Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Habe eine Patientin mit 2 Verordnungen. Behandlungen sollen im Hausbesuch durchgeführt werden.
1. Rezept: Diagnose: M51.1, G55.1; Diagnosegruppe: WS; Heilmittel: KMT
2. Rezept: Diagnose: M80.98, R26.3; Diagnosegruppe: WS; Heilmittel: KG
Ich würde beide Rezepte an einem Tag abarbeiten, wenn möglich. Die Ärztin möchte das Rezepte im Wechsel abgearbeitet werden.
Frage: Ist dies möglich, da doppelte Menge an Hausbesuchen. Wird das von der Kasse bezahlt?
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Aber,... auf jeder Regel gibst es Ausnahmen: z.B. aufgrund zu hohe Belastung einer zusammenhängender Behandlung für die Patientin. Das bei der Kasse durchzubekommen wird sicherlich nicht einfach sein. In dem Fall würde ich die Ärztin bitten, ihren Wunsch zur getrennte Ausführung auf beide VO ausdrücklich schriftlich kenntlich zu machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Borstel Grundsätzlich bist zu zunächst verpflichtet, die Leistung wirtschaftlich, sprich zusammenhängend zu erbringen.
Aber,... auf jeder Regel gibst es Ausnahmen: z.B. aufgrund zu hohe Belastung einer zusammenhängender Behandlung für die Patientin. Das bei der Kasse durchzubekommen wird sicherlich nicht einfach sein. In dem Fall würde ich die Ärztin bitten, ihren Wunsch zur getrennte Ausführung auf beide VO ausdrücklich schriftlich kenntlich zu machen.
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Borstel schrieb:
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Habe eine Patientin mit 2 Verordnungen. Behandlungen sollen im Hausbesuch durchgeführt werden.
1. Rezept: Diagnose: M51.1, G55.1; Diagnosegruppe: WS; Heilmittel: KMT
2. Rezept: Diagnose: M80.98, R26.3; Diagnosegruppe: WS; Heilmittel: KG
Ich würde beide Rezepte an einem Tag abarbeiten, wenn möglich. Die Ärztin möchte das Rezepte im Wechsel abgearbeitet werden.
Frage: Ist dies möglich, da doppelte Menge an Hausbesuchen. Wird das von der Kasse bezahlt?
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eim schrieb:
ja es geht .Habe seit Jahren 2 Patienten mit Hausbesuch und zwar 1 Rezept ist KG + HB und das andere LYM 45 + Hb .Ist für die Patienten sonst zu belastend ,haben wir so bei Kasse angegeben und war kein Problem
HB + MLD 60 + KOB 2
wir machen ihn Mo (KG) und Do (MLD) bis jetzt keine Beanstandungen seitens der Kasse.
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massu schrieb:
Habe auch ein Patient mit 2 HB Rezepte: HB + KG ZNS/Doppelt und
HB + MLD 60 + KOB 2
wir machen ihn Mo (KG) und Do (MLD) bis jetzt keine Beanstandungen seitens der Kasse.
@massu
Bei diesen VO-Konstellationen sehe auch eher keine große Schwierigkeiten. Aber KG + KMT? Ist uns, zumindest in 30 Jahre noch nicht gelungen. 🤔
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KMT Rezepte nehme ich keine mehr an. Ich suche das Gespräch mit dem Arzt und versuche das KMT Rezept auf MT zu ändern. Und erkläre ihm, dass sich für mich für 15min die Fahrerei nicht lohnt.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich persönlich würde für 15min keinen HB anfahren. Bis ich drin bin, muss ich wieder raus. Ich behandle dann lieber KG + MT.
KMT Rezepte nehme ich keine mehr an. Ich suche das Gespräch mit dem Arzt und versuche das KMT Rezept auf MT zu ändern. Und erkläre ihm, dass sich für mich für 15min die Fahrerei nicht lohnt.
Aber wie gesagt, die paar Fälle wo wir es in der Vergangenheit mal versucht haben, dass auf 2 Termine als HB durchzuführen, ist an der GKV gescheitert. Und in den letzten Jahr sehen wir diese Kombi eh nicht mehr. wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nur KMT nehmen wir auch nicht mehr an (weder in der Praxis noch als HB). KG+KMT im Kombi als HB würde durchaus wirtschaftlich passen. Und nur KMT in einer Heimkonstellation, wo der Therapeut mehrere Stunden im Heim unterwegs ist, würde ggf. wirtschaftlich auch noch passen.
Aber wie gesagt, die paar Fälle wo wir es in der Vergangenheit mal versucht haben, dass auf 2 Termine als HB durchzuführen, ist an der GKV gescheitert. Und in den letzten Jahr sehen wir diese Kombi eh nicht mehr. wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim
@massu
Bei diesen VO-Konstellationen sehe auch eher keine große Schwierigkeiten. Aber KG + KMT? Ist uns, zumindest in 30 Jahre noch nicht gelungen. 🤔
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