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Wurde natürlich von der Kasse abgesetzt, weil der Patient nicht zuzahlungsbefreit ist.
Wie macht Ihr das denn? Ich kann den Betrag ja nur mit der nächsten Rechnung einfordern, wenn ich das Rezept noch nicht abgerechnet hab zu dem Zeitpunkt wo ich feststelle, das der Patient auch nach wiederholter Aufforderung nicht zahlt. Oder geh ich falsch vor?
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physiox100 schrieb:
Hat das Einziehen der Zuzahlung durch die Kasse schon mal bei jemanden ohne Probleme geklappt? Patient hatte nicht bezahlt und selbst über Inkasso ging bisher nix. Also hab ich den Brief über Theorg für die Kasse ausgedruckt. Die Rechnung und die Mahnung angehängt und dann den Betrag bei der Abrechnung des Rezeptes der Kasse mit in Rechnung gestellt.(war eine kleine Kasse, deswegen konnte ich das Rezept auch liegen lassen)
Wurde natürlich von der Kasse abgesetzt, weil der Patient nicht zuzahlungsbefreit ist.
Wie macht Ihr das denn? Ich kann den Betrag ja nur mit der nächsten Rechnung einfordern, wenn ich das Rezept noch nicht abgerechnet hab zu dem Zeitpunkt wo ich feststelle, das der Patient auch nach wiederholter Aufforderung nicht zahlt. Oder geh ich falsch vor?
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Susulo schrieb:
Wenn der Pat bis VO-Ende noch nicht zugezahlt hat, dann gleich mit der Abrechnung bei KK einfordern. Ich hab das Problem nicht oft, aber geklappt hat es immer problemlos. Text aus software + Mahnung an Pat dazugelegt, fertig.
Wenn ein Patient nicht zahlt, eine Aufforderung (Inkasso benötigst Du nicht, im entsprechenden SGBV steht nur von gesondert und schriflicher Aufforderung) reicht.
Dann ein Anschreiben an die Kasse, die sowohl die evtl. übersehene Zuzahlungsbefreiung als auch den Unwillen zur Zuzahlung darstellt (IKK z.B. besteht auf der Differenzierung, die zahlt erst wenn es der richtige Vorgang ist). Es sind unterschiedliche Paragraphen, ein einfaches "zahlt nicht", reicht vielfach nicht.
Bei manchen Kassen dauert es ewig, bis bezahlt wird (bei zweien konnte mein Abrechnungsprogramm noch nicht einmal mehr die Zinsen ausrechnen, da es nur über 4 Quartale berechnet). Dieses Hinterhertelefonieren und Warten habe ich allerdings im letzten Jahr beschlossen, nicht mehr mitzumachen: es wird nach der ersten Mahnung dem Anwalt übergeben.
Viele Grüße
Monika
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43b SGB V Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
Habt Ihr den zuständigen Paragraphen zur Hand? Im § 61 SGB V Zuzahlungen steht leider auch nicht viel.
Danke für die Hilfe im Voraus.
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physiox100 schrieb:
Danke für Euren Input. Ich war gerade dabei den Widerspruch zu schreiben, da hab ich mir den Theorgausdruck angeschaut, da ich den Paragraphen einbauen wollte. Nun steht dort § 43 b SGB V. Wenn ich das google, steht unter dem Paragraphen aber was ganz anderes:
43b SGB V Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
Habt Ihr den zuständigen Paragraphen zur Hand? Im § 61 SGB V Zuzahlungen steht leider auch nicht viel.
Danke für die Hilfe im Voraus.
seit Jahren steht in Theorg §43b SGBV, es ist aber §43c SGBV;
werde es ändern, danke für den Hinweis. Den Vordruck von Theorg mit dem §43 habe ich ergänzt mit dem Satz:
Sollte der Patient befreit sein, bitte ich diese Rechnung als Bitte um Nachberechnung zu betrachten.
Dadurch muss ich keine Recherche machen, warum wieso weshalb.Wird von allen KK akzeptiert.
Viele Grüße
Monika
Esit sagt, ist am 20.3.2020 letztmalig bearbeitet worden, wahrscheinlich sind die Ziffern verrutscht.
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mosaik schrieb:
Du bist gut!!
seit Jahren steht in Theorg §43b SGBV, es ist aber §43c SGBV;
werde es ändern, danke für den Hinweis. Den Vordruck von Theorg mit dem §43 habe ich ergänzt mit dem Satz:
Sollte der Patient befreit sein, bitte ich diese Rechnung als Bitte um Nachberechnung zu betrachten.
Dadurch muss ich keine Recherche machen, warum wieso weshalb.Wird von allen KK akzeptiert.
Viele Grüße
Monika
Esit sagt, ist am 20.3.2020 letztmalig bearbeitet worden, wahrscheinlich sind die Ziffern verrutscht.
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physiox100 schrieb:
Update: Kasse hat dann anstandslos gezahlt.
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mosaik schrieb:
Manche Krankenkassen akzeptieren die Abrechnung zusammen mit der Zuzahlung nicht, andere wiederum zahlen dann die Zuzahlung automatisch dazu.
Wenn ein Patient nicht zahlt, eine Aufforderung (Inkasso benötigst Du nicht, im entsprechenden SGBV steht nur von gesondert und schriflicher Aufforderung) reicht.
Dann ein Anschreiben an die Kasse, die sowohl die evtl. übersehene Zuzahlungsbefreiung als auch den Unwillen zur Zuzahlung darstellt (IKK z.B. besteht auf der Differenzierung, die zahlt erst wenn es der richtige Vorgang ist). Es sind unterschiedliche Paragraphen, ein einfaches "zahlt nicht", reicht vielfach nicht.
Bei manchen Kassen dauert es ewig, bis bezahlt wird (bei zweien konnte mein Abrechnungsprogramm noch nicht einmal mehr die Zinsen ausrechnen, da es nur über 4 Quartale berechnet). Dieses Hinterhertelefonieren und Warten habe ich allerdings im letzten Jahr beschlossen, nicht mehr mitzumachen: es wird nach der ersten Mahnung dem Anwalt übergeben.
Viele Grüße
Monika
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