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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
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Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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die Pa...
Ich habe gegen eine Absetzung einen schriftlichen Widerspruch eingelegt. Wie verhält sich in der Regel die KK mit der Zahlung der Rechnung?
Muss die KK den Rechnungsbetrag in der im Rahmenvertrag festgelegten Zahlungsfrist bezahlen oder wird der gesamte Rechnungsbetrag erst nach Klärung des Widerspruchs bezahlt. Da es sich um eine Abrechnungssumme hanelt und ich natürlich das Geld für Gehälter usw. brauche bin ich mir nun nocht sicher, ob die KK den gesamten Betrag zurückhält oder ob nur der abgesetzte Betrag bis zur Klärung von der KK nicht bezahlt wird.
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Maximilian Öller schrieb:
Nur eine kurze Frage - hatte jemand damit schon Erfahrung:
Ich habe gegen eine Absetzung einen schriftlichen Widerspruch eingelegt. Wie verhält sich in der Regel die KK mit der Zahlung der Rechnung?
Muss die KK den Rechnungsbetrag in der im Rahmenvertrag festgelegten Zahlungsfrist bezahlen oder wird der gesamte Rechnungsbetrag erst nach Klärung des Widerspruchs bezahlt. Da es sich um eine Abrechnungssumme hanelt und ich natürlich das Geld für Gehälter usw. brauche bin ich mir nun nocht sicher, ob die KK den gesamten Betrag zurückhält oder ob nur der abgesetzte Betrag bis zur Klärung von der KK nicht bezahlt wird.
Alle nicht beanstandeten Rezepte werden natürlich gezahlt...
Ansonsten entscheidet die Kasse über Deinen Widerspruch und zahlt dann oder nicht.
Du bekommst Zinsen und 40,-- € pauschalen Schadenersatz, wenn gezahlt wird.
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Wie geht das ???
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Tarzan schrieb:
"40,-- € pauschalen Schadenersatz" ???
Wie geht das ???
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TheStonie schrieb:
Gesetzesänderung zu Ende Juli 2014. Wenn bei einem Schuldverhältnis an dem kein Verbraucher beteilitgt ist, ein Schulder bei der Entgeltforderung in Verzug gerät, kann der Gläubiger eine Pauschale Verzugsgebühr i.H.von 40€ verlangen. Steht im BGB drin.
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Klauslogo schrieb:
Hat jemand schon einmal die 40 € erfolgreich erhalten?
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Wonderwoman schrieb:
Ich hab das jetzt zum ersten Mal in Rechnung gestellt und wenn es nicht kommt, dann Anwalt. Damit hatte ich noch nie Schmerzen :smile:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja
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Wonderwoman schrieb:
Also wenn Du in Schwierigkeiten gerätst, weil ein Rezept abgesetzt wurde, dann solltest Du Dir Gedanken machen.
Alle nicht beanstandeten Rezepte werden natürlich gezahlt...
Ansonsten entscheidet die Kasse über Deinen Widerspruch und zahlt dann oder nicht.
Du bekommst Zinsen und 40,-- € pauschalen Schadenersatz, wenn gezahlt wird.
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