gibt es ja die HB-Pauschale..da es die KK nicht mehr kostet, kannst du 200km für ein HB fahren..die freuen sich eher!!!
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McMiki schrieb:
BirgitM schrieb am 21.5.19 20:21:
Liebe HMK-ExpertInnen,
eine freie Mitarbeiterin zieht innerhalb von Hessen 40km weit weg und möchte dort dann über die Ärzte Hausbesuche akquirieren und über meine Praxis abrechnen. Telefonische Auskunft der AOK lautet, kein Problem. Darauf möchte ich mich jetzt nicht einfach verlassen. Weiß jemand von Euch, ob es eine maximale Distanz gibt?
Danke für Antworten,
Birgit
Wieso sollte es ein Problem sein?? Deswegen gibt es ja die HB-Pauschale..da es die KK nicht mehr kostet, kannst du 200km für ein HB fahren..die freuen sich eher!!!
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Innerhalb eines Bundeslandes gibt es noch nicht einmal Vergütungsunterschiede der GKVen die evtl. dagegen sprechen könnten.
LG ergonosis
Seit 2 Jahren kein Problem. So auch vorher mit der AOK Bayern telf. geklärt.
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Mein Patient kannte jahrelang die benötigte Zeit plus Strecke im (Berlin -Verkehr)
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Norbert Meyer schrieb:
Gerade diese Frage führte beim PKV Patienten zum Problem mit erheblichen Diskussion und Streit.Neben der Fahrstrecke kommt ja auch ein erheblicher Zeitfaktor hinzu!
Mein Patient kannte jahrelang die benötigte Zeit plus Strecke im (Berlin -Verkehr)
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rules schrieb:
Ich fahre meine Hausbesuche (als Angestellte meines Mannes) im Fichtelgebirge und die Praxis ist in Bamberg ( ca. 60 - 90 km entfernt.
Seit 2 Jahren kein Problem. So auch vorher mit der AOK Bayern telf. geklärt.
Hallo Norbert, die Frage bei Deinem erwähnten PP dürfte wohl eine gänzlich andere gewesen sein!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
BirgitM schrieb: eine freie Mitarbeiterin zieht innerhalb von Hessen 40km weit weg und möchte dort dann über die Ärzte Hausbesuche akquirieren und über meine Praxis abrechnen.
Hallo Norbert, die Frage bei Deinem erwähnten PP dürfte wohl eine gänzlich andere gewesen sein!
Gruß von Monique
Schau mal in Deinem Rahmenvertrag nach, in meinem steht Folgendes:
"Freie und angestellte Therapeuten dürfen nur in einem Einsatzradius von 75 km,gerechnet von der zugelassenen Praxis, tätig werden, um einen ordnungsgemäßen Praxisablauf und eine qualitätsgesicherte Behandlung gewährleisten zu können."
Grüße
BIE
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Guten Morgen!
Schau mal in Deinem Rahmenvertrag nach, in meinem steht Folgendes:
"Freie und angestellte Therapeuten dürfen nur in einem Einsatzradius von 75 km,gerechnet von der zugelassenen Praxis, tätig werden, um einen ordnungsgemäßen Praxisablauf und eine qualitätsgesicherte Behandlung gewährleisten zu können."
Grüße
BIE
...magst du uns sagen, welche AOK das so handhabt? (VdEK ist es nicht, AOK BaWü auch nicht...)
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Papa Alpaka schrieb:
BIE schrieb am 15.6.19 06:18:
Guten Morgen!
Schau mal in Deinem Rahmenvertrag nach, in meinem steht Folgendes:
"Freie und angestellte Therapeuten dürfen nur in einem Einsatzradius von 75 km,gerechnet von der zugelassenen Praxis, tätig werden, um einen ordnungsgemäßen Praxisablauf und eine qualitätsgesicherte Behandlung gewährleisten zu können."
Grüße
BIE
...magst du uns sagen, welche AOK das so handhabt? (VdEK ist es nicht, AOK BaWü auch nicht...)
ich bin nicht BIE, aber in meinen Verträgen steht das so drin, wie BIE schreibt:
AOK Bayern Ergotherapie und
AOK Bayern Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Schönen Sonntag,
heropas
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heropas schrieb:
Hallo,
ich bin nicht BIE, aber in meinen Verträgen steht das so drin, wie BIE schreibt:
AOK Bayern Ergotherapie und
AOK Bayern Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Schönen Sonntag,
heropas
"Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen."
Da darf den Praxisinhaber die Entfernung nicht schrecken. Aber wird schon funktionieren sofern der freie Mitarbeiter absolut vertrauenswürdig ist.
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Andreas Nickel schrieb:
Auszug vdek-Rahmenvertrag Physiotherapie, § 4 Abs. 6: 6.
"Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen."
Da darf den Praxisinhaber die Entfernung nicht schrecken. Aber wird schon funktionieren sofern der freie Mitarbeiter absolut vertrauenswürdig ist.
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BIE schrieb:
Guten Morgen!
Schau mal in Deinem Rahmenvertrag nach, in meinem steht Folgendes:
"Freie und angestellte Therapeuten dürfen nur in einem Einsatzradius von 75 km,gerechnet von der zugelassenen Praxis, tätig werden, um einen ordnungsgemäßen Praxisablauf und eine qualitätsgesicherte Behandlung gewährleisten zu können."
Grüße
BIE
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