Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
kann mir jemanden sagen wie es mit der Fristenprüfung weitergeht?
Was ist wenn ich einen Rezept zwischen 1.3 und 1.6 unterbrochen habe und ich dadurch z.B. am 15.7 über die 12 Wochenfrist komme? Muss ich das Rezept abrechnen?
Und wie ist es wenn ich am 30.6 einen Rezept vom 1.6 Anfang bekomme ich da Abrechnungsprobleme?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
kann mir jemanden sagen wie es mit der Fristenprüfung weitergeht?
Was ist wenn ich einen Rezept zwischen 1.3 und 1.6 unterbrochen habe und ich dadurch z.B. am 15.7 über die 12 Wochenfrist komme? Muss ich das Rezept abrechnen?
Und wie ist es wenn ich am 30.6 einen Rezept vom 1.6 Anfang bekomme ich da Abrechnungsprobleme?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Gefällt mir
Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.
Wenn man eine VOvom 1.6.2020 hat, gilt für die VO (auch nach dem 30.06.) keine Einschränkung.
Korrekturen müssen jedoch vor dem 1.7. vermerkt werden.
Bsp: VO vom 1.6., Beginn der Behandlung am 1.8., Beendigung der VO am 1.12.
Kein Problem.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Es gilt das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.
Wenn man eine VOvom 1.6.2020 hat, gilt für die VO (auch nach dem 30.06.) keine Einschränkung.
Korrekturen müssen jedoch vor dem 1.7. vermerkt werden.
Bsp: VO vom 1.6., Beginn der Behandlung am 1.8., Beendigung der VO am 1.12.
Kein Problem.
Vielen lieben Dank.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
Super!
Vielen lieben Dank.
Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne...
Der erste beschriebene Fall sollte klappen, wenn du nach dem 30.6. nicht mehr als 14 Tage (Physio evtl kürzer?) Pause hattest.
LG Asima
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
Verständisfrage:
Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne...
Der erste beschriebene Fall sollte klappen, wenn du nach dem 30.6. nicht mehr als 14 Tage (Physio evtl kürzer?) Pause hattest.
LG Asima
[...] Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne... [...]
Die genannten "Sonderregeln" lauten tatsächlich - wie LeviathanPT bereits ausgeführt hat - derart, dass die "Fristen zum Behandlungsbeginn für alle Verordnungen, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden" ausgesetzt wurden.
Die "neue Sonderregel" mit einer Frist von 28 Tagen für den Behandlungsbeginn ab dem Ausstellungsdatum greift dann ab heute.
[...] Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.[...].
In der Medizin steht der Begriff "Rezept" für die schriftliche Verordnung sowohl von Arznei- wie von Heilmitteln. :kissing_closed_eyes:
Deshalb spricht wohl auch kaum jemand von einer "Privat-Heilmittelverordnung", sondern von einem Privatrezept für Heilmittel. Das Formblatt für Kassenpatienten trägt aber selbstverständlich den Namen "Heilmittelverordnung".
Gruß,
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
asima schrieb am 1.7.20 18:31:
LeviathanPT schrieb am 28.6.20 17:48:
[...] Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne... [...]
Die genannten "Sonderregeln" lauten tatsächlich - wie LeviathanPT bereits ausgeführt hat - derart, dass die "Fristen zum Behandlungsbeginn für alle Verordnungen, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden" ausgesetzt wurden.
Die "neue Sonderregel" mit einer Frist von 28 Tagen für den Behandlungsbeginn ab dem Ausstellungsdatum greift dann ab heute.
[...] Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.[...].
In der Medizin steht der Begriff "Rezept" für die schriftliche Verordnung sowohl von Arznei- wie von Heilmitteln. :kissing_closed_eyes:
Deshalb spricht wohl auch kaum jemand von einer "Privat-Heilmittelverordnung", sondern von einem Privatrezept für Heilmittel. Das Formblatt für Kassenpatienten trägt aber selbstverständlich den Namen "Heilmittelverordnung".
Gruß,
Nora
Verständisfrage:
Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne...
Der erste beschriebene Fall sollte klappen, wenn du nach dem 30.6. nicht mehr als 14 Tage (Physio evtl kürzer?) Pause hattest.
LG Asima
Soviel Unwissen tut weh.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
asima schrieb am 1.7.20 18:31:
Verständisfrage:
Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne...
Der erste beschriebene Fall sollte klappen, wenn du nach dem 30.6. nicht mehr als 14 Tage (Physio evtl kürzer?) Pause hattest.
LG Asima
Soviel Unwissen tut weh.
[...] Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne... [...]
Die genannten "Sonderregeln" lauten tatsächlich - wie LeviathanPT bereits ausgeführt hat - derart, dass die "Fristen zum Behandlungsbeginn für alle Verordnungen, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden" ausgesetzt wurden.
Die "neue Sonderregel" mit einer Frist von 28 Tagen für den Behandlungsbeginn ab dem Ausstellungsdatum greift dann ab heute.
