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Neues Thema
Eigenanteilsrechnung
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Kitane
10.08.2021 19:50
Wir schreiben seit Jahren die Rechnung für den Eigenanteil nur mit dem Gesamtpreis.
Jetzt kommen Patienten und wollen eine ausführliche Auflistung haben. Wir arbeiten mit theorg, ist auch möglich,aber ich wollte
mal fragen,wie Ihr es so handhabt ?
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Wir schreiben seit Jahren die Rechnung für den Eigenanteil nur mit dem Gesamtpreis. Jetzt kommen Patienten und wollen eine ausführliche Auflistung haben. Wir arbeiten mit theorg, ist auch möglich,aber ich wollte mal fragen,wie Ihr es so handhabt ?
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Jan Herrmann
10.08.2021 23:37
In meiner Software adad95 ist die Rechnung schon so aufgeschlüsselt drin. Wenn es nicht so wäre könnte man sich das im Berichtsdesigner erstellen.
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In meiner Software adad95 ist die Rechnung schon so aufgeschlüsselt drin. Wenn es nicht so wäre könnte man sich das im Berichtsdesigner erstellen.
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Jan Herrmann schrieb:

In meiner Software adad95 ist die Rechnung schon so aufgeschlüsselt drin. Wenn es nicht so wäre könnte man sich das im Berichtsdesigner erstellen.

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idefix-
11.08.2021 07:46
Kann er haben, kostet 5,-€ extra. Anspruch darauf besteht nicht. Bei uns gibt es die Standartausführung.
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Kann er haben, kostet 5,-€ extra. Anspruch darauf besteht nicht. Bei uns gibt es die Standartausführung.
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idefix- schrieb:

Kann er haben, kostet 5,-€ extra. Anspruch darauf besteht nicht. Bei uns gibt es die Standartausführung.

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Kitane
11.08.2021 12:37
@idefix- Das wollte ich wissen. Pauschalpreis und fertig ,ok ?
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[mention]idefix-[/mention] Das wollte ich wissen. Pauschalpreis und fertig ,ok ?
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Kitane schrieb:

@idefix- Das wollte ich wissen. Pauschalpreis und fertig ,ok ?

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Kitane schrieb:

Wir schreiben seit Jahren die Rechnung für den Eigenanteil nur mit dem Gesamtpreis.
Jetzt kommen Patienten und wollen eine ausführliche Auflistung haben. Wir arbeiten mit theorg, ist auch möglich,aber ich wollte
mal fragen,wie Ihr es so handhabt ?

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postri-77
10.08.2021 21:26
Hmmm: jeder Wunsch kostet. Patient wünscht sich etwas, kann man überlegen, ob wir dieses Dienst bieten und wenn schon dann nur für Geld.

Unseres Zeit kostet !!!
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• idefix-
Hmmm: jeder Wunsch kostet. Patient wünscht sich etwas, kann man überlegen, ob wir dieses Dienst bieten und wenn schon dann nur für Geld. Unseres Zeit kostet !!!
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postri-77 schrieb:

Hmmm: jeder Wunsch kostet. Patient wünscht sich etwas, kann man überlegen, ob wir dieses Dienst bieten und wenn schon dann nur für Geld.

Unseres Zeit kostet !!!

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KGSchuller
11.08.2021 08:20
Was möchte er denn aufgeschlüsselt haben bei Zuzahlungen?
(Ist das ein GKV-Patient?)

Wir haben einen Text in den Rechnungen, in dem steht das die Zuzahlung gemäß § 32 SGB V im Auftrag der KKassen eingezogen wird und sich wie folgt zusammensetzt:

10,- € Verordnungsbeühr (Kann nach beginn einer Behandlungsserie bei Rückerstattung von Zuzahlungen nicht mehr erstattet werden, bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre KKasse) zzgl. 10% des verordneten Rezeptwertes.

Das reicht m.E. als auf Auflistung, denn mehr steckt ja nicht drin....

Ansonsten wie meine Vorredner: Extrawusch kostet extra, separate Auflistung als Berichtsposition
gerne für 15,- €, da bekommt unser pat. dannn die gewünschte Auflistung.
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Was möchte er denn aufgeschlüsselt haben bei Zuzahlungen? (Ist das ein GKV-Patient?) Wir haben einen Text in den Rechnungen, in dem steht das die Zuzahlung gemäß § 32 SGB V im Auftrag der KKassen eingezogen wird und sich wie folgt zusammensetzt: 10,- € Verordnungsbeühr (Kann nach beginn einer Behandlungsserie bei Rückerstattung von Zuzahlungen nicht mehr erstattet werden, bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre KKasse) zzgl. 10% des verordneten Rezeptwertes. Das reicht m.E. als auf Auflistung, denn mehr steckt ja nicht drin.... Ansonsten wie meine Vorredner: Extrawusch kostet extra, separate Auflistung als Berichtsposition gerne für 15,- €, da bekommt unser pat. dannn die gewünschte Auflistung.
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KGSchuller schrieb:

Was möchte er denn aufgeschlüsselt haben bei Zuzahlungen?
(Ist das ein GKV-Patient?)

