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Aktuell habe ich leider wieder ein Problem mit der Abrechnung von BG-Verordnungen: :angry:
Eine Abrechnung mit der "Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau", die ich Mitte April erstellt hatte, wurde nur zu einem kleinen Teil bezahlt. Die BG besteht darauf, dass ich keine drei Versicherten in einer Rechnung zusammenfassen darf, sondern pro Versichertem eine Einzelrechnung erstellen soll. Die BG hatte von der Rechnung, der drei Verordnungen beigelegt waren, den für sie günstigsten Fall (60,30 Euro von 628,36 Euro Gesamtbetrag) nach meiner Mahnung immerhin nach sieben Wochen gezahlt - für die anderen Verordnung soll ich eben eine neue Einzelrechnung pro Versicherten erstellen.
Leider konnte mir von den BG-Mitarbeitern auch auf nochmalige Nachfrage keine Vertrags- oder Gesetzesgrundlage genannt werden - und eine schriftliche Bitte um Stellungnahme ist seit drei Wochen unbeantwortet. :unamused:
Ich rechne seit vielen Jahren selbst ab und hatte oft den Fall, dass verschiedene BG-Patienten in einer Rechnung "zusammengefassst" wurden. Da ich mit der Vergütung keine diesbezüglichen Probleme hatte, bin ich mir nicht sicher, ob das bislang von den BGs großzügig gehandhabt wurde, oder ob tatsächlich eine "Einzel-Rechnungs-Regelung" besteht...
Zusatzfrage: kann ich gegenüber der BG, die ja laut Rahmenvertrag (siehe http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.htm#Bezahlung) eine Zahlungsfrist von drei Wochen hat, den Verzugsschaden (Zinsen) auch auf deren Kosten durch einen Rechtsanwalt geltend machen lassen? :kissing_closed_eyes:
Da die beiden Damen am Telefon der genannten BG jeweils nicht gerade kooperativ waren, möchte ich mir aber vor Einschaltung eines Anwalts über das Prozedere sicher sein.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Herzliche Grüße
Nora
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Nora Weber schrieb:
Hallo zusammen!
Aktuell habe ich leider wieder ein Problem mit der Abrechnung von BG-Verordnungen: :angry:
Eine Abrechnung mit der "Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau", die ich Mitte April erstellt hatte, wurde nur zu einem kleinen Teil bezahlt. Die BG besteht darauf, dass ich keine drei Versicherten in einer Rechnung zusammenfassen darf, sondern pro Versichertem eine Einzelrechnung erstellen soll. Die BG hatte von der Rechnung, der drei Verordnungen beigelegt waren, den für sie günstigsten Fall (60,30 Euro von 628,36 Euro Gesamtbetrag) nach meiner Mahnung immerhin nach sieben Wochen gezahlt - für die anderen Verordnung soll ich eben eine neue Einzelrechnung pro Versicherten erstellen.
Leider konnte mir von den BG-Mitarbeitern auch auf nochmalige Nachfrage keine Vertrags- oder Gesetzesgrundlage genannt werden - und eine schriftliche Bitte um Stellungnahme ist seit drei Wochen unbeantwortet. :unamused:
Ich rechne seit vielen Jahren selbst ab und hatte oft den Fall, dass verschiedene BG-Patienten in einer Rechnung "zusammengefassst" wurden. Da ich mit der Vergütung keine diesbezüglichen Probleme hatte, bin ich mir nicht sicher, ob das bislang von den BGs großzügig gehandhabt wurde, oder ob tatsächlich eine "Einzel-Rechnungs-Regelung" besteht...
Zusatzfrage: kann ich gegenüber der BG, die ja laut Rahmenvertrag (siehe http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007-01.htm#Bezahlung) eine Zahlungsfrist von drei Wochen hat, den Verzugsschaden (Zinsen) auch auf deren Kosten durch einen Rechtsanwalt geltend machen lassen? :kissing_closed_eyes:
Da die beiden Damen am Telefon der genannten BG jeweils nicht gerade kooperativ waren, möchte ich mir aber vor Einschaltung eines Anwalts über das Prozedere sicher sein.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Herzliche Grüße
Nora
Aber zu den Zinsen usw:
Natürlich kannst Du sämtliche Kosten die durch den Zahlungsverzug bzw die "Eintreibung" entstehen, dem Rechnungsempfänger in Rechnung stellen und diese müssen erstattet werden, sofern Deine Rechnung rechtens ist.
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Stephen Ziegler schrieb:
Also zur RE Zusammenfassung kann ich leider nichts beitragen. Ich wäre nie auf die Idee gekommen sie zusammen zufassen. Aber ich sehe auch keine rechtliche Grundlage warum es nicht gehen sollte.
Aber zu den Zinsen usw:
Natürlich kannst Du sämtliche Kosten die durch den Zahlungsverzug bzw die "Eintreibung" entstehen, dem Rechnungsempfänger in Rechnung stellen und diese müssen erstattet werden, sofern Deine Rechnung rechtens ist.