[...] Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.[...].
In der Medizin steht der Begriff "Rezept" für die schriftliche Verordnung sowohl von Arznei- wie von Heilmitteln. :kissing_closed_eyes:
Deshalb spricht wohl auch kaum jemand von einer "Privat-Heilmittelverordnung", sondern von einem Privatrezept für Heilmittel. Das Formblatt für Kassenpatienten trägt aber selbstverständlich den Namen "Heilmittelverordnung".
Gruß,
Nora
Nora, wenn schon Wiki (oder aus ähnlichen Sekundärquellen) zitiert wird (was in de Regel eher peinlich ist, da die einschlägigen Regelungen für HME professioneller wären), dann auch bis zum Ende lesen:
"Ein ärztlicher Verordnungsschein ist im deutschen Gesundheitswesen der offizielle Name für ein Heilmittelrezept bei Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation oder für Häusliche Krankenpflege."
Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen.
:sunglasses:
Und wenn wir schon bei wikis sind: "In früherer Zeit begann ein Arzt das Rezept (von lateinisch receptum; früher auch synonym[13] mit formula)[14] mit der lateinischen Anweisung recipe (Imperativ von recipere, also nimm) an den Apotheker, um ihm mitzuteilen, welche Bestandteile er für das (damals noch vom Apotheker anzumischende) Arzneimittel nehmen solle (vergleichbar mit einem Kochrezept; vgl. Rezeptur). " Daher mein Hinweis, dass wir keine Apotheker sind.
Aber Danke für die Zustimmung bezüglich der Fristen. Das ständig verbreitete Halb- und Falschwissen einiger schmerzt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Nora Weber schrieb am 1.7.20 18:59:
asima schrieb am 1.7.20 18:31:
LeviathanPT schrieb am 28.6.20 17:48:
[...] Die Sonderregeln sind doch abgelaufen?
Ich würde mich darauf NICHT verlassen, wenn ich ein Rezept vom 1.6. erst nach dem 1.7. beginne... [...]
Die genannten "Sonderregeln" lauten tatsächlich - wie LeviathanPT bereits ausgeführt hat - derart, dass die "Fristen zum Behandlungsbeginn für alle Verordnungen, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden" ausgesetzt wurden.
Die "neue Sonderregel" mit einer Frist von 28 Tagen für den Behandlungsbeginn ab dem Ausstellungsdatum greift dann ab heute.
[...] Bitte nicht immer von Rezept sprechen, wir sind doch keine Apotheker etc.[...].
In der Medizin steht der Begriff "Rezept" für die schriftliche Verordnung sowohl von Arznei- wie von Heilmitteln. :kissing_closed_eyes:
Deshalb spricht wohl auch kaum jemand von einer "Privat-Heilmittelverordnung", sondern von einem Privatrezept für Heilmittel. Das Formblatt für Kassenpatienten trägt aber selbstverständlich den Namen "Heilmittelverordnung".
Gruß,
Nora
Nora, wenn schon Wiki (oder aus ähnlichen Sekundärquellen) zitiert wird (was in de Regel eher peinlich ist, da die einschlägigen Regelungen für HME professioneller wären), dann auch bis zum Ende lesen:
"Ein ärztlicher Verordnungsschein ist im deutschen Gesundheitswesen der offizielle Name für ein Heilmittelrezept bei Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation oder für Häusliche Krankenpflege."
Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen.
:sunglasses:
Und wenn wir schon bei wikis sind: "In früherer Zeit begann ein Arzt das Rezept (von lateinisch receptum; früher auch synonym[13] mit formula)[14] mit der lateinischen Anweisung recipe (Imperativ von recipere, also nimm) an den Apotheker, um ihm mitzuteilen, welche Bestandteile er für das (damals noch vom Apotheker anzumischende) Arzneimittel nehmen solle (vergleichbar mit einem Kochrezept; vgl. Rezeptur). " Daher mein Hinweis, dass wir keine Apotheker sind.
Aber Danke für die Zustimmung bezüglich der Fristen. Das ständig verbreitete Halb- und Falschwissen einiger schmerzt.
[...] Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen. [...]
Kommt jetzt schon recht überheblich rüber... :unamused:
Der Vergleich mit dem Apotheker "in früherer Zeit" ist auch nicht unbedingt hilfreich, wenn es darum geht, ob man durchaus den Begriff "Rezept" verwenden kann, ohne gemaßregelt zu werden. Die juristisch korrekte Bezeichnung ist durchaus unstrittig - es geht hier eher darum, ob alternative Bezeichnungen gleich korrigiert werden müssen.
Wenn der GKV-Spitzenverband, die KVB, der VdEK-Rahmenvertrag, das Bundessozialgericht und zig Institutionen durchaus häufig "Rezept" als Synonym für eine Heilmittelverordnung verwenden, dann sind das ja nicht unbedingt alles medizinische Laien.
