Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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helft mir doch bitte einmal auf die Sprünge.
Kann ich den nicht gezahlten Eigenanteil online bei den Kassen einfordern, oder nur schriftlich?
Wie mache ich das am Besten ?
danke LG
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steupel schrieb:
Hallo liebe Leute,
helft mir doch bitte einmal auf die Sprünge.
Kann ich den nicht gezahlten Eigenanteil online bei den Kassen einfordern, oder nur schriftlich?
Wie mache ich das am Besten ?
danke LG
Ich hab letztens folgenden Brief geschrieben, der aktuellen Abrechnung beigelegt und hatte das Geld gleichzeitig mit dem Geld für die Abrechnung. Kasse: Viactiv
Patientin ....... geb. 01.01.... - Nicht gezahlte gesetzliche Zuzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr o.g. Mitglied, Frau ..., hat trotz schriftlicher Aufforderung die gesetzliche Zuzahlung für 2 Verordnungen für Krankengymnastik mit Hausbesuch nicht gezahlt.
Eine schriftliche Aufforderung blieb ohne Ergebnis. Eine Zuzahlungsbefreiung liegt mir ebenfalls nicht vor.
Deswegen sende ich Ihnen heute die beiden Rechnungen mit der Bitte um Ausgleich und um Einzug bei der Patientin gemäß §43 Absatz 1 Satz 2 SGB V. Eine Kopie der Verordnungen hefte ich an.
Vielen Dank und sonnige Grüße
die neue
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papierform gibt es bei selbstabrechner nur gegen 5% abzug.
bei abrechnungshäusern kann mans durchaus schriftlich machen.
ansonsten sind alle forderungen digital/verschlüsselt zu übermitteln
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Alex Moro schrieb:
ja und nein.
papierform gibt es bei selbstabrechner nur gegen 5% abzug.
bei abrechnungshäusern kann mans durchaus schriftlich machen.
ansonsten sind alle forderungen digital/verschlüsselt zu übermitteln
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die neue schrieb:
@Alex Moro Ich hatte keinen Abzug!
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Du rechnest doch jetzt selbst ab... Dann reicht ein Brief nicht mehr und ist so wie Alex geschrieben hat.
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die neue schrieb:
@Wonderwoman sorry dass ich es nochmal schreiben muss.... die Viactiv hat mir definitiv nichts!!! abgezogen.
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Aha... dann ist Deine Antwort mit dem Brief für Selbstabrechner aber nicht korrekt. Ich dachte deswegen, dass Du sowas durchbekommen hast...
auch für Dich - nochmal ganz langsam: ich habe meine Abrechnung ganz normal gemacht, so wie immer. In den Umschlag mit den Unterlagen für die Viactiv habe ich den oben geschriebenen Brief mit der Rechnung und nochmals die Kopien der Verordnungen beigefügt. Und die Viactiv hat am Zahltag 2 Zahlungen durchgeführt: die Zahlung für die normale Abrechnung und die Zahlung ohne Abzug für den Eigenanteil.
Glaub es oder lass es.....
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die neue schrieb:
@Wonderwoman ähm.... face_with_rolling_eyesface_with_rolling_eyesface_with_rolling_eyes
auch für Dich - nochmal ganz langsam: ich habe meine Abrechnung ganz normal gemacht, so wie immer. In den Umschlag mit den Unterlagen für die Viactiv habe ich den oben geschriebenen Brief mit der Rechnung und nochmals die Kopien der Verordnungen beigefügt. Und die Viactiv hat am Zahltag 2 Zahlungen durchgeführt: die Zahlung für die normale Abrechnung und die Zahlung ohne Abzug für den Eigenanteil.
Glaub es oder lass es.....
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die neue schrieb:
Das musst Du in Papierform bei der Kasse machen. Mit Kopie der schriftlichen Aufforderung (Rechnung) und möglichst Kopie der Verordnung.
Ich hab letztens folgenden Brief geschrieben, der aktuellen Abrechnung beigelegt und hatte das Geld gleichzeitig mit dem Geld für die Abrechnung. Kasse: Viactiv
Patientin ....... geb. 01.01.... - Nicht gezahlte gesetzliche Zuzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr o.g. Mitglied, Frau ..., hat trotz schriftlicher Aufforderung die gesetzliche Zuzahlung für 2 Verordnungen für Krankengymnastik mit Hausbesuch nicht gezahlt.
Eine schriftliche Aufforderung blieb ohne Ergebnis. Eine Zuzahlungsbefreiung liegt mir ebenfalls nicht vor.
