PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Können wir als Leistungserbringer diese Verordnungen "abarbeiten" oder kann die KK bzw. mal wieder ein externer IT Dienstleister die VO`s absetzen?
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WimWelle schrieb:
wie verhält sich folgender Fall: Patient bekommt durch drei verschiedene Ärzte nacheinander drei Erstverordnungen mit der gleichen Diagnose und Indikation. Diese läßt er in der gleichen Praxis behandeln. Die Ärzte können nur nach ihrer Sicht (folglich richtig) Erst/Folge oder a.d.R. verordnen.
Können wir als Leistungserbringer diese Verordnungen "abarbeiten" oder kann die KK bzw. mal wieder ein externer IT Dienstleister die VO`s absetzen?
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> nur die erste Verordnung ist abrechnungsfähig, die anderen
> müßen in Folgeverordnung umgeändert werden .
>
lt. HMR ist das so. Die Meinungen dazu sind strittig, da gibt es Probleme mit den Datenschutz. Wer informiert die Ärzte über die geleisteten Verordnungen?
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morpheus-06 schrieb:
Henryk M. schrieb:
> nur die erste Verordnung ist abrechnungsfähig, die anderen
> müßen in Folgeverordnung umgeändert werden .
>
lt. HMR ist das so. Die Meinungen dazu sind strittig, da gibt es Probleme mit den Datenschutz. Wer informiert die Ärzte über die geleisteten Verordnungen?
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Henryk M. schrieb:
nur die erste Verordnung ist abrechnungsfähig, die anderen müßen in Folgeverordnung umgeändert werden .
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Wonderwoman schrieb:
aha... ich würde hier mit der Rückgabe von 2 Rechnungen rechnen.
Gibt es hierzu eine Stelle der objektiven Auskunft oder wieder das bekannte Willkürspiel.........ätzend.......aber wir Physios verdienen ja auch Millionen, da kann man das kleine KK Problem akzeptieren..... :angry:
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WimWelle schrieb:
ich denke auch, das diese VO`s abgesetzt werden, da sie in der gleichen Praxis angenommen worden sind. Wären es verschiedene Leistungserbringer, würden sie bezahlt werden.
Gibt es hierzu eine Stelle der objektiven Auskunft oder wieder das bekannte Willkürspiel.........ätzend.......aber wir Physios verdienen ja auch Millionen, da kann man das kleine KK Problem akzeptieren..... :angry:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 01.11.13 08:10]
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JürgenK schrieb:
...wenn es eine VO eines Patienten einer Ersatzkasse wäre, dann müßte man mal die Anlage 5 desRV lesen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 01.11.13 08:10]
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WimWelle schrieb:
nein, leider Deutsche BKK und die haben neuerdings ein externen Partner der brachial nach Formfehlern sucht. Wie schon geschrieben, wurden mir aktuell mehrere KG-ZNS VO`s gegen null abgesetzt, weil die Erst VO und Folge Vo im falschen Takt waren......... :angry:
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SGBV schrieb:
Wer ist denn jetzt Abrechnet der Deutschen BKK?
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WimWelle schrieb:
ein IT Dienstleister in Essen
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morpheus-06 schrieb:
und hat die Kasse von jedem Versicherten das Einverständnis, dass die Daten an den IT Dienstleister weitergegeben werden dürfen?
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SGBV schrieb:
NRW-Datenschutzbeauftragten informieren und um Überprüfung dieser Privatfirma (IT) bitten (nicht Prüfung Krankenkasse, denn dafür ist der Datenschutzbeauftragte nicht zuständig, sondern die Aufsichtsbehörde der KK). Diese IT-Firma prüft Daten, die sie gar nicht haben dürfte. Es gibt Bundesländer, in denen eine solche Prüfung bereits läuft. Je mehr dazu kommen, desto besser. Denn dann wird es bundesweit ein Thema.
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Harri schrieb:
Kann man dagegen nicht klagen? Das ist doch reine Willkür und Schikane uns Leistungserbringern gegenüber! Denen kürzt man doch auch nicht das Gehalt, wenn sie mal ein Komma vergessen oder einen Punkt nicht machen! :angry:
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morpheus-06 schrieb:
Klagen dagegen gab es etliche, fast alle gingen pro Kasse aus.
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Harri schrieb:
Jetzt nicht nur gegen Einzelfälle, sondern gegen diesen ganzen Blödsinn! Was hat sich denn gegenüber früher (ohne EV, FV, VaR, Prüfpflicht usw.) geändert? Nur das wir wesentlich mehr Schriftkram und Zeitaufwand haben, der therapeutisch überhaupt nichts bringt und uns nur Geld und Nerven kostet!
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morpheus-06 schrieb:
du kannst versuchen gegen den Gesetzgeber zu klagen, das wird wohl nicht funktionieren.
Trotzdem noch ei schönes WE
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Harri schrieb:
Tja leider!
Trotzdem noch ei schönes WE
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RehaFit schrieb:
Die Ärzte haben die Rez. je als Erstverordnung ausgestellt was auch korrekt ist. Du als PI mußt den Gesamtüberblick behalten. Wenn Du die Gesamt-verordnungsmenge beachtest (z.B. bei WS1/WS2 18 x) kannst Du alle 3 Rez. abrechnen.
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