Wir haben einen Text in den Rechnungen, in dem steht das die Zuzahlung gemäß § 32 SGB V im Auftrag der KKassen eingezogen wird und sich wie folgt zusammensetzt:

10,- € Verordnungsbeühr (Kann nach beginn einer Behandlungsserie bei Rückerstattung von Zuzahlungen nicht mehr erstattet werden, bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre KKasse) zzgl. 10% des verordneten Rezeptwertes.

Das reicht m.E. als auf Auflistung, denn mehr steckt ja nicht drin....

Ansonsten wie meine Vorredner: Extrawusch kostet extra, separate Auflistung als Berichtsposition
gerne für 15,- €, da bekommt unser pat. dannn die gewünschte Auflistung.

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Kitane
11.08.2021 12:40
Die Tochter wollte die Preise aufgeschlüsselt haben KG ,HB MLD soundsoviel,obwohl die Mutter selber überweist und die Tochter nicht vor Ort wohnt. Wir haben der Mutter und auch der Tochter erklärt dass es jetzt neue Preislisten gibt und sich somit ein höherer Betrag ergibt.
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Die Tochter wollte die Preise aufgeschlüsselt haben KG ,HB MLD soundsoviel,obwohl die Mutter selber überweist und die Tochter nicht vor Ort wohnt. Wir haben der Mutter und auch der Tochter erklärt dass es jetzt neue Preislisten gibt und sich somit ein höherer Betrag ergibt.
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Kitane schrieb:

Die Tochter wollte die Preise aufgeschlüsselt haben KG ,HB MLD soundsoviel,obwohl die Mutter selber überweist und die Tochter nicht vor Ort wohnt. Wir haben der Mutter und auch der Tochter erklärt dass es jetzt neue Preislisten gibt und sich somit ein höherer Betrag ergibt.

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KGSchuller
11.08.2021 13:51
Verweise auf § 61 Satz 3 SGB V Zuzahlungen und die aktuellen Preislisten sind im Internet zu finden.
Da kann sich die Tochter gerne durcharbeiten wink oder sich an die Krankenkasse wenden.

Wir sind nur verpflichtet, den Betrag zu kassieren, nicht die Details darzulegen.
Oder du bietes diese Dienstleistung als "Berichtsposition" pauschal mit 15,- € an.
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Verweise auf § 61 Satz 3 SGB V Zuzahlungen und die aktuellen Preislisten sind im Internet zu finden. Da kann sich die Tochter gerne durcharbeiten [emoji]wink[/emoji] oder sich an die Krankenkasse wenden. Wir sind nur verpflichtet, den Betrag zu kassieren, nicht die Details darzulegen. Oder du bietes diese Dienstleistung als "Berichtsposition" pauschal mit 15,- € an.
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KGSchuller schrieb:

Verweise auf § 61 Satz 3 SGB V Zuzahlungen und die aktuellen Preislisten sind im Internet zu finden.
Da kann sich die Tochter gerne durcharbeiten wink oder sich an die Krankenkasse wenden.

Wir sind nur verpflichtet, den Betrag zu kassieren, nicht die Details darzulegen.
Oder du bietes diese Dienstleistung als "Berichtsposition" pauschal mit 15,- € an.

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Folterknecht.fg..2091
11.08.2021 14:22
Hallo Kitane,

die Schilderung Deines Falls hört sich auf den 1. Blick eigentlich ganz nett an:

Schönes Beispiel für die interessante Preisanhebung in den nächsten 4 Monate. Wir werden auch von Patienten darauf angesprochen, warum das so ansteigt und dürfen das dann erklären. Schriftlich wollte das noch keiner.

Auf den 2. Blick sehe ich da aber schon wieder einen Fallstrick bei den genannten Lösungen:

Wenn man sich mal den neuen Rahmenvertrag mit dem Teil über die Zuzahlung anschaut, könnte ohne entsprechende Absicherung eine zusätzliche Gebühr für den Patienten ein ziemlicher Schuß in den Ofen werden. Das würde ich mir vom Fragesteller als private Leistung dokumentieren lassen oder ihn/sie/etc. gleich zur Krankenkasse wegen Klärung schicken.