Deswegen sende ich Ihnen heute die beiden Rechnungen mit der Bitte um Ausgleich und um Einzug bei der Patientin gemäß §43 Absatz 1 Satz 2 SGB V. Eine Kopie der Verordnungen hefte ich an.
Vielen Dank und sonnige Grüße
die neue
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Ich bin aber der Meinung, dass der Abzug dieser Summe (Rp.Geb. und Zuzahlung) noch kommen wird und du nicht 100% des Rezeptwertes von der Krankenkasse bezahlt bekommst.
Warte es ab und informiere uns, wie dieser Fall schließlich endet, ich bin auf alle Fälle gespannt, denn so wären wir mit einem Satz dieses Kassieren endlich los!
Gruß Evi grinning
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Evemarie Kaiser schrieb:
Wenn das so funktioniert, dann sollten wir das alle machen ...
Ich bin aber der Meinung, dass der Abzug dieser Summe (Rp.Geb. und Zuzahlung) noch kommen wird und du nicht 100% des Rezeptwertes von der Krankenkasse bezahlt bekommst.
Warte es ab und informiere uns, wie dieser Fall schließlich endet, ich bin auf alle Fälle gespannt, denn so wären wir mit einem Satz dieses Kassieren endlich los!
Gruß Evi grinning
Allerdings habe ich es auch tatsächlich nur bei Patienten gemacht die nicht bezahlen wollten oder einfach nicht mehr gekommen sind und ich das Rezept ohne Zuzahlung abbrechen musste.
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Horatio72 schrieb:
@Evemarie Kaiser ich hab das schon vor Jahren gemacht, da kam noch nie was. Hatte das ja mal als Vorschlag gemacht alle Praxen für einen Monat so zu handeln. Den können die Kassen mal sehen was das für ein Aufwand ist :)
Allerdings habe ich es auch tatsächlich nur bei Patienten gemacht die nicht bezahlen wollten oder einfach nicht mehr gekommen sind und ich das Rezept ohne Zuzahlung abbrechen musste.
Weniger unbezahlte Arbeit für uns !!!!!
Ich bin diese Kassiererei und Quittungausdruckerei sowas von leid !!!
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Evemarie Kaiser schrieb:
Dein Vorschlag ist auch meine Idee - wir sollten das mal ALLE in die Tat umsetzen, ich wäre sofort dabei!
Weniger unbezahlte Arbeit für uns !!!!!
Ich bin diese Kassiererei und Quittungausdruckerei sowas von leid !!!
Evi, du weist doch, die Kassen lieben es uns mit Sachen zu beschäftigen die nur uns ZEIT und GELD kosten und nicht der GKV
MlG
Jürgen K ;)
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JürgenK schrieb:
@Evemarie Kaiser
Evi, du weist doch, die Kassen lieben es uns mit Sachen zu beschäftigen die nur uns ZEIT und GELD kosten und nicht der GKV
MlG
Jürgen K ;)
... ja leider, das weiß ich. Ich hatte nur etwas geträumt ...
Das Procedere hatte ich nämlich schon einmal getestet / versucht, nachdem ein Patient nicht bezahlt hatte.
Einfach eine Mahnung ausgedruckt, diese aber nicht an den Patienten geschickt, sondern nur bei der Abrechnung an das Rp. getackert mit dem Vermerk "Pat. hat die Zuzahlung u. Rp.Geb. nach Aufforderung nicht geleistet."
So wurde diese mir bei der Bezahlung nichts abgezogen, da hat die KK dem Patienten wohl eine Rechnung geschickt.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
@JürgenK
... ja leider, das weiß ich. Ich hatte nur etwas geträumt ...
Das Procedere hatte ich nämlich schon einmal getestet / versucht, nachdem ein Patient nicht bezahlt hatte.
Einfach eine Mahnung ausgedruckt, diese aber nicht an den Patienten geschickt, sondern nur bei der Abrechnung an das Rp. getackert mit dem Vermerk "Pat. hat die Zuzahlung u. Rp.Geb. nach Aufforderung nicht geleistet."
So wurde diese mir bei der Bezahlung nichts abgezogen, da hat die KK dem Patienten wohl eine Rechnung geschickt.
Gruß Evi
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Horatio72 schrieb:
Ich habe es einfach auf dem Rezept bei Begründung geschrieben: Zuzahlung konnte trotz Mahnung nicht eingezogen werden.. War kein Problem.
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