Du hast Deine Leistungen korrekt in Rechnung gestellt. Also ist diese auch zu zahlen.
Ich reagiere bei solchen Aktionen dann immer sehr empfindlich und schrecke auch nicht davor zurück, meinen Anwalt darauf anzusetzen. Dann hole ich mir natürlich auch die Verzugszinsen.
Nichts gefallen lassen. :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Ich halte dies für Quatsch.
Du hast Deine Leistungen korrekt in Rechnung gestellt. Also ist diese auch zu zahlen.
Ich reagiere bei solchen Aktionen dann immer sehr empfindlich und schrecke auch nicht davor zurück, meinen Anwalt darauf anzusetzen. Dann hole ich mir natürlich auch die Verzugszinsen.
Nichts gefallen lassen. :sunglasses:
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Wenn dieser keine plausible Begründung bringt und mit Quellen unterlegt, die uns dazu verpflichten, dann würden die mich mal kennen lernen. :angry:
Irgendwann ist echt Schluss!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Es kann nicht sein, dass wir auf Dinge reagieren müssen, die die Organisation des Kostenträgers bedingt.
Wenn dieser keine plausible Begründung bringt und mit Quellen unterlegt, die uns dazu verpflichten, dann würden die mich mal kennen lernen. :angry:
Irgendwann ist echt Schluss!!! :point_up:
Lediglich bei der weiteren telefonischen Kontaktaufnahme wurde mir mitgeteilt, dass "so eine Sammelrechnung" gar nicht gehen würde - "wie ja auch bei allen anderen Krankenkassen"... :unamused:
Zum Glück bin ich mir sicher, dass ich bei der AOK zukünftig nicht 100 Einzelrechnungen im Monat erstellen muss, da dort die Rechnungsstellung definiert wird:
> "Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vormonat abgeschlossenen Verordnungen
> als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen."
Da ich im Rahmenvertrag keine anderslautenden Forderungen für Berufsgenossenschaften gefunden habe und ja auch keinerlei schriftliche Begründungen der BG erhalten habe, werde ich wohl wirklich mal "den harten Weg" gehen und eine Klärung erzwingen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die BG hatte ja auch kein "Absetzungsschreiben" verschickt, sondern zunächst einfach nicht reagiert und erst auf meine Zahlungserinnerung den kleinen Teilbetrag überwiesen. Dazu hat die BG aber wieder nicht weiter reagiert, beispielsweise mit einem Schreiben zum Grund der Teilzahlung.
Lediglich bei der weiteren telefonischen Kontaktaufnahme wurde mir mitgeteilt, dass "so eine Sammelrechnung" gar nicht gehen würde - "wie ja auch bei allen anderen Krankenkassen"... :unamused:
Zum Glück bin ich mir sicher, dass ich bei der AOK zukünftig nicht 100 Einzelrechnungen im Monat erstellen muss, da dort die Rechnungsstellung definiert wird:
> "Einmal monatlich (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) ist die Abrechnung für alle im Vormonat abgeschlossenen Verordnungen
> als Sammelrechnung bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen in einer Rechnung einzureichen."
Da ich im Rahmenvertrag keine anderslautenden Forderungen für Berufsgenossenschaften gefunden habe und ja auch keinerlei schriftliche Begründungen der BG erhalten habe, werde ich wohl wirklich mal "den harten Weg" gehen und eine Klärung erzwingen.
Gruß
Nora
1. Zahlungserinnerung
2. dann das weitere Mahnverfahren und zwar ohne Langewartezeiten natürlich mit allen Kosten...
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ali schrieb:
ganz einfach:
1. Zahlungserinnerung
2. dann das weitere Mahnverfahren und zwar ohne Langewartezeiten natürlich mit allen Kosten...
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PTP schrieb:
Ich handhabe dies bei einer anderen BG immer so wie du, allerdings kommen die Überweisungen pro Patient anschließend zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wahrscheinlich je nach Sachbearbeiter. Ich schließe mich meinen Vorrednern an: mahnen!
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SGBV schrieb:
Möglicherweise eine Frage der Zuständigkeiten innerhalb der BG. Bearbeiter A darf nur für Pat. 1 bezahlen, B nur für 2, C für 3, keiner die zusammengefasste Gesamtrechnung. Kopien für die anderen Abteilungen zu machen bedeutet mehr Arbeit und führt am Ende dazu, dass 3x die gleiche Rechnungs-Nr. bezahlt wird. Daher ist es der BG möglicherweise lieber, Einzelrechnungen zu bekommen. Ob es legitim ist, diese zur zwingenden Voraussetzung für den Zahlungsanspruch zu erklären, würde ich vom Bundesversicherungsamt (zust. Aufsichtsbehörde) klären lassen.
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