Übrigens: ich selbst rede grundsätzlich nie von einem Rezept, wenn ich eine Heilmittelverordnung benenne - aber das ist ja hier eigentlich auch nicht das Thema. Und zur Ausgangsfrage sollte ja bereits inhaltlicher Konsens bestehen. :sunglasses:
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
LeviathanPT schrieb am 1.7.20 21:15:
[...] Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen. [...]
Kommt jetzt schon recht überheblich rüber... :unamused:
Der Vergleich mit dem Apotheker "in früherer Zeit" ist auch nicht unbedingt hilfreich, wenn es darum geht, ob man durchaus den Begriff "Rezept" verwenden kann, ohne gemaßregelt zu werden. Die juristisch korrekte Bezeichnung ist durchaus unstrittig - es geht hier eher darum, ob alternative Bezeichnungen gleich korrigiert werden müssen.
Wenn der GKV-Spitzenverband, die KVB, der VdEK-Rahmenvertrag, das Bundessozialgericht und zig Institutionen durchaus häufig "Rezept" als Synonym für eine Heilmittelverordnung verwenden, dann sind das ja nicht unbedingt alles medizinische Laien.
Übrigens: ich selbst rede grundsätzlich nie von einem Rezept, wenn ich eine Heilmittelverordnung benenne - aber das ist ja hier eigentlich auch nicht das Thema. Und zur Ausgangsfrage sollte ja bereits inhaltlicher Konsens bestehen. :sunglasses:
Gruß
Nora
[...] Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen. [...]
Kommt jetzt schon recht überheblich rüber... :unamused:
Der Vergleich mit dem Apotheker "in früherer Zeit" ist auch nicht unbedingt hilfreich, wenn es darum geht, ob man durchaus den Begriff "Rezept" verwenden kann, ohne gemaßregelt zu werden. Die juristisch korrekte Bezeichnung ist durchaus unstrittig - es geht hier eher darum, ob alternative Bezeichnungen gleich korrigiert werden müssen.
Wenn der GKV-Spitzenverband, die KVB, der VdEK-Rahmenvertrag, das Bundessozialgericht und zig Institutionen durchaus häufig "Rezept" als Synonym für eine Heilmittelverordnung verwenden, dann sind das ja nicht unbedingt alles medizinische Laien.
Übrigens: ich selbst rede grundsätzlich nie von einem Rezept, wenn ich eine Heilmittelverordnung benenne - aber das ist ja hier eigentlich auch nicht das Thema. Und zur Ausgangsfrage sollte ja bereits inhaltlicher Konsens bestehen. :sunglasses:
Gruß
Nora
Sorry, wollte nicht persönlich werden. :thumbsup:
Ich nehme meine Unverschämtheiten zurück. :frowning:
Und ja, Konsens! :blush: :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Nora Weber schrieb am 1.7.20 21:47:
LeviathanPT schrieb am 1.7.20 21:15:
[...] Okay, wenn ein Patient das Wort Rezept benutzt dann kann ich das ja verstehen, aber ein "Profi" sollte doch den offiziellen namen nutzen. [...]
Kommt jetzt schon recht überheblich rüber... :unamused:
Der Vergleich mit dem Apotheker "in früherer Zeit" ist auch nicht unbedingt hilfreich, wenn es darum geht, ob man durchaus den Begriff "Rezept" verwenden kann, ohne gemaßregelt zu werden. Die juristisch korrekte Bezeichnung ist durchaus unstrittig - es geht hier eher darum, ob alternative Bezeichnungen gleich korrigiert werden müssen.
Wenn der GKV-Spitzenverband, die KVB, der VdEK-Rahmenvertrag, das Bundessozialgericht und zig Institutionen durchaus häufig "Rezept" als Synonym für eine Heilmittelverordnung verwenden, dann sind das ja nicht unbedingt alles medizinische Laien.
Übrigens: ich selbst rede grundsätzlich nie von einem Rezept, wenn ich eine Heilmittelverordnung benenne - aber das ist ja hier eigentlich auch nicht das Thema. Und zur Ausgangsfrage sollte ja bereits inhaltlicher Konsens bestehen. :sunglasses:
Gruß
Nora
Sorry, wollte nicht persönlich werden. :thumbsup:
Ich nehme meine Unverschämtheiten zurück. :frowning:
Und ja, Konsens! :blush: :thumbsdown:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Bis definitiv 30.06. gilt die Fristenunterbrechung . Wenn du ab dann unter Einbehaltung der gültigen Fristen die Rezepte normal weiter abarbeitest ist das ok . Auch die 12-Wochenfrist rechnet sich bei Unterbrechung nur so , daß das Rezept so ausgestellt ist , daß es in 12 Wochen abzuarbeiten wäre . Wenn du eine Coronapause hattest kannst du es ganz normal dann noch zu Ende machen .
Mein Profilbild bearbeiten