Vielleicht bin ich da aber auch nur zu vorsichtig.

grüße
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Hallo Kitane, die Schilderung Deines Falls hört sich auf den 1. Blick eigentlich ganz nett an: Schönes Beispiel für die interessante Preisanhebung in den nächsten 4 Monate. Wir werden auch von Patienten darauf angesprochen, warum das so ansteigt und dürfen das dann erklären. Schriftlich wollte das noch keiner. Auf den 2. Blick sehe ich da aber schon wieder einen Fallstrick bei den genannten Lösungen: Wenn man sich mal den neuen Rahmenvertrag mit dem Teil über die Zuzahlung anschaut, könnte ohne entsprechende Absicherung eine zusätzliche Gebühr für den Patienten ein ziemlicher Schuß in den Ofen werden. Das würde ich mir vom Fragesteller als private Leistung dokumentieren lassen oder ihn/sie/etc. gleich zur Krankenkasse wegen Klärung schicken. Vielleicht bin ich da aber auch nur zu vorsichtig. grüße
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Irishalb
17.08.2021 14:05
Hallo liebe Physio-Interessierte,
die Überlegung von Folterknecht.fg..2091 ist sehr interessant. Eventuell sollte man auch wissen, dass die Quittung gem. § 61 SGB V unentgeltlich erfolgen muss. Ob der in der Quittung auszuweisende Gesamtbetrag aufzuschlüsseln ist, kann sicher diskutiert werden. Das Schöne ist, diskutieren kann jeder völlig unetgeltlich. joy
Die Reaktionen der Krankenkassen auf steigende Patientbeschwerden werden dann in den nächsten Monate ein Erlebnis. worried
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Hallo liebe Physio-Interessierte, die Überlegung von Folterknecht.fg..2091 ist sehr interessant. Eventuell sollte man auch wissen, dass die Quittung gem. § 61 SGB V unentgeltlich erfolgen muss. Ob der in der Quittung auszuweisende Gesamtbetrag aufzuschlüsseln ist, kann sicher diskutiert werden. Das Schöne ist, diskutieren kann jeder völlig unetgeltlich. [emoji]joy[/emoji] Die Reaktionen der Krankenkassen auf steigende Patientbeschwerden werden dann in den nächsten Monate ein Erlebnis. [emoji]worried[/emoji]
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Irishalb schrieb:

Hallo liebe Physio-Interessierte,
die Überlegung von Folterknecht.fg..2091 ist sehr interessant. Eventuell sollte man auch wissen, dass die Quittung gem. § 61 SGB V unentgeltlich erfolgen muss. Ob der in der Quittung auszuweisende Gesamtbetrag aufzuschlüsseln ist, kann sicher diskutiert werden. Das Schöne ist, diskutieren kann jeder völlig unetgeltlich. joy
Die Reaktionen der Krankenkassen auf steigende Patientbeschwerden werden dann in den nächsten Monate ein Erlebnis. worried

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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

Hallo Kitane,

die Schilderung Deines Falls hört sich auf den 1. Blick eigentlich ganz nett an:

Schönes Beispiel für die interessante Preisanhebung in den nächsten 4 Monate. Wir werden auch von Patienten darauf angesprochen, warum das so ansteigt und dürfen das dann erklären. Schriftlich wollte das noch keiner.

Auf den 2. Blick sehe ich da aber schon wieder einen Fallstrick bei den genannten Lösungen:

Wenn man sich mal den neuen Rahmenvertrag mit dem Teil über die Zuzahlung anschaut, könnte ohne entsprechende Absicherung eine zusätzliche Gebühr für den Patienten ein ziemlicher Schuß in den Ofen werden. Das würde ich mir vom Fragesteller als private Leistung dokumentieren lassen oder ihn/sie/etc. gleich zur Krankenkasse wegen Klärung schicken.

Vielleicht bin ich da aber auch nur zu vorsichtig.

grüße

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profilbild
Lars van Ravenzwaaij
17.08.2021 15:29
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wo das Problem ist. Der EA-Rechnung sieht bei uns direkt aus der Software wie folgt aus:



Und wenn Jemanden wissen möchte, wieviel unser Honorar pro Leistung beträgt, kann er sehr einfach per Dreisatz selbst den Betrag ausrechnen. Im obigen Beispiel: Eigenanteil KG / 6 x 10
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• Jan Herrmann
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wo das Problem ist. Der EA-Rechnung sieht bei uns direkt aus der Software wie folgt aus: [image]forum_0XuLOF8tx4SwXBuGOOA7.jpg[/image] Und wenn Jemanden wissen möchte, wieviel unser Honorar pro Leistung beträgt, kann er sehr einfach per Dreisatz selbst den Betrag ausrechnen. Im obigen Beispiel: Eigenanteil KG / 6 x 10
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wo das Problem ist. Der EA-Rechnung sieht bei uns direkt aus der Software wie folgt aus:



Und wenn Jemanden wissen möchte, wieviel unser Honorar pro Leistung beträgt, kann er sehr einfach per Dreisatz selbst den Betrag ausrechnen. Im obigen Beispiel: Eigenanteil KG / 6 x 10



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